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eingehenden Ausführungen, die meine Kollegen Hans de With und Ostman von der Leye vorgetragen haben. Sie haben sich auch mit dem Problem des verlängerten Erzieherprivilegs beschäftigt und haben besonders herausgestellt, daß einmal die Einwilligung des Erziehungsberechtigten lediglich dasjenige Verhalten umfaßt, das dem anderen, nämlich dem Vertreter gegenüber, vorher konkret bezeichnet wird, so daß also ein Überschreiten des Ermessensspielraums im Rahmen des Erzieherprivilegs auf jeden Fall strafbar wäre. Zum anderen haben meine Kollegen darauf hingewiesen, daß wir in § 180 Abs. 1 eine
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ständig hin und her gingen. Diese Frage wurde sehr eingehend diskutiert. Es wurden auch sehr viele Sachverständige dazu angehört. Man kam letztlich zu der Meinung: wenn man die bestehenden Vorschriften, insbesondere das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, das bis dahin in der Diskussion weniger beachtet worden war, anwendet, ist dadurch ein strafrechtlicher Schutz gewährleistet. Wir wollten verhindern, daß ein und derselbe Sachverhalt mit verschiedenen strafrechtlichen Vorschriften bewehrt ist. Deswegen waren wir der Meinung, daß ein entsprechender Schutz für
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Filmvorführungen besuchen, etwas sagen. Diejenigen Erwachsenen, die in dem Wissen, daß es sich um pornographische Filme handelt, solche Filme aufsuchen, handeln freiwillig. Es ist ihre eigene Entscheidung, eine solche Filmvorführung zu betrachten oder davon Abstand zu nehmen. Durch das Werbeverbot, das in Art. 2 unserer Vorlage seinen Niederschlag gefunden hat, sollen Erwachsene nicht unverlangt mit diesen Dingen konfrontiert werden. Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, daß der Antrag auf Änderung des § 184 Abs. 1, der in der dritten Lesung gestellt
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Selbstbestimmung verstoßen wird, wenn es wahr ist - niemand hat das bestritten —, daß Pornographie für Jugendliche gefährlich ist und dieselbe Jugend vermehrten Zugang zur Pornographie erhält, dann muß doch auch vom Verständnis desjenigen her, der die Sozialschädlichkeit strafrechtlich geschützt sehen will, das Strafrecht in diesen Fällen einfach eingreifen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Der Hinweis darauf, man habe das ja alles in § 6 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften geregelt, ist doch ganz schlicht und einfach falsch. Natürlich hat man dort
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klaren, daß die Aufnahme dieser Bestimmungen in § 6 dieses Gesetzes einfach nicht ausreicht, wenn auf der anderen Seite durch die teilweise Freigabe der Pornographie im Strafgesetzbuch wieder die Möglichkeit des vermehrten Zuganges geschaffen wird. Das ist doch das Grundproblem, um das es geht. Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt aufzeigen, nämlich: Was ist eigentlich der Inhalt dieser soviel beredeten Sozialschädlichkeit, die als etwas herausgestellt wird, was uns den Schlüssel zu einem Verständnis gäbe? Ich glaube, wir kommen um eine Feststellung
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soll: daß der, der es nicht verlangt hat, verlangen kann, daß ihm nicht unaufgefordert Pornographie aufgedrängt wird. Gerade an dieser Bestimmung wird sehr deutlich, daß die Selbstbestimmung von uns nicht im Sinne des Libertinösen — Herr Kollege Dr. Wittmann, wie Sie das so hineinzuinterpretieren versuchten — verstanden wird, sich in einem von Ihnen vermuteten Zeitgeist zu verhalten, sondern wir meinen damit auch das Recht des anderen, sich ganz entgegen diesem mutmaßlichen Zeitgeist, wie Sie es nennen, zu verhalten, geradezu das festgelegte Anrecht des
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Ihnen vermuteten Zeitgeist zu verhalten, sondern wir meinen damit auch das Recht des anderen, sich ganz entgegen diesem mutmaßlichen Zeitgeist, wie Sie es nennen, zu verhalten, geradezu das festgelegte Anrecht des mündigen Bürgers auch auf das Nichtsexuelle, auf das Asexuelle, das Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Ich glaube, derartige Grundsätze sind in unserem Staate die richtigen Ansätze, auch auf sexuellem Gebiet strafrechtliche Leitlinien zu setzen. Nun hatten Sie bei Ihrem vorletzten Beitrag in der zweiten Lesung, Herr Kollege Dr.
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Lesung, Herr Kollege Dr. Eyrich, darauf hingewiesen, daß gerade im Bereich der Pornographie die Würde der Frau tangiert werde und daß überhaupt ein ungutes Klima im Lande erzeugt werden könne. Sie haben das in einer Weise gesagt, die mich veranlaßt, das durchaus auch bei der dritten Lesung ernst zu nehmen und zu versuchen, darauf einzugehen. Dabei werden wir ganz sicherlich nicht die Tatsachen übersehen können, wie wir sie heute unter dem geltenden Recht in unserem Lande vorfinden, wo wir allenthalben Pornographie
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Was manchmal anekelt, ist doch nicht etwa der unbekleidete Leib, sondern der Versuch, unter pseudowissenschaftlichen Vorwänden das zu bringen, was der Kern der ganzen Sache bei solchen Filmen ist. So werden denn im „Krankenschwesternreport" die Dinge unter dem Vorwand dargeboten, das Chefärztesystem und andere Mißstände unserer Gesundheitsfürsorge durchleuchten zu wollen. Ich weiß es nicht, aber ich vermute fast, daß man bei den „Grünen Witwen" angeblich Untersuchungen über Fragen unseres Städtebaus anstellt. Das ist das Bedenkliche. Führt man die Sache auf den
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Betrachtungen über die allgemeine Unsittlichkeit der Jugend und die Unhaltbarkeit der Zeitläufe an. Das muß man einfach in die Betrachtung einbeziehen. Ich nehme jeden Protest sehr ernst. Aber ich muß sagen: Es geht heute nachmittag bei der Abstimmung — obwohl mir das von einem jener bekannten Volksbünde mitgeteilt worden ist — gar nicht darum, wer nun zum Verräter an der Jugend werden wird. Jene, die diese Sprache anschlagen — und die meisten der Zuschriften machen von dieser Sprache Gebrauch —, haben bereits unter ganz anderen
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daß in die Fächer der Abgeordneten wahllos von irgendeinem Verband oder irgendeinem Verlag zugeschickte Materialien hineingelegt werden, die zumindest hart an der Grenze der Pornographie liegen. Darum ging es und nicht um die Post als solche. Engelhard (FDP) : Herr Kollege, das läuft auf das gleiche hinaus. Ich hoffe, die meisten Mitglieder dieses Hauses fühlen sich so weit gefestigt und sind bereit, so weit von ihrem Selbstbestimmungsrecht, nämlich dem Lesen einerseits und dem Papierkorb andererseits, Gebrauch zu machen, daß sie mit dem
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Sie meinen, Herr Kollege Engelhard, die Nichtanwendung des § 184 in den letzten Jahren sei auf ein gewandeltes Bewußtsein in dieser Gesellschaft und nicht etwa auf andere Dinge zurückzuführen. Da wird man sicher differenzieren müssen; man wird sagen müssen, daß sowohl das eine als auch das andere möglich ist. Bei sehr vielen Staatsanwaltschaften ist doch — Sie wissen das als Verteidiger ebenso gut wie ich als früherer Staatsanwalt — eine Unsicherheit über die Frage eingetreten: Können wir in diesen Fällen noch eingreifen? Ist das
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der CDU/CSU, ist, daß dies jetzt nur noch eine Ordnungswidrigkeit ist, weil Sie unbedingt den § 6 GjS wollten? Früher stand es nämlich in unserem Entwurf im § 184. Dr. Eyrich (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Kollege Ostman von der Leye, das, was Sie gefragt haben, ist nun ganz sicherlich im Ansatz und auch im Schluß falsch, und zwar ganz einfach deswegen: Wenn Sie das sagen, müssen Sie doch zu dem Ergebnis kommen, daß Ihr § 184 a in diesem Strafgesetzbuch keinen Platz
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Grüner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Sicher ist es richtig, daß seit eh und je unterschiedliche Belastungen bestanden haben, je nachdem, in welchen Räumen Arbeitnehmer wohnen. Gerade deshalb hat ja die Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen ein Förderungsprogramm geschaffen, das das Ziel hat, in diesen Räumen möglichst gleiche Lebensverhältnisse herzustellen. An diesem Ziel hat sich nichts geändert. Ich möchte noch einmal betonen, Herr Kollege, daß das Präferenzgefälle erhalten geblieben ist. Auf der anderen Seite ist es nach Meinung der Bundesregierung
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Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege, das ist in dieser Form nicht richtig. Ich betone noch einmal, daß es keinen Anlaß zu der Annahme gibt, es könnten Versorgungsschwierigkeiten bestehen. Im übrigen hat die Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet, bleihaltiges Benzin, das nicht unseren Vorschriften entspricht, durch entsprechenden Zusatz von Vergaserkraftstoffen anderer Provenienz so zu verändern, daß es den hier geltenden Vorschriften entspricht. Von dieser Möglichkeit ist bisher kaum Gebrauch gemacht worden. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Ich rufe dann die Frage 51 des
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Grüner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege, die zukünftige Rolle des Mineralölmittelstandes, der sich in der Vergangenheit stets als ein sehr wichtiges Wettbewerbselement bewährt hat, ist natürlich auch ein Thema des Energiekonzepts, an dem wir derzeit arbeiten und das wir so bald wie möglich vorlegen wollen. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Biehle. Biehle (CDU/CSU): Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß angesichts der vorhin aufgezeigten Misere in den nächsten Tagen über 100 freie Tankstellen — insbesondere an
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dem Vertreter von Herrn Professor Grzimek bedeutet worden ist, daß nicht er, der Vertreter, an diesem Gespräch teilnehmen solle, weil das sinnlos sei, sondern daß der Beauftragte selber erscheinen müsse? Ertl, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Ich bin bereit, das zu prüfen; aber ich muß nun einmal sagen: zunächst trage die Verantwortung für die Arbeit in meinem Hause ich. Wenn ein Mitarbeiter das gefordert hat und der Herr Beauftragte selber nicht gekommen ist, dann, so muß ich sagen, hat der
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Eine letzte Zusatzfrage. Ey (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, werden die Übungsräume gewechselt, und wenn ja, in welchen Zeitabständen etwa? Berkhan, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Ey, ich kann darauf keine bündige Antwort geben. Es ist ein System, das schon als System den Wechsel beinhaltet. Daher auch die Verkehrsstraßen von einem Übungsgebiet in das andere. Wir versuchen, die Last möglichst gleichmäßig auf alle zu verteilen. Leider gilt auch hier der Satz, daß einige Tierchen gleicher sind als andere. Vizepräsident
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innerhalb eines bestimmten Zeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Es wäre meines Erachtens rechtlich bedenklich, wenn dies nur für einen Teil der Abzahlungskäufe geregelt würde. Würden andere Vertriebszweige, wo eine ähnliche Gefährdung des Abzahlungskäufers und die gleiche „Verleitung", die gleiche „Verführung", das gleiche Risiko vorhanden sind, anders behandelt, so würde dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, die meines Erachtens auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 des Grundgesetzes auf rechtliche Bedenken stößt. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Mit diesen Einschränkungen darf ich
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Käufers unternehmen. Der Entwurf erfaßt Abzahlungsgeschäfte und Abonnements, und es ist hier völlig zutreffend dargelegt worden, daß eine ganze Reihe von Vertragsformen, in denen „hard selling" üblich ist, vom Gesetzentwurf überhaupt nicht erfaßt werden. Das beginnt mit den berühmten Kaffeefahrten, das endet mit der Werbung für manche anderen Vertragsarten, z. B. Versicherungsverträge der verschiedensten Art. Dazu gehört auch, daß in zunehmendem Maße in Warenhäusern Verkäufer eingesetzt werden, die am Erfolg ihrer Bemühungen beteiligt sind. Diese Formen werden vom Entwurf nicht erfaßt
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auf dieser Ausgangsbasis beruhend, folgerichtig darauf zu beziehen. Praktisch dürfte das auf eine Synchronisation der parlamentarischen Beratung der Länderinitiative mit dem neuen Hochschulrahmengesetzentwurf hinauslaufen. Die Bereitschaft aller Beteiligten zu zügiger Beratung und hochschulreformerischer Substanz wäre im übrigen am ehesten geeignet, das Reformziel rasch und optimal zu erreichen. Ob diese Bereitschaft wirklich und ernsthaft bei allen Beteiligten besteht, muß füglich bezweifelt werden, wenn man sich den Regelungen des Bundesratsentwurfs und — zumindest zum Teil — den einschlägigen Passagen der Beratungen im Bundesrat zuwendet. Die
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der gerade durch die Neuordnung der Personalstruktur beseitigt werden sollte. Bedenklich sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des badenwürttembergischen Kultusministers Professor Hahn im Bundesrat, der bezweifelte, daß die Beseitigung der Institution des wissenschaftlichen Assistenten richtig ist, und sich darum sorgte, das Verhältnis des Assistenzprofessors entsprechend fruchtbar zu gestalten. Dem Anspruch auf einen einheitlichen und gleichberechtigten Lehrkörper widerspricht es übrigens auch, wenn der Bundesratsentwurf dem bayerischen Antrag nachgab, die Professoren der zukünftigen Besoldungsgruppe C 4 mit dem exklusiven Etikett „ordentliche Professoren" belegen
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ein Wort zur Überleitung sagen. Ein Erfolg bei der Reform der Lehrkörperstruktur wird schwer zu erzielen sein, wenn neben dem neuen Lehrkörper langfristig ein Personenkreis mit Hochschullehrerfunktionen in den alten Positionen festgeschrieben wird. Uns sind die Schwierigkeiten eines ausgewogenen Überleitungskonzepts, das die Mobilität des Lehrkörpers und damit die Aufstiegschancen für künftige Generationen erhält, auf Qualifikation durch Leistung Wert legt und möglichst alle zur Zeit in den Hochschulen tätigen Beamten in angemessener Weise in das neue System einbezieht, durchaus bewußt. Wir haben
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Herren! Die Reform der Personalstruktur an den Hochschulen und damit zusammenhängende Beamtenrechts- und Besoldungsfragen gehören sicherlich zu den dringendsten Fragen im Hochschulbereich. Nur meinen wir, daß man diese sicherlich nicht isoliert betrachten darf. Wir laufen zur Zeit sehr stark Gefahr, das zur Verabschiedung anstehende Hochschulrahmengesetz zu zersplittern. Ich erinnere hier nur an den Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen und an die Überlegungen bei der Kultusministerkonferenz, bereits wieder einen Staatsvertrag oder ein Verwaltungsabkommen zur Förderung der Reform von Studium
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dem nahe, was man im Volksmund ein Herbeireden nennt oder auch mit dem oft zitierten Starren von Kaninchen auf Schlangen in Verbindung bringt. Mit diesem Wort vom Starren sollen doch wohl Angstlichkeit und Minderwertigkeitskomplexe versinnbildlicht werden. Auf unser Hochschulthema angewandt, das ja die gesamte Öffentlichkeit beschäftigt, würde das konkret bedeuten, daß einige ängstliche und von wenig Vertrauen in die eigene demokratische Position, ja, vielleicht auch in die eigene kämpferische Befähigung zur notwendigen geistig-politischen Auseinandersetzung unserer Tage erfüllte Zeitgenossen aus quantitativ unbedeutenden
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