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Auch der Bundesrat, der ja die Verhältnisse in den Ländern kennt, hat keinen Änderungsantrag gestellt. Sollten sich aber diese Höchstgrenzen für gewisse Sozialwohnungen in Großstädten als zu knapp kalkuliert erweisen, (Abg. Geisenhofer: Ab 1971 auf jeden Fall!) so werden wir das bei den Ausschußberatungen berücksichtigen. Insgesamt gesehen wird das neue Wohngeldgesetz zu beträchtlichen materiellen Verbesserungen führen, freilich nicht bei allen Wohngeldbeziehern in gleichem Maße, bei einigen gar nicht; dabei denke ich besonders an die Haushalte, die durch die Kumulation mehrerer begünstigender
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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die Schwerstbeschädigten. Herr Minister. Lauritzen hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Sonderregelung für die Wohnungskosten der in Berufsausbildung oder im Studium Befindlichen ohne eigenes Einkommen vorsieht. Es wäre zwar nicht unmöglich, aber in der Tat schwierig, das in diesem Gesetz zu regeln. Verschiedene Gruppen von jungen in Ausbildung befindlichen Menschen haben uns den Wunsch vorgetragen, im Wohngeldgesetz berücksichtigt zu werden. Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt diesen Wunsch jetzt an dieser Stelle deswegen nicht auf, weil die Bundesregierung beschlossen hat
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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Abgeordnete Wurbs. Wurbs (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Zweiten Wohngeldgesetzes vor. Wir Freien Demokraten begrüßen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung nachdrücklich. Wir weisen den Vorwurf, der hier wiederholt erhoben wurde, zurück, das Gesetz sei zu spät eingebracht worden. Ich glaube, es ist nicht mehr als recht und billig, daß man den Dritten Wohngeldbericht noch abgewartet hat, um die Erfahrungen, die aus dem Wohngeldbericht gezogen wurden, noch mit verwenden zu können. Bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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Verwaltungskostenanteil, der sich bei einem Wohngeld von etwa 50 DM auf 36,70 DM belief. Das ist allerdings ein Mittelwert; die Werte sind in den Ländern unterschiedlich. Aber insgesamt zeigt sich doch eine erschreckende Relation. Vor allem bestand aber die Notwendigkeit, das Gesetz an die sich ändernden Verhältnisse anzupassen. Ich erspare mir hier weitere Begründungen, weil diese bereits von dem Herrn Bundesminister vorgetragen worden sind. Ich darf nur die wesentlichsten Punkte kurz aufzählen. 1. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen wurde durchgeführt. 2. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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Beratung bzw. bei der Verabschiedung des Gesetzes eine besondere Rolle. Es ist unbestritten, daß auf Grund der Erhöhungen der Leistungen nach dem Wohngeldgesetz entsprechende Konsumsteigerungen eintreten, und daß damit eine Konjunkturbelebung herbeigeführt wird. Das darf uns aber nicht daran hindern, das Gesetz zügig zu beraten und zu verabschieden. Darüber hinaus stellt das Wohngeldgesetz ein wichtiges Instrument der Wohnungspolitik dar, und gerade angesichts der heutigen Preisentwicklung kommt diesem Gesetz eine besondere Bedeutung zu. Es kann wesentlich zur Entspannung der gesamten Mietsituation beitragen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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Kollege Geisenhofer einige Beispiele aufführte. Ich möchte doch einmal darauf hinweisen, daß die Eingabe des Mietervereins Bremen vom 31. August mit einer sehr ausgedehnten Tabelle für verschiedene Familienstandssituationen ein ganz anderes Bild ergibt. Ich glaube, es ist durchaus nachprüfbar, wieweit das jetzt auch mit dem Gesetzestext identisch ist. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zwischenfrage, Frau Abgeordnete Meermann. Erpenbeck (CDU/CSU) : Bitte schön! Frau Meermann (SPD) : Würden Sie sich der Mühe unterziehen, gerade da die Einkommenstabelle anzusehen? Da ist nämlich nach altem und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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tun haben, und die wollen Sie hier doch wohl nicht in Abrede stellen. Siebtens. Das Problem der in Heimen untergebrachten Personen beim Überwechseln in eine Pflegestation. - Ich höre hinter mir, daß ich genau dasselbe rede wie Herr Geisenhofer. Wenn Sie das hier schon so feststellen können, möchte ich Ihnen sagen, daß gerade dieses Problem der in Heimen untergebrachten Personen beim Überwechseln in eine Pflegestation in diesem Entwurf nicht aufgegriffen ist, obwohl gerade hier eine Verbesserung gegenüber der geltenden Wohngeldregelung dringend notwendig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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Fehlleistungen werden von unserem zuständigen Ministerium gegenwärtig dadurch behoben, und zwar zügig, daß eine Verbesserung des Wohngeldes in der vorgelegten Form, wie wir es heute diskutieren, angestrebt wird, ferner aber auch und das sei hierbei vermerkt — ein Wohnungsbauprogramm entwickelt wird, das dazu dienen soll, die aufgetretenen Schwierigkeiten in Zukunft zu vermeiden. Das letzte Ziel soll und muß bleiben — und daraus sehe ich auch die Einstellung von uns Sozialdemokraten zu dieser Vorlage —, mit Hilfe eines langfristigen Wohnungsbauprogramms ein ausreichendes Angebot auf dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.09.1970 () [PBT/W06/00064]
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bereits in Kraft getretene Reform von Bestimmungen des Allgemeinen und des Besonderen Teils. Es wurden damit z. B. die kurze Freiheitsstrafe eingeführt und der Ehebruchstatbestand beseitigt. Die Reform des Allgemeinen Teils des StGB — nach den Beratungen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, das wir im Bundestag bereits vorliegen haben —, muß noch in Kraft gesetzt werden. Es war 1970, als ,das Dritte Strafrechtsreformgesetz, die Reform der Demonstrationsstrafdelikte, nur von den Koalitionsfraktionen getragen, verabschiedet wurde, wohingegen das Erste und Zweite Strafrechtsreformgesetz eine breite Zustimmung aller
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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B. die kurze Freiheitsstrafe eingeführt und der Ehebruchstatbestand beseitigt. Die Reform des Allgemeinen Teils des StGB — nach den Beratungen des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, das wir im Bundestag bereits vorliegen haben —, muß noch in Kraft gesetzt werden. Es war 1970, als ,das Dritte Strafrechtsreformgesetz, die Reform der Demonstrationsstrafdelikte, nur von den Koalitionsfraktionen getragen, verabschiedet wurde, wohingegen das Erste und Zweite Strafrechtsreformgesetz eine breite Zustimmung aller Parteien in diesem Bundestag gefunden hatten. Schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, war es im Jahre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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wohingegen das Erste und Zweite Strafrechtsreformgesetz eine breite Zustimmung aller Parteien in diesem Bundestag gefunden hatten. Schließlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, war es im Jahre 1972, fast genau vor einem Jahr, als das Vierte Strafrechtsreformgesetz — ich darf sagen, das nämliche — beinahe in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden wäre. Ich sage beinahe, denn die Koalitionsfraktionen wollten bereits vor einem Jahr das Vierte Strafrechtsreformgesetz zur zweiten und dritten Lesung bringen. Dies scheiterte in der damaligen Pattsituation nur daran, daß die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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der 6. Legislaturperiode, dem Deutschen Bundestag zugeleitet, kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Sonderausschuß zur abschließenden Beratung gebracht und nach mehreren Monaten nochmaliger Beratung in dieser Legislaturperiode erneut im Ausschuß verabschiedet. Es ist ein Gesetz, meine Damen und Herren, das wie kaum ein anderes fast die ganze Zeit über von vielen Gruppen in unserem Volke leidenschaftlich diskutiert wurde, ein Gesetz, das wie kaum ein anderes allerdings auch die intimen Sphären des Privatlebens eines jeden einzelnen berührt, und ein Gesetz schließlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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mehreren Monaten nochmaliger Beratung in dieser Legislaturperiode erneut im Ausschuß verabschiedet. Es ist ein Gesetz, meine Damen und Herren, das wie kaum ein anderes fast die ganze Zeit über von vielen Gruppen in unserem Volke leidenschaftlich diskutiert wurde, ein Gesetz, das wie kaum ein anderes allerdings auch die intimen Sphären des Privatlebens eines jeden einzelnen berührt, und ein Gesetz schließlich, das wie kaum ein anderes die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlichen Schutzes, aber auch dessen Notwendigkeit aufgeworfen hat und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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wie kaum ein anderes fast die ganze Zeit über von vielen Gruppen in unserem Volke leidenschaftlich diskutiert wurde, ein Gesetz, das wie kaum ein anderes allerdings auch die intimen Sphären des Privatlebens eines jeden einzelnen berührt, und ein Gesetz schließlich, das wie kaum ein anderes die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlichen Schutzes, aber auch dessen Notwendigkeit aufgeworfen hat und noch aufwirft. Es ist ein Gesetz, bei dem der Anspruch des Bürgers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit auf die Grenze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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ist, die Ehegattenkuppelei unter Strafe zu stellen, und zwar mit dem Hinweis, daß ein solches Verhalten unter dem Gesichtspunkt der Sozialschädlichkeit nicht strafwürdig sei. Obwohl wir immer wieder betont haben, daß bei freier Übereinkunft der Eheleute auch nach unserer Meinung, das Strafrecht nicht das richtige Mittel sei, glauben wir doch, daß dort, wo ein Ehegatte den anderen bestimmt, sexuelle Handlungen mit einem anderen vorzunehmen, oder ihm die Gelegenheit dazu verschafft, der Gesetzgeber eingreifen müßte. Meine Damen und Herren von der Koalition
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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von immerhin 90 Ländern sind, die das Abkommen über die Abwehr der Pornographie kündigen, sondern auch ein wirksamer Jugendschutz nicht möglich ist, weil Geschäftemachern Tür und Tor geöffnet wird und schließlich auch weil Material auf den Markt gebracht werden kann, das die Achtung der Frau, auf die sie ein Recht hat, beeinträchtigt wird. Das, meine Damen und Herren, entspricht nicht der gewandelten Anschauung der Gesellschaft von der Würde der Frau und kann deshalb von uns nicht mitgetragen werden. (Beifall bei der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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selbst schon lange verlassen hatten. An diesem und weiteren Beispielen — ich nenne nur die von Ihnen im Ausschuß vorgeschlagene Streichung der Altersgrenzen in § 180 Abs. 2 und 3 — wird deutlich: Sie von der Opposition sind mittlerweile zu einem Strafrechtsdenken zurückgekehrt, das nicht einmal vor ein paar Jahrzehnten modern war. (Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Geben Sie nicht so an! — Heiterkeit bei der CDU/CSU.) — Tut mir schrecklich leid; ich stelle nur die Fakten fest. Sie sind hinter Ihre Positionen zurückgefallen, (Beifall bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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klar sagen: Dies ist nicht der Kernpunkt dieses Gesetzentwurfes. Ich will dieser Diskussion um das Pornographieverbot nicht ausweichen. Lassen Sie mich daher dazu einige Bemerkungen machen. Heute gilt ein totales Herstellungs- und Verbreitungsverbot für pornographische Erzeugnisse. Es ist einiges wert, das nur einmal einfach nüchtern festzustellen, weil Sie ja den Eindruck hervorrufen, als solle hier von uns etwas in Gang gesetzt werden, was in dieser Art einer Sintflut überhaupt noch nicht über die Menschheit gekommen sei. Meine Damen und Herren, das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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für eine solche Frage nicht der richtige Adressat bin. Denn ich habe hinsichtlich des § 131 eine spezielle Meinung, die sich im übrigen mit der Meinung meiner Fraktion deckt. Ich werde auch darauf noch eingehen, bitte aber um Verständnis, daß ich das an der Stelle tue, an der ich es im Zusammenhang mit § 131 StGB tun wollte. Sowohl das Hearing des Strafrechtssonderausschusses im November 1970 als auch die Reise einer Delegation des Ausschusses nach Kopenhagen und Stockholm haben nach den vorliegenden Unterlagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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die überhaupt erst dadurch interessant werden, daß sie verboten sind. Mit dem, was interessant und verboten ist, läßt sich immer noch ein sehr gutes Geschäft machen. Das ist genau die Situation, die wir heute haben. Das totale Herstellungs- und Verbreitungsverbot, das wir heute haben und das in der Praxis nicht durchgesetzt werden kann, begünstigt die Geschäftemacher, treibt die Preise in die Höhe und sorgt dafür, daß es einen großen Markt gibt. Bei der von uns vorgeschlagenen Regelung ist das anders. (Beifall
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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dann auch den § 184 a aus diesem Strafgesetzbuch streichen müßten, weil Sie sonst Gefahr laufen, daß die harte Pornographie erst dadurch interessant wird, daß Sie sie weiterhin verbieten? (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) von Schoeler (FDP) : Herr Kollege Eyrich, das eben von mir angeführte Argument ist eines von mehreren. Ich habe vorher schon darauf hingewiesen, daß natürlich ganz entscheidend die Frage ist, ob hier Fälle der Sozialschädlichkeit gegeben sind. Wir gehen davon aus, daß eine Konfrontation Erwachsener mit der sogenannten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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der Tat zu dem merkwürdigen Ergebnis — das ist vorhin erwähnt worden —, daß die Notzucht in der Ehe strafrechtlich nicht sanktioniert wird, daß aber die sicherlich unter dem Gesichtspunkt der Sozialschädlichkeit mindere Gefahr der Ehegattenkuppelei bestraft wird. Das ist ein Ergebnis, das merkwürdig ist. Wenn man sich nun einmal überlegt, was die Gründe dafür sind und was Sie vorhin als Gründe angeführt haben, dann kann man diese Gründe vielleicht in folgendem Gedankengang zusammenfassen, Herr Kollege Eyrich: Sie wollen, daß die Ehegattenkuppelei strafbar
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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hier vorlegen, ist eine Ausuferung, die wir nicht mitmachen können. Der § 131 StGB ist bereits angesprochen worden. Er stellt erstmals die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt unter Strafe. Der Grundansatz dieser Vorschrift ist sicherlich begrüßenswert. Wir sehen hierin einen Anfang, das alte Mißverhältnis zwischen der Behandlung von Unsitte und Unmoral auf der einen Seite und von Gewalt auf der anderen Seite — ein Mißverhältnis, das das Strafgesetzbuch kannte - zu beseitigen. Das ist ein sehr erfreulicher Ansatz. Nur ist die Skepsis weit verbreitet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Verharmlosung von Gewalt unter Strafe. Der Grundansatz dieser Vorschrift ist sicherlich begrüßenswert. Wir sehen hierin einen Anfang, das alte Mißverhältnis zwischen der Behandlung von Unsitte und Unmoral auf der einen Seite und von Gewalt auf der anderen Seite — ein Mißverhältnis, das das Strafgesetzbuch kannte - zu beseitigen. Das ist ein sehr erfreulicher Ansatz. Nur ist die Skepsis weit verbreitet, ob sich dieser § 131 StGB in der Praxis durchsetzt. Diese Skepsis ist auch über den Kreis derjenigen hinaus verbreitet, die sich bei dieser
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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und Recht gesagt hat, möchte ich eine ganz kurze grundsätzliche Anmerkung machen. Wir müßten uns, glaube ich, darüber einig sein, daß wir als Gesetzgeber auch im Bereich des Sexualstrafrechts etwas mehr zu tun haben, als bloß — ich zitiere hier etwas, das einmal in einer früheren Rede gesagt worden ist — eine Art „menschlicher Müllabfuhrordnung" zu schaffen. Unsere Verantwortung als Gesetzgeber erlaubt es uns nicht, nur mit den Normen hinter den inzwischen eingetretenen sogenannten Realitäten auch in diesem Bereich herzulaufen. Ich glaube, wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]