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Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Stücklen: Das- Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin. Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es schon sein soll, daß wir unsere Diskussion hier fortsetzen, dann tun wir das auch, Herr Klein. Es kann wohl keine Rede davon sein, daß wir hier ein Gesetz zur Annahme empfehlen, das wir morgen wieder ändern wollen. Ich habe vorher lange und breit ausgeführt, daß wir dieses Gesetz wollen, weil es nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es schon sein soll, daß wir unsere Diskussion hier fortsetzen, dann tun wir das auch, Herr Klein. Es kann wohl keine Rede davon sein, daß wir hier ein Gesetz zur Annahme empfehlen, das wir morgen wieder ändern wollen. Ich habe vorher lange und breit ausgeführt, daß wir dieses Gesetz wollen, weil es nicht nur das präzisiert, systematisiert und festschreibt, was doch jetzt gerade wieder in einem neueren fachwissenschaftlichen Aufsatz als das „Chaos der
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Amtshaftung seit wie vielen Jahren gibt, so ist das ja etwas, worüber überhaupt kein Zweifel besteht. Nur, es kommt eben darauf an, Herr Klein, daß wir uns jetzt hinsichtlich der Systematik auf einen Weg begeben, der uns weiterführen kann. Und das alles soll eben nicht nur im Einzelfall ermöglicht werden, sondern dem Bürger soll tatsächlich sein Rechtsschutz gewährt werden. Deswegen bitte ich Sie nochmals, meine Damen und Herren, diesen Gesetzentwurf anzunehmen. — Danke schön. (Beifall bei der SPD und FDP) Präsident Stücklen
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nicht dazugezählt. Das ist der Unterschied. (Heiterkeit) Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Sie brauchen ja nur nein zu sagen. Kleinert (FDP): Bitte schön. Rawe (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Kollege Kleinert. Darf ich daraus entnehmen, daß Sie uns den Rat geben, das Gesetz, das jetzt so unvollkommen verabschiedet wird, dann gleich in Ordnung zu bringen, wenn wir in die Regierung eintreten? (Beifall bei der CDU/CSU) Kleinert (FDP): Ich gebe Ihnen den guten Rat, einem Gesetz, das, wie wir heute gehört haben
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Das ist der Unterschied. (Heiterkeit) Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Sie brauchen ja nur nein zu sagen. Kleinert (FDP): Bitte schön. Rawe (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Kollege Kleinert. Darf ich daraus entnehmen, daß Sie uns den Rat geben, das Gesetz, das jetzt so unvollkommen verabschiedet wird, dann gleich in Ordnung zu bringen, wenn wir in die Regierung eintreten? (Beifall bei der CDU/CSU) Kleinert (FDP): Ich gebe Ihnen den guten Rat, einem Gesetz, das, wie wir heute gehört haben, seit gut
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Sie uns den Rat geben, das Gesetz, das jetzt so unvollkommen verabschiedet wird, dann gleich in Ordnung zu bringen, wenn wir in die Regierung eintreten? (Beifall bei der CDU/CSU) Kleinert (FDP): Ich gebe Ihnen den guten Rat, einem Gesetz, das, wie wir heute gehört haben, seit gut 100 Jahren überfällig ist, zunächst einmal in der Form zuzustimmen, in der Sie es gegen Ihre eigenen Finanzminister durchsetzen können. Wenn man mir glaubwürdig versichert, wir kriegen nur das, was heute auf dem
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das Wort von einem der Berichterstatter gewünscht? — Dies ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Götz. Dr. Götz (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich habe das Vergnügen, das zweite Mal nach dem Herrn Abgeordneten Kleinert von der FDP zu sprechen, wenn auch zu einem anderen Tagesordnungspunkt. Es ist deshalb ein Vergnügen, weil es dem Herrn Abgeordneten Kleiner in diesem Hause immer wieder gelingt, auch über die traurigsten Dinge
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auch zu einem anderen Tagesordnungspunkt. Es ist deshalb ein Vergnügen, weil es dem Herrn Abgeordneten Kleiner in diesem Hause immer wieder gelingt, auch über die traurigsten Dinge so zu sprechen, daß alle anderen lachen. Herr Kleinert, ich würde Ihnen empfehlen, das nächste Mal über den Bundeshaushalt zu sprechen. Vielleicht wird es dann auch noch lustig. (Wehner [SPD]: Das ist originell!) Der Tagesordnungspunkt, zu dem ich jetzt spreche, ist zwangsläufig mit etwas weniger Heiterkeit behaftet, vor allem deshalb, weil ich gestern abend
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bin noch nicht lange hier, aber ich kann es ja auch aus vergangenen Zeiten nachlesen — innerhalb relativ kurzer Zeit, ohne daß neue Erkenntnisse gekommen sind, seine Meinung total ändern kann. Frau Däubler-Gmelin sagte vorher, man wolle hier kein Gesetz machen, das man in vier Jahren wieder aufhebt. So neu wäre das j a nicht. Sie haben j a erst — zwar nicht vor vier Jahren, aber nur wenig davor — zwei Gesetze betreffend § 88 a bzw. § 130 a gemacht, und diese Paragraphen wollen
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anschließt — also hat er hierzu offensichtlich die gleiche Meinung —, der sagte, dieses Gesetz sei außerordentlich sinnvoll, weil es mit seiner Abschreckungswirkung eben genau diese Schriften, diese Anleitungen zu Gewalttaten, unterbinden würde. Dann geht es chronologisch so weiter — ich habe mir das nur einmal in aller Kürze notiert —: Bestätigt wurde diese Auffassung des Herrn Bundesjustizministers 1979 vom Herrn Generalbundesanwalt, der fast mit Begeisterung — kann man sagen — ausführte, daß dièses Gesetz noch viel zuwenig abdecke, daß man es erweitern müsse, daß die abschreckende
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Ich bin eigentlich auch gespannt, wie er heute abstimmt. Aber ich kenne die Disziplin dieser Partei. (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Die ist doch auch dahin!) Da muß man manchmal was dürfen, was — — (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Nein, nein, das heißt Politik!) Ich darf zum Ende kommen, damit nicht auch ich zwölf Minuten in Anspruch nehmen muß. Vielleicht kommt noch einmal eine Runde. Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen, die zu einer Streichung der beiden Paragraphen führen könnten, liegen nicht
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mehr in der Lage, im Rahmen des objektiven Verfahrens solche Schriften, über deren Existenz wir auf keinen Fall froh sein können, einzuziehen. Auch deshalb, meine ich, ist es erforderlich, daß wir diesem Streichungsgedanken absagen. Meine Damen und Herren, einem Argument, das immer wieder gebracht wird, diese beiden Paragraphen gehörten abgeschafft, weil sie die Rede- und Meinungsfreiheit, allgemein die Freiheitsrechte in unserem Staat beeinträchtigen könnten, kann ich nun gar nicht folgen. Das möchte ich zum Schluß meiner Ausführungen sagen. Wer sagt denn
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a erfaßten Tatbestand abzudecken? Gnädinger (SPD): Herr Dr. Götz, ich bin nur bereit, zuzugeben, daß es darüber unterschiedliche Auffassungen gibt. (Heiterkeit bei der SPD und der FDP) Ich sage noch einmal: Wir sind der Meinung, daß ein nicht abgedecktes Verhalten, das strafwürdig ist, nicht festgestellt werden kann. (Abg. Dr. Götz [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — Herr Präsident, eine zweite Zusatzfrage kann ich wegen der beschränkten Zeit nicht zulassen. (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sie sollten nicht wider bessere Erkenntnis
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nur das ganz verdeckte Motivieren zur Nachahmung. (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Wo bleibt hier die Wahrheitsliebe, Herr Kollege? — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/ CSU]: Ist dann auch der Verkäufer künftig ein so großer Terrorist?) — 'Entschuldigen Sie, ich bin gerne bereit, das zu korrigieren. Ich meine aber, daß das Ministerium unter Hinweis auf das Waffen- und Sprengstoffrecht die Erwägung angestellt hat, daß hier eine Strafbarkeit — — (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Das wurde im Ausschuß ausdrücklich verneint!) — Nein, ich kann es leider nicht
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wie beurteilen Sie die Stellungnahme Ihres derzeitigen Staatssekretärs aus dem Jahre 1979, der auf eine Anfrage der FDP geantwortet hat, die besondere Wirkung des § 88 a beruhe auf seiner präventiven Wirkung? Dr. Schmude, Bundesminister der Justiz: Ich kann das Zitat, das Sie mir jetzt vorhalten, natürlich nicht im einzelnen bestätigen. (Dr. Götz [CDU/CSU]: Das sehe ich Ihnen nach!) Dies ändert aber nichts daran, daß wir die präventive Wirkung auf der einen Seite abwägen müssen gegen Turbulenzen und Mißverständnisse, die durch
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tätig war, in dessen Auslagen das Buch gefunden wurde und der es nicht gekannt hat, wenn er in dem Verfahren, nachdem das Buch eingezogen worden war, nicht verurteilt wird, sondern aus subjektiven Gründen freigesprochen wird — bzw. das Verfahren eingestellt wird —, das Buch aber eingezogen ist, der Meinung ist, er hätte das Buch weiter verkaufen dürfen, weil er freigesprochen wurde? Dr. Schmude, Bundesminister der Justiz: Das ist in einem solchen Fall sicherlich nicht so, Herr Kollege Erhard. Diese Fälle habe ich aber
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also wird gesagt: das muß wieder weg!, und das kaum fünf Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes. Ich frage mich, was die deutsche Öffentlichkeit über einen Gesetzgeber, eine Regierung und Parteien denken soll, die die Gesetzgebung so machen, wie Sie das im Augenblick tun. Vor fünf Jahren wurden Straftatbestände mit richtiger Begründung einvernehmlich geschaffen. Der tiefere Grund für die neuerliche Änderung liegt bei irgend jemandem in der FDP. Ich muß die SPD hier einmal ausnahmsweise in Schutz nehmen. (Lachen bei der
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hat im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen — dem Herrn Baum zuliebe, da man progressiv sein will — beschlossen, daß man es mitmachen muß. Es tut mir furchtbar leid, daß Rechtspolitiker mit diesen Begründungen so etwas mitmachen. Sie werden von uns für dieses Unternehmen, das sowohl von der Sache als auch vom Verfahren her zu geißeln ist, keine Stimme bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Präsident Stücklen: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gnädinger. Gnädinger (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
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aus zwei Gründen unterbrechen. Ich möchte die Tribünenbesucher bitten, von jeder Beifalls- oder Mißfallenskundgebung abzusehen. — Ist erkannt! Herr Abgeordneter Kleinert, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Kleinert (FDP): Bitte schön. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU): Herr Kollege Kleinert, wenn Sie sagen, daß das, was die Bundesregierung und wir alle mit ihr zusammen vor fünf Jahren vertreten haben, falsch gewesen ist: Welche Gewähr haben wir denn dafür, daß das, was Sie heute im Gegensatz zu damals vertreten, richtig ist? (Beifall bei der CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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FDP): Bitte schön. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU): Herr Kollege Kleinert, wenn Sie sagen, daß das, was die Bundesregierung und wir alle mit ihr zusammen vor fünf Jahren vertreten haben, falsch gewesen ist: Welche Gewähr haben wir denn dafür, daß das, was Sie heute im Gegensatz zu damals vertreten, richtig ist? (Beifall bei der CDU/CSU) Kleinert (FDP): Das ist eben Ihr eigentümlich konservatives Sicherheitsstreben: daß Sie genau wissen wollen, was richtig ist, während wir an Hand der praktischen Erfahrungen prüfen
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Art Frage aufgefallen. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD) Wenn Sie meinen, daß unsere Presse gehindert sei, Nachrichten über eine Entführung zu verbreiten, dann verkennen Sie das Land, in dem wir leben, und das Maß an Pressefreiheit, das hier existiert. Das war Ihre Frage von vorhin. Sie haben überhaupt einen ganz falschen Denkansatz. Deshalb führen auch Ihre Straßenverkehrsbetrachtungen nicht weiter, wenn es sich um die Frage handelt, in welchem Maße wir ein Risiko eingehen, daß der Staat in
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Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der Institution und der Arbeit des Datenschutzbeauftragten einige Bemerkungen, Schwerpunkte und Aspekte des Berichts herausarbeiten. Hier gilt es zunächst einmal auf die Feststellungen im Tätigkeitsbericht hinzuweisen, wonach jedermann, auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, das Recht hat, Eingaben an den Datenschutzbeauftragten zu richten. Sicher gibt es hier Kritik nur in Einzelfällen anzumerken. Aber ich möchte bereits in diesem frühen Stadium auf dieses uneingeschränkte Recht des Bürgers, auch innerhalb des öffentlichen Dienstes, hingewiesen haben. Mit Befriedigung
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nicht übersehen werden; es muß vielmehr unterstrichen werden. Eine kontroverse Diskussion hat sich inzwischen über den Umfang der Prüf- und Kontrollzuständigkeit des Bundesbeauftragten entwickelt. Auch hierauf wurde vorhin schon Bezug genommen. Der Bundesinnenminister vertritt hierzu laut dem Tätigkeitsbericht den Standpunkt, das Datenschutzgesetz schütze nur die personenbezogenen Daten, die in Dateien gespeichert, verändert, gelöscht oder aus Dateien übermittelt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat sich im Bericht nachdrücklich und detailliert gegen eine derart restriktive Auslegung der Prüfungskompetenz ausgesprochen. Neben diesem allgemeinen
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der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zurückkommen müssen. Mehr kann man im Augenblick zu dieser sensiblen und komplizierten Frage, glaube ich, nicht sagen. Auch der Dritte Tätigkeitsbericht mit seinen Hinweisen auf Schwachstellen und Lücken im Datenschutzrecht bestärkt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Vorhaben, das Bundesdatenschutzgesetz in dieser Legislaturperiode grundlegend zu novellieren und den spezifischen Datenschutz in einzelnen Lebensbereichen weiter zu entwickeln, und zwar im Sinne einer konstruktiven Verbesserung. Mit Professor Bull gehe ich davon aus, daß die in der Anhörung zu den Gesetzentwürfen in
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Pilotprojekten „Bildschirmtext" und „Kabelfernsehen" von Anfang an die spezifischen datenschutzrechtlichen Aspekte erkannt, eingebracht und, was das Wichtigste ist, berücksichtigt, auch gesetzgeberisch umgesetzt werden. Die Landesbeauftragten und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz haben zur Datenschutzproblematik der neuen Medien ein Thesenpapier erarbeitet, das im Anhang des Dritten Tätigkeitsberichts nachzulesen ist. Auch dies sollte sich der interessierte Kollege oder die interessierte Kollegin zu Gemüte führen. Wichtig ist auch, daß nicht untergeht, was zum Thema Datensicherung gesagt und geschrieben wird, und zwar eben nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]