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eine Zwischenfrage des Kollegen Trittin? Bernd Westphal (SPD): Sehr gerne. Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Kollege Westphal, danke für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich habe im Entwurf des Koalitionsvertrags mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie CETA umfassend in Kraft setzen wollen. Wir haben gerade alle gelernt, dass das – mit Ausnahme der Ausgestaltung der Streitbeilegung und zwei weiterer kleiner Punkte – schon der Fall ist. Nun heben Sie darauf ab, dass der Präsident der Vereinigten Staaten – nicht zum ersten Mal – umfassende Strafzölle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.03.2018 () [PBT/W19/00018]
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war. 2. Der Zuschuß des Bundes zur knappschaftlichen Rentenversicherung ist 1970 um 338 Millionen DM höher als das Ist von 1969 mit 3311 Millionen DM. Auch diese Erhöhung beruht auf gesetzlichen Bestimmungen, die vor der Amtsübernahme der jetzigen Bundesregierung in Kraft gesetzt waren, mit Ausnahme der 90 Millionen DM, die als Ersatz für den weggefallenen Rentn erkrankenversicherungsbeitrag gezahlt werden. 3. Die Übergangshilfe des Bundes zum Ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen für Kleinbetriebe nach dem Lohnfortzahlungsgesetz beträgt im Einzelplan 11 1970 200 Millionen DM. Diese
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.06.1970 () [PBT/W06/00055]
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Deutschland auf Vorschlag der Tarifpartner mittlerweile in zehn Branchen Mindestlohnregelungen haben, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Auf unseren Druck!) dass diese zehn Mindestlöhne für über 4 Millionen Beschäftigte in Deutschland allesamt unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl und Angela Merkel in Kraft gesetzt worden sind und dass unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder kein einziger Mindestlohn in Kraft gesetzt worden ist und somit in der Kanzlerschaft eines sozialdemokratischen Kanzlers, um mit Ihren Worten zu sprechen, eine besondere Zuneigung zu Menschen im Niedriglohnbereich offensichtlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.2011 () [PBT/W17/00139]
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unseren Druck!) dass diese zehn Mindestlöhne für über 4 Millionen Beschäftigte in Deutschland allesamt unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl und Angela Merkel in Kraft gesetzt worden sind und dass unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder kein einziger Mindestlohn in Kraft gesetzt worden ist und somit in der Kanzlerschaft eines sozialdemokratischen Kanzlers, um mit Ihren Worten zu sprechen, eine besondere Zuneigung zu Menschen im Niedriglohnbereich offensichtlich nicht geherrscht hat? (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gabriele Lösekrug-Möller (SPD): Darauf antworte ich Ihnen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.2011 () [PBT/W17/00139]
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alle wissen, dass es 2004 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben hat, der sich mit der unterschiedlichen Besteuerung von Energieträgern beschäftigt hat, die zu einer wettbewerbsverzerrenden Situation für die anderen europäischen Energieerzeuger geführt hat. Dass wir 2007 ein Gesetz in Kraft setzen, in dem der Beimischungszwang vorgesehen ist, hat diese hitzige Debatte ausgelöst. Wenn wir in Zukunft aus deutscher oder aus europäischer Agrarproduktion 4 Millionen bis 5 Millionen Tonnen Einheiten in den Energiebereich einfließen lassen, so ist das für die Bundesrepublik Deutschland
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.06.2006 () [PBT/W16/00043]
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Dr. Christoph Hoffmann: Wann plant die Bundesregierung, das Forstschäden-Ausgleichsgesetz in Kraft zu setzen? Bitte, Herr Staatssekretär. Michael Stübgen, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft: Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hoffmann, Sie fragen, wann das Forstschäden-Ausgleichsgesetz in Kraft gesetzt werden soll. Ich vermute, weil das Forstschäden-Ausgleichsgesetz seit Jahrzehnten in Kraft ist, dass Ihre Frage sich darauf bezieht, ob wir die Möglichkeiten des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes zur Anwendung bringen wollen. In der Hoffnung, dass ich richtig liege, beantworte ich Ihre Frage, von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.2019 () [PBT/W19/00123]
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Ich habe gesagt: Wir fördern nachhaltig Lagerplätze. Es ist das Ziel, dass das Holz sicher gelagert werden kann, bis der Preis wieder gestiegen ist. Dann kann man in dem Bereich wieder etwas machen. Zweitens. Wir haben verschiedene steuerrechtliche Dinge in Kraft gesetzt, um Waldbesitzern zu helfen. Drittens. Ich persönlich bin der Sache nachgegangen, was die mögliche thermische Verwertung großer Mengen Holz betrifft. Ich komme aus der Lausitz. Da gibt es noch Kohlekraftwerke. Das Problem ist – das haben wir in meinem Haus genau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.11.2019 () [PBT/W19/00123]
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Frage, wie sich dies auf arbeitsrechtliche Befristungsregelungen und arbeits- und besoldungsrechtliche Fragen auswirkt. Wir haben bereits in den vergangenen Monaten die arbeitsrechtlichen Regelungen für das wissenschaftliche Personal der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelt, das im April dieses Jahres in Kraft gesetzt worden ist. Das Zweite: Es wird keine hochschulrechtliche Regelungslücke entstehen, auch nicht in den Bereichen, in denen der Bund weiterhin über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt. Das betrifft die Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse. Sie wissen, dass wir in diesen Bereichen längst über die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.05.2007 () [PBT/W16/00096]
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die wir in Deutschland im Zusammenhang mit dem Biokraftstoffquotengesetz Ende letzten Jahres beschlossen haben. Wenn bis zum Ende des Jahres auf europäischer Ebene keine Einigung erreicht werden kann, wenn dort keine Mehrheit gefunden wird, wollen wir eine nationale Regelung in Kraft setzen. Wir haben die Absicht, das sehr zeitnah zu tun. Dies ist im Interesse der Blockheizkraftwerkbetreiber, die sich bemühen, für das bisher nicht nachhaltig erzeugte Palm- oder Sojaöl eine Alternative zu organisieren und dies entsprechend zu belegen. Sie brauchen aber Kriterien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.11.2008 () [PBT/W16/00186]
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noch weiterführend, weil sie sich an und für sich nicht lohnt. Man braucht dazu nur zu wissen, daß dieses Abkommen — es geht hierbei sicherlich um ein wichtiges Thema, werte Kolleginnen und Kollegen — vom Inhalt her am 6. Januar 1993 in Kraft gesetzt worden ist und daß die Frist zu jenem Zeitpunkt zu laufen begann. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der PDS, seit dem 6. Januar 1993 hatten Sie also Zeit, hier im Bundestag aktiv zu werden. Ihnen ist aber nichts anderes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.07.1993 () [PBT/W12/00168]
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und, ich glaube, auch bei den Damen und Herren der Fraktion, deren Vertreter soeben gesprochen hat —, daß wir heute um jeden Preis zur Verabschiedung dieses Gesetzes in zweiter und dritter Lesung kommen wollen, damit es noch vor Weihnachten endgültig in Kraft gesetzt werden kann. Es kommen zwei Punkte hinzu. Das Gesetz muß noch den Bundesrat passieren und muß außerdem über die Herren Hohen Kommissare gehen. Ich darf hier meiner Befürchtung ganz offen Ausdruck, geben: ich fürchte, daß wir, wenn wir ein derartiges
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.12.1949 () [PBT/W01/00022]
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nur noch einen Satz anfügen. Ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf, wie er Ihnen vorliegt, möglichst rasch und möglichst unverändert anzunehmen, damit nicht dadurch, daß das Notopfer am 31. Dezember abläuft und am 1. Januar noch nicht wieder in Kraft gesetzt werden könnte, eine Lücke eintritt, die unter Umständen mehr als einen Einnahmeausfall, eine große technische Störung für die gesamte Verwaltung bedeutete. Präsident Dr. Köhler: Herr Abgeordneter Dr. Fink, bitte! Dr. Fink (BP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 09.12.1949 () [PBT/W01/00022]
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die Frage der steuerlichen Behandlung der Familien. Wir sind uns einig, daß da erheblicher Korrekturbedarf besteht. Nur bitte, erlauben Sie mir die Feststellung, daß der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Zustand mit dem, was Sie am 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt haben, nicht beendet worden ist. (Widerspruch bei der SPD) Es ist nicht etwa so, als ob Sie seit dem 1. Januar 1999 den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht geworden wären. Das ist nicht zutreffend. (Zuruf der Abg. Ingrid Matthäus-Maier [SPD]) Im
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 23.02.1999 () [PBT/W14/00020]
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es liegt jetzt bei etwa 35 000 DM — bei theoretisch gleichbleibendem Lohn in diesem Jahr fast 1 000 DM weniger Steuern zahlt als im Vorjahr. Das ist nichts, worüber wir pro futuro reden. Das ist geltendes Recht. Das ist in Kraft gesetzt. Herr Spöri, ich habe vorsichtshalber mein Fachreferat befragt. Ich glaube, dies ist auch fachlich abgesichert. (Abg. Dr. Spöri [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) — Trotzdem gern noch einmal, aber bitte nur noch einmal, die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage. Dr. Spöri
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.09.1986 () [PBT/W10/00230]
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ersten Sekretär der SED, Erich Honecker, und Vertretern der Fraktion in der Volkskammer der DDR geführt hatte — der Bericht ist damals im Wortlaut veröffentlicht worden —, heißt es in Honeckers damaliger Eigendiktion: Er unterstrich die Erwartung, daß der Grundlagenvertrag baldigst in Kraft gesetzt werden kann. Seine strikte Einhaltung und volle Anwendung wird es ermöglichen, günstige Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Bundesrepublik zu schaffen, was dem Wohl der Menschen in beiden deutschen Staaten dient. Im Zuge der Normalisierung der Beziehungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1974 () [PBT/W07/00101]
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Sache war. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) : Nein, Herr von Bismarck, Sie wissen, daß die Regierung von Anfang an gesagt hat — und diesen Fahrplan wollten Sie uns ja gar zu gerne durcheinanderbringen —, daß wir am 1. Januar 1975 die Steuerreform in Kraft setzen. (Abg. Windelen: Nein, 1976!) - Entschuldigung, das war falsch. Herr Windelen, Sie haben recht: Wir haben den Termin um ein Jahr vorgezogen auf den 1. Januar 1975. (Abg. Dr. Wagner [Trier] und Abg. Windelen: Warum wohl?) — Weil wir damals in der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1974 () [PBT/W07/00101]
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1975. (Abg. Dr. Wagner [Trier] und Abg. Windelen: Warum wohl?) — Weil wir damals in der Hoffnung waren — die sich inzwischen sehr mühsam erfüllt —, daß Sie sich diesem Verfahren anschließen würden. Wir werden deswegen am 1. Januar 1975 ein Gesetz in Kraft setzen, das den notwendigen Ausgleich bei der Besteuerung, d. h. auch die notwendige Verteilung von Belastung und Entlastung mit sich bringt. Sie können schlechterdings nicht nur entlasten. Was Sie aber von uns wollten, war eine Zustimmung nur zur Entlastung. Ich habe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.05.1974 () [PBT/W07/00101]
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gegenwärtig die Einbezogenheit Berlins in die Europäische Gemeinschaft. Diese Einbezogenheit steht ebenfalls in keiner Weise im Widerspruch zum Viermächteabkommen. (Dr. Carstens [Fehmarn] [CDU/CSU] : Sehr richtig!) Sie ist in den Römischen Verträgen festgelegt, die bekanntlich lange vor dem Viermächteabkommen in Kraft gesetzt worden sind. (Dr. Marx [CDU/CSU] : Und von ihnen nicht berührt werden! So ist es!) An dieser Rechtssituation hat das Viermächteabkommen nichts geändert. Es ist sicherzustellen, daß gerade im Fall der echten Kompetenzerweiterung des Europäischen Parlaments Abgeordnete Berlins voll mitarbeiten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 29.01.1976 () [PBT/W07/00218]
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auch der dänischen Regierung ermöglichen, ihren Bürgern bei einem neuen Referendum das Ja zu empfehlen, wenn wir in diesem Zusammenhang die notwendigen Entscheidungen treffen. Wir wollen — dazu stehen wir — den Vertrag gemeinsam mit all unseren Partnern in der Gemeinschaft in Kraft setzen, und zwar noch im ersten Halbjahr 1993. Zu Vertragsänderungen oder zu Sonderregelungen sind wir nicht bereit. (Beifall des Abg. Ulrich Irmer [F.D.P.]) Ein Europa à la carte ist jedenfalls mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 02.12.1992 () [PBT/W12/00126]
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Sie noch, ja. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Es besteht bei Verträgen, die zwischen der EU und Drittstaaten abgeschlossen werden, die Möglichkeit, dass diese Verträge, wenn es gemischte Abkommen sind - das bedeutet ja, dass auch die Länderparlamente zustimmen müssen -, vorläufig in Kraft gesetzt werden. Jetzt frage ich Sie: Wäre es möglich, dass Investoren auf Investitionsschutz klagen können, wenn zum Beispiel der Vertrag der EU mit Kanada vorläufig in Kraft gesetzt würde, bevor der Bundestag überhaupt ratifiziert hat? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.03.2014 () [PBT/W18/00019]
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Abkommen sind - das bedeutet ja, dass auch die Länderparlamente zustimmen müssen -, vorläufig in Kraft gesetzt werden. Jetzt frage ich Sie: Wäre es möglich, dass Investoren auf Investitionsschutz klagen können, wenn zum Beispiel der Vertrag der EU mit Kanada vorläufig in Kraft gesetzt würde, bevor der Bundestag überhaupt ratifiziert hat? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Ich verstehe Ihre Frage nicht. Ralph Lenkert (DIE LINKE): Ich versuche es noch einmal. Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.03.2014 () [PBT/W18/00019]
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CETA oder TTIP möglich. Wenn dieser Fall eintritt: Kann es dann aus Ihrer Kenntnis heraus möglich sein, dass noch vor einer Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag Investi-tionsschutzklagen gegen die Bundesrepublik eingereicht werden, weil diese Verträge durch die EU vorläufig in Kraft gesetzt werden? Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie: Herr Kollege, wir sind im Moment bei dem Verfahrensstand, dass es Konsultationen dazu gibt, ob überhaupt Schiedsgerichtsverfahren in das TTIP aufgenommen werden sollen. Ich kann Ihnen deshalb keine Antwort
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.03.2014 () [PBT/W18/00019]
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Schiedsgerichtsverfahren in das TTIP aufgenommen werden sollen. Ich kann Ihnen deshalb keine Antwort auf die Frage geben, was sein würde, wenn in mehreren Jahren vielleicht die Verhandlungen zu einem Abkommen abgeschlossen sein sollten, das dann womöglich auch noch vorzeitig in Kraft gesetzt werden würde. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank. - Die nächste Frage kommt von Frau Höhn, Bündnis 90/Die Grünen. Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Staatssekretärin, für Sie ist die Schiedsgerichtsbarkeit ein ganz wichtiger Punkt; das haben wir festgestellt. Gleichzeitig ist es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12.03.2014 () [PBT/W18/00019]
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unterrichtet bin — auch möglicherweise in dieser Woche der Agrarausschuß. Man kann also damit rechnen, daß sie in Kürze vom Bundesrat verabschiedet wird. Ich habe eben auf die Frage vom Kollegen Dr. Bardens erklärt, daß die Bundesregierung sie dann unverzüglich in Kraft setzen wird. Ich rechne damit, daß nach der Zustimmung des Bundesrates dies noch vor Ablauf des Jahres der Fall sein wird. Präsident Frau Renger: Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Eilers (Bielefeld). Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) : Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.11.1974 () [PBT/W07/00130]
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wächst, die 10 DM Erhöhung wie für Brotgetreide gezahlt werden; das ist ja selbstverständlich. Ich bin den übrigen Landwirten dankbar, daß sie dem gefolgt sind. Nun kommt der innere Zwang, dem wir unterliegen. Wir könnten das ganze Gesetz nicht in Kraft setzen, wenn der Haushaltsausschuß nicht den entsprechenden Beschluß gefaßt hätte. Hier ist immerhin eine Überbrückung notwendig. Dafür sind 52 Millionen DM erforderlich. Wir wollen nicht davon reden, auf welchem Wege das geschieht; das Geld für die Überbrückung soll aus den Mitteln
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.07.1957 () [PBT/W02/00223]