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Bequemlichkeit oder aus Feigheit verweigert. Wenn man dann noch die Begründung liest, die zu dem § 25 in diesem Gesetz gegeben wird, dann wird auch klar, warum das gerade so und nicht anders geregelt wird. Denn es heißt in der Begründung, das Grundgesetz beruhe auf dem Grundgedanken der repräsentativen Demokratie. Ich bin mir im Augenblick nicht klar darüber, woher der Verfasser dieser Begründung diese Wissenschaft bezogen hat. Ich war bisher der Auffassung, wir lebten in einer parlamentarischen Demokratie. Wenn man das liest
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Sie dient der Repräsentation!) Diese staatsrechtlichen Ausführungen in der Begründung des Gesetzes und vor allen Dingen die daran geknüpften Folgerungen verdienen die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses, denn aus ihnen spricht autoritäres Denken, (Sehr wahr! bei der SPD) das sich den Staat nicht anders als einen Obrigkeitsstaat vorstellen kann, gegen dessen Entscheidungen es nun einmal keinen Widerspruch geben kann, weil dann der ganze Staat in Frage gestellt würde. Vom Wesen der parlamentarischen Demokratie ist in dieser Begründung auf jeden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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beispielsweise ganze Religionsgemeinschaften aus Deutschland ausgewandert sind und in dem damaligen Land der Freiheit, in den Vereinigten Staaten von Amerika, eine Heimat gefunden haben. Wenn Sie das Recht der Kriegsdienstverweigerung gegenstandslos machen wollen, dann müssen Sie eben den Mut haben, das Grundgesetz zu ändern. Sie können aber nicht in der Befürchtung, daß durch dieses Grundrecht nun die Wehrpflicht nicht im ganzen Ausmaß erfüllt werden kann, zu einer unzulässigen Einschränkung dieses Rechtes kommen. Der Herr Minister hat darauf hingewiesen, daß er durch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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Angelegenheit kann man auch nicht mit der oberflächlichen Betrachtung abtun, daß zur Verweigerung des Kriegsdienstes eben Mut gehöre und auch der Wille, für die vertretene Sache zum Märtyrer zu werden und in das Gefängnis zu gehen. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz will keine Märtyrer, sondern das Grundgesetz will Respektierung jeder echten Gewissensentscheidung. (Beifall bei der SPD.) Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, diesen echten Gewissensentscheidungen nun den notwendigen Respekt zu verschaffen. Aber es ist nicht seine Aufgabe, hier eine schöne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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wissen, daß diese Novelle — schon kurz nachdem sie in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist — den Namen „Maulkorbgesetz" erhalten hat. In diesem Maulkorbgesetz wird in § 109 b, der kein Vorbild in der deutschen und auch in der ausländischen Rechtsgeschichte in Friedenszeiten hat, das Recht der freien Meinungsäußerung mißachtet und insbesondere den Kriegsdienstverweigerern und ihren Organisationen die weitere Tätigkeit und Werbung so gut wie unmöglich gemacht. In der Begründung der Regierung zu diesem Gesetzentwurf wird erklärt, daß nicht nur öffentliche Handlungen, sondern auch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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aus dem Gewissen heraus die Gefolgschaft. Weil das hier eine andere Sache ist als etwa die Weigerung, den Impfgesetzen nachzukommen oder Steuern zu bezahlen, haben die Väter des Grundgesetzes mit vollem Recht und in vollem Bewußtsein dessen, was da geschieht, das Recht der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensnot als ein Grundrecht in das Grundgesetz geschrieben und nicht als ein Ausnahmerecht, das zu tolerieren ist. Als vollkommen veraltet muß auch die Auffassung abgelehnt werden, daß die allgemeine Wehrpflicht in jeder Beziehung eine unproblematische Sache
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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Impfgesetzen nachzukommen oder Steuern zu bezahlen, haben die Väter des Grundgesetzes mit vollem Recht und in vollem Bewußtsein dessen, was da geschieht, das Recht der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensnot als ein Grundrecht in das Grundgesetz geschrieben und nicht als ein Ausnahmerecht, das zu tolerieren ist. Als vollkommen veraltet muß auch die Auffassung abgelehnt werden, daß die allgemeine Wehrpflicht in jeder Beziehung eine unproblematische Sache sei und daß das Wehrpflichtgesetz ein Gesetz sei wie jedes andere und die Verweigerung der Erfüllung der Wehrpflicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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abgelehnt werden, daß die allgemeine Wehrpflicht in jeder Beziehung eine unproblematische Sache sei und daß das Wehrpflichtgesetz ein Gesetz sei wie jedes andere und die Verweigerung der Erfüllung der Wehrpflicht der Sonderfall eines ganz besonders mit Skrupeln belasteten Gewissens sei, das sich zudem noch auf dem Wege des Irrtums befinde. Heute ist es durchaus so, daß die Bereitschaft zur Leistung des Kriegsdienstes und der Wehrpflicht im Hinblick auf die geschilderte Problematik des Krieges schlechthin und der deutschen Situation im besonderen eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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unparlamentarisch. Ich rufe Sie zur Ordnung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Hütter. Frau Hütter (FDP): Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist keine sehr dankbare Aufgabe, heute hier noch einmal im Rahmen der Wehrdebatte mit einem Anliegen zu kommen, das ein Teil der deutschen Öffentlichkeit bereits vergessen hat, der andere, wahrscheinlach kleinere Teil aber um so heftiger verficht, nämlich mit dem der Freilassung der im westlichen Gewahrsam festgehaltenen Kriegsverurteilten. Aber meine Fraktion, die Fraktion der Freien Demokraten, hat mich in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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der guten Beziehungen unter den Völkern dient. Wie ließe sich nun eine Bereinigung des Problems vornehmen? Neben der Möglichkeit, auf dem Wege über die Gnadenausschüsse die Befreiung herbeizuführen, wäre es heute vielleicht empfehlenswert, ein Sonderabkommen mit den Gewahrsamsmächten zu treffen, das der Bundesregierung die Verantwortung für den Strafvollzug und das Begnadigungsrecht überträgt. Die Gründe, die früher gegen eine solche Regelung standen, scheinen mir heute nicht mehr entscheidend zu sein. Auf diese Weise würde die Bereinigung des Problems denjenigen Gewahrsamsmächten erleichtert werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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jede positiv daraus sich ergebende Forderung unter dem absolut gültigen Maßstab der Sittennorm einer Prüfung zu unterziehen. Wenn anders, hätten wir jede moralische und bedeutungsvollerweise auch jede politische Berechtigung restlos verwirkt, uns auch nur verteidigungsmäßig gegen ein System zu wehren, das die absolute Mißachtung der personalen Würde und damit auch nur des Ansatzes und der Möglichkeit von Gewissensentscheidungen zum System erhoben hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD.) Sie brauchen deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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ist für das eine oder andere Gewissen nicht annehmbar und nicht vollziehbar. Ich glaube, damit ist das Wichtigste gesagt. Ich darf aber noch auf ein vielleicht naheliegendes psychologisches Mißverständnis eingehen. Es scheint vielen Mitgliedern dieses Hauses, quer durch alle Fraktionen, das beste zu sein, wenn man ganz klar den militärischen und politischen Kern jener Forderungen und jener Maßnahmen herausarbeitet, die in diesem Gesetz niedergelegt sind, wenn man also ideologisch nicht mehr, als zu beweisen ist, beweist. Das gilt z. B. für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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Bonner Grundgesetz. Wir sollten, glaube ich, auf diese echte Errungenschaft der Rechts- und Verfassungsgeschichte so stolz sein, daß wir daran nicht rütteln lassen und durch keine Bequemlichkeit der Anwendungspraxis des Rechtslebens — in diesem Fall also auch nicht durch ein Gesetz, das dieses Haus verabschiedet — den Eindruck erwecken, daß wir Grundrechte einschränken wollen oder dies gar in Wirklichkeit tun. Der Respekt vor dem Rechtscharakter der Grundrechte als subjektiver öffentlicher Rechte sollte in diesem Hause vor und über jedem Gesetzgebungsakt stehen. Ich möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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daß das Gewissen über dem Gesetz steht, — aber nur das äußerst gewissenhafte Gewissen. Der Herr Kollege Nellen hat von dem irrenden Gewissen gesprochen. So weit wollte ich gar nicht gehen. Ich bin der Meinung, daß das Gewissen, jedenfalls das Gewissen, das von politischer Gewissenhaftigkeit durchdrungen ist, den Staat mit einschließt, d. h. auch die Notwendigkeiten und Bedingungen seiner Existenz. Wir wollen uns um diese Sache nicht herumdrücken. Nun bitte ich das Hohe Haus, mir zu erlauben, aus diesem einen Ausschnitt der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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wenn das anders wäre. Wir sind der Meinung, daß der Gehorsam des demokratischen Bürgers gegenüber dem Gesetz moralisch sehr viel höher steht als das Sichfügen des Untertanen in ein Gesetz, an dessen Herstellung er in keiner Weise beteiligt war und das er gar nicht mit zu verantworten hat. Das sind eigentlich Dinge, die wir der Diskussion als selbstverständlich vorausstellen. Wir erwarten jenen Gehorsam, wir erwarten, daß der Bürger der Bundesrepublik, wenn dieses Gesetz, wie auch immer, zur Verabschiedung gelangt ist, dem
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sich nicht so leicht machen, wie ich es gelegentlich gehört habe, daß man sagt: Wir hatten in Weimar keine allgemeine Wehrpflicht, und daran ist der Weimarer Staat zugrunde gegangen. Wer Weimar bewußt miterlebt hat und wer sich Mühe gegeben hat, das Schicksal dieses ersten großen demokratischen Versuchs unseres Vaterlandes zu verstehen, der kommt vielmehr zu der Überzeugung, daß, wenn schon die Wehrmacht 'im Weimarer Staat einen Fremdkörper gebildet hat, sie ihn deshalb gebildet hat, weil die Spitze der Wehrmacht in Wirklichkeit
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gerichtet und bezog sich nicht auf meine Ausführungen. (Heiterkeit.) Dann möchte ich unserem Kollegen Jaeger noch einiges sagen. Sicher würden viele Punkte seiner Rede auch unsere Zustimmung finden können, wenn diese Rede unter den Bedingungen eines Landes gehalten worden wäre, das in nationaler Geschlossenheit und Freiheit vereint ist und sich um nichts anderes zu sorgen braucht als darum, wie für dieses ganze geeinte Land die Freiheit zu schützen ist. In dieser Lage befinden wir uns aber nicht, sondern wir müssen uns
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Abschluß des 6000er-Programms zu berichten. Meine Bitte, auch über die weiteren Pläne berichten zu dürfen, haben Sie, meine Damen und Herren, gebilligt, ohne — das ist aber nicht als Vorwurf gemeint, denn der Verteidigungsausschuß ist überlastet — daß ich bisher Gelegenheit hatte, das vor dem Verteidigungsausschuß darzulegen. Ich werde mich freuen, wenn ich dazu baldigst Gelegenheit haben werde. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort zu einer Erklärung hat der. Abgeordnete Bucher. Dr. Bucher (FDP): Ich habe namens meiner Fraktion zu
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wird sich in den zuständigen Ausschössen Gelegenheit bieten, die einzelnen Fragen ausführlich zu erörtern. Ich schmeichle mir sogar, daß ich hier wieder einmal die Zustimmung des Herrn Kollegen Erler finde; denn bei diesem Gesetz handelt es sich wiederum um eines, das ich, bevor ich es konzipiert habe, sehr ausführlich und lange mit Vertretern aller Parteien in meinem Ministerium besprochen habe. (Beifall bei den Regierungsparteien.) Vizepräsident Dr. Schmid: Der Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung ist eingebracht und begründet
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allgemeine Aussprache in der ersten Beratung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reichstein. Dr. Reichstein (GB/BHE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An diesem an Zitaten so reichen Nachmittag darf ich meine Ausführungen vielleicht auch mit einem Zitat beginnen, das Sie gern hören werden: „Da Kürze nun des Witzes Seele ist, faß' ich mich kurz". Ich möchte auf zwei Dinge in diesem Gesetz zu sprechen kommen, zunächst auf das Bemühen, dem der Herr Verteidigungsminister bei der Begründung einen gewissen Raum
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hat, nämlich mit Hilfe dieses Gesetzes eine sinnvolle Einfügung unserer bewaffneten Macht in das Verfassungssystem der parlamentarischen Demokratie herzustellen. Damit wird also das Problem des Gleichgewichts zwischen dem Militärischen und dem Zivilen angesprochen. Es ist das Problem der parlamentarisch-politischen Kontrolle, das Problem der bewaffneten Macht in der Demokratie überhaupt. Wir — das ganze Haus — haben uns in den bisherigen Wehrgesetzen und auch in der Grundgesetzänderung bemüht, diesen Gedanken den uns richtig scheinenden Ausdruck zu geben. Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal
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Politik, die der verantwortliche Minister treibt, abhängen, ob das, was wir wollen, auch eintritt, nämlich daß der Militärdienst immer und zu allen Zeiten den Charakter eines öffentlichen Dienstes zum Schutze des Staates behält, ohne jemals die freiheitliche Grundordnung unseres Staates, das Recht und den Frieden zu gefährden. Wir müssen darauf achten, daß aus dem Besitz einer vielleicht noch ungeahnten Macht keine pathologischen Rauschzustände mehr eintreten, auf der andern Seite aber ebenso wenig ein pathetisches Hingebungsbedürfnis! (Abg. Dr. Keller: Sehr gut!) Wer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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durch Gesetze ausreichend geschützt ist — ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß man in der vergangenen Zeit nicht ganz unberechtigt manchmal von „Adolf Légalité" gesprochen hat, sondern daß unser neues Staatswesen seinen echten Schutz durch das innere Verhältnis erhält, das die Bürger an dieses ihr Staatswesen bindet. Es soll darauf geachtet werden, daß die Bundeswehr nicht eine Gemeinschaft wird, in der der Soldat als fertige Ware die Meinungen bezieht, von denen er lebt. Der Entwurf dieses Gesetzes und auch der
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der Eindruck — woran niemand, am wenigsten das Ministerium selbst, interessiert sein kann! —, daß die Organisation des Kampfes und des Zerstörens und alles das, was damit zusammenhängt — wenn es auch zum Zwecke der Verteidigung geschieht —, höher gewertet werden als die Bemühungen, das Leben zu erhalten. (Sehr gut! beim GB/BHE.) Die deutsche Bevölkerung, der nun wieder die allgemeine Wehrpflicht zugemutet wird, muß erwarten können — ich glaube, sie wird es auch sehr deutlich fordern! —, daß zu ihrem direkten Schutz und insbesondere zu dem
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wir nicht die schöne Welt verderben statt gewinnen!" (Beifall beim GB/BHE.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Mende. Dr. Mende (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt die Vorlage des Organisationsgesetzes, das im Juli vorigen Jahres bei dem Beschluß über das Freiwilligengesetz gefordert worden ist und das leider erst jetzt, im Mai, hier in erster Lesung behandelt wird. Ich darf einige Ergänzungen zu dem machen, was Herr Kollege Reichstein bezüglich der Sanitätsinspektion
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]