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gilt auch hier. Der aktive politische Einsatz der Bundesrepublik Deutschland für die Menschenrechte beruht nach geltendem Völkerrecht, insbesondere nach der Ratifizierung der uns vorliegenden internationalen Menschenrechtspakte, nicht nur auf einem moralischen Anspruch, sondern auf einer vertraglichen Verpflichtung. Das eigentliche Problem, das uns in Zukunft wohl noch oft beschäftigen wird, ja in Pflicht nehmen muß, ist die konkrete Verwirklichung der nur abstrakt gesicherten Menschenrechte, da nämlich, wo sie namens einer Theorie vom Vorrang der Staatsmacht mißachtet werden, die den elementarsten Wertvorstellungen unseres
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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bemüht, die Erfüllung ihrer eigenen Charta der Menschenrechte zu einer unumgänglichen Bedingung für ihre Mitgliedschaft von den Regierungen zu verlangen; auf diese Weise hat sie die einfachen Menschen an die von ihnen nicht gewählten Regierungen verraten. Meine Damen und Herren, das Recht war und bleibt die Waffe des Schwachen, solange er selbst nicht an der Macht des Rechtes zweifelt, Jede Variante des Gedankens „Macht geht vor Recht" ist verhängnisvoll. Weder durfte deutsche Macht jemals das Recht anderer verachten noch darf deutsche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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besonders kurzfassen. Vielleicht aber werden sich in meinen Ausführungen doch einige Akzentverschiebungen ergeben, denn es gibt neben dem Problem der Selbstbestimmung gerade im Zusammenhang mit diesen beiden Pakten, deren Ratifizierungsverfahren wir heute einleiten, doch noch etliches Neue und Bedenkenswerte, auf das wir vielleicht noch kurz zu sprechen kommen sollten. (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Können Sie einen Kollegen ernst nehmen?) Lieber Herr Mertes, einen Moment bitte; Sie können ja eine Zwischenfrage stellen. Beide Pakte, zu denen uns heute die Ratifizierungsgesetze vorliegen, versuchen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Pakte, zu denen uns heute die Ratifizierungsgesetze vorliegen, versuchen, die in der allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Menschenrechte in eine etwas greifbarere juristische Form zu gießen; sie wollen sie in Form eines völkerrechtlichen Übereinkommens festlegen, das sämtlichen Mitgliedern der UNO, ihrer Sonderorganisationen und auch weiteren Staaten offensteht. Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD begrüßt beide Übereinkommen. Sie hält sie als Ausdruck des weltweiten Bemühens, Menschen- und Grundrechten mehr Geltung als bisher zu verschaffen, für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD begrüßt beide Übereinkommen. Sie hält sie als Ausdruck des weltweiten Bemühens, Menschen- und Grundrechten mehr Geltung als bisher zu verschaffen, für bedeutsam, und sie wird versuchen, auch auf diesem Wege, wie wir das schon immer — auch auf anderen Wegen — getan haben, ihren Beitrag zur Erreichung dieses Zieles zu leisten. Dies gilt zum einen für den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der für die individuelle und die soziale Existenz — dies ist ja
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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ich — dies ist bei Ihnen vielleicht etwas zu kurz gekommen, Herr Mertes — in diesem Rahmen nur die Grundrechte auf Arbeit und Koalitionsfreiheit, (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Ich habe keine Einzelrechte erwähnt!) auf Bildung und Teilhabe am kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt, das Recht auf Existenzminimum und auf Teilhabe des einzelnen am wirtschaftlichen Fortschritt, die zwar durch den einzelnen nicht unmittelbar eingeklagt werden können, moralisch und politisch jedoch ohne Zweifel den Bereich der abwehrenden Ausgrenzungsrechte der Grundrechte verlassen und echten Teilhabecharakter entwickeln. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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ich ganz bewußt keine Einzelrechte aus den beiden Konventionen herausgegriffen habe, um nicht selektiv zu verfahren? Frau Däubler-Gmelin (SPD) : Ja, lieber Herr Kollege Dr. Mertes, ich habe Ihrem Vortrag sehr konzentriert gelauscht. Sie haben sehr viele Einzelheiten gebracht, auch manches, das uns in diesem Saal wirklich nicht neu war. Vielleicht hätte es sich doch empfohlen, auf einige wichtige Punkte hinzuweisen, die wir noch nicht kannten. (Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Wir werden noch beraten! Das ist die erste Lesung!) Meine Damen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Herr Kollege, sind wir uns einig, daß nicht der UNO-Beitritt Gegenstand der Debatte ist, sondern die beiden internationalen Menschenrechtskonventionen? Ronneburger (FDP) : Jawohl, aber genausowenig ist, Herr Kollege — und auch darüber sollten wir uns einig sein —, das rechtliche Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten Gegenstand dieser Debatte. Was allerdings Gegenstand der Debatte sein sollte — und darauf bestehe ich nun doch —, sind die aktuellen Bezüge, auf die Sie in der einen Richtung und ich in der anderen Richtung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für Verordnungen des Rates über die Finanzierung der Beihilfe für die Seidenraupenzucht zur Änderung der Verordnung Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellten Waren über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko über die Einfuhr von Olivenöl vom Libanon über die Einfuhr von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 07.06.1973 () [PBT/W07/00039]
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abgestimmt waren. Manche von Ihnen wissen, daß dieser Streit oft groteske Formen angenommen hatte. Es ist damals zu einer befristeten Lösung zwischen Bund und Ländern gekommen. Die endgültige Lösung soll nun das Fernunterrichtsschutzgesetz bringen. Wir stehen heute vor der Notwendigkeit, das Fernunterrichtswesen überregional zu regeln, auf der anderen Seite Verbraucherschutz auch auf diesem Gebiete durchzusetzen und schließlich nicht zuletzt im Bereich von zum Teil konkurrierenden Bundes- und Länderaktivitäten einen ausgewogenen und verfassungskonformen Ausgleich zu finden. Von diesen Notwendigkeiten geht der Ihnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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will zusammenfassend wenigstens die wichtigsten Regelungen darstellen. Der Abschnitt über den Fernunterrichtsvertrag enthält Regelungen, die ein angemessenes Verhältnis von Leistung des Veranstalters und Gegenleistung des Fernunterrichtsteilnehmers sichern. Bestimmungen über die Vollständigkeit und Deutlichkeit des Vertragsinhalts, eine zumutbare Zahlungsverpflichtung des Teilnehmers, das Widerrufsrecht und teilnehmerfreundliche Kündigungsbestimmungen stehen im Mittelpunkt. Jeder soll also in Zukunft erkennen können, worauf er sich mit einem Fernlehrkurs einläßt, was er an Geld, Mühe und auch Zeit aufzuwenden hat, zu welchen Zielen der Kurs führt und wie er
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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die Veranstaltung von Fernunterricht eine Zulassungspflicht für alle entgeltlichen Fernlehrgänge, soweit sie nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen. Es geht dabei nicht um eine staatliche Gängelei hinsichtlich der Unterrichtsziele, sondern darum, festzustellen, ob das Angebot überhaupt geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das der Kurs angibt und auf das der Teilnehmer sich nach der Information des Veranstalters ausrichtet. Es geht also, wenn man es technisch und fachlich ausdrücken will, um eine Ziel-Mittel-Kontrolle. Darüber hinaus geht es um verbindliche Vorschriften
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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eine Zulassungspflicht für alle entgeltlichen Fernlehrgänge, soweit sie nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung oder der Unterhaltung dienen. Es geht dabei nicht um eine staatliche Gängelei hinsichtlich der Unterrichtsziele, sondern darum, festzustellen, ob das Angebot überhaupt geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das der Kurs angibt und auf das der Teilnehmer sich nach der Information des Veranstalters ausrichtet. Es geht also, wenn man es technisch und fachlich ausdrücken will, um eine Ziel-Mittel-Kontrolle. Darüber hinaus geht es um verbindliche Vorschriften für das Informationsmaterial und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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nach unserer Meinung als Eingriff in die Gewerbefreiheit auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen wäre, ausgeklammert werden. Auch in einigen anderen Sachfragen ist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Vorschläge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingegangen. Über die Schwierigkeiten, die ein Gesetz dieser Art, das einen bildungspolitischen Anspruch erhebt und das Bund und Länder gleichermaßen in ihrer Kompetenz anspricht, grundsätzlich bereitet, besteht — so glaube ich — hier in diesem Hause Einigkeit. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs am 17. Oktober 1975 in der 424. Sitzung des Bundesrates
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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unserem Vorschlag und in der Entschließung des Europäischen Parlaments die Prüfung aller Kurse von Amts wegen und die Zuerkennung des staatlichen Gütesiegels, die entsprechende Ausbildung und Eignung des pädagogischen Personals — denn der Entwurf hat nur eine Sollbestimmung — und das Vertreterverbot, das etwa in Frankreich und in den Niederlanden schon längst Gesetz ist. Diese bildungspolitischen Forderungen, die der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion alle enthielt, sind leider weggefallen. Bei der ersten Beratung unseres Antrags in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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der folgenden Ausschußsitzungen ausführlich unterhalten müssen, erlauben Sie mir noch einige wenige Anmerkungen. So ist in § 1 des Entwurfs der Anwendungsbereich des Gesetzes auf den privatwirtschaftlich angebotenen Fernunterricht beschränkt. Hieraus könnte unter Umständen leicht eine Diskriminierung des privaten Fernschulwesens entstehen, das bis heute entscheidend die Entwicklung dieses Bildungsbereichs getragen und bestimmt hat, zumal wenn man berücksichtigt, daß z. B. das bisher noch völlig ungeordnete Bildungsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die hier und da bereits dabei sind, sich ein Bildungsmonopol zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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das bisher noch völlig ungeordnete Bildungsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, die hier und da bereits dabei sind, sich ein Bildungsmonopol zu verschaffen, im Regierungsentwurf überhaupt nicht angesprochen wird. Hier scheinen der Bundesregierung angesichts der zu lösenden Problematik der Mut, das Engagement und vielleicht auch der Sachverstand abhanden gekommen zu sein. Sehr sorgfältig werden wir uns auch über die endgültige Fassung der §§ 10 und 17 der Vorlage, die die Zulassung und den Inhalt von Fernlehrgängen regeln, unterhalten müssen. Warum wundert sich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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Beratung und Realisierung wesentlich aussichtsreicher als der nicht mehrheitsfähige Antrag der CDU/CSU, zumal ich Ihrer Interpretation, Frau Kollegin Walz, nicht zu folgen vermag, dies sei ein positives verfassungstechnisches Novum gewesen. Uns will es sich eher als ein Unikum darstellen, das insofern einen erstaunlichen Optimismus enthält, als darauf abgehoben wird, der Bund möge ein Gesetz machen, das ihn selber verpflichtet, mit elf Ländern mit positivem Ergebnis so zu verhandeln, daß alle elf gemeinsam dasselbe Gesetz machen. (Wehner [SPD] : Sehr wahr!) Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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Interpretation, Frau Kollegin Walz, nicht zu folgen vermag, dies sei ein positives verfassungstechnisches Novum gewesen. Uns will es sich eher als ein Unikum darstellen, das insofern einen erstaunlichen Optimismus enthält, als darauf abgehoben wird, der Bund möge ein Gesetz machen, das ihn selber verpflichtet, mit elf Ländern mit positivem Ergebnis so zu verhandeln, daß alle elf gemeinsam dasselbe Gesetz machen. (Wehner [SPD] : Sehr wahr!) Wenn dies ginge, wären wir sehr viel mehr in der Position bildungspolitischer Einigkeit. Aber die Schwierigkeiten — wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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und in den Fragen, die nach gemeinsamer Erkenntnis einer Regelung bedürfen, sondern sie liegen in der Tatsache, daß es zwischen Bund und Ländern, Bundestag und Bundesrat schon über einen allzu langen Zeitraum so etwas wie ein System wechselseitiger Blockierung gibt, das die Bevölkerung in elf Bundesländern, wenn sie genau Bescheid wüßte, sicher weder zu akzeptieren noch auf die Dauer für vernünftig zu halten in der Lage wäre. (Beifall bei der SPD) In diesem Zusammenhang erscheint uns denn auch die CDU ständig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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die Bedeutung des Fernunterrichts beinahe jeder Art. Ich möchte hier auch kurz darauf hinweisen, daß der Fernunterricht hoffentlich und fast mit Sicherheit erheblich gesteigerte Bedeutung im Bereich des Strafvollzugs und der Rehabilitation haben wird. Leider gibt es erst ein Bundesland, das auf diesem Gebiet eine intensive Förderung beginnt. Es ist zu hoffen, daß dies mehrere Länder tun und daß auch der Bund im Rahmen seiner Möglichkeit dieses Gewicht sieht. Mit dem vorliegenden Entwurf will der Bundesgesetzgeber — um auch für unsere Fraktion
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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Schwierigkeiten — unter anderem auch rechtlicher Art — bietet. Um noch einmal auf Ihren Vorwurf abzuheben, wir hätten unser Fernunterrichtsschutzgesetz nicht etwa in eine Gesamtkonzeption der Bildungspolitik eingebaut, möchte ich hier doch energisch sagen, daß die Abschnitte „Weiterbildung" und „Fernunterricht" im Berufsbildungsgesetz, das wir mit so viel Fleiß, aber auch Mühe im Ausschuß gemeinsam beraten, genau diese von Ihnen geforderte Verzahnung beweisen. Im übrigen kommt der Bund den Ländern, wenn das Gesetz verwirklicht wird, ein erhebliches Stück in der Weise entgegen, daß alle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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je im Landtag waren. Ich war im Landtag, und ich würde mir die Bevormundung durch den Deutschen Bundestag dort nicht gefallen lassen. Man kann bei dieser Gelegenheit auch einmal fragen, ob es eigentlich ein CDU- oder CSU- geführtes Bundesland gibt, das diesen von Ihnen hier vor zwei Jahren als Antrag eingebrachten Gesetzentwurf tatsächlich umgesetzt hat. (Sehr gut! bei der SPD) Ich warte immer noch auf die Antwort. Sie haben auch keinen Hinweis darauf gegeben, daß dies irgendwo in Vorbereitung wäre. Dies
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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im Ausschuß dieses Gesetz im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsgesetz so überarbeiten, daß wir damit letztlich alle zufrieden sein können. (Beifall bei FDP und SPD — Dr. Gölter [CDU/CSU]: Aber verfassungskonform muß es sein!) Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Wuppertal). Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte vor, mich zuerst dem zuzuwenden, was Frau Schuchardt gesagt hat. Es wäre aber auch sehr reizvoll, mit Herrn Lattmann und seiner „Eheanbahnung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]
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Vielleicht wäre es gar keine schlechte Sache, wenn man lernen würde, wie man Ehen anbahnt, möglicherweise auch — bei den komplizierten Dingen, die Sie vorhaben —, wie man Ehen auflöst und wie man dann zu seinem Geld kommt; es wäre nicht schlecht, das in Fernkursen zu unterrichten! (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Ehe im Fernkurs!) Es ist sehr erfreulich festzustellen, daß sich jetzt das ergeben hat, was vorhin bezweifelt wurde, nämlich daß Frau Schuchardt nunmehr genau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.12.1975 () [PBT/W07/00207]