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des Volkes herabzusetzen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Demgegenüber haben wir heute, ich möchte fast sagen, eine „Industrie", die zunehmend versucht, mit propagandistischen Mitteln eine natürliche sexuelle Zurückhaltung zu verunglimpfen, die Einehe und die eheliche Treue lächerlich zu machen und das alles durch pseudomedizinische Argumente zu relativieren. (Abg. Wehner: Wenn bei solcher sexueller Zurückhaltung Brieftaschen verlorengehen! — Weitere Zurufe von der SPD.) — Herr Wehner, ich habe Sie nicht verstanden. Meine Damen und Herren, ich glaube, daß hier eine Entwicklung im Gange ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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der Ehegattenkuppelei und der Pornographie — erfaßt werden, im höchsten Maße sozialschädlich sind. Die Erfahrung zeigt es. Ich bitte das zu beachten. Lassen Sie mich zu den einzelnen Anträgen kommen. Zu § 174 Abs. 1 Nr. 1 haben wir den Antrag gestellt, das Schutzalter auf 18 Jahre heraufzusetzen. Hier schließt sich die Fraktion der CDU/CSU der einstimmigen Auffassung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit an. Erziehungs-, Ausbildungs- und Betreuungsverhältnisse gebieten nach unserer Auffassung einen ganz besonderen Schutz der Jugendlichen vor sexuellem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Autoritätsverhältnis besteht. Das gilt auch im Hinblick auf die von manchen propagierte absolute antiautoritäre Erziehung; denn antiautoritäre Erziehung ist im Umkehrschluß letzten Endes schon wieder eine Art autoritärer Erziehung. (Abg. Wehner: Fremdwörter sind Glücksache!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Strafrecht muß die Kinder auch dann vor sexuellen Anfechtungen schützen, wenn die Eltern einen Teil ihres Sorgerechts Erziehern, Ausbildern und Betreuern übertragen. Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, daß die Entwicklung ihres Kindes in Schule und Ausbildung insgesamt nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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sie bei sexuellen Kontakten ihrer Kinder die Augen zugedrückt haben. Aber über diese Rechtsprechung sind wir doch — seien wir mal ganz ehrlich — längst hinaus! Diese Rechtsprechung war unbefriedigend. Das müssen wir sehen. Wenn wir heute die Streichung dieses Erzieherprivilegs fordern, das da lautet, daß Eltern sexuelle Kontakte ermöglichen und zu einem aktiven Tun auffordern dürfen — ich komme darauf noch näher zu sprechen —, hat das keineswegs zur Konsequenz, daß nun wieder die alte Rechtsprechung zum Zuge kommt. Ich glaube, daß die Rechtsprechung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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einzuräumen, so ist es nach unserem Dafürhalten schlechterdings ausgeschlossen, dieses sogenannte Recht auch noch auf Dritte übertragen zu können. Aus täglichen Zeitungsmeldungen wird uns zur Genüge bekannt, welchen Gefahren. die Kinder in Ferien- und Jugendlagern manchmal ausgesetzt sind. Ich bitte, das nicht als angreifende, sinnlose Polemik aufzufassen. Aber das ist Tatsache, und Tatsachen muß man einmal ansprechen. Ich bitte Sie, hier für eine Änderung zu sorgen, sollte unser Streichungsvorschlag nicht durchkommen. Ich denke an die skandalösen Verhältnisse, wie sie vornehmlich in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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die diese Freiheit feiern und interpretieren werden. Die im Sonderausschuß von den Juristen — ich bin selbst einer, aber ich muß manchmal auch uns Juristen gegenüber etwas skeptisch und zynisch sein; ich bitte die Herren, nicht böse zu sein, wenn ich das jetzt etwas bin — gegebene Auslegung, die Einwilligung der Eltern müsse sich ausdrücklich auf sexuelle Handlungen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses in einem Lager usw. beziehen, wird, fürchte ich, weder in der Öffentlichkeit in dieser Form verstanden werden noch werden die Gerichte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Vergnügen, als junger, unverheirateter Assessor anfangs der sechziger Jahre einmal mehrere Monate einer reinen Ehescheidungskammer anzugehören. Was man da an Dingen erfährt, die weit unterhalb der Schwelle des Strafbaren sind, aber doch die Selbstbestimmung der Ehegatten in vieler Weise tangieren, das möchte ich hier in unseren Antrag als Begründung sozusagen zusammenfassend mit einbringen. Es mag richtig sein, daß eine Ehe bereits kaputt ist, wenn derartige Handlungen in ihr vorkommen. Der Gesetzgeber muß aber auch im Strafrecht sozialschädliches Verhalten als solches kennzeichnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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zu dienen hat. Solange irgendeine Möglichkeit besteht, durch das Strafrecht auch Ehe und Familie zu schützen, kann der Staat aus seiner Pflicht zum Schutz von Ehe und Familie heraus nicht darauf verzichten. Meine Damen und Herren — ich bitte Sie wiederum, das nicht als eine Polemik mit dem Ziel der Verletzung aufzufassen —, die Koalitionsparteien sollten sehen, daß ihre Haltung in dieser Frage den Verdacht zuläßt, daß sie eine Demontage unserer Wert- und Sittenordnung zumindest in Kauf nehmen, um dann um so leichter
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mit der Pornographie in unserem Lande gemacht wird. Einerseits ist man anti-geschäftemacherisch eingestellt, und hier will man geradezu die Schleusen für neue Märkte, neue Geschäftemacher, neues „Gewinnstreben" und neue „Gewinnmaximierung" eröffnen. (Abg. von Schoeler: Das ist gar nicht der Fall, das Gegenteil ist der Fall!) — Das behaupten Sie. Das ist eine Schutzbehauptung von Ihnen, die Sie aufstellen, um hier eine Rechtfertigung für Ihre Anträge zu finden. Das ist es doch in Wirklichkeit. (Beifall bei der CDU/CSU.) Eine Überschwemmung unseres Landes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Die Raffinesse der Porno-Industrie ist uns leider hinreichend bekannt. Wir bekommen ja manches in allen möglichen Aufmachungen auch hier ins Bundeshaus zugesandt, und es beeinträchtigt sicherlich nicht die freie Entscheidung und das Gewissen des Abgeordneten — Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, das hier einmal zum Ausdruck zu bringen —, wenn bei den Verteilungen sichergestellt wird, daß wir Abgeordnete nicht mit Pornographie konfrontiert werden. Ich bitte das nicht als eine Kritik, sondern als Bitte aufzufassen. Lassen Sie mich beim Thema „Pornographie" eine Parallele zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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hier das Vorfeld abdecken. Das ist der Sinn unseres Antrags zu dieser Bestimmung. Die Abstimmung über unsere Anträge wird zeigen, ob wir bei der Verbesserung des Strafrechts noch eine gemeinsame geistige Wertbasis in diesem Hause haben. Verzeihen Sie, wenn ich das so sage, aber manche Äußerungen der Vorredner haben mir sehr zu denken gegeben. Wir sollten daran denken, daß wir nicht nur Gesetzestechniker sind, sondern auch die Verpflichtung haben, Schaden von den Menschen auch aber nicht nur — mit den Mitteln des
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Koalition im einzelnen in mühsamer Arbeit zu erarbeiten und auch zu tragen, Ergebnisse, die dann zu einer weitgehenden Gemeinsamkeit hätten führen können. Ihre jetzt vorgelegten Anträge aber gehen - Herr von Schoeler hat schon darauf hingewiesen — über das Maß an Kritik, das in der sachlichen Ausschußarbeit gegeben war, weit hinaus, und das muß doch zu der Auffassung führen, daß sich gegen die detaillierte Sachkenntnis der Abgeordneten im Strafrechtssonderausschuß hier vor der Schlußabstimmung wieder die etwas dumpfere, allgemeinere Grundströmung durchgesetzt hat, daß man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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solche Regelungen in gerechter und abwägender Weise neu einzuführen. Das ist die große Gefahr, die in beiden Bereichen dahintersteht. Das ist der Grund, warum wir der Meinung sind: Solange eine Ehe besteht, ist unser Respekt vor dem Wesen der Ehe, das dazu Anlaß gibt, die Dinge unter den Ehepartnern und nicht mit strafrechtlicher Hilfe zu regeln, so groß, daß wir diese Ausklammerung für richtig halten, um nicht neue, ganz andere Schwierigkeiten — nicht zuletzt für das Rechtsgut Ehe — herbeizuführen. Angesichts dieser Situation
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Wer soll denn in einem Bereich noch zusätzliche Geschäfte machen, in dem nur durch die Strafdrohung und den dadurch erzeugten zusätzlichen Anreiz und die angebliche Gefährdung innerhalb des Verteilerappartas Preise verlangt werden, die zwar das Geschäft noch reizvoll erscheinen lassen, das aber nach den Erfahrungen, die in Teilbereichen durchaus schon zu beobachten sind, mehr und mehr zum Erliegen kommen wird. Wenn das nämlich selbstverständlich ist, dann wird es, wie viele andere selbstverständliche Dinge, nicht mehr zur Kenntnis genommen, außer von einem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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balancieren können oder die mit mehreren Fackeln gleichzeitig jonglieren und dazu bunte Kostüme tragen, weil das andere nicht mehr geht. (Heiterkeit und Beifall.) Das ist nur alles an Ihnen vorbeigegangen, daß diese Entwicklung schon hinter uns liegt. Sie denken jetzt, das käme erst noch. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Heiterkeit und Zurufe.) Wenn Sie das einmal ganz realistisch sehen, werden Sie auch erkennen, warum wir uns nicht zum soundsovielten Male in diesem Hause mit den vorgeschobenen Argumenten befassen wollen, sondern warum wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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tragen, weil das andere nicht mehr geht. (Heiterkeit und Beifall.) Das ist nur alles an Ihnen vorbeigegangen, daß diese Entwicklung schon hinter uns liegt. Sie denken jetzt, das käme erst noch. (Beifall bei den Regierungsparteien. — Heiterkeit und Zurufe.) Wenn Sie das einmal ganz realistisch sehen, werden Sie auch erkennen, warum wir uns nicht zum soundsovielten Male in diesem Hause mit den vorgeschobenen Argumenten befassen wollen, sondern warum wir Ihre Anträge ganz schlicht samt und sonders ablehnen werden. (Beifall bei den Regierungsparteien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Abgabe eines Kondoms gelten. Ich denke, daß das von Ihnen nicht bedacht worden ist. Aber da wir ohnehin die Bundesratsfassung ablehnen werden, mag das unerheblich sein. Ich wollte Sie nur einmal auf diesen Widerspruch hingewiesen haben. Meine Damen und Herren, das Problem, um das es hier geht, ist nicht etwa das der Würde der Frau. Ich glaube nicht, daß die Würde der Frau durch Pornographie tangiert werden kann, zumal es dabei durchaus nicht nur um Frauen, sondern auch um Männer geht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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gelten. Ich denke, daß das von Ihnen nicht bedacht worden ist. Aber da wir ohnehin die Bundesratsfassung ablehnen werden, mag das unerheblich sein. Ich wollte Sie nur einmal auf diesen Widerspruch hingewiesen haben. Meine Damen und Herren, das Problem, um das es hier geht, ist nicht etwa das der Würde der Frau. Ich glaube nicht, daß die Würde der Frau durch Pornographie tangiert werden kann, zumal es dabei durchaus nicht nur um Frauen, sondern auch um Männer geht. (Abg. Erhard [Bad
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diesem Punkt abzulehnen. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Wird weiter das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/675 unter II Ziffer 1 a, das Wort „sechzehn" durch das Wort „achtzehn" zu ersetzen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich urn das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? -Das zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt. Ich komme zum Antrag unter II Ziffer
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und sexueller Abweichung. Erst nach Verkündung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts kann sich ein Bewußtsein dafür entwickeln, daß z. B. das Fordern einer Wuchermiete ein Sich-viel-weniger-in-Zucht-Haben und eine Steuerhinterziehung ein viel unsittlicheres Verhalten anzeigen können als ein Verhalten, das bisher als Kuppelei bezeichnet wurde. (Beifall bei Abgeordneten der SPD.) Erst die Summe aller Strafnormen beschreibt den Umfang der durch Freiheitsentzug erzwingbaren staatlichen Mindestsittlichkeit. Das Vierte Gesetz zur Reform des Strafrechts macht § 180 zu einer Jugendschutznorm. Das konkrete geschützte Rechtsgut
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das Elternprivileg anders werden. Wenn man diese positive Sexualerziehung ernst nehmen will, dann kann man sie nicht während einer Urlaubsreise oder eines Zeltlageraufenthalts einfach aussetzen. Deswegen muß es das sogenannte verlängerte Erzieherprivileg geben. Es ist ausdrücklich klargestellt — ich bitte Sie, das in der Drucksache VI/3521, Seite 45 ff., nachzulesen —, daß sich das verlängerte Erzieherprivileg nur auf einen konkreten Fall bezieht und nicht generalisiert werden darf. Die Erlaubnis der Eltern an einen Lagerleiter muß also konkret den Fritz Müller und die Angelika
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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nicht generalisiert werden darf. Die Erlaubnis der Eltern an einen Lagerleiter muß also konkret den Fritz Müller und die Angelika Meier bezeichnen, und die Erlaubnis muß von beiden Eltern erteilt sein. Würde, wie es der Antrag der CDU/CSU will, das Verhältnis in seiner Totalität unterbrochen, dann geriete auch das Vertrauensverhältnis zu den Eltern in Gefahr. Das werden Sie doch, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, nicht ernstlich wollen. Ich bitte deswegen, den Antrag der CDU/CSU abzulehnen und
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deswegen, weil damit ein Dritter einbezogen wäre. Der Unrechtsgehalt liegt aber doch im Bestimmen und nicht bei dem Einbezug des Dritten. Darauf kommt es doch an. Wenn wir dem Antrag der CDU/CSU folgten, wäre das minder schwere Unrecht strafbar, das schwerere Unrecht dagegen straffrei. Diese Konsequenz können wir unmöglich akzeptieren, (Abg. Dr. Wittmann [München] : Das ist doch nur eine Behauptung!) denn sie würde die Stringenz des Strafrechts zerstören und es dadurch unglaubwürdig machen. — Das ist nicht nur eine Behauptung! Sie
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des Strafrechts zerstören und es dadurch unglaubwürdig machen. — Das ist nicht nur eine Behauptung! Sie müssen doch bestätigen, daß die Gewaltbestimmung ein schwereres Unrecht ist als die einfache Bestimmung. Das liegt doch wohl auf der Hand, Herr Wittmann. Muß ich das Ihnen noch näher begründen? Der Gesetzgeber kann gerade im Strafrecht nicht willkürlich verfahren, denn es bedarf der Rechtfertigung auch gegenüber dem Täter. Inkonsequenzen produzieren Vorbestrafte, anstatt Straftaten zu verhindern. Ich bitte deswegen, auch in diesem Falle den Abänderungsantrag der CDU
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Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wird zu dem Antrag II des Ausschusses, eine Entschließung anzunehmen, das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wer diesem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Angenommen. Unter III beantragt der Ausschuß, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu
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