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begrüßt hat, als er Vorschriften enthält, die den Zivilprozeß moderner und elastischer gestalten und dessen Vorschriften an moderne andere Verfahrensordnungen anpassen, kann dieser Stellungnahme des Anwaltvereins nur beigetreten werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur hervorheben die Erleichterung der Wiedereinsetzung, das schriftliche Versäumnisurteil, die Änderung und alternative Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung, die Beseitigung von unnützen Formvorschriften. Im Mittelpunkt der Kritik standen und stehen die sogenannte Präklusion und das Novenverbot. Durch die Präklusion soll das gesamte Vorbringen, das bis zu einem bestimmten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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die Erleichterung der Wiedereinsetzung, das schriftliche Versäumnisurteil, die Änderung und alternative Ausgestaltung der mündlichen Verhandlung, die Beseitigung von unnützen Formvorschriften. Im Mittelpunkt der Kritik standen und stehen die sogenannte Präklusion und das Novenverbot. Durch die Präklusion soll das gesamte Vorbringen, das bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht erfolgt ist, zurückgewiesen werden. Dabei möchte ich besonders darauf hinweisen, daß der Bundesrat in seiner Sitzung vom 20. März 1970 noch eine Verschärfung dieser im Regierungsentwurf enthaltenen Bestimmungen gefordert hat. Zwar
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Rechtsanspruch auf Zurückweisung dieses Vorbringens einräumt, sehr genau und unter Anhörung aller Beteiligten in den Beratungen des Ausschusses zu überprüfen sein. Das gleiche gilt für das Novenverbot. Die sozialdemokratische Fraktion sieht es als eine selbstverständliche demokratische Pflicht an — wie wir das auch in anderen Fällen in diesem Hause schon getan haben —, über Novenverbot und Präklusion erst dann zu entscheiden, wenn alle Organe der Rechtspflege ausgiebig Gelegenheit zum Vortrag und zum Gehör hatten. Daher werden wir auch die Zahlen, die auf Grund
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in den Beratungen insbesondere zu prüfen sein, inwieweit die zeitliche Begrenzung des Rechtsstreits und der Anspruch auf eine ökonomische Ausgestaltung des Zivilprozesses mit den übergeordneten Grundsätzen materieller Gerechtigkeit in Einklang zu bringen sind. Ein letztes Wort hierzu: Dabei wird uns das seit dem Beginn der Arbeiten an diesem Gesetzentwurf gesammelte Tatsachenmaterial sicherlich wertvolle Hilfe leisten. Die Tatsachenforschung ist erfreulicherweise ein ganzes Stück weiter. Wir werden letztlich in den Beratungen zu überprüfen haben, ob der Gesetzentwurf auch einer Erweiterung durch Einbeziehung weiterer
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breiteste Aufmerksamkeit gefunden hat, dem Nachschiebeverbot in der ersten und dem Neuerungsverbot in der zweiten Instanz. Insofern glaube ich allerdings — das ist auch von Herrn Weber hier eben schon angedeutet worden —, daß der Ausschuß bei seinen Beratungen an dem Material, das hier zusammengekommen ist, nicht wird vorbeigehen können. Ich kann Herrn Hauser nicht zustimmen, wenn er vorhin gesagt hat, es käme in erster Linie auf die materielle Gerechtigkeit in jedem Falle und um des Prinzips willen an — vielleicht sage ich es
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Berufungsinstanz zugelassen werden kann oder nicht. Ich sehe die Gefahr dieses Formalismus, der uns dann — wie das hier schon angesprochen worden ist — selbstverständlich auch in der Öffentlichkeit sehr negativ vermerkt werden wird, in dieser Regelung mit beschlossen. Ich glaube deshalb, das wesentliche Ergebnis — auch in diesem zunächst noch sehr umstrittenen Punkt — ist, daß durch die Vorlage des Entwurfs, durch seine Bekanntgabe vor den wesentlichen, besonders interessierten Körperschaften und die daraufhin einsetzende öffentliche — jedenfalls fachöffentliche — Diskussion der Rechtsausschuß eine sehr gute Basis
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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und die daraufhin einsetzende öffentliche — jedenfalls fachöffentliche — Diskussion der Rechtsausschuß eine sehr gute Basis für seinen Versuch hat, im Sinne dessen, was hier in der Zielvorstellung im wesentlichen von allen gleich dargestellt worden ist, schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, das wir alle wollen. Schon deshalb — aber nicht nur deshalb, sondern auch, wie ich eingangs sagte, wegen einer Fülle weiterer Regelungen, die im wesentlichen unstreitig sein dürften — kommt diesem Gesetzentwurf durch die Tatsache seiner Vorlage an sich besondere Bedeutung zu. Ich
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es nicht fehlen. Sie nennen Ihre Familienpolitik rational und setzen sie von sogenannten romantischen und revolutionären Modellen ab. Wenn Sie das Wort „romantisch" gewählt haben sollten, Frau Minister, weil Sie insgeheim unterstellen, die CDU/CSU vertrete solche Meinungen, möchte ich das an dieser Stelle ganz entschieden als falsch zurückweisen. (Abg. Dr. Becker [Mönchengladbach] : Sehr gut!) Familienpolitik, wie wir sie verstehen, ist auf das Kind hin gerichtet, wie die Familie selbst. Jedes Kind hat einen unbestreitbaren Anspruch an seine Eltern auf Entfaltung
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noch 300 000 zweite Kinder in Zweikinderfamilien, denen auf der Grundlage des geltenden Rechts auch im Jahre 1970 deswegen noch Kindergeld zusteht, weil das Familieneinkommen weniger als 650 DM pro Monat beträgt. Dieses Zweitkindergeld in Höhe von 25 DM monatlich, das diese Familien beziehen, ist seit 1961 nicht mehr erhöht worden. (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : In der Amtszeit des Herrn Heck und der Frau Brauksiepe!) Die Bundesregierung hat auch dieser Gruppe von wirklich Bedürftigen einfach nicht helfen wollen; Sie tun es
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Dienst vergleichbar ist. Angeblich will das ja auch die Frau Minister erreichen. Im öffentlichen Dienst ist die Lage zur Zeit so — ich glaube, im Land Nordrhein-Westfalen ist es genauso wie beim Bund —: Das erste Kind erhält 90 DM im Monat, das zweite bis fünfte Kind 97 DM, das sechste und jedes weitere Kind 108 DM an Kindergeld und Ortszuschlägen. Dies sind praktisch Nettobeträge, weil der Zuwachs an Steuerfreibeträgen für jedes Kind das jeweilige Kindergeld und die Steigerung des Ortszuschlages übersteigt. Aber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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auch die Frau Minister erreichen. Im öffentlichen Dienst ist die Lage zur Zeit so — ich glaube, im Land Nordrhein-Westfalen ist es genauso wie beim Bund —: Das erste Kind erhält 90 DM im Monat, das zweite bis fünfte Kind 97 DM, das sechste und jedes weitere Kind 108 DM an Kindergeld und Ortszuschlägen. Dies sind praktisch Nettobeträge, weil der Zuwachs an Steuerfreibeträgen für jedes Kind das jeweilige Kindergeld und die Steigerung des Ortszuschlages übersteigt. Aber auch im Vergleich zur Höhe von Unterhaltszuschüssen
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jedoch so lange noch notwendig, bis die Leistungen des Staates für die Kinder einen angemessenen Prozentsatz des Normbedarfes erreichen. Wir müssen die Erziehungskraft der Familie in Zukunft noch mehr stärken und die Gesellschaft auffordern, dafür zu sorgen, daß jedes Kind, das ihr anvertraut ist, seine Lebenschance erhält. Die Familie wird immer unentbehrlich bleiben, weil die tatsächlichen Lebenschancen des Kindes zum größten Teil vor dem schulpflichtigen Alter eröffnet werden oder unwiederbringlich verlorengehen. Versagen Familie und Gesellschaft bei der Bereitstellung von Hilfen zur
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1972 — und da nur 200 Millionen DM — vorgesehen waren. (Abg. Ott: Mit besserer Kaufkraft!) — Das ist eine recht bequeme Ausrede. (Abg. Ott: Das sind Tatsachen! Ihre Mark ist auch weniger wert als vor zwei oder fünf Jahren!) — Entschuldigen Sie einmal, das steht in keinem Verhältnis zur Verdoppelung des Betrages, der von der damaligen Regierung eingesetzt war. Dieser Betrag ist jetzt von dieser Regierung verdoppelt worden. (Abg. Ott: Warten Sie nur ab, wenn das so weitergeht, was Sie dann noch kaufen können
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die Familie. Diese Bundesregierung und die sie tragenden beiden Bundestagsfraktionen haben auch und gerade durch Gesetze und Maßnahmen der letzten Zeit ihre familienfreundliche Politik ganz besonders unterstrichen. Ich erinnere an das Gesetz — zu dem nachher mein Kollege Lauritzen sprechen wird —, das eine wesentliche Verbesserung des Wohngeldes ab 1. Januar 1971 bringen wird. Ich erinnere an das Vermögensbildungsgesetz; ab Januar 1971 wird bekanntlich an Stelle der Steuerfreibeträge, von denen gerade die Familien mit mehreren Kindern kaum Gebrauch machen konnten, eine Sparzulage von
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Gesetzentwurf, der die Verheiratetenklausel in allen Gesetzen beseitigt. Auch die Bildungspolitik und das noch in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag angenommene Ausbildungsförderungsgesetz gehen in diese Richtung. Die erhebliche Verstärkung der Mittel des sozialen Wohnungsbaues, die Investitionen zur Verbesserung der Infrakstruktur, das alles trägt dazu bei, die Lebensbedingungen für alle und damit auch für die Familien in unserem Lande zu verbessern. Nicht zuletzt kommt auch die Politik der Vollbeschäftigung allen Familien der Bundesrepublik zugute. Das muß man alles in diesem Zusammenhang sehen
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worden. In dieser Entschließung, der damals die beiden Regierungsfraktionen zugestimmt haben, steht das Wort „Anpassung". Wie steht dieses Haus heute mit dem vorliegenden Regierungsentwurf vor den Familien da, denen diese Anpassung versprochen worden ist? Das ist keine Erfüllung des Versprechens, das das Hohe Haus vor anderthalb Jahren abgegeben hat. Sie haben einen Etat für 1971 mit einer Steigerungsrate von mehr als 12 % vorgelegt. Über die konjunkturpolitische Bedenklichkeit dieser Steigerungsrate wird in diesem Haus noch zu sprechen sein. Für uns ist interessant
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Haus noch zu sprechen sein. Für uns ist interessant, daß, obwohl Sie diese Ausweitung vorgenommen haben, Sie sich nicht entschließen konnten, für die Familienpolitik einen deutlichen Akzent zu setzen. (Abg. Katzer: Genau das ist es!) Das ist das politisch Entscheidende, das hier in dieser Debatte festgestellt werden muß. Oder: wenn Sie doch einen Akzent setzen wollten, könnte ich nur feststellen, daß das politische Gewicht derjenigen in der SPD, die für die Familie eintreten, etwas unterentwickelt ist. (Zurufe von der SPD: Na
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der Familien eine auf Stabilität gerichtete Konjunkturpolitik betrieben wird. Dann brauchten wir die Mittel, die für den Familienlastenausgleich eingesetzt werden, nicht nur dazu zu verwenden, Kaufkraftverluste auszugleichen; dann könnten wir die Familien etwas voranbringen. (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Sagen Sie das einmal dem Herrn Heck, damit er es nachträglich noch begreift!) Meine Damen und Herren, ich wünschte, daß diese Debatte dazu führt, daß wenigstens im Ausschuß noch einmal etwas intensiver über dieses Problem geredet wird. Ich hoffe, daß die sozialdemokratischen Kollegen
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Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dasch? Hauck (SPD): Ja, bitte! Dasch (CDU/CSU) : Herr Kollege Hauck, ist Ihnen denn entgangen, daß die Konjunktur bzw. die Preissteigerungen auch höhere Steuereinnahmen bringen und daß eben eine Pflicht dieses Hohen Hauses besteht, das zu überprüfen, und es die Pflicht der Regierung gewesen wäre, die Priorität „Familie" zu setzen und dementsprechend die kinderreichen Familien wenigstens zu einem Teil für das zu entschädigen, was sie auf Grund der Inflationspolitik der SPD bisher verloren haben? (Beifall
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Diskussion besprochen worden. Vizepräsident Frau Funcke: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogt? Vogt (CDU/CSU) : Herr Kollege Hauck, ist Ihnen bekannt, daß wir im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages gesagt haben, wir seien aus konjunkturpolitischen Gründen der Meinung, das Steueränderungsgesetz solle nicht verabschiedet werden — Sie wissen, daß es zwei unterschiedliche Abstimmungsgänge waren —, daß wir aber, wenn die Regierung der Auffassung sei, sie könne auf dieses Geld verzichten, den Akzent in der Familienpolitik setzen wollten? Darf ich noch fragen, ob
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das Kindergeld und macht Deckungsvorschläge, welche die Arbeitnehmer insgesamt benachteiligen. Vizepräsident Frau Funcke: Herr Kollege Hauck, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dasch? Dasch (CDU/CSU) : Herr Kollege Hauck, darf ich Sie ernstlich fragen: Sehen Sie in unserem Vorschlag, das Kindergeld um 10 DM zu erhöhen und die Grenze zu beseitigen, nur ein billiges Übertrumpfen und nicht eine Forderung, die im Interesse der Familien sachlich durchaus gerechtfertigt ist? Hauck (SPD) : In der derzeitigen Haushaltslage — wir haben darüber gesprochen — ist es
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Kollege Hauck. Dasch (CDU/CSU) : 'Herr Kollege, ist Ihnen die neueste mittelfristige Finanzplanung bekannt, aus der hervorgeht, daß die von Ihnen getragene Regierung bis 1973 weiter nichts mehr vorhat als die von Ihnen nun gerühmte Übergangslösung? (Abg. Wehner: Lassen Sie das mal unsere Sorge sein!) Hauck (SPD) : Wir haben hier schon ganz andere Lösungen getroffen, und die mittelfristige Finanzplanung ist auch schon verschiedenlich geändert worden. Wir beschließen aber im Gegensatz zu Ihnen nichts, was wir nicht verantworten können und was nicht
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Das ist doch nicht das Thema!) — Und da sind wir schon bei der Diskussion, Herr Kollege Vogt, die zur Zeit mit Leidenschaft und Engagement geführt wird, ich meine die Diskussion über die rückläufige Geburtenzahl. Dies ist zweifellos ein Problem, über das man sich sachlich und ernst unterhalten muß. Ich wehre mich aber mit Nachdruck dagegen, daß jetzt immer wieder die Formel gebraucht wird, die Verzögerung bzw. unzureichende Verbesserung des Kindergeldes oder die unzureichende Regelung des Familienlastenausgleichs in der Bundesrepublik sei an
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viele warme und auch manche bittere Worte über die Familienpolitik der Vergangenheit und der Zukunft gesprochen. Aber bei allen ist zum Ausdruck gekommen, daß nach unser aller Meinung in diesem Hause der Familienlastenausgleich noch nicht in dem Bett ist, in das er einmal hineinkommen soll. Man kann noch so unterschiedlicher Auffassung sein und unterschiedliche Anträge vorlegen. Aber wir dienen zweifellos nicht der Aufgabe, der wir uns alle verpflichtet fühlen, gegenüber der Familie, wenn hier in einer Debatte über den Familienlastenausgleich Redner
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sehr viele Debatten in diesem Hause gehabt, und wir werden wahrscheinlich auch noch in der nächsten oder übernächsten Woche im Rahmen des Haushalts wieder darüber zu sprechen haben. (Abg. Vogt meldet sich zu einer Zwischenfrage.) — Einen Moment, vielleicht können Sie das in Ihre Frage einbeziehen. Aber wir wissen auch — auch das muß festgestellt werden, wenn hier so etwas behauptet wird —, daß wir selbst mit unserer nicht erfreulichen Rate von rund 4 % Gott sei Dank noch wesentlich besser liegen als die meisten
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