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der 8. Wahlperiode ausgeschiedenen, und an die Mitarbeiter des Ausschußbüros für ihre Mühe bei der Bearbeitung der Eingaben. (Beifall bei allen Fraktionen) Vor allem aber habe ich — insoweit im Namen des Deutschen Bundestages — den Bürgern für das Vertrauen zu danken, das sie ihrem Parlament entgegenbringen. Wir werden weiterhin dafür einstehen, daß sich der Bürger auf sein Parlament verlassen kann. — Vielen Dank. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Windelen: Das Wort hat der Abgeordnete Ginnuttis. Ginnuttis (SPD): Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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und an die Volksvertretung zu wenden, also an das Parlament, an uns. Jeder also, unabhängig vom Alter, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, kann seine Beschwerden, Vorschläge, Anregungen und Forderungen beim Parlament vorbringen. Er bzw. sie muß nur in der Lage sein, das Begehren in verständlicher Formulierung schriftlich mitzuteilen. Dazu kann man sich auch eines Dritten bedienen. Der Petitionsausschuß kann also für jeden, der sich durch Gesetze oder Verwaltungsentscheidungen unberechtigt beschwert fühlt, ein guter Anwalt sein. Er kann vielen Hilfesuchenden, die sich im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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viele Probleme auf dem Gebiet der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts bestehen. (Beifall) Hier sollten wir fernab von möglichen gesetzlichen Ansprüchen bedenken, daß bestehende Härtefälle großzügig geregelt werden sollten. Finanzielle Hilfe ist das mindeste, was wir bei all dem Leid leisten können, das diese Personengruppen in jenen Jahren erlitten haben. (Vorsitz: Vizepräsident Frau Renger) Der Petitionsausschuß beschäftigte sich in letzter Zeit häufiger mit Problemen deutscher Auslandsrückkehrer. Die Wiedereingliederung dieser deutschen Volkszugehörigen stellt ein großes Problem dar, auch wenn es in der Öffentlichkeit nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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der Geldentwertung nicht mehr allzuernst nimmt. Das Entstehen bzw. die Verbreitung eines Inflationsklimas wäre die zwangsläufige Folge. (Zuruf von der CDU/CSU: Alles nicht zwingend!) Drittens. Indexbindungen würden den Handlungsspielraum der Regierung und des Parlaments entscheidend einengen. Durch den Zwang, das Steuerrecht automatisch an die Entwicklung des Geldwertes anzupassen, würde eine der Konjunktur adäquate Steuerpolitik erschwert werden. Hinzu kommt ein vierter Punkt. Indexklauseln könnten dann nicht nur auf das Steuerrecht beschränkt werden, sondern müßten in das gesamte vertragliche Werk, in das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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und Fernmeldewesens und schließlich eine Einzelpetition. Zum Tierschutz ist folgendes festzustellen. Durch die Vielfalt der Petitionen und der aufgegriffenen Probleme ist der Tierschutz beim Bundesbürger auf zunehmend großes, aber auch kritisches Interesse gestoßen. Der Petitionsausschuß hat das Problem der Tierversuche, das Problem des Tötens von Robben und Walen sowie das Problem der Intensivtierhaltung sehr objektiv behandelt. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß die Anzahl der Tierversuche auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt wird und bereits vorliegende Versuchsergebnisse auszuwerten und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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ausdrücklich im Sinne der Bürger argumentieren. Vizepräsident Frau Renger: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Becker (Nienberge)? Maaß (CDU/CDU): Herr Staatssekretär Becker, ich würde das liebend gern tun. Aber ich habe noch einige Punkte. Wenn wir das im Postausschuß aufgreifen könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar. (Eigen [CDU/CSU]: Das ist schade!) — Meine Damen und Herren, ich lobe doch nur die gute Zusammenarbeit im Ausschuß und versuche nur, Probleme beim Postministerium zu verdeutlichen. Einen weiteren Punkt möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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können und müssen bemüht sein, die an uns herangetragenen Einzelfälle so befriedigend wie möglich und so rasch wie möglich zu lösen. (Sehr gut! bei der SPD) Ist dies nur über eine Änderung von Gesetzen oder anderen Vorschriften möglich, müssen wir das Unsere dazu beitragen, daß derartige Änderungen rasch und wirkungsvoll vorgenommen werden. Wir dürfen dabei jedoch nicht den Fachausschüssen dieses Hohen Hauses in die Quere kommen. Ich meine, wir müssen dabei sehen, daß es wichtig ist, gegenüber den Bürgern nicht Dinge
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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meisten Maßnahmen dieses Gesetzes sind sinnvoll; zwingend ist die Regelung durch Gesetz jedoch nicht. Die Notarkammern haben aber ein Gesetz für erforderlich gehalten, wo wahrscheinlich — wie bisher — auch Maßnahmen der Selbstverwaltung ausgereicht hätten. Da es sich um ein Gesetz handelt, das nicht von der Allgemeinheit, nicht von vielen Bürgern gelesen und angewandt werden muß, mag ausnahmsweise von dem Grundsatz „kein Gesetz, wo nicht zwingend notwendig" abgewichen werden. In der Anwendung sind die ca. 7 000 Notare und die gerichtlichen Aufsichtsgremien bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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dann unter sich. Die Versicherungssummen, die wir hier vorsehen, zweimal 500 000 DM im Jahr pro Haftpflichtfall, ergänzend viermal 500 000 DM im Jahr pro Notar Vertrauensschadensersatz durch Gruppenhaftpflichtversicherungsverträge und weiter noch ergänzend ein zusätzlicher Vertrauensschadensfonds von 7 Millionen DM, das alles zusammen ist in der Tat nach unserer Auffassung ein angemessener Versicherungsschutz gegen Notarfehler. Ohnehin arbeiten 90 % aller Notare in den 30 oder 40 Jahren ihres Berufslebens überhaupt ohne jeden Schadensfall. Das sollte man auch einmal sehr deutlich unterstreichen, (Beifall
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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abgeschlossenen Versicherung nicht mehr voll abgedeckt wird, weil die Versicherungssumme im Einzelfall überschritten wird oder die Begrenzung auf den Jahreshöchstbetrag wirksam geworden ist. Diese Kombination von indvidueller Versicherung und von den Notarkammern gehaltenen Gruppenversicherungen ermöglicht es dem Berufsstand der Notare, das Gesamtrisiko günstiger zu versichern. Für die von den Notarkammern abzuschließenden Versicherungsverträge soll eine Mindestversicherungssumme von 500 000 DM für jeden Versicherungsfall gelten. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres von einem Notar verursachten Schäden dürfen auf den vierfachen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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für durch Notare verursachte Schäden vorsah. Der heute zu verabschiedende Gesetzentwurf wird hoffentlich dazu beitragen, daß uns und den Notaren solche Bilder, die ihre Ursache in Mißständen und gesetzlichen Schlupflöchern hatten, in Zukunft erspart bleiben. Er wird, wie ich meine, das Vertrauen der Bürger in ein freies, von der staatlichen Verwaltung unabhängiges Notariat stärken. Ich danke für Ihre Geduld und bitte um Zustimmung. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz. Dr. Schmude, Bundesminister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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der Novelle ermöglicht haben. Die Bedeutung der von den Notaren geleisteten vorsorgenden Rechtspflege wird oft unzureichend gewürdigt. Das Notariat leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag dazu, daß unsere Rechtsordnung ihre befriedende Funktion erfüllen kann. Es liegt im Interesse unserer Rechtsgemeinschaft, das Vertrauen des Bürgers in die Integrität des Notars zu schützen und zu stärken. Dieser Entwurf wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. (Beifall bei allen Fraktionen) Vizepräsident Frau Renger: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 24.06.1981 () [PBT/W09/00045]
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die mit Sorge zur Warnung vorgetragenen Kostenschätzungen durchaus Zweifel anzumelden sind. Nur, Herr Klein, eines will ich und wollen auch wir nicht länger hinnehmen: daß wir auf unsere Frage „Wie machen wir es denn nun mit der Verwirklichung dieses Vorhabens, das wir eigentlich alle wollen?" immer nur den Hinweis auf einen sich ständig wiederholenden Circulus vitiosus bekommen. Der sieht dann etwa so aus: Unsere Zustimmung erhaltet ihr nur beispielsweise bei der Grundgesetzänderung, die Grundgesetzänderung machen wir nur mit, wenn beispielsweise der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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nur mit, wenn beispielsweise der Haftungsmaßstab verschärft wird, wenn der Haftungsmaßstab verschärft wird, steigt das Kostenrisiko, und weil das Kostenrisiko steigt, gibt es keine Staatshaftung. All das mit dem Hinweis „es geht eben nicht" haben wir jetzt so lange gehört, das machen wir jetzt nicht mehr mit. (Beifall bei der SPD und der FDP) Wir wollen deshalb da einsteigen, wo wir das jetzt können. Wir können das mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben. Die von Ihnen angemeldeten Zweifel an
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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gibt es keine Staatshaftung. All das mit dem Hinweis „es geht eben nicht" haben wir jetzt so lange gehört, das machen wir jetzt nicht mehr mit. (Beifall bei der SPD und der FDP) Wir wollen deshalb da einsteigen, wo wir das jetzt können. Wir können das mit dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben. Die von Ihnen angemeldeten Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes halte ich nach reiflicher Überlegung nicht für akzeptabel. Denn diese Zweifel müßten sich ja auch gegen die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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werden uns in den nächsten Jahren auch weiter über die Wirkung, über den Vollzug und über den Ausbau dieses Gesetzes unterhalten; denn unser Gesetz ist ausbaufähig. Lassen Sie mich einen letzten Gedanken anfügen, aus dem heraus ich Sie ebenfalls bitte, das weitere Schicksal des Gesetzes zu verfolgen und nicht zu sagen: „Es ist jetzt ein gutes Gesetz, jetzt, Bürger, schau, was Du damit machst!" Ich bin der Auffassung, daß wir — später — eine zusätzliche Regelung treffen müssen. Wir hätten schon jetzt gerne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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in der ersten Lesung hier im Hause den Mund zu voll genommen. Ich bedauere sehr, daß aus meiner hier erklärten Gesprächsbereitschaft zu einigen dieser nachbesserungsbedürftigen Fragen nichts Praktisches geworden ist, aber ich sage Ihnen auch ganz genau, Herr Erhard, warum das so ist. Ich möchte nicht, daß die Gewichte hier im Hause ungleichmäßig verteilt werden und Sie demnächst vielleicht noch als die großen Reformer herauskommen, nur weil Sie einen Änderungsantrag zu einem Nebenpunkt gestellt haben, (Beifall bei der FDP und der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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der entsprechenden Sitzung gesagt: Leider bin ich nicht in der Lage, in dieser Weise auf Sie zuzugehen. — Ich bin die ganze Zeit dabei, Ihnen und damit auch einigen anderen — hoffe ich —, die an diesem Gesetz interessiert sind, zu erklären, warum das so ist. Das ist nämlich so — Herr Klein, Sie wissen das ganz genau; deshalb wundere ich mich ein wenig, daß Sie sich, so möchte ich fast sagen, an einem Restmangel dieses Gesetzes festhalten, um wenigstens eine abweichende Ansicht zum Besten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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die einzelnen Beteiligten zukommen wird. Weil das so ist und weil die Finanzminister, und zwar insbesondere die der Union, mit denen wir, wie ich fürchte, im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß noch über diese Sache zu sprechen haben werden, wie ich das so sehe, pflichtgemäß Angst haben, es würde zu teuer, haben wir gesagt: Dann wollen wir sie nicht mit einem zusätzlichen Risiko ängstigen, nämlich dem, das in Ihrem Änderungsantrag enthalten ist, den ich sachlich und rechtlich für völlig gerechtfertigt halte — da
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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im Bundesrat und im Vermittlungsausschuß noch über diese Sache zu sprechen haben werden, wie ich das so sehe, pflichtgemäß Angst haben, es würde zu teuer, haben wir gesagt: Dann wollen wir sie nicht mit einem zusätzlichen Risiko ängstigen, nämlich dem, das in Ihrem Änderungsantrag enthalten ist, den ich sachlich und rechtlich für völlig gerechtfertigt halte — da besteht überhaupt kein Zweifel —, sondern dann wollen wir erst einmal den Einstieg machen und wollen uns in zwei oder drei Jahren berichten lassen, wie sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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damit wir erst einmal den Kern des Anliegens in die Rechtswirklichkeit bekommen und uns nicht aus lauter Perfektionismus in den eigenen Beinen verstolpern und dem Bürger gar nichts geben. Das ist unser Problem in der praktischen Politik gewesen. Daß Sie das jetzt zum Anlaß nehmen, hinzugehen und zu sagen, das sei alles gar nichts, ist bei der tiefen Einsicht, die z. B. Herr Klein in das hat, was tatsächlich mit und ohne Ihren Änderungsantrag verändert wird, bedauerlich. Hier ist vorhin die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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meine Damen und Herren, insbesondere die Opposition, Ihre Haltung zu dem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben nochmals zu überdenken. Es leuchtet nicht ein, wenn Sie auf der einen Seite eine strengere Staatshaftung fordern, die weniger strenge Haftung aber insgesamt ablehnen. Herr Kollege Klein, das Gepäck, das Sie mit Ihrem Änderungsantrag heute dem Gesetzentwurf zudenken, nämlich die Zustimmungsbedürftigkeit herzustellen und die Folgekosten zu erhöhen, ist wahrlich keine gute Voraussetzung für ein Passieren im Bundesrat. Nach den Erfahrungen muß mit dem Gegenteil gerechnet werden. (Zurufe von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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und Herren, insbesondere die Opposition, Ihre Haltung zu dem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben nochmals zu überdenken. Es leuchtet nicht ein, wenn Sie auf der einen Seite eine strengere Staatshaftung fordern, die weniger strenge Haftung aber insgesamt ablehnen. Herr Kollege Klein, das Gepäck, das Sie mit Ihrem Änderungsantrag heute dem Gesetzentwurf zudenken, nämlich die Zustimmungsbedürftigkeit herzustellen und die Folgekosten zu erhöhen, ist wahrlich keine gute Voraussetzung für ein Passieren im Bundesrat. Nach den Erfahrungen muß mit dem Gegenteil gerechnet werden. (Zurufe von der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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der Beweislast — die im übrigen von den Gerichten schon bisher weitgehend so praktiziert wird —, die Frage der Haftungsabgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Nur sind wir eben der Meinung, daß es dazu keines neuen Gesetzes bedarf, zumal nicht eines Gesetzes, das den neuen Einstieg, den uns Herr Kollege Kleinert angepriesen hat, nicht bringt. Ich finde es bezeichnend, daß Sie in dem Augenblick, in dem Sie die Reformtat dieses Gesetzes rühmen, schon wieder von nachträglichen Verschönerungen und Nachbesserungen sprechen. Das ist genau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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anerkannter Bestandteil unserer Rechtsordnung. Seit der unmittelbaren Nachkriegszeit gilt dieser Satz also nicht mehr, und es bedarf nicht dieses Gesetzes, um ihn zu beseitigen. Ich fasse noch einmal zusammen. Die Union ist, wie ihr Änderungsantrag belegt, zu einem Gesetz bereit, das eine wirkliche Reform der Staatshaftung bringt. Die Ersetzung der Verschuldenshaftung durch die Staatsunrechtshaftung, Herr Kollege Kleinert, ist nicht etwa die Beseitigung eines Restmangels, wie Sie es verharmlosend dargestellt haben, sondern das ist der entscheidende Punkt bei der Staatshaftungsreform überhaupt. Wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]