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BBC übernehmen?) — Darf ich den Satz zu Ende sprechen; ich komme gleich auf Sie zurück. — Das widerspricht unserer Auffassung, das widerspricht der Auffassung des Grundgesetzes von der Meinungs- und Kulturfreiheit, und deshalb sollten Sie unserem Entwurf ruhiger entgegensehen, als Sie das derzeit tun. Herr Blachstein hat einen Zwischenruf gemacht, ob ich auch — was akzeptieren würde? (Abg. Blachstein: Politische Regelungen wie im britischen Rundfunk!) — Ich bin der Meinung, daß bei Rundfunk und Fernsehen für alle gleiche Chancen gegeben sein müssen. Das, was
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sagen — werden wir uns in den nächsten Jahren sehr intensiv mit den Fragen der Wissenschaftsförderung auseinandersetzen müssen. Wir können es heute noch nicht in dem Umfang, wie meine Fraktion es wünscht, weil, wie ich andeutete, der Wissenschaftsrat als das Gremium, das hierzu berufen ist, noch nicht in der Lage war, einen wirklich fundierten Bedarfsplan und damit auch einen entsprechenden Finanzplan vorzulegen. Wirbegnügen uns deshalb damit, unter Ziffer 1 dieses Umdrucks zu beantragen, daß die Summe von 85 Millionen DM, die unter
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Unterlagen nachgereicht werden? Ich glaube, mit Sicherheit sagen zu können, daß der Wissenschaftsrat seine Forderungen nicht gestellt hätte, wenn er nicht im Besitze sehr substantiierter Unterlagen gewesen wäre. (Abg. Dr. Conring: Dann hätte er sie vorliegen können!) — Vielleicht hätte er das auch getan, wenn er dazu aufgefordert warden wäre. Hier handelt es sich einfach darum, daß wir die Autorität des Wissenschaftsrates — sie wurde auch vor etwa einem Jahr im Bulletin dier Bundesregierung uneingeschränkt anerkannt — stärken sollten, soweit es irgendwie geht, und
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allein. Über diese Notstände liegt — ich darf annehmen, daß Sie es alle wissen — ziemlich umfassendes statistisches Material vor, auch darüber, was bisher von Ländern und Gemeinden zu ihrer Beseitigung geleistet worden ist. Sicher ist das Defizit von 22 000 Klassenräumen, das vor Jahresfrist noch vorhanden war, im letzten Jahr verringert worden, weil sich die Anstrengungen auch der Länder und Gemeinden vergrößert haben. Aber es geht ja nicht darum, daß wir im Schul- und Bildungswesen allmählich Verhältnisse bekommen, die ungefähr als normalisiert
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von Art. 120 Abs. 1 des Grundgesetzes hierfür geschaffen wird. Wir wollen mit einem Gesetzentwurf, den wir gestern beschlossen haben und der Ihnen, meine Damen und Herren, in Kürze zugeht, die gesetzlichen Grundlagen hierfür schaffen. Wir betrachten dieses Gesetz — auf das ich im einzelnen jetzt nicht eingehen kann — gleichsam als Fünftes Überleitungsgesetz, allerdings mit einer gewissen Eigenständigkeit, weil es sich auf die spezielle Materie der Bundesleistungen für den kriegszerstörten Schulraum bezieht. Wir möchten damit erreichen, daß unabhängig von dem Ausgang der
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Es ist genauso, als wenn die Konferenz der Landwirtschaftsminister eine erhebliche Erhöhung des Ansatzes für den Grünen Plan fordert oder die Konferenz der Verkehrsminister eine Ausweitung der Straßenbaumittel um 50 %. (Lachen und Widerspruch bei der SPD.) Das verfassungsmäßige Organ, durch das die Länder ihre Forderungen zum Haushaltsplan des Bundes anmelden, ist und bleibt der Bundesrat. (Zustimmung bei der CDU/CSU.) Die Forderung auf die 300 Millionen DM ist von dem Herrn Kollegen Frede mit einer Reihe von statistischen Unterlagen begründet worden
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Schluß kommen. Wir sind nicht bereit -- wir werden das in einer Entschließung, die wir zur dritten Lesung einbringen werden, noch näher begründen —, jenes Rezept zur Regelung der kulturpolitischen Fragen zwischen Bund und Ländern — die auch wir als dringlich ansehen — anzuwenden, das da heißt: Der Bund bezahlt, und alle Zuständigkeiten liegen bei den Ländern. (Beifall bei der CDU/CSU.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Herr Kollege Niederalt, möchten Sie das Wort als Berichterstatter? — Nein. Dann muß ich nach der Reihenfolge gehen. Ich rufe
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Das ist nicht der Fall, denn in dem Teil, den wir nicht streichen wollen, bleibt erhalten, daß es sich urn die Förderung von begabten und bedürftigen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen handelt, also nicht urn die Studenten an den nichtwissenschaftlichen Hochschulen, das ganze Förderungsprogramm sehr erweitern würden. Das ist also einfach ein Irrtum von Ihnen. Es handelt sich hier nur um eine verhältnismäßig kleine Zahl, die mit dazu käme, nämlich um die Lehrerstudenten in Hessen und Bayern. (Abg. Dr. Conring: Was ist
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ist: Eine Milliarde, die eigentlich sehr viel später hätte ausgegeben werden können, nämlich 1965, zahlen wir jetzt, wir nehmen über 2 Milliarden, die in den außerordentlichen Haushalt gehören, in den ordentlichen Haushalt, nur um zu manipulieren und sagen zu können, das Geld sei ausgegeben. Aber wenn es um eine konkrete Sache geht, sagen Sie, die SPD wolle zuviel ausgeben. Meine Damen und Herren, in dieser Form sollte die Diskussion nicht mehr geführt werden. Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Herr Abgeordneter Dr. Frede
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daß der Krieg die meisten sportlichen Übungsstätten vernichtet hat. Weil den Gemeinden ein Anteil am Steueraufkommen fehlt - auch darüber ist heute schon gesprochen worden - und weil die Regelung über die Kriegsfolgelasten unzureichend ist, ist es den Gemeinden einfach nicht möglich, das Notwendige auf diesem Gebiet zu tun. Diese Erkenntnis hat den Bundestag ja wohl auch bewogen, den Förderungsfonds in den vergangenen Jahren überhaupt einzusetzen. Mit großer Freude können wir alle verzeichnen, daß in der Zeit vom 1. April 1957 bis zum
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zwei Völker, die nicht im geringsten Streit miteinander hatten, in einen Krieg zu verwickeln, ist die Veranstaltung eines Länderspiels zwischen beiden. (Heiterkeit.) Wir haben allen Anlaß, es bei der bisherigen Methode zu belassen. Wenn wir solche Anliegen haben, sollten wir das im Haushaltsausschuß vorher, wie wir das immer getan haben, miteinander besprechen und sehen, was sich tun läßt. Wir lieben diese Methode nicht, Anträge erst in der zweiten Lesung hier plötzlich vorzubringen. Wir sind außerdem nicht überzeugt — hier möchte ich ein
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Streit miteinander hatten, in einen Krieg zu verwickeln, ist die Veranstaltung eines Länderspiels zwischen beiden. (Heiterkeit.) Wir haben allen Anlaß, es bei der bisherigen Methode zu belassen. Wenn wir solche Anliegen haben, sollten wir das im Haushaltsausschuß vorher, wie wir das immer getan haben, miteinander besprechen und sehen, was sich tun läßt. Wir lieben diese Methode nicht, Anträge erst in der zweiten Lesung hier plötzlich vorzubringen. Wir sind außerdem nicht überzeugt — hier möchte ich ein sehr ernstes Wort an die Länder
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Vogel, der Herr Shaw mag ein geistreicher Mann gewesen sein und auf mancherlei Gebieten etwas zu sagen haben; ob Ihr Zitat in Anbetracht der Fragen, die Frau Kollegin Renger hier angedeutet hat, das richtige war, muß ich sehr bezweifeln. Ich glaube, auch die Freunde Ihrer eigenen Fraktion halten dieses Zitat in diesem Fall nicht für unbedingt zutreffend. Ich könnte mir vorstellen, daß der Kollege Dr. Stoltenberg in der Bewertung der Frage, ob dieses
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dann darf ich Ihnen sagen, daß unser Präsident Danz und die führenden Leute des Sports die Ansätze im Etat, die der Bundestag bewilligt hat, immer sehr lobend anerkannt haben. Frau Renger und Herr Kollege Eisenmann, Sie werden bestätigen, daß wir das in dieser Hinsicht auch als Kollegen und gerade als Freunde des Sports anerkannt haben. Ich kann hier aber nicht anders, als den Standpunkt des Kollegen Dr. Vogel zu unterstreichen. Wenn einer diesem Antrag nicht zustimmt, kann man nicht sagen, er
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es zu diesem Zeitpunkt außerordentlich unglücklich war, etwas Derartiges zu sagen. (Beifall bei der SPD.) Dem Herrn Kollegen Josten darf ich zum Zwecke der Richtigstellung etwas sagen. Es handelt sich bei diesem Fonds von 5 Millionen DM nicht um Geld, das dem Sportbund zur Verfügung gestellt werden soll, sondern um den noch immer so kümmerlich ausgerüsteten Anreizfonds, auf den die Gemeinden zurückgreifen konnten, wenn sie einmal ein Hallenbad oder sonst eine Sportanlage bauen wollten. Mit anderen Worten heißt das: wenn ein
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gestellt werden soll, sondern um den noch immer so kümmerlich ausgerüsteten Anreizfonds, auf den die Gemeinden zurückgreifen konnten, wenn sie einmal ein Hallenbad oder sonst eine Sportanlage bauen wollten. Mit anderen Worten heißt das: wenn ein Hallenbad gebaut werden sollte, das 21/2 Millionen DM kostete, bekam die Gemeinde vom Land etwa 400 000 DM und vom Bund kümmerliche 50 000 DM. Außerdem konnte der Bund mit diesen 5 Millionen DM nur sehr wenig Hallenbäder bezuschussen. Auf das ganze Land NordrheinWestfalen sind
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unterhalten, der hier gestellt ist: die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten. Man kann natürlich verschiedener Meinung darüber sein, ob in diesem Haushalt noch eine Möglichkeit besteht, den Ansatz zu erhöhen, oder nicht. Wir sollten alle manches harte Wort, das soeben gefallen ist, vergessen und uns einmal vor Augen halten, daß diese Mittel, seien es nun 5 oder 8 Millionen, die das Haus beschließt, dafür eingesetzt werden, daß in kleinen Gemeinden, aber auch in großen Gemeinden, die finanzschwach sind, der
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statt bei den Bundesdisziplinarkammern bei der Bundesverwaltungsstelle in Köln ausgebracht werden. Wenn das in diesem Haushalt noch nicht geschieht, böte vielleicht der § 14 des Haushaltsgesetzes, der demnächst beraten werden wird, die Möglichkeit, diese Stellen innerhalb des Einzelplans auf das Bundesverwaltungsamt, das dann hoffentlich stehen wird, zu übertragen. (Abg. Schröter [Berlin]: Dann wird also die Etatverschleierung legalisiert!) Vizepräsident Dr. Schmid: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 255 (neu) Ziffer 4 zustimmen will, den bitte ich
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mitgeteilt, daß die Diskussion dieses Antrags auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung erst morgen in Anwesenheit des Herrn Ministers stattfinden soll. Kein Widerspruch? — (Abg. Lenz [Trossingen] : Nur daß wir nicht gefragt worden sind!) — Das tut mir leid. (Abg. Schoettle: Herr Lenz, das tut mir leid, es war nicht beabsichtigt! — Abg. Lenz [Trossingen] : Das ist nur eine Vereinbarung zwischen CDU und SPD!) — Herr Abgeordneter Lenz, Sie haben vollkommen recht mit Ihrer unüberhörbaren Kritik. (Abg. Schoettle: Ich hoffe, Sie treten der Vereinbarung bei!) Ich
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und Herren, wir können über diesen Einzelplan jetzt also nicht abstimmen. Wir vertagen die weitere Diskussion auf morgen vormittag. Ich rufe auf: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 1056). Ich bitte den Herrn Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer, das Wort zu nehmen. (Abg. Dr. Schäfer: Ich verzichte!) — Sie verzichten. Das Haus ist mit dem Verzicht einverstanden. Änderungsanträge liegen nicht vor. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, den Entwurf nach der Vorlage anzunehmen. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Herr Abgeordneter
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Man sieht es auch daran, daß am 31. Oktober letzten Jahres über 160 000 Patentsachen beim Patentamt anhängig waren. Bei der Gebrauchsmusterstelle waren es über 87 000 Anträge. Das Justizministerium hat in den letzten Jahren immer wieder den Antrag gestellt, das Personal zu vermehren. Auch dieses Jahr ist der gleiche Antrag gestellt worden, obwohl man im Justizministerium weiß, daß mit einer Personalvermehrung dem Problem überhaupt nicht mehr beizukommen ist. In der Literatur sind verschiedene Wege aufgezeigt worden, wie ein neues Verfahren
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vor, daß die Erteilung eines Geheimpatents nur für den Bund möglich ist. Wenn nun ein privater Erfinder ein Patent anmeldet, dann schickt das Patentamt entgegen allen Vorschriften, nach Richtlinien, die es sich selber gegeben hat, diese Patentanmeldung an das Bundesverteidigungsministerium, das keineswegs für die Bearbeitung zuständig ist. Stellt das Bundesverteidigungsministerium fest, daß es sich um eine Angelegenheit handelt, deren Geheimhaltung für Interesse der Verteidigung liegt, so ist der anmeldende Erfinder praktisch enteignet. Denn diese Feststellung bedeutet, daß die Erfindung unter § 99
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anmeldende Erfinder praktisch enteignet. Denn diese Feststellung bedeutet, daß die Erfindung unter § 99 des Strafgesetzbuches fällt, d. h. daß sie nicht veröffentlicht werden und niemandem mitgeteilt werden darf. Die Entscheidung liegt praktisch bei einer internen Stelle des Bundesverteidigungsministeriums, — ein Verfahren, das für einen Rechtsstaat sonderbar ist Es besteht dann theoretisch die Möglichkeit, daß der Bund als treuhänderischer Verwalter eintritt und dadurch eine Anmeldung erreicht. Aber eine Auswertung oder eine Entschädigung für den Betreffenden ist damit nicht zwangsläufig verbunden. Die Begründung, die
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Erfinder für den Staatsschutz, den er auch für sich selber in Anspruch nehme, dieses Opfer bringen. Das ist eine vollkommen falsche Vorstellung. Denn derjenige, der dieses Opfer bringt, hat dann mindestens einen Entschädigungsanspruch für eine sogenannte Aufopferung. Wir meinen also, das Bundesjustizministerium sollte möglichst bald eine Novelle vorlegen, die einen Schutz der Geheimpatente ermöglicht. In dem Zusammenhang sei noch von einer sehr bedenklichen Erscheinung gesprochen. Das Justizministerium hat am 14. November 1957 ein Schreiben an die Patentanwälte gerichtet, in dem es
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erfolgt. Es sind lauter Maßnahmen oder Versäumnisse, die in einem Rechtsstaat unmöglich sein sollten und die ganz besonders schwer wiegen, wenn sie im Bereich des Justizministeriums erfolgen. Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, daß wir dem Haushaltsplan eines Ministeriums, das von einem Minister geführt wird, der die Todesstrafe für politische Delikte fordert, der ein sehr zweifelhaftes Ehrenschutzgesetz vorlegt, der ein Gesetz gegen die Volksvertretung vorlegt, das ein Sonderrecht schafft, unsere Zustimmung nicht geben können. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr.
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