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dem Paragraphen, zu dem Sie jetzt sprechen, von Splitting gar nicht die Rede ist? Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) : Das hängt doch alles zusammen, Herr Kollege. Wir fangen jetzt bei der Ziffer 19 an, dann kommt Ziffer 20. Da hole ich das eben im Zusammenhang nach. Ab Ziffer 19 beginnen die Bestimmungen über die Einkommensteuer. Ich kann mir nicht denken, Herr Kollege, daß es Ihnen so unangenehm ist, wenn ich jetzt schon zu diesem Komplex spreche. Wenn wir hier Gesetze machen, dürfen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Frage der Mehrsteuer für sie aktuell wird. Nehmen Sie es mir nicht übel: Wenn ein Nichtverheirateter ein Einkommen von 50 000 DM hat und statt bisher 16 365 DM 16 680 DM — also 315 DM mehr — zahlt, dann nehme ich das zugunsten der ganz weitgehenden Entlastung der Familie, die durch das Splitting herbeigeführt wird, in Kauf. Herr Kollege Harm, Sie sagten in bezug auf die Verfassungsmäßigkeit, diese Regelung vertrage sich überhaupt nicht mit unserem Gleichberechtigungsgesetz, das wir verabschiedet haben. Ich bin
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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mehr — zahlt, dann nehme ich das zugunsten der ganz weitgehenden Entlastung der Familie, die durch das Splitting herbeigeführt wird, in Kauf. Herr Kollege Harm, Sie sagten in bezug auf die Verfassungsmäßigkeit, diese Regelung vertrage sich überhaupt nicht mit unserem Gleichberechtigungsgesetz, das wir verabschiedet haben. Ich bin gerade umgekehrter Auffassung. Ich betrachte diese Regelung als die logische Folgerung aus der Zugewinngemeinschaft, die wir eingeführt haben. Bei dem Zugewinn ist es doch praktisch so, daß die Frau, obwohl sie nicht berufstätig, sondern als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Es hat mich aber nicht gehindert, seit Jahren dagegen zu kämpfen. Es kommt ja darauf an, was ich jetzt als richtig erachte. Dazu ist nun folgendes zu sagen. Gerade wir haben gesagt — und auch noch im Ausschuß habe ich mich, das wissen Sie, dafür eingesetzt —, das Splitting sollte so gestaltet werden, daß, auch wenn wir die Wahl der getrennten Veranlagung zulassen, die Möglichkeit, mit Arbeitsverträgen alles Mögliche zu machen, ausgeschaltet wird. Dafür haben wir jetzt die klare Regelung des Splitting. Das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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gehindert, seit Jahren dagegen zu kämpfen. Es kommt ja darauf an, was ich jetzt als richtig erachte. Dazu ist nun folgendes zu sagen. Gerade wir haben gesagt — und auch noch im Ausschuß habe ich mich, das wissen Sie, dafür eingesetzt —, das Splitting sollte so gestaltet werden, daß, auch wenn wir die Wahl der getrennten Veranlagung zulassen, die Möglichkeit, mit Arbeitsverträgen alles Mögliche zu machen, ausgeschaltet wird. Dafür haben wir jetzt die klare Regelung des Splitting. Das halte ich also für einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Veranlagung zugelassen haben, ist es so, daß auch die Ehepaare, die jeder für sich ein selbständiges Einkommen oder selbständige Einkünfte hatten, jetzt durch die erhöhte Progression nicht steuerlich benachteiligt werden. Sie können vielmehr entscheiden, ob sie nun das eine oder das andere wollen. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Im Sinne der Einfachheit und Klarheit der Steuergesetze wäre es mir allerdings lieber gewesen, wir hätten uns zu einem Grundprinzip bekennen können. Ich habe aber durchaus Verständnis dafür, daß die Verhältnisse so
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Umdruck 64 von der klaren Haltung zurückweichen, die Sie noch im Finanzausschuß in dieser Hinsicht eingenommen haben. — Doch, Herr Kollege Neuburger, auch wenn Sie jetzt den Kopf schütteln! Jetzt muß nämlich jedesmal der Antrag gestellt werden, ob das eine oder das andere, und nur im Abs. 3 sagen Sie: Wenn kein Antrag gestellt wird, wird die Wahl der Zusammenveranlagung unterstellt. Außerdem stellen Sie die getrennte Veranlagung als § 26 a an die Spitze, und die gemeinsame Veranlagung kommt erst dahinter als § 26
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Antrag gestellt wird, wird die Wahl der Zusammenveranlagung unterstellt. Außerdem stellen Sie die getrennte Veranlagung als § 26 a an die Spitze, und die gemeinsame Veranlagung kommt erst dahinter als § 26 b. Schöner wäre es gewesen, wenn man die gemeinsame Veranlagung, das Splitting, als § 26 a und die andere Möglichkeit als § 26 b genommen hätte und nicht so, wie es im Ausschuß der Fall gewesen ist, noch ausdrücklich auf die Antragstellung abgestellt hätte. (Abg. Krammig: Das ist eine raffinierte Formulierung!) — Ja, eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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um das bisherige Verfahren der Kinderermäßigung im Rahmen der Einkommensteuer zu überprüfen. Die mit wachsendem Einkommen zunehmende Höhe des Steuervorteils der Kinderfreibeträge, die sich aus der Progressionswirkung ergibt, erscheint unter diesen Umständen nicht mehr gerechtfertigt. Der Beirat schlägt deshalb vor, das bisherige System des Abzuges eines Freibetrages vom Einkommen durch den Abzug eines für alle Steuerpflichtigen gleichen Betrages von der Steuerschuld zu ersetzen. Eine weitere Begründung für diesen Vorschlag liegt darin, idaß er einen Schritt in Richtung eines als sinnvoll anzusehenden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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an, um darzutun, daß der Wissenschaftliche Beirat durchaus recht hat und daß die Regelung des Systems, wie sie jetzt vorgesehen ist, als unsozial bezeichnet werden muß. Das Finanzministerium hat erklärt, wenn man für alle Kinder den gleichen Steuerfreibetrag einsetzte, würde 'das einen sehr hohen Steuerausfall bedeuten. Diese Behauptung ist bereits im Ausschuß abgelehnt worden. Wir versuchen nur in unserem Antrag, wenigstens den ersten Schritt zu tun, d. h., es soll zumindest Idie Minderbewertung des ersten Kindes in etwa beseitigt werden. Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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daß Sie das, was Sie vom ersten Kind hatten, einfach weggeben. Nun, eine gute Mutter und vor allen Dingen eine gute Ehefrau wird das vorsorglich aufbewahren, damit sie es auch noch für das zweite und dritte Kind hat. Ich glaube, das hängt ganz davon ab, in welchen Verhältnissen man lebt. (Zustimmung bei der SPD.) Abschließend darf ich sagen: wenn man eine echte Familienpolitik betreiben will, dann muß gerade für die junge Mutter und das erste Kind ein erhöhter Freibetrag gegeben werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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daß Sie den Umdruck 60 vor sich haben. Es steht auf Seite 2 unten, wo gesagt ist: „b) erhält Absatz 3 folgende Fassung". Es gehtdabei um folgendes. Abs. 3 der Regierungsvorlage betrifft nur den Fall, daß jemand verwitwet ist, nachdem ,das 55. Lebensjahr vollendet ist. Dann soll er die Vergünstigungen des Splitting nach idem Antrag der Regierungsfraktionen [behalten. Ebenso heißt es in Abs. 3 Ziffer 2: wenn ihnen für den Veranlagungszeitraum ein Kinderfreibetrag für ein Kind zusteht, das aus der Ehe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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verwitwet ist, nachdem ,das 55. Lebensjahr vollendet ist. Dann soll er die Vergünstigungen des Splitting nach idem Antrag der Regierungsfraktionen [behalten. Ebenso heißt es in Abs. 3 Ziffer 2: wenn ihnen für den Veranlagungszeitraum ein Kinderfreibetrag für ein Kind zusteht, das aus der Ehe . . . hervorgegangen ist . . . Unser Antrag geht etwas weiter. Dort heißt es: Absatz 2 gilt auch 1. für andere Personen, — es können mancherlei Zufälligkeiten sein — wenn bei ihnen für den Veranlagungszeitraum mindestens ein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird; — nehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Antrag geht etwas weiter. Dort heißt es: Absatz 2 gilt auch 1. für andere Personen, — es können mancherlei Zufälligkeiten sein — wenn bei ihnen für den Veranlagungszeitraum mindestens ein Kinderfreibetrag vom Einkommen abgezogen wird; — nehmen Sie den Fall eines eingekindschafteten Kindes, das nicht legitimiert worden ist, oder eines Kindes aus erster oder zweiter Ehe eines der Ehegatten, also einen jener Grenzfälle, die in der Praxis vorkommen und die hier in unserem Gesetzgebungswerk nicht restlos erfaßt sind. —2. für verwitwete Personen, — hier ohne
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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55. Lebensjahr erreicht hatten oder wenn ein versorgungsberechtigtes Kind da war. Der Ausschuß wandelte diese Formulierung um, gab generell den Verwitweten das Recht, im Todesjahr und im darauffolgenden Veranlagungszeitraum noch einmal zu splitten -- unabhängig vom Alter —, strich aber das Recht, das Splitten fortzuführen, solange unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Unser Antrag will die Altersgrenze beseitigen. Wir lassen dem Verwitweten das Recht, im Todesjahr und im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu splitten, fügen aber wieder hinzu, daß, solange unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, das Recht zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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das Recht, das Splitten fortzuführen, solange unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind. Unser Antrag will die Altersgrenze beseitigen. Wir lassen dem Verwitweten das Recht, im Todesjahr und im darauffolgenden Veranlagungszeitraum zu splitten, fügen aber wieder hinzu, daß, solange unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, das Recht zu splitten dem alleinstehenden Ehegatten weiter gewährt wird. Hier liegt folgender Gedanke zugrunde: Beim Tode eines Partners fällt die volle Verpflichtung des Unterhalts gegenüber den Kindern ganz auf den überlebenden Partner, der zu seinem eigenen Teile die Pflicht des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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andere, gleichgelagerte Fälle; es kam darauf an, ob Rechtskraft eingetreten war, ob die Steuer gezahlt war oder nicht gezahlt war; teilweise mußten Veranlagungsfälle bis weit in die Vergangenheit neu aufgerollt werden. Bei dieser Gelegenheit hat sich ergeben, daß das Prinzip, das man nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts durchführen mußte, das Prinzip der getrennten Besteuerung für Ehegatten, doch eine ganze Reihe von schwerwiegenden Konsequenzen im Gefolge hat, die nicht durchweg als glücklich bezeichnet werden können, ja zum Teil als sehr unerfreulich bezeichnet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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eingetreten war, ob die Steuer gezahlt war oder nicht gezahlt war; teilweise mußten Veranlagungsfälle bis weit in die Vergangenheit neu aufgerollt werden. Bei dieser Gelegenheit hat sich ergeben, daß das Prinzip, das man nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts durchführen mußte, das Prinzip der getrennten Besteuerung für Ehegatten, doch eine ganze Reihe von schwerwiegenden Konsequenzen im Gefolge hat, die nicht durchweg als glücklich bezeichnet werden können, ja zum Teil als sehr unerfreulich bezeichnet werden müssen. Es ist zwar neuerdings behauptet worden — in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Wir haben damit etwas verwirklicht, was auch insbesondere Anliegen der Opposition, Anliegen der SPD, gewesen ist, nämlich das Arbeitseinkommen gesondert zu behandeln. Niemals aber hat die Opposition, niemals haben auch die Wortführer der Opposition im Jahre 1954 etwa daran gedacht, das Prinzip der getrennten Besteuerung durchweg durchzuführen, weil sich damals auch die sozialdemokratische Fraktion darüber im klaren war, daß die Ausdehnung der getrennten Besteuerung auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf andere Einkunftsarten neben den Einkünften aus Arbeit zu ganz erheblichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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sich damals auch die sozialdemokratische Fraktion darüber im klaren war, daß die Ausdehnung der getrennten Besteuerung auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf andere Einkunftsarten neben den Einkünften aus Arbeit zu ganz erheblichen Schwierigkeiten für die Verwaltung führen würde. Nun, das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen, und ich habe nicht die Absicht, etwa im Sinne der Urteile des Bundesfinanzhofes vom Frühjahr 1957 die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im einzelnen, soweit sie steuerrechtlicher Art sind, unter die Lupe zu nehmen. Wir haben uns in das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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wir der Überzeugung waren, daß das Splitting — nämlich die dritte Lösung neben der getrennten Besteuerung und den Freibeträgen — eine Lösung sei, die in gutem mittelstandspolitischem Sinne gehalten ist. Wir glaubten, daß die Durchsetzung eines Splittingtarifes, ob nun limitiert oder nicht, das erste Anliegen einer steuerlichen Mittelstandspolitik überhaupt sei, weit hinaus über die Möglichkeiten, die durch die Wiedereinführung eines § 10 a für alle Gewerbetreibenden gegeben wären, nämlich zur Bildung unversteuerter Rücklagen. Weit darüber hinaus schien uns dieser Tarif die für den Mittelstand
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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ist heute praktisch Allgemeingut in aller Welt, in der Theorie, in der Wissenschaft, wie in der Praxis, daß eine Besteuerung über 50 % des Einkommens hinaus zu den erheblichsten Bedenken Anlaß gibt, und zwar aus den verschiedensten Gründen. Ein wissenschaftliches Institut, das auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hoch schätzen, hat bereits im Jahre 1954 und 1955 Vorschläge gemacht, die auf eine Besteuerung von höchstens 40 % hinauslaufen. Ein Herabgehen des Steuersatzes auf 40 %, das zu begrüßen wäre, ist aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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verschiedensten Gründen. Ein wissenschaftliches Institut, das auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hoch schätzen, hat bereits im Jahre 1954 und 1955 Vorschläge gemacht, die auf eine Besteuerung von höchstens 40 % hinauslaufen. Ein Herabgehen des Steuersatzes auf 40 %, das zu begrüßen wäre, ist aus haushaltspolitischen Gründen unmöglich. Wir sind dazu nicht in der Lage. Aber ich erinnere daran, daß einmal in einer wirtschaftlich viel schwereren Zeit, nämlich in der Zeit der Deflation zwischen 1931 und 1933, der maßgebende Vertreter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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Erfahrungen gemacht, nachdem wir Steuern abgeschafft haben. Ich denke an die Getränkesteuer. Nach ihrer Abschaffung ist der Preis der Getränke trotzdem derselbe geblieben. Welche Garantie hat man also, daß sich, wenn Sie heute die Einkommensteuer bei den ganz Großen abbauen, das irgendwie im Preis auswirken wird? Dr. Eckhardt (CDU/CSU) : Je wirtschaftlich vernünftiger die Einkommensteuer in ihrem Wesen ist, desto geringer ist das Interesse an einer Abwälzung und desto geringer ist der Anreiz, Betriebsaufwendungen zu machen, die nicht unbedingt durch die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]
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besonderen Vorzug der Vorlage betrachte ich die von mir eben erwähnte Tatsache, daß wir uns doch allmählich einem Höchststeuersatz von 50 % nähern und damit endlich einmal dazu beitragen, ein gerechtes Besteuerungsverhältnis zwischen Körperschaften und großen Personengesellschaften zu schaffen, ein Anliegen, das wir 1954 ebenfalls hier behandelt haben. Schließlich bin ich viertens der Meinung, daß der gesamte Tarif in seiner Ausgestaltung in eminenter Weise mittelstandspolitische Forderungen erfüllt, insbesondere ,die Forderung ,auf volle Berücksichtigung der Tätigkeit der mitarbeitenden Ehefrau. Fünftens. Darüber hinaus iglaube
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 19.06.1958 () [PBT/W03/00032]