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es darauf an — einen Moment noch, Herr Kollege Vogt —, von einer Regierungsfraktion her klar und eindeutig zurückzuweisen, daß immer wieder der Vorwurf der Inflation und das Gerede von der Inflation erhoben werden. Das ist nicht der Fall. Herr Kollege Katzer, das wissen Sie ganz genau. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Katzer: 4,1 °/o, das sind doch Tatsachen!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Vogt. Vogt (CDU/CSU) : Herr Kollege, wissen Sie noch daß hier im Hause zu Beginn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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hier schon ein Akzent der jetzigen Bundesregierung in familienpolitischer Richtung gesetzt. Nun lassen Sie mich etwas zum Problem selbst sagen. Ich glaube, wir alle sind uns darüber im klaren — jedenfalls für meine Fraktion darf ich das sagen, und ich glaube, das gilt auch für Sie —, daß das, was hier in den zwei Vorlagen vor uns liegt, als eine Übergangsregelung anzusehen ist, um den Weg für einen gerechten Familienlastenausgleich zeitlich zu ermöglichen und die Dinge auch nicht in irgendeiner Form zu verbauen
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Arbeit und Sozialordnung: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, zur Frage der landwirtschaftlichen Krankenversicherung folgendes zu sagen. Dieses Hohe Haus hat die Bundesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD und FDP vom 17. Februar aufgefordert, das System der sozialen Sicherung für die selbständigen Landwirte und ihre mithelfenden Familienangehörigen zu verbessern. Die Bundesregierung hat bereits im Sozialbericht 1970 angekündigt, daß sie als eine weitere Maßnahme der landwirtschaftlichen Sozialpolitik den Krankenversicherungsschutz ausbauen werde. Hierzu hat uns ein Arbeitskreis
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und unseres Erachtens wird sich in der Ausschußarbeit unsere Meinung durch Argumente durchsetzen. Wir haben ja bei dem Wertungsausgleich ebenfalls darum gerungen, ob es besser sei über die Länder oder über die Alterskasse. Jetzt liegt das Ergebnis vor. Das Verfahren, das wir vorgeschlagen haben, hat hundertprozentig funktioniert, und wir sind der Meinung, daß sich auch in diesem Punkt unsere Argumente durchsetzen werden. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Schonhofen. Schonhofen
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das Recht, eine Zwischenfrage abzulehnen. (Abg. Frau Kalinke: Aber ich darf doch einen Zuruf machen!) Schonhofen (SPD) : Das können Sie durchaus; das würde mich auch nicht weiter stören. Wenn die Lautstärke angemessen bleibt, ist das nicht weiter wichtig. Das Dritte, das in dem Gesetzentwurf zwar nicht ausdrücklich drinsteht, was man aber doch wohl daraus schlußfolgern muß, ist folgendes: Wenn Sie lediglich die satzungsmäßigen Beschränkungen beseitigen wollten, würde das doch wohl bedeuten, daß die gesetzlichen Beschränkungen bestehenbleiben, so daß von der erweiterten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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für die Landwirtschaft mit all ihren Problemen zu eröffnen. Ich möchte nur ein paar nüchterne Zahlen nennen und etwas richtigstellen. Es ist einfach nicht richtig, daß, abgesehen von dem sozialen Problem der Altenteiler, die nicht versichert und nicht versorgt sind, das wir gemeinsam, wie ich höre, nach gleichen Grundsätzen lösen wollen, etwa für die gesamte Landwirtschaft, für die Aktiven wie für die Nebenberuflichen oder diejenigen, die in bestimmten Landesteilen sowohl sozialversichert als auch privatversichert sind, ein nicht ausreichender Versicherungsschutz besteht. Es
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immer mehr verschwinden. Das gilt für die gesetzlichen wie für die privaten Krankenversicherungen. Sie können das, was Sie im weiten Bereich der Sozialversicherung anderen Gruppierungen zugestehen, der Landwirtschaft nicht einfach absprechen. Ich hoffe, daß sich der Bundesminister durch das Material, das er in den weiteren Beratungen — in der Ausschußberatung und in der Peters-Kommission — bekommen wird, davon wird überzeugen lassen, daß unser Vorschlag eine mögliche Lösung bietet, nämlich das sozialpolitische Problem, in dem wir einig sind, das Problem der Altersgeldempfänger mit demselben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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der Bundesminister durch das Material, das er in den weiteren Beratungen — in der Ausschußberatung und in der Peters-Kommission — bekommen wird, davon wird überzeugen lassen, daß unser Vorschlag eine mögliche Lösung bietet, nämlich das sozialpolitische Problem, in dem wir einig sind, das Problem der Altersgeldempfänger mit demselben Recht zu lösen, wie wir das der Krankenversicherung der Rentner gelöst haben. Vielleicht gibt es sogar einen Aufhänger, das Problem der Krankenversicherung der Rentner insgesamt sozial gerechter und richtiger zu lösen, wenn die Bedenken, die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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in der Ausschußberatung und in der Peters-Kommission — bekommen wird, davon wird überzeugen lassen, daß unser Vorschlag eine mögliche Lösung bietet, nämlich das sozialpolitische Problem, in dem wir einig sind, das Problem der Altersgeldempfänger mit demselben Recht zu lösen, wie wir das der Krankenversicherung der Rentner gelöst haben. Vielleicht gibt es sogar einen Aufhänger, das Problem der Krankenversicherung der Rentner insgesamt sozial gerechter und richtiger zu lösen, wenn die Bedenken, die ich hier gehört habe, richtig waren. Ich hoffe aber, Herr Minister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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daß unser Vorschlag eine mögliche Lösung bietet, nämlich das sozialpolitische Problem, in dem wir einig sind, das Problem der Altersgeldempfänger mit demselben Recht zu lösen, wie wir das der Krankenversicherung der Rentner gelöst haben. Vielleicht gibt es sogar einen Aufhänger, das Problem der Krankenversicherung der Rentner insgesamt sozial gerechter und richtiger zu lösen, wenn die Bedenken, die ich hier gehört habe, richtig waren. Ich hoffe aber, Herr Minister, daß, wenn wir eine Vorlage von Ihnen bekommen, diese Vorlage den freiheitlichen und
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Hohen Hause vorzulegen und zu erläutern die Ehre habe, mißt die Bundesregierung im Rahmen ihres Programms innerer Reformen eine ganz zentrale Bedeutung bei; eine zentrale Bedeutung deshalb, weil mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs ein ganz entscheidender Beitrag geleistet werden soll, das vornehmste Ziel einer gesellschaftspolitisch verantwortungsbewußten Wohnungspolitik zu erreichen, nämlich eine Situation am Wohnungsmarkt zu erzielen, die es jedem Bürger und jeder Familie unseres Staates erlaubt, eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen frei wählen zu können. Mit dem langfristigen Wohnungsbauprogramm, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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das vornehmste Ziel einer gesellschaftspolitisch verantwortungsbewußten Wohnungspolitik zu erreichen, nämlich eine Situation am Wohnungsmarkt zu erzielen, die es jedem Bürger und jeder Familie unseres Staates erlaubt, eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen frei wählen zu können. Mit dem langfristigen Wohnungsbauprogramm, das die Bundesregierung beschlossen und im Haushaltsentwurf 1971 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung abgesichert hat, sollen neue Wege beschritten werden, um die Lücke im Wohnungsangebot zu schließen. Jedoch dürfen wir uns, meine Damen und Herren, mit dieser objektbezogenen Förderung des Wohnungsbaus
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Meine Damen und Herren, als eine nach dem Individualprinzip gewährte, subjektbezogene Leistung hat sich das Wohngeld in der Praxis grundsätzlich bewährt. Die Anfänge des Wohngeldrechtes sind weitgehend bekannt. Aus zunächst nur punktuellen und regionalen Maßnahmen hat sich ein Instrument entwickelt, das aus unserer Wohnungs- und Sozialpolitik nicht mehr wegzudenken ist. Dabei wird die besondere gesellschafts- und sozialpolitische Bedeutung des Wohngelds besonders deutlich, wenn man berücksichtigt, daß inzwischen mehr als 1 Million Haushalte, unter ihnen vor allem Rentner, Pensionäre, Familien mit geringen
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dem geltenden Recht vornehmlich dann entstehen, wenn Wohngeldberechtigte nicht die Wohnung beziehen können, die nach Größe und Miethöhe wohngeldfähig ist; das gilt in erster Linie für Alleinstehende und für Kleinfamilien. Viertens. Eine entscheidende Verbesserung sehe ich schließlich in dem Tabellenwerk, das dem Gesetz beigefügt ist. Die Höhe des Wohngeldes wird künftig nicht mehr mühsam und für den Bürger unverständlich ausgerechnet. Jeder kann jetzt seinen Anspruch aus diesen Tabellen ablesen. Der Entwurf geht dabei von dem Gedanken aus, daß gerade dieses Gesetz
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Anscheinend — und das muß ich mit starker Betonung zur SPD-Seite sagen — haben Sie, meine Herren von der SPD, wenig Beziehung zum Wohngeld. (Zurufe von der SPD: Wozu?) — Wenig Beziehung zum Wohngeld, keine innere Beziehung zu diesem Anliegen. Ich will Ihnen das jetzt beweisen. (Abg. Schulte [Unna] : Aber zu den Beziehern!) Ich bin tief bedrückt, daß Sie den ersten CDU/CSU-Gruppenantrag zur Erhöhung des Wohngeldes — das muß hier gesagt werden, wenn es auch in später Stunde ist — im November 1968 im Ausschuß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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ersten CDU/CSU-Gruppenantrag zur Erhöhung des Wohngeldes — das muß hier gesagt werden, wenn es auch in später Stunde ist — im November 1968 im Ausschuß durch Ihre Mitglieder zu Fall gebracht haben. Sie sind damit schuldig daran geworden, daß das Wohngeld, das wir im Jahre 1968 erhöhen wollten, nicht erhöht worden ist. Schulte (Unna) (SPD) : Herr Kollege, haben Sie schon einmal etwas von Herrn Lücke gehört? Ist Ihnen der Name bekannt? Und die Folgen? Geisenhofer (CDU/CSU) : Mein lieber Kollege, wenn Sie
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insbesondere, wenn deren Einkommen unter der jeweils zulässigen Höchstgrenze liegen. Das bedeutet, daß die sozial schwächeren Familien mit Kindern sogar schlechter gestellt werden als nach dem zur Zeit geltenden Recht. Ich darf zwei Beispiele anführen. Auch Sie haben ein Beispiel, das für eine kinderreiche Familie gravierend ist, genannt. Ihr Beispiel lautet so: Für eine fünfköpfige Familie, die nach altem Recht 120 DM Wohngeld erhalten hat, gibt es nach neuem Recht 124 DM; das ist eine Erhöhung um 4 DM. (Bundesminister Dr.
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Wohngeld erhalten hat, gibt es nach neuem Recht 124 DM; das ist eine Erhöhung um 4 DM. (Bundesminister Dr. Lauritzen: 144 DM!) — Dann habe ich das falsch verstanden. Gut, Herr Minister, ich lasse es gelten. Dann ist das ein Beispiel, das ganz hoch gegriffen ist. Ich habe Beispiele durchgerechnet und gebe Ihnen jetzt meine Berechnungen bekannt: Eine fünfköpfige Familie bezieht in einer Großstadt, ich nenne München, für eine angemessene Wohnung — das sind für fünf Personen 90 qm nach geltendem Recht bei
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CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat die Frau Abgeordnete Meermann. Für sie sind ebenfalls 30 Minuten angemeldet. Frau Meermann (SPD) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, daß dem Sprecher der Opposition, dem Herrn Kollegen Geisenhofer, das Wohngeldgesetz sehr am Herzen liegt, und ich kann auch verstehen, daß er als Sprecher der Opposition in seiner Rede zunächst einmal nach dem Motto „Öfter mal dasselbe" den gleichen Dampf zum wiederholten Male abgelassen hat. (Abg. Orgaß: Für Sie ist
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Ich antworte nachher gern auf Zwischenfragen. Was Ihren Einwand, Herr Orgaß, anbelangt: Selbstverständlich sind die Mietentwicklungen sehr unterschiedlich, und selbstverständlich machen wir uns über die Baupreise und über die Mieten, die sich daraus entwickeln können, Sorgen. Aber bei dem Gesetz, das wir heute behandeln, müssen wir die Preisentwicklungen berücksichtigen, die sich bisher in den Mieten und Belastungen niedergeschlagen haben. Wenn sich das ändert, werden wir das Gesetz zu überprüfen haben, Bei den jetzt bestehenden Wohnungen machen uns in der Tat nicht
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bereit sind, wirklich etwas zu tun, oder ob Sie nur jede Woche eine konjunkturpolitische Arie singen wollen. Das werden wir dann bei dieser Gelegenheit sehen. (Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Daß wir uns jetzt mit dem neuen Wohngeldgesetz beschäftigen, das im System vereinfacht, von Ungereimtheiten befreit und in den Leistungen den veränderten Verhältnissen angepaßt ist, hat mit der jetzigen konjunkturellen Situation überhaupt nichts zu tun. Auch der Sprecher der Opposition hat darauf hingewiesen, daß sich nach den Erfahrungen, die in
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aber Sie waren ebenfalls der Auffassung, daß in einigen Punkten entscheidende Änderungen angebracht werden mußten. Wir hätten in jeder wirtschaftlichen Situation, zumal bei noch nicht gedecktem Wohnungsbedarf, ganz genau abwägen müssen, wie groß das Maß an persönlicher Hilfe sein muß, das ein Mieter oder der Bewohner eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erhält, und wie groß es noch sein kann, ohne daß davon ein genereller Anreiz zur Erhöhung der Mieten ausgeht. Es liegt auch in der Natur der Sache, daß über das
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hilfreich, wenn Sie sich in Ihrer Fraktion vorher darüber verständigen könnten, welche Politik Sie eigentlich verfolgen wollen. Wollen Sie im Bundeshaushalt sparen, wie Sie immer verkünden, (Abg. Geisenhofer: Nicht bei den Kleinsten!) oder wollen Sie den Bundeshaushalt ausweiten, wie Sie das in zahlreichen Einzelanträgen immer wieder dartun? Ich verstehe auch gut, daß dem Sprecher der Opposition der Regierungsentwurf nicht gefällt, wenn ich auch freilich die Gründe, die Sie angeführt haben, nicht anerkenne. Darüber werden wir in den Ausschußberatungen noch sprechen. Daß
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uns auch nicht gefallen. Trotzdem haben wir intensiv daran gearbeitet, und ich bin sicher, daß Sie sich in dieser Hinsicht an das gute sozialdemokratische Vorbild halten werden. Mit der Vorlage des Entwurfs eines Zweiten Wohngeldgesetzes erfüllt die Bundesregierung ein Versprechen, das sie in ihrer Regierungserklärung gegeben hat, ja, sie geht sogar darüber hinaus; denn nach diesem Entwurf wird das Wohngeld nicht nur in den Leistungen verbessert, sondern von Grund auf reformiert. Das gehört auch zu den inneren Reformen, die sich diese
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die auf diesem Wege gesammelt wurden, führten zu einem beachtlichen Wandel der diesem Gesetz zugrunde liegenden Zielsetzung: 1963 und 1965 war das erklärte Ziel, zur Vermeidung sozialer Härten ein Mindestmaß an Wohnraum wirtschaftlich zu sichern — § 1, Herr Kollege —, ein Ziel, das wir Sozialdemokraten immer als zu dürftig angesehen haben, wobei ich aber zugebe, daß es zu Beginn schwierig war, die finanziellen Auswirkungen zu übersehen. Heute ist das erklärte Ziel des Entwurfs der Bundesregierung die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Hier
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