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Lachen bei der SPD.) Wer aber — wie Sie, Herr Killat, und ihre Freunde — sagt: „Öffnung für alle zum Schutz aller" und dabei nicht an die Vertragspartner denkt, der will nicht das Maß an Freiheit, auch nicht das Maß an Freiheit, das Sie hier gegenüber Ärzten, Zahnärzten und Heilberufen ausgedrückt haben. Das ist dann eine halbe Wahrheit, und hieran werden wir auch die Entscheidung im Ausschuß messen. Wer die Krankenhausprobleme lösen will, darf nicht übersehen, daß die Privatpatienten heute mithelfen, das Defizit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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Freiheit, das Sie hier gegenüber Ärzten, Zahnärzten und Heilberufen ausgedrückt haben. Das ist dann eine halbe Wahrheit, und hieran werden wir auch die Entscheidung im Ausschuß messen. Wer die Krankenhausprobleme lösen will, darf nicht übersehen, daß die Privatpatienten heute mithelfen, das Defizit in manchem Krankenhaus abzubauen. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU. — Abg. Geiger: Umgekehrt, Frau Kollegin!) — Das ist nicht umgekehrt, sondern Sie haben, wenn Sie das sagen, wirklich ganz wenig Ahnung von den Dingen. Lassen Sie sich einmal von Ihren
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Sinne von Gerechtigkeitsvorstellungen haben wir zwei Jahrzehnte in diesem Hause vorbildlich gearbeitet, und Sie sollten es sich nicht so billig machen, Männer und Frauen der CDU anzugreifen, deren Leistung und Mitverantwortung für das hohe Maß der sozialen Sicherheit und Entspannung, das Jahre hindurch bestanden hat, gesorgt haben, (Abg. Schulte [Unna] : Jetzt reicht es langsam!) Ich meine jene Entspannung, die die großen und unvermeidbaren Spannungen ohne Streiks, ohne Schwierigkeiten gelöst hat, vor allem ohne Sorge, was man für die Rente von morgen
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kann man damit beginnen und es hoffentlich auch bald erreichen, daß über dem Ruhrgebiet einmal wieder der blaue Himmel lacht. Dort haben Sie genauso, wie Sie es heute tun, diese Notwendigkeit negiert und versucht, über die Dinge hinwegzukommen, wie Sie das im übrigen immer tun. Frau Kollegin Kalinke geht auch davon aus, daß sie schon 1957 von der Dynamisierung gesprochen habe. Sehen Sie, meine Damen und Herren, das unterscheidet uns nicht nur von der Kollegin Kalinke, sondern von der CDU/CSU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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heute tun, diese Notwendigkeit negiert und versucht, über die Dinge hinwegzukommen, wie Sie das im übrigen immer tun. Frau Kollegin Kalinke geht auch davon aus, daß sie schon 1957 von der Dynamisierung gesprochen habe. Sehen Sie, meine Damen und Herren, das unterscheidet uns nicht nur von der Kollegin Kalinke, sondern von der CDU/CSU: daß Sie davon gesprochen haben, während wir die Dinge verwirklichen wollen und zu einem großen Teil verwirklicht haben. (Zuruf des Abg. Katzer.) — Ich komme zu Ihnen noch
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und Kollegen, die Mitglied der Sozialausschüsse der CDU/CSU sind, daß sie jetzt endlich einmal auch ihre Gedanken losbringen können, die sie seither immer nur im eigenen Schoß ausgebrütet haben, die aber nie zur Verwirklichung gekommen sind. Jetzt versuchen sie, das nachzuholen, was sie selbst durchzuführen nicht imstande waren. Und warum denn? Weil jetzt die Chance, daß das auch durchgesetzt wird, wesentlich größer ist als zu der Zeit, als Sie noch die absolute Mehrheit hatten. Herr Kollege Katzer, es ist bereits
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es effektiv, wenn wir eine Vorsorgeuntersuchung durchführen. Darum ging es uns einzig und allein. Sie haben offenbar wenig Vertrauen zu Ihrer Regierung, wenn Sie sich allein an der Rechtsverordnung stoßen. (Abg. Ruf: Sehr gut! — Abg. Dr. Schellenberg: Herr Kollege Härzschel, das Problem ist viel umfassender, als Sie heute ahnen!) Wir sind der Meinung, daß diese Vorsorge von entscheidender Bedeutung für die Zukunft ist, Herr Kollege Schellenberg. Hier sollten wir nicht parteipolitisch streiten. Es geht um Menschen, die betroffen sind. Wir müssen
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vorgesehenen Regelungen dem rechtsuchenden Bürger sobald wie möglich zur Verfügung zu stellen. Der Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf den dringend erforderlichen Maßnahmen zur Straffung und Beschleunigung des Verfahrens. Die durchschnittliche Dauer eines Rechtsstreites vor den Zivilgerichten hat ein Ausmaß erlangt, das ein Eingreifen des Gesetzgebers unumgänglich macht, wenn nicht die Schutzfunktion, die der Zivilprozeß für den Bürger erfüllen muß, gefährdet werden soll. Wer in jüngerer Zeit in irgendeiner Form an einem Zivilprozeß beteiligt war, sei es als Partei, Richter, Rechtsanwalt oder
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hat in den letzten Jahren nahezu ständig zugenommen. Dabei ist jedenfalls im allgemeinen eine deutliche Tendenz zu einem Ansteigen der Prozeßdauer unverkennbar. Diese Entwicklung ist für den Rechtsuchenden unzumutbar. Eine zu spät erlangte Entscheidung ist praktisch wertlos, wenn der Rechtsuchende das ihm schließlich zugesprochene Recht wegen der inzwischen verstrichenen Zeit nicht oder nicht mehr sinnvoll verwirklichen kann. Darüber hinaus liegt in einer zu langen Prozeßdauer eine unnötige und volkswirtschaftlich nicht vertretbare Belastung aller an dem Verfahren Beteiligten. Der vorliegende Gesetzentwurf will
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so vorbereitet werden, daß der entscheidungserhebliche Streitstoff bereits zu Beginn des Verfahrens möglichst vollständig vorliegt. Dafür ist in dem Entwurf Sorge getragen. Die Art der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wird in Ergänzung der wenigen vorhandenen Bestimmungen eingehend geregelt. Danach kann ,das Gericht entweder ein schriftliches Vorverfahren zur Sammlung ,des entscheidungserheblichen Streitstoffes durchführen. Das entspricht dem Grundgedanken bei dem Verfahren nach dem sogenannten Stuttgarter Modell. Dort haben seit einiger Zeit Gerichte und Anwälte wegen der bestehenden Mängel ein beschleunigtes Verfahren vereinbart, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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das Gericht entweder ein schriftliches Vorverfahren zur Sammlung ,des entscheidungserheblichen Streitstoffes durchführen. Das entspricht dem Grundgedanken bei dem Verfahren nach dem sogenannten Stuttgarter Modell. Dort haben seit einiger Zeit Gerichte und Anwälte wegen der bestehenden Mängel ein beschleunigtes Verfahren vereinbart, das sich gut bewährt und mittlerweile vielfältige Nachahmung erfahren hat. Nach dem Entwurf kann das Gericht auch einen anderen Weg wählen und einen frühen ersten Verhandlungstermin abhalten, der in der Art eines Vortermins Gelegenheit bietet, den entscheidungserheblichen Streitstoff in einer mündlichen
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an die für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen wird daher auch das Berufungsverfahren wirkungswoller gestaltet. Ferner muß dem Charakter des Berufungsverfahrens als eines zweitinstanzlichen Verfahrens Rechnung getragen werden. Das geltende, im Verhältnis zu den Regelungen anderer Länder vergleichsweise aufwendige Rechtsmittelsystem, das grundsätzlich zwei Tatsacheninstanzen vorsieht, ist nur dann sinnvoll und vermag auch nur dann seine Rechtsschutzaufgabe für die Parteien zu erfüllen, wenn anders, als es gegenwärtig vielfach geschieht, schon die erste Instanz von den Parteien voll ausgeschöpft wird. Durch eine Beschränkung
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es erwartet werden muß, weil eine Partei ihre erforderliche Mitarbeit versagt. Sollte die Anwendung der Sanktionsmittel in einem solchen Falle — was nicht notwendig und auch nicht einmal regelmäßig der Fall zu sein braucht — tatsächlich entscheidungserhebliches Vorbringen treffen, so halte ich das im Interesse einer zügigen Abwicklung des Verfahrens für gerechtfertigt. Eine Partei, die ihre Pflicht zur Förderung des Verfahrens verletzt, muß sich auch Nachteile gefallen lassen. Für das Prozeßrecht kann insoweit nichts anderes gelten als für das materielle Recht, das im
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ich das im Interesse einer zügigen Abwicklung des Verfahrens für gerechtfertigt. Eine Partei, die ihre Pflicht zur Förderung des Verfahrens verletzt, muß sich auch Nachteile gefallen lassen. Für das Prozeßrecht kann insoweit nichts anderes gelten als für das materielle Recht, das im Interesse der Rechtssicherheit nicht ohne eine zeitliche Befristung der einzelnen Berechtigung auskommt. Eine unverhältnismäßige Beschränkung der materiellen Wahrheit der Entscheidungsfindung liegt hierin nicht. Ein Wort noch zu dem letzten Komplex von vorgeschlagenen Maßnahmen, die für die angestrebte sinnvollere Gestaltung
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entziehen oder aber von anderer Seite als von einer Reform des Zivilprozeßrechts her in Angriff genommen werden müßten. Nicht zuletzt muß das Richteramt mehr Anziehungskraft erhalten, damit qualifizierter Nachwuchs gewonnen werden kann. Diese Einsicht entbindet aber nicht von der Notwendigkeit, das auf dem Gebiete des Zivilprozeßrechtes Mögliche zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Verfahrenspraxis zu tun. Das soll durch dieses erste Änderungsgesetz zur Zivilprozeßordnung geschehen. Ich bitte das Hohe Haus, diese Zielsetzung zu unterstützen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Frau Funcke: Ich
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Zweifel in einem schnelleren Verfahrensablauf und gleichzeitig auch in einer gesunden Rechtsprechung auswirken. (Abg. Dr. de With: Wollen Sie dafür einen Bundestitel schaffen?) Gerade hier liegt die Schuld bei der notorischen Sparsamkeit unserer Justizverwaltung insgesamt. Baden-Württemberg ist das erste Land, das der ungenügenden Ausstattung der Gerichtsbücherei zu Leibe rückt und den entsprechenden Haushaltstitel in diesem Jahr beträchtlich aufstockt. Ich hoffe, daß andere Länder diesem guten Beispiel bald folgen werden. (Abg. Dr. Arndt [Hamburg] : Der Justizminister ist ein Sozialdemokrat!) Sie sprechen, Herr
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nicht einmalig. Denken wir nur an die sich oft über Monate hinziehenden Prozesse über Verbrechen in Konzentrationslagern, wie sie an vielen Gerichten der Bundesrepublik stattfinden. Auch hier fallen stets mehrere Richter für längere Zeit aus. (Abg. Hirsch: Wie wollen Sie das durch Bundesgesetz ändern?) All diese Mißstände, Herr Hirsch, gilt es zu beheben. Mit meinen Richterkollegen in Freiburg und den Anwälten dort bin ich einer Meinung: daß viele Klagen über eine zu lange Prozeßdauer verstummen werden, sobald derartige Mißstände beseitigt sind
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gegen die Justiz in unserem Volk heraufzubeschwören und nicht noch Unmut gegen die „spitzfindigen" Juristen zu wecken. Wissen wir doch, daß gerade die Juristen nicht immer im besten Ansehen beim Volk stehen. (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen): Warum wohl?) Das Grundanliegen, das auch Ihnen, Herr Minister, vorschwebt, ist doch, daß die mündliche Verhandlung im Prozeß effizienter werden soll, daß These und Gegenthese im Sachverhaltsbereich wie bei der Rechtsanwendung gerade in der mündlichen Erörterung mit dem Richter die Findung des Rechtes entscheidend erleichtern
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ein anderer von seinen prozessualen Möglichkeiten Gebrauch machen kann, um eine Vertagung zu erreichen. (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Nein, wie damit ein schlechtes Beispiel gegeben wird!) Dabei sei nur daran erinnert, daß gerade dieser Entwurf in erster Linie darauf abzielt, das alles zu verhindern, nämlich in erster Linie zunächst einmal den Kläger zu zwingen, dem Gericht eine schlüssige Klageschrift einzureichen. Dann würde er in manchen Fällen eine Vertagung schon nicht mehr für notwendig halten. Vizepräsident Frau Funcke: Herr Kollege Dr. Weber
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Buh-Rufe von der CDU/CSU.) Ich möchte hier nur in aller Deutlichkeit einmal darauf hinweisen, daß es unfair und für einen ehemaligen Richter nicht der geeignete Maßstab ist, in ein Verfahren in einem solchen Umfang öffentlich einzugreifen, in ein Verfahren, das, während sich andere über eine außergerichtliche Beilegung unterhalten, coram publico als Beweis dafür angeführt werden soll, daß eine Prozeßordnung versagt habe. (Abg. Vogel: Das war doch gar nicht der Fall! — Abg. Dr. Hauser [Sasbach]: Der Vorwurf geht daneben!) Dann wurde
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einen einzigen Vorschlag vorzulegen, wie es besser gemacht werden könnte. Das gleiche gilt für Ihre Ausführungen über die sachliche, räumliche und personelle Ausstattung der Gerichte. Hier haben Sie am falschen Platz gesprochen, kann man dazu nur sagen. Vielleicht sagen Sie das Ihren Kollegen in Ihrem Heimatort, die im Landtag sind. Ich werde nachher Beispiele dafür anführen, in welchen sozialdemokratisch geführten Ländern es anders ist. Die Zivilprozeßordnung darf wie jedes andere Gesetz sicherlich keinen Selbstzweck erfüllen; darin stimmen wir überein. Sie ist
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Gegenwart und der überschaubaren Zukunft gerecht zu werden. Mit dieser Novelle geht es also nicht darum, vorgefaßte Meinungen unter Fachleuten zu diskutieren, sondern es geht in erster Linie darum, den Bürgern unseres Landes das Vertrauen in die Justiz zu geben, das ihr als Dritter Gewalt zukommt, und den Bürgern gleichzeitig die Angst davor zu nehmen, daß die Rechtsprechung nur der verlängerte Arm staatlicher Macht sei. (Abg. Vogel: Deshalb muß man Daumenschrauben ansetzen?!) Dazu gehört, wie es in der Regierungserklärung vom 28.
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andere Organe der Rechtspflege und der rechtsuchende Bürger erkannt. Es ist auch gar nicht bei theoretischen Diskussionen geblieben, sondern viele Richter haben, mehr oder weniger erfolgreich, nach Abhilfen gesucht. Das bekannteste ist — Sie haben es zitiert — das sogenannte Stuttgarter Verfahren, das zu beachtlichen Verbesserungen gekommen ist. In der Zählkartenstatistik, die nach Ländern aufgegliedert ist, weisen insbesondere die Bremer Gerichte und hier insbesondere das Oberlandgericht Bremen hervorragende Ergebnisse auf. Dort sind immerhin 86,0 % aller Verfahren innerhalb von sechs Monaten erledigt worden. Der
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Man hat in Bremen keine andere ZPO, aber man verfährt dort stillschweigend contra legem. Bei allen Überlegungen ist die Überzeugung festzustellen, daß der Zivilprozeß seine Aufgabe nur erfüllen kann, wenn er in angemessener Zeit den Rechtsfrieden wiederherstellt und dem Rechtsuchenden das ihm zustehende Recht schnell und damit wirksam gewährt. Deshalb begrüßen wir diese Vorlage ganz allgemein. Ein Gesetz erfüllt aber seinen Zweck nur dann, wenn mit ihm — und darin stimmen wir überein, Herr Kollege Hauser — gleichzeitig die Symptome des von ihm
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Recht die mündliche Verhandlung den Zielen der Verfahrenskonzentration und der Verfahrensbeschleunigung unter. Die mündliche Verhandlung darf also — und das ist doch ein echtes Anliegen dieses Gesetzentwurfes — nicht nur eine Formalie sein, sondern sie muß, wie das Kaufmann auch ausgeführt hat, das beste Erkenntnis- und Aufklärungsmittel überhaupt sein. Deshalb machen es sich meines Erachtens die Gegner einer Beschleunigungsnovelle zu einfach, wenn sie darauf verweisen, daß trotz der Verschärfung der Bestimmungen in der Beschleunigungsnovelle vom 27. Oktober 1933 eine weitere Verzögerung von Rechtsstreitigkeiten
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