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auch sein muß. Diese Tatsache müßte uns aber geradezu verpflichten, nun darauf zu achten, daß die Rechtsverordnungen, die von der Bundesregierung auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden können, im Einvernehmen mit dem Parlament erlassen werden. Ich halte es für notwendig, das hier zu sagen, weil innerhalb der jetzigen Bundesregierung doch sehr starke Bestrebungen bestehen, eine immer größere Macht an die Exekutive zu geben und das Parlament in seinen Entscheidungen einzuengen. Selbstverständlich kann man der Bundesregierung bei Handelsvertragsverhandlungen nicht die Hände binden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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vernünftiger Zielsetzung und mit einem guten Erfolg zu Ende führen zu können. Herr Kollege Diebäcker hat gesagt, daß das Parlament nach der Ausschußvorlage ja sein Kontrollrecht behalte. Das scheint mir etwas zu wenig zu sein. Das Parlament ist kein Rechnungshof, das Parlament ist eine bestimmende Körperschaft, und infolgedessen ist es notwendig, daß es bei den wichtigen Rechtsverordnungen, die dieses Gesetz überhaupt erst konkretisieren, sein Wort mitzusprechen hat. Es sind doch sehr entscheidende Fragen, die durch dieses Gesetz geregelt werden können. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Erst auf diesem Hintergrund kann man dieses Gesetz sehen. Das Gesetz selbst hat jedenfalls bei den Freien Demokraten zunächst einmal das Unbehagen hervorgerufen, daß hier wieder einmal ein Stück der Freiheit — und zwar der Freiheit, die das sicherste Merkmal ist, das uns vom Kommunismus unterscheidet — preisgegeben wird. Die Meinungen in meiner Fraktion, der Fraktion der Freien Demokratischen Partei, waren sehr geteilt darüber, ob man diesem Gesetz zustimmen kann oder nicht. Die Bedeutung des Außenhandels in unserem Wirtschaftsleben ist doch immerhin so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht vereinbar. daß wir bis in ewige Zeiten auf Grund von Besatzungsrecht arbeiten. Aber wir sollten auch nicht verkennen, daß die Sache gut funktioniert hat. Wir waren zwar dem Bundeswirtschaftsministerium völlig ausgeliefert, das einfach durch Runderlaß alle Fragen des Außenhandels regeln konnte, aber es war, wenn wir uns auch hier und da mal heftig gestritten haben, doch eine gewisse Geistesverwandtschaft vorhanden. Wir fühlten uns in guten Händen. Die beteiligten Wirtschaftskreise waren zufrieden. Man
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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umstritten ist, ob das überhaupt möglich ist. Es hat uns auch sehr gestört, daß sich die Lufthansa in § 17 a einige Rechte unter den Nagel gerissen hat, die ein bißchen sehr weit gehen. Wenn es darauf angekommen wäre — wie wir das bei dem Versicherungswesen oder bei der Seeschiffahrt gemacht haben —, dafür zu sorgen, daß eine Grundlage dafür gegeben ist, die Rechte der anderen bei uns beeinträchtigen zu können, wenn unsere Rechte woanders beeinträchtigt werden, — so weit, so gut. Aber daß nun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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sorgen, daß eine Grundlage dafür gegeben ist, die Rechte der anderen bei uns beeinträchtigen zu können, wenn unsere Rechte woanders beeinträchtigt werden, — so weit, so gut. Aber daß nun auch noch das Chartern der Flugzeuge durch Gebietsansässige beschränkt werden soll, das riecht doch schon sehr nach Behinderung der Konkurrenz, für die die Lufthansa ja auch schon gewisse Vorbilder geliefert hat. Wir würden doch sehr viel Wert darauf legen, daß sich hier die Geschäftspraxis mehr im Dienst am Kunden auswirkt, nämlich darin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Wettbewerb stattfindet. Wir sind mit der Bundesregierung vollkommen einig, daß diesem Grundsatz selbstverständlich in beiden Genehmigungsverfahren Rechnung getragen werden soll, sind aber — um das abschließend nochmals hervorzuheben — der Auffassung, daß es beim besten Willen nicht möglich ist, aus dem Energiewirtschaftsgesetz, das aus 10 oder 12 Paragraphen besteht, diesen einen Paragraphen herauszuschneiden, also das Gesetz zu amputieren. Das sehen auch in der Opposition verschiedene Kreise, die sich mit den Fragen der Energiepolitik zu befassen haben, voll und ganz ein. Wir sind ,der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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hier sozusagen ein Gesetz in allen seinen Bestandteilen aufrechterhalten will. Denn, Herr Dr. Philipp, gerade wenn man ein neues Energiewirtschaftsrecht anstrebt — und ich kann nicht leugnen, daß das seit langem das Anliegen der Opposition und das Anliegen des Hauses ist, das schon zweimal verlangt hat, die Bundesregierung möge ein neues Energiewirtschaftsgesetz vorlegen —, stellt dieser § 10, wie er jetzt zur Erörterung steht, kein geeignetes Argument dar. Entweder ist § 10 eine wichtige Bestimmung; dann stellt sich gewiß die Frage, ob man ihn aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Ihre Motive hier kundgetan. Es geht hier nicht nur um formalrechtliche Erwägungen. Es geht nicht nur um die Frage, was man der Bundesregierung oder den Ländern an Rechten zugestehen sollte. Es geht zunächst einmal grundsätzlich darum, daß dieses Gesetz, über das wir heute in dritter Beratung entscheiden, eine geschlossene Konzeption darstellt und daß innerhalb dieser geschlossenen Konzeption, nachdem das Gesetz eingehend und sorgfältig vom federführenden Ausschuß und vom mitbeteiligten Wirtschaftsausschuß beraten worden ist, wenn man es jetzt noch in dritter Lesung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Wirtschaftsausschuß beraten worden ist, wenn man es jetzt noch in dritter Lesung ändert, ein Punkt als schwach erkannt worden sein muß. Es müßte also gravierende Erwägungen dafür geben, hier eine Änderung vorzunehmen. Im Grunde genommen wäre es Aufgabe der Regierung, das hier darzutun. Aber der Herr Kollege Dr. Philipp — ich sagte es schon — hat wenigstens in einem Punkt angedeutet, worum es hier geht. Es geht darum, daß er nicht wünscht, daß die Entscheidung der Frage, die jetzt nach dem Energiewirtschaftsgesetz den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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die Handhabe geben, beispielsweise den Import von Erdgas aus Holland zu verhindern. Wir dürfen aber nicht übersehen, daß es sich gerade beim Import von Energie um Fragen handelt, die von gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Wir trauen der Bundesregierung — bei dem Mißtrauen, das wir sonst gegen sie haben — in einem solchen Fall durchaus zu, daß sie weiteren Aspekten Rechnung trägt als etwa ein bestimmtes Land, in dem eine bestimmte starke Gruppe einen bestimmten Einfluß auf eine Regierung nehmen kann. Das hat mit Föderalismus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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ganz versteckter Form einen § 45 Abs. 2 Nr. 1 anbringt und die Dinge gewissermaßen erst aus der Verdunkelung und aus dem Versteck langsam hervorgeholt werden müssen. Es ist ja nun die einzige Bestimung, die tatsächlich fachliche Bestimmungen aufhebt. Ich meine, das sollte Ihnen doch auch zu denken geben, daß wir gemeinsam das Interesse haben sollten, nicht ein Stückwerk zu schaffen, sondern die Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes tatsächlich in toto zu behandeln und nicht einen Teil herauszuschneiden. Wenn Sie, Herr Jacobi, von den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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ihrer Entscheidung ein Gutachten der Freiwilligen Filmselbstkontrolle einholen soll. Wir meinen, daß die Freiwillige Filmselbstkontrolle eine Institution ist, die auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit, ihrer Erfahrungen und ihrer Spruchpraxis durchaus geeignet und in der Lage ist, ein Gutachten zu liefern, das bei der Ermessensbildung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft gewissermaßen als Material mit zu berücksichtigen ist. Ich glaube, dem Antrag liegt ein durchaus sachgemäßer Gesichtspunkt zugrunde, eben der, daß für die Ermessensbildung konkrete Anhaltspunkte geliefert werden können. Deshalb hier die gutachtliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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Sondergesetz verabschiedet werden sollten. Dem ist Rechnung getragen worden; wir haben den vorliegenden Entwurf bekommen. Nun konkret zu dem Änderungsantrag der Opposition! Herr Kollege Wittrock, zu Ihren Ausführungen möchte ich doch einiges ganz kurz sagen. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, das letztlich die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung des Imports eines Filmes ausspricht, stützt sich in seiner Entscheidung auf ein Votum eines interministeriellen Ausschusses. Dieser interministerielle Ausschuß ist nicht irgendein „anonymes Gremium", wie Sie sagten. Ich bin der Auffassung, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.02.1961 () [PBT/W03/00142]
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gegen die Verschmutzung durch Lagerflüssigkeiten. Aus dem Gutachten ergibt sich, daß schon ein Liter Kraftstoff im Mittel 1 Million Liter Wasser ungenießbar machen kann. Zu Punkt 1 der Frage: Ja. Nah § 34 Abs. 2 des Bundesgesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, das am 1. März 1960 in Kraft getreten ist, dürfen „Stoffe nur so gelagert oder abgelagert werden, daß eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Änderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist". Nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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abgeschlossen sei und daß mit den Bauarbeiten im Frühjahr dieses Jahres begonnen würde. Der Termin konnte nicht eingehalten werden, weil bei der Verdingung der Tiefbauarbeiten Schwierigkeiten auftraten. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung der Bauarbeiten hatte eine Firma ein Angebot eingereicht, das erheblich billiger war als das des nächsthöheren Bieters. Später hatte die Firma Bedenken, den Auftrag zu dem Angebotspreis durchzuführen. Nachdem die Bedenken inzwischen nicht mehr bestehen, werden die Bauarbeiten in den nächsten Tagen beginnen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Die Frage ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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es hier der Fall gewesen ist, unter falschem Namen im Ausland aufhalten, so läßt sich nie vermeiden, daß ihr Aufenthalt zeitweise unbekannt bleibt. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage! Dr. Mommer (SPD) : Darf ich noch fragen, was zu dem „alles" gehört, das die Bundesregierung unternimmt, um den Verbrechern auf die Spur zu kommen. (Lachen bei der SPD.) Schäffer, Bundesminister der Justiz: Die Bundesregierung unternimmt alles ihr Mögliche, um den Verbrechern auf die Spur zu kommen. (Lachen bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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Dementsprechend wurde die argentinische Regierung gebeten, die Entscheidung über das deutsche Auslieferungsersuchen zurückzustellen. Dennoch wurden der Bundesregierung im April 1953 die Anlagen zu dem deutschen Ersuchen um Auslieferung des Dr. Klingenfuß zurückgesandt. Beigelegt war ein Schreiben vom 24. März 1953, das in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat: Der Generalstaatsanwalt der Nation Auswärtige Angelegenheiten Herr Minister, der Tatbestand, der, wie aus dem auf Blatt 13 übersetzten Haftbefehl hervorgeht, Anlaß zu einem Verfahren gegen Karl Klingenfuß bei dem Gericht Nürnberg-Fürth gab, stellt nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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der Kosten für die Überfahrt des Verfolgten nach Deutschland bereit sei, daß er seine Reise aber vor Anberaumung einer Hauptverhandlung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth nicht antreten solle. In den Jahren 1957/58 hat dann die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bamberg mehrmals versucht, das Verfahren gegen Dr. Klingenfuß unabhängig von dem Verfahren gegen Rademacher, dem Dr. Klingenfuß Beihilfe geleistet haben soll, durchzuführen. Die zuständigen Justizbehörden haben aber nach wie vor erhebliche prozessuale Bedenken gegen die selbständige Durchführung des Strafverfahrens gegen Dr. Klingenfuß. Ich brauche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft: Nein! Die Entscheidung ist noch jüngeren Datums. Wir müssen erst die veränderte Situation untersuchen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Wir kommen zu einer weiteren Frage des Herrn Abgeordneten Jahn betreffend Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes, das soeben erwähnt wurde, auf die deutsche Wirtschaft: Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft vom 10. Mai 1960 auf die Wirtschaft, insbesondere die Eisenindustrie im Lahn-Dill-Gebiet? Bitte, Herr Bundesminister. Dr. Dr. h. c. Erhard
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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entziehen sollen, so beantworte ich diese Frage mit Nein. (Abg. Dr. Mommer: Ich auch!) Zweitens. Ein Bild Kaiser Wilhelms II. war niemals in den Räumen des Generalkonsulats aufgehängt. Vor einigen Monaten wurde bei Aufräumungsarbeiten in einer Kiste ein Ölbild gefunden, das Kaiser Wilhelm II. in der Uniform eines Feldmarschalls der alten türkischen Armee zeigt. (Heiterkeit.) Das Bild stammt aus dem Jahre 1918. Es ist, wie ich selber feststellen konnte, ungewöhnlich scheußlich. (Erneute Heiterkeit.) Wenn der Herr Abgeordnete Dr. Mommer die Frage
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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sagen, daß der Herr Außenminister meine Frage in dem Geiste beantwortet hat, in dem ich sie gestellt hatte. (Beifall.) Aber jetzt wird es ernst, Herr Außenminister: ist es richtig, daß das Amt eine Anordnung an unsere diplomatischen Dienststellen gegeben hat, das Bild des Altbundespräsidenten in den Amtsräumen abzuhängen und nur das Bild des amtierenden Bundespräsidenten in den Diensträumen an den Wänden zu lassen? Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Mommer, ich bin überfragt. Ich habe eine solche Anweisung nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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Ausräumung dieser Hindernisse jetzt schon mit der griechischen Regierung darüber gesprochen werden kann, die Behinderungen deutscher Staatsbürger bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit in Griechenland einzustellen? Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen: Auf die zweite Frage kann ich antworten, daß wir das schon getan haben, daß wir selbstverständlich schon vorstellig geworden sind und daß in der letzten Zeit auch keine Klagen mehr gekommen sind. Auf die erste Frage, muß ich Ihnen gestehen, vermag ich im Augenblick eine Antwort nicht zu geben, welche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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mehr gekommen sind. Auf die erste Frage, muß ich Ihnen gestehen, vermag ich im Augenblick eine Antwort nicht zu geben, welche Gründe die Ratifizierung bisher verhindert haben. Ich nehme an, daß es einfach eine Frage der Zeit ist — ich sagte, das Abkommen ist vom 30. März — und daß es deswegen noch nicht eingereicht worden ist. Ich werde mich aber um die Sache kümmern und Ihnen schriftlich antworten. (Abg. Erler: Danke!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]
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Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag wird sich in Zukunft wohl noch häufig mit der Frage (der Entwicklungsländer auseinanderzusetzen haben. Heute wird ein Gesetzentwurf zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland, insbesondere zu den Entwicklungsländern, vorgelegt. Es geht darum, das Verfahren von Garantien und Bürgschaften, das in der Bundesrepublik entwickelt worden ist, nunmehr zu systematisieren und zu einer auf die Dauer gedachten Einrichtung zusammenzufassen. Zugleich soll die Kreditanstalt für Wiederaufbau die zusätzliche Funktion (einer Entwicklungsbank zugewiesen bekommen. Es ist noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 22.06.1960 () [PBT/W03/00118]