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genommen, den Verkehr, wie in Aussicht genommen, auf allen Strekken des Nachbarortsverkehrs zu bewältigen. Herr Jacobi, Sie sind doch ebenfalls daran interessiert, daß der Betrieb der Bundesbahn nicht länger mit einem Defizit behaftet ist. Ich sehe nicht ein, daß wir das nur über dieses Gesetz tun sollten, bei Gott nicht! Aber wir müssen doch einmal den Mut haben, anzufangen. Wozu hat der Bundestag die BrandKommission berufen? Diese Kommission hat einen umfangreichen Bericht ausgearbeitet. Wir werden uns doch diesen Bericht sicherlich hier
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doch auch fest —, wenn etwa vorhandene öffentliche Verkehrsbetriebe einen Orts- und Nachbarortsverkehr betreiben sollten und diese ihr Ausgestaltungsrecht geltend machten. In dem großen Bereich des Ruhrgebiets z. B., hier in unserer nächsten Nähe, oder der sonstigen Großstädte — Herr Kollege Besold, das trifft doch auch für München zu — würde damit der öffentliche Straßen- und Personenverkehr praktisch allein in die Hand der öffentlichen Verkehrsbetriebe gegeben werden und die Bundesbahn verurteilt sein, z. B. auf eine Modernisierung und Rationalisierung ihres Eisenbahnverkehrs zu verzichten. Ich
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zuzustimmen. (Beifall bei der CDU/CSU.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat Frau Abgeordnete Welter. Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) : Meine Herren und Damen! Obwohl ich nicht dem Verkehrsausschuß angehöre, möchte ich als Kommunalpolitikerin einige Worte zu dem Ergänzungsantrag sagen, das Wort „Nachbarortslinienverkehr" in § 13, Abs. 2, Nr. 2 einzusetzen. Ich schließe mich diesem Antrag an. Ich unterstelle, daß uns allen an der Wirtschaftlichkeit der Bundesbahn gelegen ist; aber es ist auch nicht berechtigt, zu sagen, durch die Bestimmung, wie sie
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Eilers (Oldenburg) (FDP) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf trägt die Überschrift „Personenbeförderungsgesetz". Wir sollten deshalb daran denken, daß den Personen, den Menschen, die die verschiedenartigsten Verkehrsmittel benutzen sollen und müssen, hiermit ein Gesetz gegeben wird, das ihnen in allererster Linie dient, also ein Gesetz zu schaffen, das auch der künftigen Entwicklung, die sich höchstwahrscheinlich viel rasanter und schneller vollziehen wird, als wir heute alle zu ahnen vermögen, entspricht. Hier ist von einigen Kollegen gesagt worden, daß
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Der Gesetzentwurf trägt die Überschrift „Personenbeförderungsgesetz". Wir sollten deshalb daran denken, daß den Personen, den Menschen, die die verschiedenartigsten Verkehrsmittel benutzen sollen und müssen, hiermit ein Gesetz gegeben wird, das ihnen in allererster Linie dient, also ein Gesetz zu schaffen, das auch der künftigen Entwicklung, die sich höchstwahrscheinlich viel rasanter und schneller vollziehen wird, als wir heute alle zu ahnen vermögen, entspricht. Hier ist von einigen Kollegen gesagt worden, daß der § 8 des Gesetzentwurfes doch ausdrücklich dazu bestimmt sei, den Ausgleich
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mich zuerst an meinen Kollegen Jacobi wenden. Herr Kollege Jacobi, man sollte nicht dem einen oder anderen Verkehrsunternehmen schlechtes Verhalten vorwerfen. Ich bin überzeugt, daß die Bundesbahn der anderen Seite genausoviel Fälle von schlechtem Verhalten vorweisen könnte. Deshalb sollten wir das von vornherein beiseite lassen und uns nicht gegenseitig schlechtes Verhalten in der Vergangenheit vorwerfen, Herr Kollege Besold, Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, man sollte nicht dramatisieren. Aber meines Erachtens bedeutet es auch eine Dramatisierung, wenn man hier immer
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Frage aufgreifen, die schon mein Kollege Bleiß aufgeworfen hat. Herr Verkehrsminister, ich bitte, dazu Stellung zu nehmen, ob der § 8, in ,dem die Koordinierung der Verkehrsträger vorgesehen ist, so wie er jetzt abgefaßt ist, überhaupt seinen Sinn behält und ob ,das Verkehrsministerium bereit ist, bei allen Fragen von dieser in § 8 vorgesehenen Koordinierungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Im Interesse beider Teile bitte ich, von der Annahme dieser Anträge abzusehen und das Gesetz so anzunehmen, wie es der Ausschuß vorgelegt hat. (Beifall bei
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die Industrie- und Handelskammer, die Gewerkschaft und die Vertretung des Gewerbes. Meine sehr verehrten Dammen und Herren, mit der in § 45 Abs. 2 gewählten Formulierung wurde buchstäblich in letzter Minute eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, deren Tragweite, wenn ich das so sagen darf, die Herren Kollegen aus dem Verkehrsausschuß anscheinend unterschätzt haben. Ich fühle mich in dieser Annahme vor allem deshalb bestärkt, weil bei den Beratungen im Verkehrsausschuß wiederholt und unwidersprochen betont wurde, daß es nicht dem politischen Willen des
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übrigen hat auch die Bundesregierung in den Beratungen des Ausschusses diese Auffassung vertreten. Was bedeutet der Einbau dieses Satzes, den zu streichen bzw. zu ändern wir beantragen, in der Praxis? Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, daß ich Ihnen das an einem Beispiel erkläre. Angenommen, ein Unternehmer in Düsseldorf, der Ferienzielreisen veranstaltet, beabsichtigt, Reisen nach Oberstdorf durchzuführen. Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes muß er im Anhörverfahren dafür eine Genehmigung beantragen. Er muß also außer der gutachtlichen Äußerung der in § 14
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in diesem Anhörverfahren der eine oder andere Ort als Ferienzielort versagt werden? Eine solche Bestimmung, die hier, wie ich bereits sagte, buchstäblich in letzter Minute in das Gesetz eingebaut worden ist, ist unrealistisch. Sie verkennt völlig das Zustandekommen eines Reiseprogramms, das der Unternehmer aufstellen muß, um Reisen ausschreiben zu können. Bevor er nämlich sein Programm der Genehmigungsbehörde einreichen kann, müssen umfangreiche Verhandlungen mit den Vermietern an den betreffenden Ferienorten geführt werden, müssen Verträge mit Vermietern bzw. mit den örtlichen Verkehrsbüros abgeschlossen
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mir aber zugeben müssen, daß damit einem Unternehmer nicht gedient ist, weil die Ungewißheit in jedem Falle bleibt. Eine Grundsatzfrage wäre in diesem Zusammenhang zu klären: Ist es überhaupt möglich, daß der Gesetzgeber, der hier ein Beförderungsgesetz beschließt, ein Gesetz, das die Beförderung von Menschen auf der Straße regeln soll, in die Vertragsfreiheit nicht nur der Unternehmer, sondern indirekt auch der Vermieter an den einzelnen Ferienorten eingreift? Ich bejahe und begrüße im Interesse einer erwünschten Ordnung gerade auf diesem Gebiet des
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müßte, um der Genehmigungsbehörde die Entscheidung zu erleichtern. Ich halte es für völlig undurchführbar, einen Unternehmer, der die Konzession auf rechtmäßige Weise erworben hat, der zwangsläufig von Jahr zu Jahr seine Ferienziele ändern muß, der das eine Ferienziel fallenlassen und das andere neu aufnehmen muß, durch das hier vorgesehene Anhörverfahren in einem Zustand ständiger Unsicherheit, ständiger Abhängigkeit von der Zustimmung seiner Konkurrenz zu halten und ihn sozusagen einem permanenten Konzessionsverfahren zu unterwerfen, indem ihm für jede einzelne Linie eine Konzession erteilt
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mehr Wettbewerb zu führen — nämlich auf dem Gebiete des Güterverkehrs, wo wir tatsächlich zur Zeit immer noch eine starke staatliche Lenkung haben —, auf dem Gebiet aber, wo wir Gott sei Dank bis heute immer noch einen gut funktionierenden Wettbewerb haben, das genaue Gegenteil anstrebten. Wenn Sie dieses Gesetz mit diesen Bestimmungen über den Ferienzielreiseverkehr annehmen — mit diesem Anhörverfahren —, wird das kleine Stückchen Freiheit, das wir in der Verkehrswirtschaft haben, und wird das Quentchen echten Wettbewerbs, das wir auf diesem Gebiet noch
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dem Gebiet aber, wo wir Gott sei Dank bis heute immer noch einen gut funktionierenden Wettbewerb haben, das genaue Gegenteil anstrebten. Wenn Sie dieses Gesetz mit diesen Bestimmungen über den Ferienzielreiseverkehr annehmen — mit diesem Anhörverfahren —, wird das kleine Stückchen Freiheit, das wir in der Verkehrswirtschaft haben, und wird das Quentchen echten Wettbewerbs, das wir auf diesem Gebiet noch haben, geopfert, und zwar, meine Damen und Herren, geopfert nicht etwa auf dem Altar der Deutschen Bundesbahn, an deren Gesunderhaltung alle interessiert sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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einen gut funktionierenden Wettbewerb haben, das genaue Gegenteil anstrebten. Wenn Sie dieses Gesetz mit diesen Bestimmungen über den Ferienzielreiseverkehr annehmen — mit diesem Anhörverfahren —, wird das kleine Stückchen Freiheit, das wir in der Verkehrswirtschaft haben, und wird das Quentchen echten Wettbewerbs, das wir auf diesem Gebiet noch haben, geopfert, und zwar, meine Damen und Herren, geopfert nicht etwa auf dem Altar der Deutschen Bundesbahn, an deren Gesunderhaltung alle interessiert sind — das wurde hier mehrfach erwähnt —, sondern auf dem Altar der großen privaten
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auf dem Altar der Deutschen Bundesbahn, an deren Gesunderhaltung alle interessiert sind — das wurde hier mehrfach erwähnt —, sondern auf dem Altar der großen privaten Monopolbetriebe, deren Schutz ganz sicher nicht im Sinne des für dieses Gesetz so bedeutsamen Urteils liegt, das das Bundesverfassungsgericht gefällt hat. Und nur auf Grund dieses Urteils könnte eine solche Schutzbestimmung überhaupt verfassungsrechtlich zu vertreten sein. Ich sehe aber auch aus wirtschaftlichen Erwägungen und aus Gründen, die mit der erstrebten Verkehrsteilung zusammenhängen, keinen Anlaß für eine so
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Autobahn und die Straße zu fahren — lag doch und liegt im Interesse des Reisegastes, des Fahrgastes, für den das Ferienziel das Primäre, die Frage nach dem Verkehrsmittel die sekundäre Frage ist. Der Reisegast muß das Recht haben, sich das Verkehrsmittel, das er vorzieht, frei wählen zu können. Der gesunde Wettbewerb hat nicht zuletzt auf die Preisbildung, auf die Bequemlichkeit der Reise und auf die Annehmlichkeiten bei der Unterbringung am Ferienort Wirkungen gehabt, die wir alle im Interesse der Ferienreisenden begrüßen. Ich
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Zukunft des gesamten Personenverkehrs bedeutsamen Gesetzes alle Bedenken, die ich hinsichtlich der Zuordnung des Ferienzielverkehrs zu den Sonderformen des Linienverkehrs hatte und noch habe, zurückgestellt. Ich bitte Sie jedoch in diesem einen Punkte auch um Ihr Verständnis für ein Gewerbe, das für sich in Anspruch nehmen kann, auf dem Gebiete der Erholungsreisen, vor allem der Erholungsreisen für Menschen mit einem relativ kleinen Geldbeutel, Pionierarbeit geleistet zu haben. Zusammenfassend möchte ich sagen — und damit will ich meine Begründung abschließen —, daß diese Unternehmer
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sehr, Herr Abgeordneter Rademacher! Rademacher (FDP) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre sehr schön, wenn man anläßlich der Verabschiedung dieses Gesetzes in der dritten Lesung das Sprichwort zitieren könnte: „Was lange währt, wird endlich gut". Aber ich glaube, das Positive in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß eigentlich keine der betroffenen Gruppen ganz zufrieden ist. Das scheint mir ein positives Zeichen zu sein für die fleißige und tiefgehende Arbeit des Ausschusses, bei der der Vorsitzende, Herr Dr. Bleiß, eine
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Abg. Brück: Herr Rademacher, in meinem Schriftlichen Bericht zu § 13 Abs. 4, Seite 5 der Drucksache 2450, ist das besonders gesagt!) — Ich habe es gelesen, Herr Brück. Aber ziemlich schwach, verzeihen Sie. Im Sinne des Beschlusses des Ausschusses hätten wir das gern etwas deutlicher von Ihnen als Berichterstatter gehört; wenn nicht schriftlich, dann in Ihren mündlichen Ergänzungen, die Sie hier heute morgen gegeben haben. Der § 43 sieht eine Sonderform des Linienverkehrs vor. Uns von der FDP wäre es lieber gewesen, wenn
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nicht vor. Vor der Schlußabstimmung gebe ich das Wort zu einer Erklärung dem Herrn Abgeordneten Dr. Bleiß. Dr. Bleiß (SPD) : Herr Präsident! Mein Damen und Herren! Namens und im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben. Das Personenbeförderungsgesetz, das dem Hohen Hause zur Verabschiedung vorliegt, umfaßt eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen, die dem öffentlichen Verkehrsinteresse und damit dem Interesse ,des Verkehrsnutzers dienen sollen. Wir erwarten, daß bei allen künftigen Entscheidungen der in Betracht kommenden Genehmigungsbehörden diesem Grundsatz im vollen Umfang
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sicher, daß das Personenbeförderungsgesetz in der jetzt von uns zu verabschiedenden Form auch auf manche Kritik stoßen und nicht von allen Seiten als ideal empfunden werden wird. Ich glaube ,aber, daß das, was wir in sehr mühevollen Beratungen erreicht haben, das Bestmögliche ist, ein Kompromiß, der versucht, allen Beteiligten, allen Verkehrsträgern und Verkehrsnutzern gerecht zu werden. Wir wissen alle, wie schwierig die Beratungen waren, daß sich schon im vergangenen Bundestag ein Unterausschuß in mühevoller Arbeit um das Zustandekommen des Personenbeförderungsgesetzes bemüht
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23. September 1960 zu den Gesetzentwürfen Stellung genommen. Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat er keine Einwendungen, zu den übrigen Gesetzentwürfen dagegen einige Änderungsvorschläge gemacht. Alle diese vier Gesetzentwürfe sollen der Verwirklichung wesentlicher Teile des verkehrspolitischen Sofortprogramms dienen, das die Bundesminister der Finanzen und für Verkehr gemeinsam entworfen haben und das das Bundeskabinett am 15. Juni 1960 grundsätzlich gebilligt hat. Bei ihrem Sofortprogramm sind die beiden Ministerien von Beschlüssen ausgegangen, welche die Bundesregierung am 2. Juli 1959 auf Grund
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Vorstellungen unterstrichen und eine Präzisierung ermöglicht. Zugleich sind mit dem Gutachten Wege aufgezeigt worden, wie unsere verkehrspolitische Konzeption realisiert werden kann. Als Parlament, dessen Amtsperiode in den nächsten Monaten ausläuft, haben wir nach unserer Auffassung die Aufgabe, aus dem Gutachten, das wir selber in die Wege geleitet haben, auch die notwendigen Schlußfolgerungen zu ziehen. Wir werden uns bei der Beratung der Gesetze, die die Bundesregierung jetzt eingebracht hat und die wir ergänzen werden, darum bemühen. Die verkehrspolitische Konzeption meiner Fraktion läßt
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im Gesetz fest umrissene Vorschriften für die Tarifbildung treten, die sowohl für die Genehmigungsbehörde als auch für die Verkehrsträger Gültigkeit haben. Wir wünschen nicht, daß die Genehmigungsbehörde das Recht behält, staatliche Eingriffe in die Tarifbildung nur mit dem Ziel vorzunehmen, das preisgünstigere Transportmittel auszuschalten. Nach unseren Auffassungen hat der Verkehrsnutzer in allererster Linie Anspruch auf die billigste Bedienung, die möglich ist. Unsere Vorstellungen in dieser Richtung lassen sich in einer Formulierung zusammenfassen, die wir in die Gesetze einzubauen wünschen; ich kann
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