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bei ihm unklare Dinge im öffentlichen Gespräch bleiben können. Wir werden, wenn Fragen wie die, die wir hier zu behandeln haben, in Zukunft wieder auftauchen sollten, solange es nicht von selber geschieht, aus diesem Grunde unsere Pflicht weiterhin darin sehen, das notwendige Maß an Klarheit und Gewißheit zu schaffen, das wir für unerläßlich halten. Nun aber zur Arbeit des Untersuchungsausschusses und zu seinen Feststellungen selbst. Die erste Frage, die in dem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses von uns aufgeworfen worden war
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.10.1962 () [PBT/W04/00043]
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Wir werden, wenn Fragen wie die, die wir hier zu behandeln haben, in Zukunft wieder auftauchen sollten, solange es nicht von selber geschieht, aus diesem Grunde unsere Pflicht weiterhin darin sehen, das notwendige Maß an Klarheit und Gewißheit zu schaffen, das wir für unerläßlich halten. Nun aber zur Arbeit des Untersuchungsausschusses und zu seinen Feststellungen selbst. Die erste Frage, die in dem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses von uns aufgeworfen worden war, ging dahin, ob der Herr Bundesverteidigungsminister ohne Prüfung der
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jede Weisung, wie er weiter behandelt werden solle, in den Geschäftsgang gegeben. Dort wurde — natürlicherweise — der bloße Vermerk des Ministers als ein Wunsch aufgefaßt und der Brief entsprechend behandelt. Das heißt, es wurde an das Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz geschrieben, das sich dann über lange Monate in seiner zuständigen Abteilung damit 'beschäftigte. Es wurde nach München geschrieben, es wurden Erklärungen dazu abgegeben. Diese unklare Behandlung 'durch den Minister selbst, dieser Mangel einer Weisung führte 'dazu, daß der offenbar recht unerfahrene damalige
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vorgelegen hatte. Das führt, meine Damen und Herren, zu der Feststellung, daß in diesem Teil eine Dienstpflichtverletzung nicht anzunehmen ist. Wir stehen nicht an — ich möchte das ausdrücklich betonen, um auch hier manchen falschen Zungenschlag in der öffentlichen Debatte zurückzuweisen —, das in aller Eindeutigkeit und Klarheit hier festzustellen. In der Art der Sachbehandlung ist nach unserer Meinung zwar nicht so verfahren worden, wie in einer ordnungsgemäßen Verwaltung hätte verfahren werden müssen. Wir sind aber zu der Überzeugung gekommen, daß ein Vorwurf
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noch einmal auf den Ablauf der Ereignisse einzugehen. Etwa im März 1960 entdeckte der eben bereits genannte Herr Schloß die Probleme des Beschaffungsprogramms für Wohnungen für die Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte. Er suchte, weil er sehr bald sah, daß er das allein nicht werde bewältigen können, Unterstützung und dachte dabei an den Bundesverteidigungsminister. Er wandte sich wiederum an Herrn Dr. Kapfinger, den er offenbar für besonders geeignet hielt, die Verbindung zu dem Minister herzustellen. Am 25. März kam dann auf Grund
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nicht klären können, ob der Minister selber bemüht war, sich vor Unterzeichnung dieses Schreibens Gewißheit darüber zu verschaffen, ob er ohne Bedenken seinerseits für diese Projekte eine Empfehlung werde geben können. In einer ersten eidesstattlichen Erklärung, die in dem Prozeßverfahren, das später anhängig wurde, von dem zuständigen Unterabteilungsleiter Dr. Kaumann abgegeben wurde, hieß es noch, er habe mit dem Minister über diesen Fall, über dieses Empfehlungsschreiben gesprochen. Später hat er diese seine im Verfahren zunächst verwandte eidesstattliche Erklärung berichtigt. Und als
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Diese Aktiengesellschaft existierte bestenfalls in den Vorstellungen des Herrn Schloß. Sie war aber nicht da. In dem Empfehlungsschreiben stand, sie sei von Herrn Schloß gegründet worden, und ohne jede Prüfung unterschrieb der Minister das. Es wurde weiter in dem Empfehlungsschreiben, das von Herrn Schloß, wie gesagt, entworfen war, behauptet, es hätten Kostenberechnungen und Planunterlagen vorgelegen. Vorgelegen haben Skizzen und überschlägige Kostenzusammenstellungen. Auch diese Behauptung war also eindeutig falsch. Obwohl also mangels einer sorgfältigen Überprüfung dieses vom Petenten selber entworfene Empfehlungsschreiben eine
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möglich war. Am Nachmittag des 1. 6. erhielt die Abteilung Unterbringung des Verteidigungsministeriums die Weisung, die Pläne — die angeblichen Pläne, die sich dann als Skizzen herausstellten — und die Kostenberechnungen — die weiter nichts waren als Kostenzusammenstellungen — zu prüfen. An einem Nachmittag, das heißt binnen kürzester Zeit — praktisch haben etwa ein bis eineinhalb Stunden zur Verfügung gestanden — sollte hier ein Projekt auf seine Unterstützungs- und Befürwortungswürdigkeit geprüft werden, das immerhin einen Umfang von „nur" 300 Millionen DM haben sollte und für das schließlich
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und die Kostenberechnungen — die weiter nichts waren als Kostenzusammenstellungen — zu prüfen. An einem Nachmittag, das heißt binnen kürzester Zeit — praktisch haben etwa ein bis eineinhalb Stunden zur Verfügung gestanden — sollte hier ein Projekt auf seine Unterstützungs- und Befürwortungswürdigkeit geprüft werden, das immerhin einen Umfang von „nur" 300 Millionen DM haben sollte und für das schließlich eines Tages ja auch einmal Grundstücke aus Bundesbesitz zur Verfügung gestellt werden sollten. Daß hier die Bemühungen der zuständigen Stelle gar nicht ausreichen konnten, in so
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für Leute einzusetzen, die man nicht anders als mit Hochstapler bezeichnen kann, begeht nicht nur einen Verwaltungsfehler, sondern ist offenbar bereit, die persönlichen Bindungen an einen Herrn Dr. Kapfinger wichtiger zu nehmen als die sorgfältige Erfüllung seiner Amtspflichten. Wir meinen, das darf nicht geschehen. Wenn in einer solchen Weise verfahren wird, muß das Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit unserer Verwaltung ernsthaft gefährdet werden. Wenn in diesem Zusammenhang im ersten Bericht gesagt wird, entscheidend sei doch schließlich, daß kein ehrenrühriger Vorwurf gegen Herrn
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Herrn Strauß habe erhoben werden können, dann kann ich dazu nur sagen: einen ehrenrührigen Vorwurf gegen den Minister hat in diesem Hause auch niemand erhoben. Es ist nicht notwendig, ihn zurückzuweisen, es sei denn, man will vom eigentlichen Problem, um das es geht, ablenken. Schließlich war die dritte Frage, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses gestellt wurde, die, ob eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 15. Juni 1961 richtig beantwortet worden sei. Das Ergebnis, zudem wir kommen, meine Damen und
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wir kommen, meine Damen und Herren, ist, daß diese Antwort nicht wahrheitsgemäß erteilt worden ist. Die Anfrage, die damals von meiner Fraktion eingebracht worden war, betraf im wesentlichen den Komplex, mit dem sich schließlich der Untersuchungsausschuß beschäftigen mußte. Das Anliegen, das die SPD-Fraktion mit der Einbringung der Kleinen Anfrage verfolgte, war klar. Sie wollte Gewißheit über die Dinge haben, die später im Zusammenhang mit der Fibag-Affäre zu breiteren Erörterungen führen mußten. Die Klarheit haben wir nicht aus der Antwort des Ministers
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er es vor dem Ausschuß dargestellt hat, in großen Zügen den Rohentwurf der Antwort diktiert. Dann hat er einen Blankobogen, einen weißen Bogen unterschrieben und ist, weil er andere Verpflichtungen hatte, davongefahren unter Hinterlassung der Weisung an die zuständigen Abteilungen, das, was er dort diktiert habe, noch einmal auf die Richtigkeit zu überprüfen. Das ist wohl geschehen; aber es ist eben so geschehen, wie schon der erste Entwurf diktiert wurde: oberflächlich und ohne jede sorgfältige Prüfung. Wenn heute gesagt wird, der
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legen Wert darauf, lediglich die Feststellungen zu treffen, die uns um der Wahrheit und Richtigkeit des Untersuchungsergebnisses willen notwendig erscheinen. Aus dem ersten und teilweise auch aus dem zweiten Bericht, den der Untersuchungsausschuß vorgelegt hat, entsteht gelegentlich der Eindruck: Nun, das, was im Ministerium damals geschehen ist, ist zwar nicht schön, aber es sind eben doch Mängel, über die man hinwegsehen kann; so engherzig darf man schließlich nicht sein. — Ich erwidere darauf: das ist eine in dieser Form nicht nur falsche
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zwar nicht schön, aber es sind eben doch Mängel, über die man hinwegsehen kann; so engherzig darf man schließlich nicht sein. — Ich erwidere darauf: das ist eine in dieser Form nicht nur falsche, sondern sicherlich auch schädliche Überlegung. Die Empfehlung, das Wort eines Ministers hat nun einmal ihr besonderes Gewicht. Die Sauberkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung sind Fragen, die wir — als ein Kontrollorgan gegenüber der Verwaltung — in diesem Hause nicht leichtnehmen dürfen, und ich möchte noch einmal sagen, was ich
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Punkten; es wird mir nichts anderes übrigbleiben —, ist in einer ganzen Reihe von Punkten falsch, (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) sie ist in der Gesamtdarstellung einseitig (erneute Rufe bei der CDU/CSU: Hört! Hört!) und verzerrt, wie ich glaube, das Bild, das sich jedem unvoreingenommenen Mitglied des Ausschusses und jedem unvoreingenommenen Beobachter in diesen monatelangen Beratungen geboten hat. (Zuruf von der SPD: Ich habe auch nichts anderes erwartet! — Weitere Zurufe.) Wir werden uns über die Dinge, die Herr Kollege Jahn
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wird mir nichts anderes übrigbleiben —, ist in einer ganzen Reihe von Punkten falsch, (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) sie ist in der Gesamtdarstellung einseitig (erneute Rufe bei der CDU/CSU: Hört! Hört!) und verzerrt, wie ich glaube, das Bild, das sich jedem unvoreingenommenen Mitglied des Ausschusses und jedem unvoreingenommenen Beobachter in diesen monatelangen Beratungen geboten hat. (Zuruf von der SPD: Ich habe auch nichts anderes erwartet! — Weitere Zurufe.) Wir werden uns über die Dinge, die Herr Kollege Jahn hier besprochen
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zurückgeführt haben, was in der Sache strittig sein kann. Die Probleme, die Sie angesprochen haben, sind genau die Fragen, die uns bewegen, und wir werden uns damit zu beschäftigen haben. Aber ich glaube, es gehört dazu — und ich will versuchen, das in ganz wenigen Worten zu tun —, zuvor die Problematik des uns hier obliegenden Auftrages doch abzugrenzen. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Herr Kollege Jahn hat im letzten Teil seiner Ausführungen die Frage aufgeworfen, ob es denn notwendig sei, in
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Staatsämtern dürfen diese nicht mißbrauchen, um Gefälligkeiten zu erweisen. Wegen solcher Vorwürfe darf auf niemandem, der im öffentlichen Leben steht, ein Verdacht ruhen. Das Vertrauen der Bürger in die Sauberkeit und Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung ist ein Kapital der Demokratie, das nicht verspielt werden darf. (Beifall bei der SPD.) Ich glaube, daß diese Ausführungen deutlich genug sind. (Zuruf von der SPD: Sind Sie anderer Ansicht?) Sie haben es heute sogar noch wiederholt. Sie haben uns Mitteilung darüber gemacht, was die Pflicht
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hatte und daß dafür keine Anhaltspunkte bestanden, daß der Herr Bundesverteidigungsminister Kenntnis von einer Beteiligung des Herrn Dr. Kapfinger an der sogenannten Fibag-Gesellschaft hatte? (Abg. Jahn: Wer hat sich den geweigert, diese Feststellung zu bestätigen?) — Herr Kollege, soll ich Ihnen das aus dem Protokoll nachweisen? Ich habe mir das indiziert, ich kann es Ihnen vorlesen. Ich habe selbst die Anregung im Ausschuß gegeben. Ich habe Ihnen eine Formulierung vorgeschlagen, daß sich ein Anhaltspunkt für eine derartige Feststellung nicht fin- den lasse
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diese Ausführungen hier gemacht und Herr Kollege Jahn sie angesprochen hat, sage ich das. Herr Kollege Hoogen hat am Ende einer Untersuchung, die nach unserer Überzeugung ordentlich und einwandfrei war und zu einem klaren Ergebnis geführt 'hat — zu dem Ergebnis, das wir in der ersten Drucksache vorgelegt haben —, die Auffassung meiner Freunde, die meiner persönlichen Auffassung entspricht, hier vorgetragen, daß das Verhalten des Herrn Bundesverteidigungsministers im Sinne des Auftrages des Untersuchungsausschusses nicht zu beanstanden sei, und hat daraus die für uns
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war, für die Oberfinanzdirektion München zurückgeschrieben: Dieser Herr Schloß ist uns seit 1950/51 — oder seit Jahren; so hat er sich, glaube ich, ausgedrückt — bestens bekannt; wir brauchen eure Empfehlungen nicht. (Abg. Erler: Nachdem das Empfehlungsschreiben erteilt war?) — Nachdem Herr Erler, das Empfehlungsschreiben erteilt worden war! (Abg. Erler: Das Empfehlungsschreiben ist also in Unkenntnis der sachlichen Prüfung durch die Finanzdirektion bereits erteilt worden!) — Herr Kollege Erler, ich bin, wenn Sie es wünschen, gern bereit, mich über diesen Punkt näher zu verbreiten. Wir
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um was für eine Sache es sich hier gehandelt hat, ob es sich — und das ist eine Frage, die für die Beurteilung des Verhaltens des Herrn Bundesverteidigungsministers von wesentlicher, wenn nicht sogar von ausschlaggebender Bedeutung ist — um ein Geschäft handelte, das für Herrn Schloß — wie es außerhalb dieses I) Hauses dargestellt worden ist — ein müheloses Millionengeschäft gewesen wäre — so lauten ja wohl die Ausdrücke —, welches Herr Schloß unter Bevorzugung vor einer Reihe von anderen Konkurrenten hätte machen sollen. Die Wahrheit ist
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Möglichkeiten einer Förderung von behördlicher Seite mit öffentlichen Mitteln gibt es nicht. Das war die Situation. Dann kam Herr Schloß. Das ganze Verdienst dieses Mannes, dessen Bedeutung, Herr Kollege Jahn, ich durchaus nicht überschätze — Sie würden mich da durchaus mißverstehen —, das ganze Neue, was Herr Schloß brachte, war die ganz simple Vorstellung, daß, wenn man es mit öffentlichen Mitteln nicht machen könne, man sich vielleicht überlegen könne, ob man nicht private Mittel auf dem Kapitalmarkt dafür auftreiben könne. Auf diese Eröffnung
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ob man nicht private Mittel auf dem Kapitalmarkt dafür auftreiben könne. Auf diese Eröffnung des Herrn Schloß wurde — darüber haben wir lange Vermerke in den Akten — von den beteiligten Ressorts gesagt: Jawohl, das ist eine ganz neue, eine dolle Idee, das ändert die ganze Sachlage. Vizepräsident Schoettle: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Benda (CDU/CSU) : Bitte sehr. Jahn (SPD) : Herr Kollege Benda, haben Sie nach diesem Loblied auf Herrn Schloß eigentlich eine Erklärung dafür, daß seine großartigen, wohlüberlegten, ideenreichen Pläne nicht ausgeführt
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