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Pakistan, Bangladesch und Sri Lanka. Der Zugang im April liegt, wenn man polnische Asylbewerber abzieht, deutlich, Herr Spranger, unter den Zahlen von 1981. Ich will nichts beschönigen. Ich weiß, das ist alles noch schwierig genug. Nur darf man nicht sagen, das Problem sei wieder alarmierend. Das ist angesichts der Zahlen nicht der Fall. Die angestrebte Asylverfahrensbeschleunigung und die Senkung der Zahl der Asylbewerber können sicherlich auch eine Entlastung der allgemeinen Ausländerproblematik bewirken. Hier bin ich mit meinen Vorrednern einig. Die Ausländerbeauftragte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.05.1982 () [PBT/W09/00101]
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ist allerdings, daß uns das notwendige Personal und die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ich sehe in einem verstärkten dezentralen Einsatz des Bundesamtes — quasi Tür an Tür mit der zuständigen Ausländerbehörde — ein ganz entscheidendes und wesentliches Beschleunigungselement, und zwar eines, das nicht einen Verlust an rechtsstaatlicher Substanz zur Folge hat, weil es bürokratische Abläufe strafft, die für den Betroffenen nichts bringen, die den Prozeß der Klärung der Frage, ob politische Verfolgung vorliegt, nicht fördern. Ich meine, in einem solchen Verfahren kann
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wachsende Ausländerfeindlichkeit! Wehren wir uns gegen leichtfertige Parolen wie „Ausländer raus" und unangenehme und schmutzige Ausländerwitze, die wieder die Runde machen! Wehren wir uns gegen die gefährliche Vermischung von Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus! Wehren wir uns dagegen, daß das Wort „Asylant", das ja auf einem Verfassungsartikel beruht, zu einem Schimpfwort verkommt! Wir wissen, daß wir als Deutsche nach den furchtbaren Erfahrungen, die in diesem Jahrhundert andere mit uns machen mußten, daran gemessen werden, wie wir mit Minderheiten umgehen und mit denen, die
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einmal ein starkes Stück, was er hier losgelassen hat. Ich beziehe micht auf Ihre Äußerungen, was in Bayern geschehen sei und was das Ergebnis anscheinend des Untersuchungsausschusses bezüglich der Abschiebung von Asylbewerbern sei. Sie haben wieder besseres Wissen, weil Ihnen das im Rechtsausschuß schon einmal erzählt worden ist, behauptet, daß der Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen sei, 56 Personen seien an der österreichischen Grenze abgeschoben worden. Sie wissen, was Tatsache ist. Tatsache ist einfach dies: daß 56 Bewerber deshalb wieder zurückgeschickt
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in rechtswidriger Weise 56 nach Österreich abgeschoben worden seien. Das haben Sie hier heute behauptet. (Beifall und Zurufe von der CDU/CSU — Zurufe von der SPD) Vizepräsident Wurbs: Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Schöfberger? Fellner (CDU/CSU): Nein, das geht nicht. (Dr. Schöfberger [SPD]: Ich wollte die anderen 54 auch noch nennen! — Weitere Zurufe von der SPD — Gegenrufe von der CDU/ CSU) Lassen Sie mich weiter auf ein paar Dinge eingehen, die heute in der Debatte eine Rolle gespielt
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Länder auf der Welt gibt, die ihren Bürgern nicht einmal den Schutz der Existenz und des Lebens gewährleisten können, während wir in unserem Staat eigentlich daran gewöhnt sind, daß sich jeder Bürger wegen einer Straße, einer Industrieanlage oder eines Großprojektes, das ihm vor die Nase gesetzt werden soll, selbstverständlich gegen den Staat zur Wehr setzen kann. Ich meine, der entscheidende Grund für diese breite Diskussion ist, daß die betroffenen Bürger, aber auch die Städte und Gemeinden den Eindruck haben mußten, daß
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allergrößten Schwierigkeiten bereitet. Wir müssen einfach sehen, was ein Arbeiter empfindet, der morgens zur Arbeit fährt und sieht, daß andere nicht arbeiten. Er versteht es leider nicht, warum die nicht arbeiten. Er meint, die sind Faulpelze. Wir haben große Not, das deutlich zu machen, daß die sehr gerne arbeiten würden, daß die ja gerade deshalb kommen, damit sie arbeiten können, daß sie eben zu 90 % nur aus dem Grunde kommen, hier arbeiten zu können. Ich stehe aber auch zu den Entscheidungen
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und böse zu diesen Asylbewerbern seien. Wer wirklich politisch verfolgt ist, nimmt diese Behandlung hin, und wer aus ärmeren Ländern kommt, dem erscheint sie sicher nicht einmal unangemessen, und er wird uns auch verstehen, daß diese Art notwendig ist, um das ihm zustehende Recht, das wir ihm verbürgen wollen, vor Aushöhlung und Mißbrauch zu schützen. Wir müssen bei diesem unserem Verhalten natürlich einige Erwartungen enttäuschen. Wir müssen aber noch mehr dafür tun, daß Erwartungen überhaupt nicht aufkommen. Das Schlepperunwesen blüht nach
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Asylbewerbern seien. Wer wirklich politisch verfolgt ist, nimmt diese Behandlung hin, und wer aus ärmeren Ländern kommt, dem erscheint sie sicher nicht einmal unangemessen, und er wird uns auch verstehen, daß diese Art notwendig ist, um das ihm zustehende Recht, das wir ihm verbürgen wollen, vor Aushöhlung und Mißbrauch zu schützen. Wir müssen bei diesem unserem Verhalten natürlich einige Erwartungen enttäuschen. Wir müssen aber noch mehr dafür tun, daß Erwartungen überhaupt nicht aufkommen. Das Schlepperunwesen blüht nach wie vor. Die Berichte
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Herr Ministerpräsident Vogel, der leider, wie ich meine, nachdem er den Bundesrat als „Parlament" bezeichnet und uns einige kleinere Ohrfeigen gegeben hatte, wieder gehen mußte — ich muß sagen, ich habe mich darüber sehr geärgert —, (Bohl [CDU/CSU]: So meinte er das doch nicht!) hat gesagt, es gebe drei Punkte, die noch im Bundesrat angesprochen werden sollten. Dazu gehöre auch, daß man dort der Meinung sei, mehr von der inhaltlichen Entscheidung über die Anerkennung als Asylant sei auf Ausländerbehörden zu verlagern. Ich
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wir diese Meinung für ganz falsch halten. Der eine Grund ist, daß jemand, gerade jemand, der mit der Praxis argumentiert, weiß, daß, wenn er in einem konkreten Fall die politische Situation beispielsweise in einem bestimmten Zeitpunkt in Bangladesch erkunden soll, das mit Hilfe eines Bundesamtes, der dort vorhandenen zentralisierten, aktuellen Dokumentation, einfach schneller und leichter kann als mit Landesbehörden. Er weiß auch ganz genau, daß Entscheidungsbefugnis der Ausländerbehörde zentralisiert oder nicht, in einem solchen Fall folgendes bedeuten würde: Da muß zunächst
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Land unterscheiden und die auf jeden Fall — so lassen Sie mich sagen — die Sicherheit der Lebensgestaltung eines Ausländers schon darin sehr stark beeinträchtigen können, wenn er völlig legal und ohne jede kriminellen Anhaltspunkte bei uns wohnt und arbeitet. Wenn wir das auf das Asylverfahren übertragen wollten, dann möchte ich vorher die Frage beantwortet bekommen, warum der Tatbestand, daß jemand etwa aus Ghana zu uns kommt und bei uns Schutz vor Verfolg sucht, durch solche Ausführungsvorschriften möglicherweise in Bayern anders sollte entschieden
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dieser Asylanerkennungsentscheidung selbst mitentscheiden will. Ob das immer gut ist, ist dann die Frage. Und das führt uns zum Verteilungsverfahren. Ich habe mich etwas gewundert, warum hier und heute nicht dasjenige Land für die gesetzliche Verankerung eines Verteilungsverfahrens eingetreten ist, das es eigentlich am bittersten nötig hätte, das Land Berlin. Warum sagt der Herr Senator Lummer hier nicht, daß Berlin mit seiner besonderen Problematik auf die gesetzliche Verankerung eines Verteilungsverfahrens angewiesen ist. Was wäre denn die Folge, wenn wir nicht einen
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immer gut ist, ist dann die Frage. Und das führt uns zum Verteilungsverfahren. Ich habe mich etwas gewundert, warum hier und heute nicht dasjenige Land für die gesetzliche Verankerung eines Verteilungsverfahrens eingetreten ist, das es eigentlich am bittersten nötig hätte, das Land Berlin. Warum sagt der Herr Senator Lummer hier nicht, daß Berlin mit seiner besonderen Problematik auf die gesetzliche Verankerung eines Verteilungsverfahrens angewiesen ist. Was wäre denn die Folge, wenn wir nicht einen gesetzlichen Verteilungsschlüssel ins Gesetz aufnähmen? Die Folge
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jetzt nicht um die Schuldverteilung, Herr Bohl. Ich lasse mich davon jetzt auch nicht abbringen. Ich bin der Meinung, daß dies wirklich ein viel zu ernstes Thema ist, als daß wir hier damit spaßen können. Ich will ein Beispiel nennen, das heute in dieser Debatte eine Rolle gespielt hat. Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz sprach von jenem ungeheuerlichen Vorfall in Mainz. Auf die Frage, warum er diesen Vorfall hier einbringe und ob es sich dort um Asylbewerber gehandelt habe, sagte er
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gehandelt habe, sagte er zwar nein, zugleich aber auch, es könnte ja die Sorge bestehen — — (Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das hat er nicht gesagt!) — Sinngemäß hat er das gesagt. Sie können es nachlesen. Ich hatte gerade Gelegenheit, Herr Klein, das Protokoll meiner Zwischenfrage zu prüfen. Deswegen habe ich die Stelle noch genau im Kopf. Sie werden feststellen, daß er gesagt hat: woher ich die Hoffnung nehme, daß sie keinen Asylantrag stellen können. (Zuruf von der CDU/CSU) — Nein, bei Leuten
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Ich wehre mich auch dagegen, Herr Senator Lummer, daß Sie die Tatsache, daß es in Berlin Rauschgiftfälle gibt — wir wissen das —, mit dem Asylverfahren in einen Zusammenhang bringen. Wenn dies so stehenbleibt, wird draußen die vorurteilsbeladene Kette der Argumente verschärft, das seien alles Hascher, Rauschgifthändler oder Nichtstuer. Wir wissen doch aber ganz genau, daß das nicht zutrifft. (Beifall bei der SPD) Ich glaube, daß wir hier aufgerufen sind, sehr viel mehr zu tun. Ich sage Ihnen auch, wo unser Gesetzentwurf Ihnen
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Ich halte diese Einstellung für durchaus ehrenwert und zutreffend. Wir haben schließlich — und zwar in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die ja vernünftigerweise eingerichtet worden ist, um die Verwaltungspraxis festzustellen — gesehen, daß neben dem Problem des Rechtsweges, auf das sich der Gesetzesvorschlag des Bundesrates im wesentlichen bezog, eine Fülle weiterer Probleme gelöst werden muß. Dies sollte dann aber auch in einem Gesetz geschehen. Es sollte also nicht so sein, daß wir den Entscheidungen oder der Wirklichkeit gewissermaßen jeweils mit
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die von den Bürgern erhoben werden, daß wir durch diese dauernde Gesetzesmacherei — eine Novelle nach der anderen — allmählich zu einer Unsicherheit beitragen, die unerträglich ist. (Beifall bei der FDP und der SPD) Darum war es vernünftig, ein Gesetz zu machen, das die wesentlichen Probleme in der Tat anspricht und, wie wir hoffen, auch löst. Über Einzelheiten des Verwaltungsverfahrens haben wir hier wenig gesprochen: Identitätsfeststellung, Verteilungsverfahren, Zustellungsprobleme, Dezentralisierung des Bundesamtes, Behandlung der Wiederholungsanträge, die einen großen Anteil an den gestellten Anträgen ausmachen
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die große Zusammenballung von Ausländern in einzelnen Bezirken ist in Berlin, aber auch in anderen Großstädten sehr deutlich zu sehen — und im Bereich der Schule, weil unser Schulsystem bei der Beschulung der Ausländer versagt und ein Subproletariat schafft, wie wir das gestern in einem anderen Zusammenhang hier ausgeführt haben; darüber muß gesprochen werden. Ich meine, die Probleme der Länder und Gemeinden im Zusammenhang mit dem Asylrecht sind bekannt; sie sind überwiegend finanzieller Art. Ich habe auch häufig beklagt, daß das Entgegenkommen
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angesichts der Debatte, die wir den Vormittag über geführt haben, nicht verstanden habe. Es ging doch nun wahrlich nicht darum, Ausländern schlechthin oder auch nur denen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe unseres Grundgesetzes um politisches Asyl bewerben, das Recht zu bestreiten, sich auf dieses und andere Grundrechte zu berufen. Ich meine, ein Mitglied der Bundesregierung täte gut daran, nicht auf diese Art und Weise eine sachlich zu führende Debatte, hinter der ernste Anliegen stehen, auf ein Geleise zu
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habe dieser Formulierung gegenüber — ähnlich, wie das bei dem Kollegen Hirsch in seinen letzten Bemerkungen angeklungen ist — gewisse Vorbehalte, wie ich offen gestehe; insoweit nämlich, als diejenigen, die unter nicht tragfähiger Berufung auf das Asylrecht in die Bundesrepublik Deutschland kommen, das in vielen Fällen nicht in der Absicht tun, dieses Recht zu mißbrauchen. Vielmehr kommen sie, weil die Not sie treibt. Insoweit, Herr Kollege Hirsch, stimme ich Ihnen zu. Ich stimme Ihnen auch darin zu, wenn Sie sagen: Wir können das
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sind natürlich folgende Fragen zu stellen: erstens die, ob die Ankündigung bei der bekannten Finanzenge des Bundes eingehalten werden kann. Zweitens gibt es — darauf haben wir in den Beratungen des Rechtsausschusses aufmerksam gemacht — verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Realisierbarkeit des Planes, das Bundesamt mit einem dezentralisierten Unterbau auszustatten. Es erscheint also überaus zweifelhaft, ob dieses Vorhaben in die Realität umgesetzt werden kann. Zweifelhaft erscheint mir auch — dies ist hier in der Frage geäußert worden —, ob die Ausländerbehörden fähig sind, sich mit den
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Gesamtproblematik der Ausländerpolitik wenigstens dieses Problem für die nächsten Jahre abschließend regeln können. — Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Coppik. Coppik (fraktionslos): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, über das wir heute abstimmen, wird vor einem ganz bestimmten gesellschaftlichen Hintergrund beraten. Der gesellschaftliche Hintergrund ist eine seit ein paar Jahren ansteigende Welle von Ressentiments gegen Ausländer in der Bundesrepublik. Wir alle kennen das; mit entsprechenden Bemerkungen und Ansichten werden wir
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Kurden, der vom Verwaltungsgericht Minden als politisch Verfolgter, als Asylberechtigter anerkannt wurde. Der Betroffene hat in der Türkei in Kurdistan Unterricht in kurdischer Sprache erteilt, was dort strafrechtlich nach § 142 des türkischen Strafgesetzbuches verfolgt wird, weil es die Absicht beinhaltet, das Nationalgefühl zu unterdrücken und zu schwächen. Das Auswärtige Amt hat in manchen Stellungnahmen zu Asylverfahren von Kurden den Eindruck erweckt, als ob so etwas legitime Strafverfolgung und deshalb keine politische Verfolgung sei. Der Kampf um das Recht auf eigene Muttersprache
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