2,914,778 matches
-
Ich begrüße es, daß darüber hinaus in der Beschlußempfehlung alle drei Fraktionen übereinstimmend den Hinweis auf den Unterschied aufgenommen haben, der zwischen unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem gesellschaftlichen Ordnungsprinzip der DDR besteht. Dies schließt die Kritik an dem Wahlsystem ein, das aus der dortigen Gesellschaftsordnung erwachsen ist und das — ich sage es noch einmal — weder unseren politischen Vorstellungen noch den Bestimmungen des Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 entspricht. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Feststellung ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Gemeinschaft ausgerichtete Produktion ermöglichen würde. Die vier bisher erlassenen Richtlinien und ein Beschluß des Rates zur Beseitigung der Hindernisse im freien Verkehr mit Arzneimitteln schufen zwar Grundlagen für eine Harmonisierung der Entwicklung und Herstellung der Arzneimittel, schaffen es aber nicht, das umständliche und wenig praktikable Verfahren der Neuzulassung beim Inverkehrbringen eines neuen Arzneimittels in einem EG-Land zu entkrampfen. Die heute hier vorliegende Änderungsrichtlinie sowie der Empfehlungsvorschlag des Rates zum Inverkehrbringen von Arzneimittelspezialitäten können daher nur begrüßt werden, zumal in ihm erstmalig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Damen und Herren, ein Gleiches zu tun. — Danke schön. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Windelen: Das Wort hat der Abgeordnete Fiebig. Fiebig (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Arzneimittelrecht eignet sich nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen. Das Arzneimittelgesetz, das seit dem 1. Januar 1978 in der Bundesrepublik in Kraft ist, setzt drei gleichwertige Ziele: 1. Sicherheit, 2. Wirksamkeit, 3. Qualität der Arzneimittel. Über diese Ziele besteht Einigkeit. Bestenfalls gibt es unterschiedliche Positionen, wie diese Ziele zu erreichen seien. Auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
über Arzneimittelspezialitäten gestellt werden. Entscheidungen in Brüssel dürfen kein Präjudiz schaffen, wie weit das deutsche Arzneimittelgesetz novelliert werden soll. Die Bundesregierung sollte sich hüten, Parlamentsentscheidungen vorwegzunehmen. Ich bin der Auffassung, ohne diesem erwähnten Bericht der Bundesregierung vorzugreifen, daß das Arzneimittelgesetz, das der Deutsche Bundestag 1976 verabschiedet hat, sich bewährt hat. Aber nichts ist so gut, daß es nicht noch besser werden könnte. Der Bundestag wird also prüfen müssen, an welchen Punkten das Arzneimittelgesetz unbedingt geändert werden muß. Eine ständige Gesetzesänderung trägt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Meine Damen und Herren! Als der Präsident diesen Tagesordnungspunkt aufrief, habe ich gedacht, welche unmöglichen Zungenbrecher uns doch die europäische Bürokratie bescheren kann. Das sind doch Dinge, die einen geradezu auffordern, sich nicht damit auseinanderzusetzen. Das wäre bei dem Thema, das wir heute behandeln, allerdings tatsächlich verkehrt. Das dürfen wir natürlich nicht tun; denn es gibt in dieser Richtlinie einige Vorschriften, die, wenn sie so angenommen würden, tiefgreifende Änderungen unseres Arzneimittelrechtes nach sich zögen. Sie widersprächen den Grundsätzen, die den Bundestag
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
der Rechtsvorschriften über Arzneispezialitäten behandelt werden, bei der Kommission in Brüssel weiter zu verhandeln. Es handelt sich hauptsächlich um einige Punkte, die eine Änderung unseres Arzneimittelgesetzes notwendig machen dürften. Ich darf in dem Zusammenhang das Problem des technischen Merkblattes anführen, das von Frau Dr. Neumeister eben schon ausführlich behandelt worden ist, und das Problem der Angabe eines offenen Verfalldatums auf allen Arzneispezialitäten, eine Forderung, die von den Verbraucherverbänden immer wieder gestellt wird und für die man auch sehr viel Sympathie aufbringen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
erhöhen oder nicht. Die vorgeschlagene Richtlinie enthält einige Punkte, die auch von uns nachdrücklich zu begrüßen sind. Da ist zunächst einmal die Tatsache, daß die Kommission nun endlich die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen von Arzneispezialitäten als das Prinzip festschreiben will, das in Zukunft gelten soll, um einen großen, einheitlichen, freien Arzneimittelmarkt innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu schaffen unter der Voraussetzung, daß der Standard der Arzneimittelsicherheit in allen beteiligten Ländern der Europäischen Gemeinschaft auf einem gleichen, hohen Niveau gesichert wird. Dies ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Anlage, so wie sie vorliegt, einer genaueren Prüfung bedarf. Der Text, der vorgeschlagen ist, läßt die Vermutung aufkommen, daß hier eine Bedürfnisprüfung für Kombinationspräparate eingeführt werden soll. Eine solche Bedürfnisprüfung wäre aber ein zusätzliches Kriterium für die Zulassung von Arzneimitteln, das vom Deutschen Bundestag 1976 bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes mit gutem Grund nicht als Kriterium für die Zulassung von Arzneimitteln anerkannt worden ist. Das einzige Kriterium, das nach unserem Arzneimittelrecht bei der Anerkennung einer Zulassung zugrunde gelegt wird, ist die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Eine solche Bedürfnisprüfung wäre aber ein zusätzliches Kriterium für die Zulassung von Arzneimitteln, das vom Deutschen Bundestag 1976 bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes mit gutem Grund nicht als Kriterium für die Zulassung von Arzneimitteln anerkannt worden ist. Das einzige Kriterium, das nach unserem Arzneimittelrecht bei der Anerkennung einer Zulassung zugrunde gelegt wird, ist die Abschätzung von Nutzen und Risiko eines gesamten Präparats. Das heißt, es wird auch bei Kombinationspräparaten nicht auf die einzelnen Bestandteile, sondern auf das gesamte Präparat abgestellt. Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
bis zu einer entsprechenden Neuregelung des Beamtenrechts den Status „auf Widerruf" zu belassen, wurde leider von der Ausschußmehrheit ohne Angabe sachlicher Gründe — wie ich betonen muß — abgelehnt. (Pfeffermann [CDU/CSU]: Hört! Hört! — Broll [CDU/CSU]: Unerhört!) Die Argumente des Bundespostministeriums, das der Beamte auf Widerruf sich in einem ungünstigen Dienstverhältnis befinde, haben die Betroffenen selber nie geäußert. Ich hatte immer den Eindruck, daß den Betroffenen die bisherige Regelung lieber war als das, was jetzt auf sie zukommen soll. (Pfeffermann [CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
skizzierte Kundeninteresse tangieren können. Die Bundespost darf die Postversorgung nicht allein auf betriebswirtschaftliche Überlegungen abstellen. Daß die Deutsche Bundespost auch Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen hat, ist hier nicht strittig, es sei denn, wir würden uns andernfalls gleich auf ein Gesetz einigen, das den Bundesrechnungshof auflöst. (Pfeffermann [CDU/CSU]: Oh, wir brauchen nur die Abgabenerhöhung durchzuführen! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Wir brauchen nur die Telefonsteuer wieder aufzuheben!) Und so verschweigt die Deutsche Bundespost auch zu Recht diesen wirtschaftlichen Aspekt in dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
wir brauchen nur die Abgabenerhöhung durchzuführen! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Wir brauchen nur die Telefonsteuer wieder aufzuheben!) Und so verschweigt die Deutsche Bundespost auch zu Recht diesen wirtschaftlichen Aspekt in dem vorliegenden Konzept nicht. Das Konzept der Bundesregierung, das die für den Betrieb von Poststellen maßgeblichen Grundsätze auch auf diese von mir genannten Gesichtspunkte stützt, versucht die schwierige Aufgabe zu lösen, diese Gegensätzlichkeiten aus Kundeninteresse, Betriebsnotwendigkeit und Wirtschaftlichkeit so aufeinander abzustimmen, daß alle drei Kriterien gleichgewichtig zum Zuge kommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
ist zunächst ein sanfter Hinweis darauf, daß die Postversorgung irgendwo auch noch mit Briefen und Paketen zu tun hat. Was zwischen dem Einwurf eines Briefes in den gelben Kasten und der Zustellung des Briefes in die Wohnung des Empfängers passiert, das passiert ja alles auch irgendwo in Postämtern und Poststellen, ohne daß der organisatorische Ablauf, der dahintersteht, für die Öffentlichkeit sichtbar in Erscheinung tritt. Aber für die Post ist der Zusammenhang sichtbar da. Sie muß ihn eben berücksichtigen. Schließlich bringt die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Vor mir hat bereits vor Jahren der Kollege Hoffie darauf hingewiesen, daß nach unserer Auffassung die Qualität des Postservices auf dem Lande nicht verschlechtert werden dürfe, sondern vielmehr der Verbesserung bedürfe. Ich glaube, die Chance dazu besteht mit dem Konzept, das hier jetzt vorgetragen worden ist. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Der fahrbare Postschalter ermöglicht die leichtere Wende!) — Herr Kollege Kansy, Sie müssen nicht immer so große Worte wählen. Das Wort „Wende" haben wir in einem völlig anderen Zusammenhang ausgesprochen. (Jagoda
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
kann sich damit sehr viel flexibler bewegen und sehr viel dichter an die Wohngebiete herankommen. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das wollte ich damit sagen: flexibler bewegen! — Pfeffermann [CDU/CSU]: Das ist zumindest keine neue Null-Option!) — Eben. Deswegen finden wir das auch alles ganz prima. Wir sind überhaupt nicht der Auffassung, daß dies alles Teufelswerk sei. Wir sind allerdings der Auffassung, daß dies in einen vernünftigen Rahmen, in ein vernünftiges Gesamtkonzept eingebaut werden sollte. (Lampersbach [CDU/CSU]: Die Briefmarke frei Haus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
überhaupt nicht der Auffassung, daß dies alles Teufelswerk sei. Wir sind allerdings der Auffassung, daß dies in einen vernünftigen Rahmen, in ein vernünftiges Gesamtkonzept eingebaut werden sollte. (Lampersbach [CDU/CSU]: Die Briefmarke frei Haus!) Genau dies wird mit dem Konzept, das der Bundesminister vorgelegt hat, erreicht. Die FDP begrüßt deswegen nachdrücklich die Feststellung, daß die festen Amtsstellen zwar Grundpfeiler der Postversorgung bleiben sollen, daß aber daneben der fahrbare Postschalter überall dort eine Rolle spielen wird, wo der Arbeitsanfall für den Landzusteller
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1981 () [PBT/W09/00069]
-
Konventionen über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Erheblich früher, schon zu Beginn der 50er Jahre, schufen die im Europarat zusammengeschlossenen freiheitlichen Demokratien Europas mit der vorbildlichen Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten international kodifiziertes Recht, das die Bürger der Mitgliedstaaten vor europäischen Organen einklagen können. Auch das Schlußdokument der KSZE-Verhandlungen von Helsinki enthält einen Katalog der Menschenrechte. Die Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen beruht auf der Überzeugung, daß der Mensch unveräußerliche und unentziehbare Rechte besitzt. Sie werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
Resultat waren zwei Novellierungen der Approbationsordnung, die den Kern der Ausbildungsmisere vollständig umgangen und die sich in geringfügigen Änderungen mehr oder weniger peripherer Ausbildungsprobleme erschöpft haben. Es herrscht zwischen allen Beteiligten Einigkeit darüber, daß es nicht nur- darauf ankommen kann, das Medizinstudium der geänderten Situation und der verschärften Notwendigkeit, mehr Praxis zu vermitteln, anzupassen, sondern daß es - vorher noch und in erster Linie — darauf ankommt, die Kriterien für die Zulassung zum Medizinstudium aus ihrer derzeitigen, geradezu abenteuerlichen Handhabung so schnell wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
auf jeden Fall auf sieben Jahre verlängern müssen, wenn wir die praktische Zeit in der vorgesehenen Form ausweiten. Wir haben diese Zeitspanne als Mindestdauer in Anlehnung an das EG-Recht bezeichnet. Dabei erscheint mir wesentlich, daß es gerade das EG-Recht ist, das davon ausgeht, daß mit dem Abschluß des Medizinstudiums, mit der Erteilung der Approbation, auch die praktische Ausbildung abgeschlossen zu sein hat, also hinterher keine weiteren praktischen Tätigkeiten zwangsweise zu absolvieren sind, bevor der approbierte Arzt in voller Eigenverantwortlichkeit tätig werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
haben wir gemeinsam bereits gezogen, und ein Resolutionsentwurf für den Ausschuß ist auch bereits gemeinsam erarbeitet worden. Jetzt kommt die Union und zieht ein Patentrezept aus der Tasche — jedenfalls hatten wir bis gestern den Eindruck, daß das so gemeint war —, das Sie uns, möglicherweise auch vielen eigenen Kollegen, dann ja wohl zwölf Monate vorher vorenthalten hatten. Ich will mich jetzt nicht lange über Stilfragen verbreiten. Aber, Frau Kollegin Neumeister, Sie hätten uns viel Arbeit erspart, wenn Sie uns schon früher in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
der Ausbildung beschäftigt, auch mit der sozialen Absicherung der Studenten im praktischen Jahr. Es fällt auf, daß der jetzige Antrag der Opposition die Frage des Status der Medizinstudenten im praktischen Teil der Ausbildung nicht erwähnt. (Hasinger [CDU/CSU] : Weil wir das schon vorweggenommen haben!) Nach meiner Auffassung sollten Bund und Länder die Frage einer gewissen wirtschaftlichen Absicherung der Medizinstudenten während ihres letzten praktischen Jahres an den Krankenhäusern erneut prüfen, und zwar aus zwei Gründen. Im großen und ganzen ist die praktische
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
wir also mit den Antragstellern des Gesetzentwurfs einig. Ein weitere Mangel ist aber auch, daß über die Eignung der heranzuziehenden niedergelassenen Ärzte nichts gesagt wurde. (Frau Dr. Neumeister [CDU/CSUI: Das gehört auch nicht in den Gesetzentwurf!) — Aber ich glaube, das gehört zumindest mit in die Begründung, Frau Kollegin. — Hier liegen eine Rahmenbestimmung des Gesetzes und eine Ausfüllung dieses Rahmens durch die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen oder der Ärztekammern nahe. Ungeklärt ist im vorliegenden Entwurf und seiner Begründung auch, wer die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
zum Wehrdienst Herangezogenen in besonderem Maße angenommen haben, nur zu begrüßen. Letztlich müssen ja alle unsere Bemühungen darauf gerichtet sein, die Verteidigungsbereitschaft und auch die Verteidigungsfähigkeit unserer Bundeswehr zu erhalten. In diesem Zusammenhang sieht die CDU/CSU-Fraktion auch das Unterhaltssicherungsgesetz, das bekanntlich den Zweck erfüllen soll, den Lebensunterhalt der Wehrpflichtigen und deren Angehöriger für die Dauer des Wehrdienstes sicherzustellen. Die Leistungen nach diesem Gesetz, soweit sie sich in Mark und Pfennig ausdrücken, sind so gestaltet, daß sie der jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
kann, aber auch für die Höchst- und Mindestsätze, die für Wehrübende vorgesehen sind. In beiden Fällen ist eine Anpassung dringend geboten, die nunmehr durch diesen Gesetzentwurf erreicht werden soll. Bei dieser Gelegenheit möchte ich besonders auf ein Problem aufmerksam machen, das sich uns im Rahmen des Unterhaltssicherungsgesetzes schon seit Jahren stellt und das nach Möglichkeit im Zuge der jetzt anstehenden Beratung gelöst werden sollte. Ich meine die Mietbeihilfe für die Wehrpflichtigen, die vor ihrer Einberufung eine eigene Wohnung gemietet haben. Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]
-
und wo immer er sich eine Wohnung während seiner Wehrdienstzeit leistet — Anspruch auf Mietbeihilfe. Im Gesetz ist zur Zeit die Voraussetzung für die Gewährung der Mietbeihilfe so beschrieben, daß sie zu gewähren ist, wenn dem Wehrpflichtigen nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis zu lösen. Der Bundesrat hat die Frage der Mietbeihilfe im Zusammenhang mit dieser Novelle aufgegriffen und einen Vorschlag zur Verbesserung der Bestimmungen vorgelegt. Das Bundesministerium der Verteidigung, dem die Probleme selbstverständlich aus der Praxis bekannt sind, hat bei 25
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.12.1978 () [PBT/W08/00125]