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Die Aufgaben sollten geteilt werden in erstens zivile Verwaltungsaufgaben, die standortgebunden sind, und zweitens in Truppenverwaltungsaufgaben, die im Verband der Truppe an keinen Ort gebunden sind. Zu der ersten, zur zivilen Verwaltung sollten gehören das Unterkunftswesen, das Kassen- und Rechnungswesen, das Besoldungswesen für Beamte und Soldaten, das Personalwesen für Beamte, Angestellte und Arbeiter, während der Truppenverwaltung Aufgaben wie die Verpflegung der Truppe, die Bekleidung der Truppe, die Bewirtschaftung der Haushaltmittel, die der Truppe zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden, und andere unmittelbar bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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erstens zivile Verwaltungsaufgaben, die standortgebunden sind, und zweitens in Truppenverwaltungsaufgaben, die im Verband der Truppe an keinen Ort gebunden sind. Zu der ersten, zur zivilen Verwaltung sollten gehören das Unterkunftswesen, das Kassen- und Rechnungswesen, das Besoldungswesen für Beamte und Soldaten, das Personalwesen für Beamte, Angestellte und Arbeiter, während der Truppenverwaltung Aufgaben wie die Verpflegung der Truppe, die Bekleidung der Truppe, die Bewirtschaftung der Haushaltmittel, die der Truppe zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden, und andere unmittelbar bei der Truppe zu erledigende Aufgaben zufallen
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gibt, die gewissermaßen als Bundesoberbehörde dem Ministerium nachgeordnet sind. Ich glaube deshalb, Sie durften diesen Vergleich nicht ziehen. Ihnen, Herr Kollege Mende, möchte ich zu Ihrem Anliegen, daß der Geistliche in Zukunft nicht mehr Uniform, sondern das Gewand tragen soll, das er üblicherweise bei der Ausübung seines Seelsorgeramtes in seiner Kirche trägt, doch sagen, daß ich diese Dinge schon jahrelang in dem Ausschuß vorgetragen habe. Ich darf Sie darauf hinweisen —darüber habe ich auch im Ausschuß berichtet —, (Sehr richtig! in der
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darauf hinweisen —darüber habe ich auch im Ausschuß berichtet —, (Sehr richtig! in der Mitte) daß wir mit den beiden Kirchen darüber absolut einig sind, daß der Seelsorger in Zukunft nicht mehr als Uniformierter in Erscheinung tritt, sondern in dem Kleid, das eben der Seelsorgerstellung in der Kirche angemessen ist. (Hört! Hört! in der Mitte.) Der Bundesverteidigungsminister — er ist im allgemeinen nicht überheblich — nimmt für sich in Anspruch, diesen Gedanken als erster gehabt und in Verhandlungen mit den Kirchen durchgesetzt zu haben
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sollen, z. B. etwa in einer Art Nebengeneralstab im Annex des Bundeskanzleramtes. Wir möchten in den Ausschußberatungen gerade diesen Punkt sehr deutlich geklärt wissen. Wir sind der Meinung, daß die Verteidigungsvorbereitung im umfassenden Sinne und die Planungen dafür im Verteidigungsministerium, das parlamentarisch verantwortlich ist, gemacht werden sollten und nicht irgendwo im Dunkel oder im Halbdunkel. Wir möchten auch gern Aufklärung über die Institution des Verteidigungsrates haben, der im Gesetz nicht behandelt ist. Es mag grundgesetzliche Einwände dagegen geben, ihn im Gesetz
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grundgesetzliche Einwände dagegen geben, ihn im Gesetz zu behandein. Zumindest wäre es notwendig gewesen, in der schriftlichen und in der mündlichen Begründung des Gesetzentwurfs die Stellung dieses Organs der Regierung in seiner Aufgabenstellung und in seiner Tätigkeit einmal zu umreißen, das eigens zur Koordination der Verteidigungsvorbereitung geschaffen worden ist. Ich jedenfalls habe seinerzeit, als der Verteidigungsrat geschaffen wurde, den Eindruck gehabt, daß man damit ein ernsthaftes Instrument zu schaffen beabsichtigte. Wir haben in der Zwischenzeit gehört, daß er seit Januar nicht
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die Organisation des Verteidigungsministeriums." Die Organisation des Verteidigungsministeriums ist in diesem Gesetzentwurf nur zum Teil behandelt. Die Spitzengliederung der Bundeswehr ist nur insoweit behandelt, als man sagt: Die Bundeswehr besteht aus Heer, Marine und Luftwaffe. Das wußten wir schon vorher, das brauchte man im Gesetz nicht zu sagen. Im übrigen ist über die Organisation der Bundeswehr in diesem Gesetz nichts gesagt, (Abg. Dr. Kliesing: O doch!) mit einer Ausnahme — ich komme auf die Ausnahme, auf die Sie hinweisen wollen, Herr Dr.
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des Ministers und der Bundesregierung und des Bundeskanzlers nur durch eine Person, nur durch einen Mann, in diesem Falle also den Leiter dieses Führungsrates, erfolgen kann. Ein Rat ist aber nur dann wirksam, wenn der Ratgeber auch die Möglichkeit hat, das, was er rät, in die Tat umzusetzen, zum mindesten darüber zu wachen, daß das geschieht. Hier wird also noch ein Ansatz zu weiterer Arbeit für uns liegen. Im übrigen darf ich mich auf alles das beziehen, was der Kollege Schmidt
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gesprochen und viel zuviel in dieser Hinsicht versprochen, aber darüber das Wichtigste verabsäumt, nämlich eine zielstrebige und systematische Arbeit an der Gesetzgebung. Seit Jahren hören wir fast täglich, daß der Beirat für die Sozialreform, der interministerielle Ausschuß für die Sozialreform, das Generalsekretariat für die Sozialreform, das Sozialkabinett, der Herr Bundesarbeitsminister, der Herr Bundeskanzler diese oder jene Vorstellungen und Pläne bezüglich der Sozialreform hätten, die unmittelbar vor der Verwirklichung ständen. Dadurch haben Sie bei der Bevölkerung und auch in Ihren eigenen Reihen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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dieser Hinsicht versprochen, aber darüber das Wichtigste verabsäumt, nämlich eine zielstrebige und systematische Arbeit an der Gesetzgebung. Seit Jahren hören wir fast täglich, daß der Beirat für die Sozialreform, der interministerielle Ausschuß für die Sozialreform, das Generalsekretariat für die Sozialreform, das Sozialkabinett, der Herr Bundesarbeitsminister, der Herr Bundeskanzler diese oder jene Vorstellungen und Pläne bezüglich der Sozialreform hätten, die unmittelbar vor der Verwirklichung ständen. Dadurch haben Sie bei der Bevölkerung und auch in Ihren eigenen Reihen immer wieder Erwartungen geweckt, die
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eine Neufassung der §§ 1226 bis 1304 der Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911. Es wird also noch nicht einmal in der äußeren Form der Versuch gemacht, zu etwas Neuem zu kommen. Man weiß nichts anderes zu tun, als an einem Gesetz, das 45 Jahre alt ist, weiter herumzuflicken. Die SPD dagegen unternimmt es, das gesamte Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in einem Gesetz neu und übersichtlich zu ordnen. In diesem Zusammenhang darf ich eine Bitte gegenüber den Damen und Herren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.05.1956 () [PBT/W02/00143]
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Es wird also noch nicht einmal in der äußeren Form der Versuch gemacht, zu etwas Neuem zu kommen. Man weiß nichts anderes zu tun, als an einem Gesetz, das 45 Jahre alt ist, weiter herumzuflicken. Die SPD dagegen unternimmt es, das gesamte Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten in einem Gesetz neu und übersichtlich zu ordnen. In diesem Zusammenhang darf ich eine Bitte gegenüber den Damen und Herren der Regierungskoalition äußern. Bitte, lesen Sie in einer ruhigen Stunde einmal den
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für verfrüht, schon jetzt die Ausarbeitung von Reformgesetzen vorzunehmen, zumal auch diese wegen der vorgeschrittenen Zeit vor Beginn des Wahlkampfes nicht mehr verabschiedet werden können. (Hört! Hört! bei der SPD.) Der Finanzminister hat sich dann für ein soziales Grundgesetz ausgesprochen, das nur die eigentlichen Leitideen normiert, aber kein unmittelbar anwendbares Recht schafft, und hat abschließend erklärt: Die Bekundung von Regierung und Parlament, nach den in einem derartigen sozialen Grundgesetz niedergelegten Grundsätzen das Reformwerk in den nachfolgenden Jahren durchzuführen, dürfte ihre politische
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erhalten, wenn keine Berufstätigkeit mehr ausgeübt wird. In Zukunft soll auch Arbeitern, die über 60 Jahre alt und länger als ein Jahr arbeitslos sind, in gleicher Weise wie Angestellten Altersruhegeld gezahlt werden. Wenn, wie es das Ziel des Gesetzentwurfes ist, das Altersruhegeld die Aufrechterhaltung des in den Jahren der Arbeit gewonnenen Lebensstandards ermöglichen soll, dann muß nach einem normalen Arbeitsleben ein Altersruhegeld von 75 v. H. des früheren Bruttolohnes oder -gehaltes gewährt werden. Altersruhegeld in dieser Höhe ist für einen Teil
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Grundlagen für die Bemessung der Renten enthalten, aber die entscheidende Frage, welche Werte aus den früheren Arbeitsverdiensten konkret der Feststellung der Renten zugrunde zu legen sind, soll nach dem Gesetzentwurf dem Bundesminister für Arbeit überlassen bleiben. Die Anpassung der Arbeitsverdienste, das Zentralproblem der Neuordnung, wie die Regierung selbst gesagt hat, wird also damit praktisch auf den Verwaltungsweg abgeschoben, da noch nicht einmal eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorgesehen ist. Noch weniger befriedigend ist im Grundentwurf die Frage der Anpassung der
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der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung. Die gegenwärtige Praxis, wonach der Gesetzgeber die Anpassung an die Lohn- und Kaufkraftentwicklung durch besondere Gesetze vornimmt, wäre noch sinnvoller als die Übertragung dieser sozialpolitisch, wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch entscheidenden Frage an ein anonymes Gremium, das zudem noch einem Veto-Recht unterliegt. Die SPD ist sich durchaus der volkswirtschaftlichen Verantwortung, die mit der Anpassung der Renten an die weitere Lohn- und Gehaltsentwicklung verbunden ist, bewußt. Der Gesetzentwurf schafft deshalb eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der sozialen
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zehn Jahren aufzustellen hat, die dem Bundestag vorzulegen sind. Damit ist immer für die nächsten zehn Jahre unbedingte Gewähr für die Aufrechterhaltung der Leistungen gegeben. Der Gesetzentwurf sieht ferner zur Sicherung der Leistungsaufgaben unter den einzelnen Versicherungsträgern ein Gemeinlastverfahren vor, das sich in Zukunft auf alle Leistungen, auch auf die gesundheitlichen Leistungen, die Pflichtleistungen werden, erstrecken soll. Der Gesetzentwurf regelt ferner die Bundesgarantie, die sich aus Art. 120 des Grundgesetzes ergibt. Es wird aber in der Begründung nachgewiesen, daß nach den
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hat die notwendigen Unterlagen beizubringen — das ist selbstverständlich —, und dann erhält er rückwirkend die nach seinen Unterlagen berechnete Rente, vorläufig die Rente nach Tabellen. Da die Rentenreform seit Jahren versprochen wurde, müssen nach Auffassung der SPD alle Anstrengungen unternommen werden, das Gesetz über die Neuordnung der Rentenversicherung zum frühestmöglichen Termin in Kraft zu setzen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf für das Inkrafttreten den 1. Juli 1956 vor. (Abg. Ruf: Wie wollen Sie das schaffen?!) — Allenfalls ließe sich vertreten, das Gesetz am 1.
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Anstrengungen unternommen werden, das Gesetz über die Neuordnung der Rentenversicherung zum frühestmöglichen Termin in Kraft zu setzen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf für das Inkrafttreten den 1. Juli 1956 vor. (Abg. Ruf: Wie wollen Sie das schaffen?!) — Allenfalls ließe sich vertreten, das Gesetz am 1. Oktober 1956 in Kraft treten zu lassen. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, als ich gestern in der Geschäftsordnungsdebatte davon sprach, daß die Rentner nicht mehr einem Winter voll Sorgen entgegensehen dürfen, entstand in ihrem Kreise
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Damit komme ich zum Schluß. Das Entscheidende ist für uns Sozialdemokraten, daß dieser erste Schritt zur Sozialreform zum Vorbild für das ganze Deutschland werden kann. In diesem Sinne lassen Sie uns trotz aller Meinungsverschiedenheiten zusammenarbeiten, damit wir ein Gesetz schaffen, das die soziale Existenz der Arbeitenden und der Menschen, die nicht mehr arbeiten können, in ausreichender Weise sichert. (Lebhafter Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit. Storch, Bundesminister für Arbeit: Herr Präsident! Meine
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Steigerung des allgemeinen Wohlstandes angestrebt und erreicht werden können, die infolge Alters, Invalidität, als Witwen oder Waisen nicht im Produktionsprozeß stehen. (Abg. Horn: Sehr gut!) Wie allseits bekannt ist, hat die Bundesregierung zur besonderen Beratung der Sozialreform ein Sozialkabinett eingesetzt, das in einer Reihe von Sitzungen zu Ende vorigen Jahres und zu Anfang dieses Jahres die Grundsätze für die Reform der sozialen Rentenversicherung aufgestellt hat. Die Beratung dieses weitaus wichtigsten Gebietes der Reform war am 18. Februar dieses Jahres abgeschlossen. Das
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anderen Fraktion anerkennen. Und, meine Damen und Herren von der CDU/CSU-Fraktion, vielleicht sind Sie im Innern Ihres Herzens deshalb auch ganz froh. Ich habe Verständnis dafür, daß Sie es hier nicht ganz so aussprechen können wie ich, die ich das hier ganz unabhängig und freimütig tun darf. (Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.) Wir haben gern zur Kenntnis genommen, daß dieser Gesetzentwurf nunmehr wirklich dem Bundestag vorgelegt werden soll. Dies erkennen wir dankbar an, wenngleich sich der Termin, wie
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die Freude an einem Gesetzentwurf mindern, der zwar von einem politischen Gegner vorgetragen wird, aber deutlich die Handschrift eines großen Könners zeigt. (Abg. Welke: Wollen Sie denn gar nichts tun, Herr Kollege Dr. Hammer?) — Doch, aber nicht in dem Tempo, das Sie mir vorschreiben. (Sehr gut! bei der FDP.) Wir sehen uns also außerstande, heute entscheidende Kapitel aus Ihrem Gesetzentwurf zu behandeln, so entscheidende Kapitel wie etwa die Frage der sehr umstrittenen und problematischen dynamischen Rente, die sehr fragwürdige Übertragung von
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sehen. Wir haben allerdings einen Wunsch: daß für die Beratungen im Ausschuß, die bald beginnen sollten, endlich auch die Vorarbeiten im Arbeitsministerium, auf die wir schon lange gedrängt haben, fertig sein möchten und daß auch das Stück des Herrn Arbeitsministers, das bis jetzt noch die Bezeichnung „Grundentwurf" trägt, bis dahin wirklich bühnenreif sei. Wir versprechen Ihnen, im Ausschuß das Unsere zu tun, um bei der gleichzeitigen Behandlung dieser Gesetzentwürfe zu einer Regelung zu kommen, die wir vor dem deutschen Volk verantworten
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einem edlen Wettstreit bemüht, alles gut und sorgfältig zu regeln. So entstand dann eine eindrucksvolle neue Vorlage. Wir mußten manche Kompromisse machen. Das ließ sich leider nicht vermeiden. Trotzdem bin ich der Meinung, daß wir ein gutes Gesetz geschaffen haben, das einer guten Sache dient. Dieses Gesetz wird sich bewähren. Schon bei der zweiten Beratung gestern hat die übergroße Mehrheit des Hauses dem Gesetzentwurf zugestimmt, und bei einer Reihe von Bestimmungen sind Beschlüsse einstimmig gefaßt worden. Das bestätigt den gemeinsamen Willen
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