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Ich erinnere mich noch gut an frühere Debatten über solche Fragen, wo kritisiert wurde, daß wir das hätten erörtern sollen. Wir erörtern das — darauf können Sie sich verlassen —, und wir werden dann entscheiden. Wir haben für diese Fragen ein Konzept, das wir sorgfältig und ohne Hast, aber zügig verwirklichen werden. Dieses Konzept basiert auf dem Prinzip der kooperativen Auseinandersetzung mit Datenschutzexperten und Sicherheitsexperten. Dabei gehen wir in zwei Etappen vor. Was ich jetzt sage, bezieht sich nicht nur auf die Amtshilfe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Verständnis für die Bemerkungen im Dritten Tätigkeitsbericht. In seiner Presseerklärung am 21. Januar 1981 hat der Bundesbeauftragte das jetzige Konzept ausdrücklich als datenschutzgerechte Lösung bezeichnet. Der Kriminalaktennachweis ist nach dieser neuen, nunmehr erarbeiteten Konzeption ausschließlich ein Aktenhinweissystem und kein Auskunftssystem, das weiterführende Angaben wie etwa Straftaten oder Freiheitsentziehungen enthält. Von daher, glaube ich, ist der Dissens, der sich zwischen den Ausführungen von Ihnen, Herr Kollege Hirsch, in der Debatte und dem Bericht von Herrn Professor Bull ergeben hat, durch die zwischenzeitlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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keine „Datenparadiese" mehr geben. Die Europäische Datenschutzkonvention wird auf unser nationales Datenschutzrecht keinen Einfluß haben. Wir haben die Regeln der Konvention bereits in der Gesetzgebung verwirklicht. Damit wird zugleich der internationale Standard des deutschen Datenschutzes eindrucksvoll bestätigt. Dennoch — ich glaube, das zeigen sowohl der Bericht als auch die Debatte —: Wir haben keinen Anlaß, die Hände in den Schoß zu legen. Einige Probleme sind im Laufe der Debatte genannt worden. Der uns vorliegende Tätigkeitsbericht enthält eine Reihe weiterer Fragen und Anregungen. Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Familie und Gesundheit Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Das Wort hat Frau Staatssekretär Fuchs. Frau Fuchs, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeit am Sozialgesetzbuch hatte von Beginn an das Ziel, das wegen seiner rechtlichen Zersplitterung unübersichtlich gewordene Sozialrecht nach einheitlichen Grundsätzen neu zu ordnen. Dieses Ziel hat in den vergangenen Jahren auch im Deutschen Bundestag breite Unterstützung gefunden. Auf Grund der intensiven Mitarbeit, die gerade auch von seiten dieses Hauses gekommen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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den vorliegenden Entwurf — ebenso wie die vorangegangenen Entwürfe zum Sozialgesetzbuch — zügig zu beraten und zu verabschieden und damit die Bereinigung und Neuordnung des Sozialrechts weiter voranzubringen. (Beifall bei der SPD und der FDP) Vizepräsident Frau Renger: Meine Damen und Herren, das Wort in der Aussprache hat der Herr Abgeordnete Seehofer. Seehofer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir von der CDU/CSU stehen dem Vorhaben, das Sozialrecht zusammenzufassen, überschaubarer zu machen, zu vereinfachen, grundsätzlich positiv gegenüber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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und der FDP) Vizepräsident Frau Renger: Meine Damen und Herren, das Wort in der Aussprache hat der Herr Abgeordnete Seehofer. Seehofer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wir von der CDU/CSU stehen dem Vorhaben, das Sozialrecht zusammenzufassen, überschaubarer zu machen, zu vereinfachen, grundsätzlich positiv gegenüber. (Dreßler [SPD]: Das ist gut!) Ich möchte aber an dieser Stelle einmal darauf hinweisen, daß der Gedanke einer Kodifikation des Sozialrechts nicht erst seit einigen Jahren diskutiert und verwirklicht wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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sind auch die ersten Vorüberlegungen, die ersten Vorarbeiten zum Sozialgesetzbuch noch während der Regierungszeit von CDU und CSU veranlaßt worden. (Glombig [SPD]: Ich höre keinen Widerspruch! So beschlossen!) — So beschlossen. Vielen Dank. Inzwischen sind nun der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das Buch I, die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, das Buch IV, sowie das Erste und Zweite Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches in Kraft getreten. Das Erste Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches behandelt das Verwaltungsverfahren, während das zweite den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Sozialgesetzbuch noch während der Regierungszeit von CDU und CSU veranlaßt worden. (Glombig [SPD]: Ich höre keinen Widerspruch! So beschlossen!) — So beschlossen. Vielen Dank. Inzwischen sind nun der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches, das Buch I, die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, das Buch IV, sowie das Erste und Zweite Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches in Kraft getreten. Das Erste Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches behandelt das Verwaltungsverfahren, während das zweite den Schutz der Sozialdaten beinhaltet. Heute liegt uns nun das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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des Buches X des Sozialgesetzbuches in Kraft getreten. Das Erste Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches behandelt das Verwaltungsverfahren, während das zweite den Schutz der Sozialdaten beinhaltet. Heute liegt uns nun das Dritte Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches vor, das die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten regeln soll — gewiß kein schlagzeilenträchtiger Gesetzentwurf, aber deshalb nicht minder wichtig. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Handeln der Leistungsträger untereinander schneller, reibungsloser und systematischer zu gestalten. Damit ist auch bezweckt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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beinhaltet. Heute liegt uns nun das Dritte Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches vor, das die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten regeln soll — gewiß kein schlagzeilenträchtiger Gesetzentwurf, aber deshalb nicht minder wichtig. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, das Handeln der Leistungsträger untereinander schneller, reibungsloser und systematischer zu gestalten. Damit ist auch bezweckt, die Stellung des Leistungsempfängers zu stärken. Wer sich nun die bisherigen Teile des Sozialgesetzbuches und den heute hier vorliegenden Gesetzentwurf anschaut, der muß den Eindruck gewinnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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nun die bisherigen Teile des Sozialgesetzbuches und den heute hier vorliegenden Gesetzentwurf anschaut, der muß den Eindruck gewinnen, daß zwischen der Zielsetzung der Gesetzgebung und deren Verwirklichung doch eine erhebliche Diskrepanz besteht — nimmt man einmal das Buch I des Sozialgesetzbuches, das man in gewisser Weise als bürgernah bezeichnen kann, davon aus. Nach meiner Auffassung wird durch dieses Dritte Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches weder die Stellung des Leistungsempfängers merklich gestärkt noch das Sozialrecht insgesamt überschaubarer gemacht und vereinfacht. Im Gegenteil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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man in gewisser Weise als bürgernah bezeichnen kann, davon aus. Nach meiner Auffassung wird durch dieses Dritte Kapitel des Buches X des Sozialgesetzbuches weder die Stellung des Leistungsempfängers merklich gestärkt noch das Sozialrecht insgesamt überschaubarer gemacht und vereinfacht. Im Gegenteil, das Sozialrecht wird noch komplizierter, als es ohnehin schon ist. Der Dschungel von Sozialvorschriften wird noch dichter. Ich stelle draußen in der Diskussion fest, daß der Bürger, der Leistungsempfänger, für den das Sozialgesetzbuch ja gedacht ist, praktisch keinen Bezug zu diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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zwischen dem Bürger und seinem Recht — hier: dem Sozialrecht — abzubauen, wird durch dieses Sozialgesetzbuch, jedenfalls durch die Teile, die bisher vorliegen, meines Erachtens nicht erreicht. Damit ist auch der Ausgangspunkt dieser Novellierung des Sozialgesetzbuches in Frage gestellt, nämlich der Ausgangspunkt, das Sozialrecht mit dem Ziel einer größeren Verständlichkeit, Klarheit und Transparenz zusammenzufassen. Das Sozialrecht ist für den Bürger bisher nicht sozialer gestaltet worden. Nun wird seitens der Bundesregierung — Frau Staatssekretär Fuchs hat dieses Argument heute wieder gebracht — darauf hingewiesen, daß durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat Frau Abgeordnete Noth. Frau Noth (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sozialliberale Koalition hatte sich zur Aufgabe gesetzt, durch die Kodifikation eines Sozialgesetzbuches das gesamte Sozialrecht, das aus einer Fülle von Gesetzen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Rechtstechnik besteht, grundlegend zu vereinfachen und damit insbesondere für den Bürger überschaubarer und verständlicher zu machen. Dieser Zielsetzung entsprechend wurden bisher folgende Teile verwirklicht: der allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches — in Kraft
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrensvorschriften sowie die neuen Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten durch das Erste bzw. Zweite Kapitel des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches, verkündet am 26. August 1980. Mit dem heute zur Beratung anstehenden Entwurf des Dritten und damit letzten Kapitels, das die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritteln regelt und das mit den beiden vorangegangenen Kapiteln in engem sachlichem Zusammenhang steht, wird die Kontinuität der Arbeiten am Sozialgesetzbuch erneut unterstrichen. Dieser Entwurf regelt, wie Frau Staatssekretär Fuchs zum Teil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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der Leistungsträger für die Erbringung von Nachzahlungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen durch verschiedene Ärzte, die Erstattungen zwischen den Leistungsträgern durch Schaffung einfacher und übersichtlicher Normen, in Weiterentwicklung von § 1542 RVO den Übergang von Schadenersatzansprüchen der Versicherten auf den Versicherungsträger, das Recht der Auftragserteilung unter den Leistungsträgern sowie die Bildung von Arbeitsgemeinschaften. Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung sind eine ständige Aufgabe liberaler Politik. Deshalb begrüßen wir es, wenn mit dem vorliegenden Entwurf das geltende Verfahrensrecht weiter bereinigt, modernisiert, vereinfacht und, soweit möglich, vereinheitlicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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man den Wald schon für Lichtung. Sie werden bei Ihrer konkreten Arbeit sicher auch noch feststellen, daß hier eine ganze Menge gelichtet worden ist. Es ist richtig: Es ist nicht der große Wurf, den wir alle gerne hätten: das Sozialgesetzbuch, das jeder Antragsteller lesen kann. Wir haben aber von vornherein gewußt, daß wir dieses nicht auf Anhieb würden leisten können. Die ungeheuer komplizierte Materie des deutschen Sozialrechts erst einmal zu ordnen, übersichtlich zu machen, zu vereinheitlichen, zu harmonisieren, wo es geht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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und deshalb haben wir fast alle Beschlüsse einstimmig gefaßt. Sie haben auf zwei Beispiele hingewiesen. Das Beispiel mit dem Bundessozialhilfegesetz: Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll ist, daß der Sachbearbeiter im Sozialamt mit einem Gesetz arbeiten muß, das gleichzeitig das Recht der Sozialversicherung, des Wohngeldes, der Ausbildungsförderung usw. enthält, denn das alles sind Probleme, mit denen er eigentlich täglich zu tun hat. Der' Bürger kommt ja nicht als der klassifizierte Sozialhilfeempfänger zu ihm hin, sondern als jemand, der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Beispiele hingewiesen. Das Beispiel mit dem Bundessozialhilfegesetz: Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll ist, daß der Sachbearbeiter im Sozialamt mit einem Gesetz arbeiten muß, das gleichzeitig das Recht der Sozialversicherung, des Wohngeldes, der Ausbildungsförderung usw. enthält, denn das alles sind Probleme, mit denen er eigentlich täglich zu tun hat. Der' Bürger kommt ja nicht als der klassifizierte Sozialhilfeempfänger zu ihm hin, sondern als jemand, der Probleme hat. Deshalb ist es sinnvoll, ein Gesetz mit einem allgemeinen Teil mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Damen und Herren, zu dem Inhalt brauche ich nichts weiter zu sagen. Das hat die Staatssekretärin getan, auch die Kollegin Noth. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Ein Punkt ist immer ein großes Ärgernis gewesen — wir haben dem Petitionsausschuß versprochen, das in Ordnung zu bringen —, daß jemand den Antrag auf Rente stellt, aber noch Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe bekommt, z. B. kurz nach Auslaufen seiner Arbeitslosenunterstützung und vor der ersten Rentenzahlung. Und dann bekommt er die Rentenzahlung, nach längerer Bearbeitungszeit, und es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Vertrag in der Meinung ab, es ginge um das neue Hochhaus und stellte schließlich fest, daß sie versehentlich doch das alte Hochhaus angemietet hat. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Dann zahlte sie noch 21 000 DM Notariatsgebühren für ein Vorkaufsrecht, das, wie sich hinterher herausstellte, gar nicht existiert. Das Ganze kostet schließlich jedes Jahr 2 Millionen DM mehr, und nun stellt die Bundesbahn fest, es sei besser, wieder nach Frankfurt zurückzugehen. Diese Beispiele geben einem natürlich zu denken. Ich bin der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Sicherheit recht. Meine Fraktion ist der Meinung, daß man keine neue Institution wie die des Amtsanklägers zu schaffen braucht. Wir brauchen keine neue Behörde; das kann mit den bestehenden Institutionen bewältigt werden. Wir brauchen auch keinen neuen Straftatbestand. Das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbeamtengesetz, das Strafgesetzbuch enthalten genug Straftatbestände, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern erfaßt werden kann. Nötig erscheint mir etwas anderes. Wir sollten darauf hinwirken, daß die Stellung des Bundesrechnungshofes gestärkt wird. Das beginnt bereits mit der Benennung des Präsidenten des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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Meine Fraktion ist der Meinung, daß man keine neue Institution wie die des Amtsanklägers zu schaffen braucht. Wir brauchen keine neue Behörde; das kann mit den bestehenden Institutionen bewältigt werden. Wir brauchen auch keinen neuen Straftatbestand. Das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbeamtengesetz, das Strafgesetzbuch enthalten genug Straftatbestände, mit denen die Verschwendung von Steuergeldern erfaßt werden kann. Nötig erscheint mir etwas anderes. Wir sollten darauf hinwirken, daß die Stellung des Bundesrechnungshofes gestärkt wird. Das beginnt bereits mit der Benennung des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. (Sehr
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.02.1981 () [PBT/W09/00021]
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ihren eigenen Prüfer. (Beifall bei der CDU/CSU) Wie das läuft, weiß man ja. (Esters [SPD]: Bei den Unternehmen ist das auch so!) — Zu dem Hinweis auf Unternehmen möchte ich doch sagen: Der Aufsichtsrat, also das Aufsichtsgremium — das wären wir, das Parlament — beschließt, und die Geschäftsführung, der Vorstand, führt nur aus, indem sie den Brief an die Prüfgesellschaft schreibt. Zum zweiten wäre es wirkungsvoll, wenn der Präsident des Rechnungshofes das Recht bekäme, an diesem Pult bei der Einbringung seiner Prüfbemerkungen zu
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Zusammenfassend möchte ich für meine Fraktion feststellen: Wir werden selbstverständlich wie bisher die Beanstandungen des Rechnungshofes konstruktiv und kritisch mitberaten. Wir haben allen Anlaß, dem Bundesrechnungshof für seine Arbeit zu danken. Wir setzen darauf. daß die Bundesregierung die Kraft aufbringt, das, was beanstandenswert ist, hinterher auch abzuschaffen. Ich danke ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Leber: Als nächster Redner hat der Abgeordnete Esters das Wort. Esters (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will zunächst auf
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