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sondern sich von vornherein dessen bewußt ist, daß hier ein völlig neuer Tarif präsentiert wird. Für die Verheirateten, so heißt es in der Drucksache des Finanzministeriums weiter, wird diese Tariferhöhung durch das Splitting-Verfahren kompensiert, für die Ledigen teilweise nicht. Nun, das entspricht aber in keiner Weise dem Ausgangspunkt, der zu dieser Steuergesetzgebung geführt hat. Denn am Anfang dieser Gesetzgebung stand doch jene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. März vorigen Jahres, die nur ein Teilproblem angefaßt hatte. Es hatte jeder erwartet, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Abgeordneten, auf die Problematik dieses Gesetzes hingewiesen haben. Aber am Anfang dieser Gesetzgebung steht nach den Worten des Herrn Bundesfinanzministers eine gesellschaftspolitische Überzeugung, und wir werden zu untersuchen haben, welcher Art diese gesellschaftspolitische Überzeugung sein kann. Der Herr Bundesfinanzminister sagt, das entspreche seiner Auffassung. Aber ich kann im Ernst nicht annehmen, daß auch nur die Mehrheit der Auffassung ist, die Konsequenzen, die sich aus einer solchen gesellschaftspolitischen Auffassung und Auslegung ergeben, seien von uns allen gewollt. Denn je höher man in
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aus so hoher Hand des Bundesverfassungsgerichts dargereicht. Diese Entwicklung, diese Zusammenhänge muß man kennen, bevor man gedankenlos etwas unterschreibt, was hier in diesen Tagen zu Ende gehen soll. Sie wissen, daß die Kritik vor allem daran einsetzt, daß das Splitting, das wir heute vor uns haben, ja gar kein Splitting amerikanischer Prägung ist, und Sie wissen weiter, daß dieses Splittingverfahren amerikanischer Prägung, ausländischer Formung im Grunde aus ganz anderen Umständen geboren worden ist. In den USA hatten die Südstaaten ein anderes
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ein anderes Güterrecht, infolgedessen auch ein anderes Steuerrecht, und da blieb gar nichts anderes übrig, als die Dinge so zu gestalten. Ist das aber eine Veranlassung, fremdes Gedankengut, fremde Notwendigkeiten nach hier zu übertragen? Wir stehen hier tatsächlich im Begriff, das, was bisher Rechtens war, zum Unrecht zu machen und das, was wir wollten, im Grunde nicht zu erreichen. Das Finanzministerium und der Gesetzgeber finden es aber ganz in der Ordnung, daß, wenn einer der Ehepartner 20 000 DM, der andere
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Gesetzgeber finden es aber ganz in der Ordnung, daß, wenn einer der Ehepartner 20 000 DM, der andere 10 000 DM verdient, unter keinen Umständen einmal 20 000 DM und einmal 10 000 DM veranlagt und versteuert werden. Sie sagen, das entspreche nicht der sozialen Leistungsfähigkeit. Umgekehrt aber sehen wir doch gerade hei den höheren Stufen, daß auf diese Leistungsfähigkeit wirklich sehr wenig Bedacht genommen wird. Deswegen ist schon lange, bevor wir zu diesem Gesetz kamen, in der Wissenschaft gegen dieses
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Splitting in dieser Form nichts anderes bedeutet als eine fortschreitende Ungerechtigkeit gegenüber den unteren Einkommensbeziehern, weil es den Vorteil in die höchsten und allerhöchsten Stufen verlagert. Wir sind nun aber, indem wir uns das zu eigen machen wollen, im Begriff, das zu sanktionieren, was neues Unrecht schafft — neues Unrecht gegenüber den Ledigen, neues Unrecht gegenüber gewissen kleineren Einkommensbeziehern, — und sich vor allem in seiner Schichtung, wie es Kollege Seuffert soeben demonstriert hat, völlig ungleichmäßig auswirkt, indem es von kleinsten Ersparnissen heraufsteigt
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nicht zurecht. (Abg. Krammig: Wenn Sie mal nachgeben, sagen Sie dann auch „umfallen", oder wie ist das?) — Ich habe gesagt, Herr Krammig, es ist die Einsicht; ich habe nie etwas anderes behauptet; ich habe im Gegenteil gerade gesagt, Herr Krammig, das spricht für sie und ist ein Ruhmesblatt in ihrer Geschichte, daß sie, wenn auch spät, sich zuletzt doch noch hierzu ,durchgerungen hat. Wir brauchen darüber gar nicht zu ,diskutieren. Zweitens: Wenn es überhaupt eine Art von Splitting geben kann, kann
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ich es Ihnen soeben demonstriert habe. Der Bund der Steuerzahler hat in seiner Schrift Nr. 43, auf die ich im Ausschuß einmal hingewiesen habe, die Dinge dankenswerterweise auch beim richtigen Namen genannt. Er sagt, es ist nicht das amerikanische Splitting, das allen gleiche Behandlung zuteil werden läßt, sondern es ist ein limitiertes Splitting, aber limitiert nur nach unten für die kleinen und kleinsten Steuerzahler und nicht limitiert nach oben. Wenn Sie etwa im Handbuch der Finanzwissenschaft von 1956 nachschlügen, würden Sie
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wirklich noch mit Verantwortung getragen werden kann. Wie kann dergleichen, was hier geschehen soll, verantwortet werden, wenn uns derselbe Finanzminister bei der gemeinsamen Tagung der in Betracht kommenden Ausschüsse vortrug, daß er mit einem Defizit von 1,5 Milliarden DM rechne, das wahrscheinlich im Anleihewege zu decken sei? Ich habe bisher nicht gewußt, daß es zulässig ist, zu geben, bevor man weiß, daß man etwas hat, oder von vornherein zu geben, wenn man weiß, daß man damit wahrscheinlich eine Lücke aufreißt, die
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sich eigentlich keine Fraktion dieses Hauses leisten kann, diese Schichten mit einem Progressionstarif zu treffen, der so steil ansteigt, daß er bei den ersten 1000 DM nach 8000 DM schon von 20 % auf 26,7 % springt. Wir bitten sehr dringend darum, das Anliegen genau zu prüfen, das in der Ziffer 2 unseres Antrags Umdruck 62 zum Ausdruck kommt, und diesem Antrag zuzustimmen, zumal er noch weitere erhebliche Vorteile bringt. Nach unserem Vorschlag ist die Progression gerade für diese Mittelschichten sehr viel gleichmäßiger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Hauses leisten kann, diese Schichten mit einem Progressionstarif zu treffen, der so steil ansteigt, daß er bei den ersten 1000 DM nach 8000 DM schon von 20 % auf 26,7 % springt. Wir bitten sehr dringend darum, das Anliegen genau zu prüfen, das in der Ziffer 2 unseres Antrags Umdruck 62 zum Ausdruck kommt, und diesem Antrag zuzustimmen, zumal er noch weitere erhebliche Vorteile bringt. Nach unserem Vorschlag ist die Progression gerade für diese Mittelschichten sehr viel gleichmäßiger; idie Kurve steigt gleichmäßig flacher
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noch bekannt, daß der Antrag der Regierungsparteien auf Umdruck 59 durch einen neuen Umdruck, der verteilt wird, ersetzt wird. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Neuburger. Neuburger (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob das Verfahren, das wir heute praktizieren, zweckmäßig ist, möchte ich nicht beurteilen. Praktisch nehmen wir ja die Generaldebatte zur dritten Lesung vorweg. Auch ich muß mich daher wenigstens in einigen Sätzen nach diesem heute praktizierten Verfahren richten. Herr Kollege Seuffert, Sie haben zwar
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hatten genügend Zeit, und es blieb noch eine Menge von dem Zeitraum übrig, den wir, wie gesagt, für die erste Lesung in Aussicht genommen hatten. Niemand kann also behaupten, wir hätten unter Zeitdruck gestanden und es sei nicht möglich gewesen, das Für und Wider dieser Probleme und die Argumente, die hier zur Debatte stehen, eingehend zu erörtern. Selbstverständlich muß man, auch wenn eine Materie schwierig ist, eines Tages aus dem Stadium der Debatte in das Stadium der Beschlüsse eintreten. Das haben
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einen Betrag von 720 DM. Er soll nun auf 900 DM erhöht werden, und zwar für die Fälle der außergewöhnlichen Belastung durch die berufliche Unterbringung von Kindern außerhalb des Hauses und für außergewöhnliche Belastungen durch Einstellung einer Hausgehilfin. Zweifellos reichen, das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, diese Pauschbeträge nicht aus, um die Belastungen auszugleichen. Sie haben aber auch bisher nicht ausgereicht. Es war auch niemals unsere Absicht, im Wege der Pauschbeträge die tatsächlich jeweils entstehenden außergewöhnlichen Belastungen auszugleichen; die Pauschbeträge
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daß mit diesen Hinrichtungen auch alle diejenigen außerhalb Ungarns tief gedemütigt wurden, die unablässig und von ganzem Herzen sich darum bemühen, dem Frieden in der Welt zu dienen und zu der Entspannung zwischen Ost und West vielleicht ihr weniges, aber das wenige doch ehrlich und redlich beizutragen. Wortbruch, Bluturteil und Galgen sind nicht nur grauenhaft törichte Mittel der Politik, sondern sie sind eine unerträgliche Demütigung gerade derer, die das Beste, was sie zu geben haben, an das. friedliche und freiheitliche Zusammenleben
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ist ein echtes Stück Steuervereinfachung. Für mich, und ich glaube, auch für die übrigen Freunde und Mitglieder des Hohen Hauses ist es ferner erfreulich, daß damit Anträge aus dem Bundesrat auf Eis gelegt oder gar zurückgezogen werden, die darauf abzielten, das Anteilverhältnis von Bund und Ländern gemäß Art. 106 Abs. 3 des Grundgesetzes schon wieder zu ändern. Mit anderen Worten, hier wird eine schwerwiegende Änderung des Grundgesetzes vermieden. Wenn Art. 106 Abs. 1 Ziffer 6, die das Notopfer Berlin als reine
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Bei Steuerpflichtigen, auf ,die § 32 a Abs. 2 und 3 keine Anwendung findet und die nicht nach § 26a getrennt veranlagt werden, ist ein Sonderfreibetrag von 900 Deutsche Mark abzuziehen, wenn sie entweder mindestens vier Monate vor dem Ende des Veranlagungszeitraums ,das 55. Lebensjahr vollendet hatten oder wenn bei ihnen mindestens ein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird. Es ist heute schon wiederholt zum Ausdruck gebracht worden, und es kann auch von niemandem bestritten werden, daß sich auf Grund der neuen Tarifgestaltung für
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fünf Jahren noch 3 Millionen Wohnungen gebaut werden müssen. Sie werden mir zugeben, diese 3 Millionen Wohnungen können und werden nicht nur Eigenheime und auch nicht nur Wiederaufbauten sein, sondern das werden auch Miet- und Genossenschaftswohnungen sein. Deshalb glauben wir, das, was für die Verlängerung des § 7 c bis 1962 für den Eigenheimbau und den Wiederaufbau gilt, muß in gleicher Weise für alle anderen Wohn- und Nutzungsformen und damit auch für Mietwohnungen und Genossenschaftswohnungen gelten. Wir machen darauf aufmerksam, daß auch
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zurückstehen sollte. Für Stockwerkseigentum, also für Eigentumswohnungen, sind die Vergünstigungen des § 7c erhalten. Aber es gibt ja nicht nur Leute, die Eigentumswohnungen haben wollen. (Abg. Frau Kalinke: Wir wollen ja gerade Eigentum!) — Entschuldigen Sie, die anderen Formen sind auch Eigentum, das verkennen Sie nur immer! (Abg. Frau Kalinke: Genossenschaftseigentum, nicht persönliches Eigentum!) — Das Genossenschaftsmitglied erhält über den Genossenschaftsanteil, der übrigens gar nichts anderes ist als das, was Sie mit der Volksaktie wollen, ein unmittelbares Eigentumsanspruchsrecht. (Beifall in der Mitte.) Ich appelliere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Abg. Frau Kalinke: Genossenschaftseigentum, nicht persönliches Eigentum!) — Das Genossenschaftsmitglied erhält über den Genossenschaftsanteil, der übrigens gar nichts anderes ist als das, was Sie mit der Volksaktie wollen, ein unmittelbares Eigentumsanspruchsrecht. (Beifall in der Mitte.) Ich appelliere nun an Ihre Einsicht, das, was den großen Vermögen und den großen Einkommen in § 7b zugestanden wird, korrespondierend im § 7c dem Arbeitnehmermiet- und Genossenschaftswohnungsbau nicht vorzuenthalten. (Beifall bei der SPD.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hesberg. Dr. Hesberg (CDU
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im Plenum, dann im Finanzausschuß und auch an mehreren anderen Stellen, zuletzt im Interview im „Spiegel", abgegeben hat, ist stets proklamiert worden, daß die bisherigen Steuervergünstigungen der Kapitalansammlungsverträge in § 10 durch das vorgelegte neue Sparprämiengesetz abgelöst werden sollen. Das Sparprämiengesetz, das allerdings erst am 1. Januar 1959 in Kraft treten soll, ist bisher noch nicht beraten worden. Die Regierungsvorlage ist unseres Wissens bereits in der CDU, ferner in der Wirtschaft und in der Tagespresse, aber auch bei einem der befragten Wissenschaftlichen
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und teilweise ganz abgelehnt worden. Es gibt sehr beachtliche Kreise, die Sparprämien in der vorgeschlagenen Form nicht wünschen. (Abg. Dr. Dresbach: Auch beachtliche Argumente!) Dem Vernehmen nach sollen auch in der Fraktionssitzung der CDU heute morgen Stimmen laut geworden sein, das Sparprämiengesetz gar nicht mehr weiter zu beraten. Diese Verlautbarungen sind so gewichtig, . daß es heute noch durchaus zweifelhaft ist, ob die Beratungen, die praktisch I erst nach den Parlamentsferien wieder aufgenommen werden können, zu einem positiven Ergebnis führen, ob das
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und ob der Bundesfinanzminister dann bereit und in der Lage sein wird, die für die Prämien erforderlichen Mittel bereitzustellen. Bei dieser Lage hätte die SPD-Fraktion es lieber gesehen, § 10 Abs. 1 Ziffer 4 würde erst aufgehoben, nachdem das ausgleichende Korrelat, das Sparprämiengesetz, gesetzgeberisch gesichert ist. (Abg. Dr. Atzenroth: Ist das ein Korrelat?) — Auf jeden Fall teilweise. Die sozialdemokratische Fraktion vertritt dabei die Auffassung, daß eine Begünstigung des Sparens in Form einer zweckmäßig gestalteten Gewährung von Prämien wirtschafts- und sozialpolitisch geboten ist
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wegen Terminschwierigkeiten abgesagt worden. Beide Ausschüsse waren durch die Verabschiedung der Steuervorlagen stark in Anspruch genommen, so daß der Unterausschuß noch nicht tagen konnte. Nun wird versucht werden, ihn in der nächsten Woche zu konstituieren. Wir haben die feste Absicht, das Sparprämiengesetz im Herbst dieses Jahres zu verabschieden. (Beifall in der Mitte.) Präsident D. Dr. Gerstenmaier: Das Wort hat ier Herr Abgeordnete Neuburger. Neuburger (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Parteifreunde bitte ich, dem Antrag
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Nichtarbeitnehmer im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ein zusätzlicher Freibetrag eingeführt werden; denn der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist steuerfrei, und darüber hinaus geht die gesamte betriebliche Altersversorgung ebenfalls zu Lasten des steuerlichen Gewinns. Das ist. ein Faktum, das niemand bestreiten kann. Aber ich habe heute morgen schon gesagt: Dieser Antrag würde 150 Millionen DM mehr beanspruchen, und das können wir nicht machen. Wir können daher nur annäherungsweise einen Schritt in Richtung auf einen gewissen Ausgleich tun. Dieser Schritt
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