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an die betrieblichen Regelungen, die bereits eine Zahlung von 90 % und mehr vorsahen, wobei durch höhere Beitragszahlung oder durch Verminderung des entsprechenden Betrages Verschlechterungen eingetreten sind. Ich war neulich in einem solchen Betrieb. Dort haben die Arbeiter die Auffassung vertreten, das Gesetz müsse eigentlich heißen „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeitgeber". (Abg. Ruf: Dann hätte man es doch beim alten belassen sollen! — Weitere Zurufe von der Mitte.) — Ich möchte nur feststellen, daß auch einzelne solcher Fälle vorliegen. Es geht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.02.1958 () [PBT/W03/00012]
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dem der Lohn zu rund 20 % immer aus Zuschlägen besteht. Ich denke auch noch an eine Reihe von anderen Gruppen, bei denen eine derartige Situation gegeben ist. Hier würden also nicht zu verantwortende Härten eintreten. Es gibt demnach keine Möglichkeit, das Problem, das Sie hier ansprechen, auf diese Art und Weise zu regeln. Der Herr Kollege Dr. Dittrich hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich außerdem bei einer solchen Regelung um eine sehr einseitige Entlastung, d. h. nur um die Entlastung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.02.1958 () [PBT/W03/00012]
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Lohn zu rund 20 % immer aus Zuschlägen besteht. Ich denke auch noch an eine Reihe von anderen Gruppen, bei denen eine derartige Situation gegeben ist. Hier würden also nicht zu verantwortende Härten eintreten. Es gibt demnach keine Möglichkeit, das Problem, das Sie hier ansprechen, auf diese Art und Weise zu regeln. Der Herr Kollege Dr. Dittrich hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich außerdem bei einer solchen Regelung um eine sehr einseitige Entlastung, d. h. nur um die Entlastung der Arbeitgeber
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krank. Es gibt Mißbräuche auf anderen Gebieten in weit stärkerem Maße, die aber niemals in dem Umfang in der Öffentlichkeit und vielleicht, auch nicht in diesem Hause diskutiert worden sind. Wogegen wir uns in aller Deutlichkeit wehren müssen — ich meine, das sollte einheitliche Auffassung in diesem Hause sein —, ist die Behauptung, daß die größte Gruppe unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik weniger Verantwortungsbewußtsein als irgendeine andere Gruppe unserer Gesellschaft habe. Die Arbeiterschaft hat in den vergangenen Jahren hohes Verantwortungsbewußtsein bewiesen. Ich denke
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schon gestern erklärt und wiederhole es heute noch einmal, daß der Auftrag der Gesetzgebung nicht nur dahin geht, gute Gesetze zu machen, sondern auch, deren Wirkung zu bedenken. Wir haben uns heute über den Inhalt eines der Gesetze zu unterhalten, das man bei einer Gesamtbetrachtung wohl nicht als gutes Gesetz ansehen kann. Bei der Diskussion über den Inhalt von Gesetzen, ihre Anwendung und ihre Auswirkung haben wir uns auch darüber klar zu werden, welche moralischen Auswirkungen sie haben. Wir haben also
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FDP zur Zeit — oder überhaupt — keine Lösung des Problems bringt. Ich meine, daß diese Form der Untersuchung und der Betrachtung dem sozialen Fortschritt mehr dient. Deshalb möchte ich ohne jedes Vorurteil, aber auch mit dem Mut, die unpopulären Dinge anzusprechen, das Problem als solches untersuchen. Ich halte es für falsch, zu einem Gesetz, auch wenn es nicht gut ist, sofort eine Novelle zu machen. Insofern stimme ich mit meinen Freunden in der CDU überein. Ich bin aber auch nicht dafür, überhaupt
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zitieren, was ich im Mai 1957 in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes gesagt habe. Ich will das nicht alles vorlesen, sondern Ihnen nur in die Erinnerung rufen — der Präsident möge es mir gestatten, und Sie darf ich bitten, das Protokoll nachzulesen —, daß ich damals schon darauf hingewiesen habe, das Problem des Ausgleichs und der Fürsorge im Krankheitsfall, besonders im Falle der langanhaltenden Krankheiten — das ist das sozialpolitische Problem — könne mit diesem Gesetz nicht gelöst werden; es gehe nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.02.1958 () [PBT/W03/00012]
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dritten Lesung des Gesetzes gesagt habe. Ich will das nicht alles vorlesen, sondern Ihnen nur in die Erinnerung rufen — der Präsident möge es mir gestatten, und Sie darf ich bitten, das Protokoll nachzulesen —, daß ich damals schon darauf hingewiesen habe, das Problem des Ausgleichs und der Fürsorge im Krankheitsfall, besonders im Falle der langanhaltenden Krankheiten — das ist das sozialpolitische Problem — könne mit diesem Gesetz nicht gelöst werden; es gehe nicht nur um die Frage der Lohnfortzahlung oder um die Zahlung des
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Karenztage anlangt, so brauche ich nur zu wiederholen, was ich damals deutlich gemacht habe: daß auch diese Frage nicht nur im Zusammenhang mit der Frage der Lohnfortzahlung zu regeln ist, sondern daß dies ein eminent wichtiges Problem der Krankenversicherungsreform ist, das nur im größeren Zusammenhang mit den Reformplänen gelöst werden kann. Der Minister für Arbeit hat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage einiger Abgeordneter seiner Fraktion die Frage nicht schlüssig beantwortet, sondern vielmehr offengelassen, „ob die Krankheitsdauer tatsächlich sprungartig angestiegen
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Herr Kollege Schellenberg, und haben noch hinzugefügt, ob denn etwa die Karenztage mit entscheidend für die Unmoral seien. Ich stimme zu, wenn gesagt wird, daß man ganz gewiß nicht nur von Unmoral der Arbeiter sprechen kann. Es wäre sogar verderblich, das zu tun. Man muß aber davon sprechen, daß durch ein falsch konstruiertes Gesetz die Unmoral sowohl der Arbeiter wie der Arbeitgeber wie auch einzelner Ärzte, die zu gerne bereit sind, nachzugeben und Bescheinigungen auszustellen, geradezu herausgefordert wird. (Beifall rechts.) Darüber
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rechnen müssen. Niemand ist davor gefeit. Aber es ist nun einmal ein Tatbestand, daß vor Erlaß des Gesetzes der Krankenstand im Schnitt in der Wirtschaft zwischen 5 und 6 % lag und jetzt zwischen 8 und 10 % liegt. Ich könnte Ihnen das mit sehr vielen einzelnen Beispielen und Statistiken — auch aus der Metallindustrie, von der ja in diesem Zusammenhang die Rede war — deutlich machen. Ich will mich keineswegs namens meiner Fraktion voll mit dem identifizieren, was Herr Dr. Oeter in seinem Aufsatz
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gibt, gerade in den Betrieben der Großindustrie in Nordrhein-Westfalen, Hessen und anderswo, die mit Recht darauf hingewiesen haben, wie wichtig es ist, sich nicht etwa verführen zu lassen, die Solidarhaftung der gesetzlichen Krankenversicherung — das gilt nicht nur für die Betriebskrankenkassen, das gilt auch für die Ortskrankenkassen und die Arbeiterersatzkassen — zu mißbrauchen. Leider ist heute nicht von der Dauer der Betriebszugehörigkeit gesprochen worden. Bei der Debatte in der ersten und in der zweiten Lesung und im Ausschuß habe ich immer wieder darauf
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mich da mit dem Problem „Arbeiter und Angestellte" und Ihrer Ideologie auseinandergesetzt. Im Interesse der Kollegen, die das wissen, möchte ich mich nicht wiederholen. Ich meine, daß die Gleichstellung ad hoc nicht möglich ist, daß es bessere Wege gegeben hätte, das Niveau des Arbeiters zu dem des Angestellten, des Angestellten zu dem ganz anders gearteten Recht des Beamten emporzuheben, daß aber alle Wege, einheitliches Recht ad hoc und mit Gewalt zu schaffen, immer falsche Wege sind. (Abg. Dr. Schellenberg: Ist Gesetz
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zu dem des Angestellten, des Angestellten zu dem ganz anders gearteten Recht des Beamten emporzuheben, daß aber alle Wege, einheitliches Recht ad hoc und mit Gewalt zu schaffen, immer falsche Wege sind. (Abg. Dr. Schellenberg: Ist Gesetz Gewalt?) — Ein Gesetz, das unter einem Streikdruck von außen und unter Zeitdruck, mit dem Sie damals gepreßt haben, so gemacht wird, führt zu einer gewaltsamen Lösung von Problemen, die man behutsamer besser gelöst hätte. Nun ist eine interessante Frage von dem Kollegen der SPD
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und Vereinfachungen. Sie sollten es sich nicht so einfach machen. Sie sollten nicht eine Ersatzkassenstatistik heranziehen. Sie wissen genau, daß dem Verband der Ersatzkassen Arbeiter- und Angestelltenersatzkassen angehören und daß es gar keine getrennte Statistik für die Angestelltenersatzkassen gibt, die das beweisen würde, was Sie hier behauptet haben, sondern daß natürlich die Arbeiterersatzkassen in noch stärkerem Maße als die Ortskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen dasselbe Dilemma hatten. Wer wollte das bestreiten? Der Herr Minister hat auf die Anfrage der CSU erklärt, es
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daß wir alle uns darum bemühen, bei der Krankenversicherungsreform Wege zu finden, die es ermöglichen, dieses Problem nicht, wie es Herr Schellenberg mehrfach getan hat, als eine Frage der sozialen Diffamierung der Arbeiter zu sehen; ich verweise auf das Protokoll, das hier zitiert worden ist. Ich meine vielmehr, daß wir dieses Problem so sehen sollten, wie wir es sehen müssen: als ein echtes Reformproblem der Krankenversicherung. Bitte schön, Herr Schellenberg! Dr. Schellenberg (SPD) : Frau Kollegin Kalinke, Sie haben sich dagegen gewandt
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Angestellten und der Beamten nicht fortgesetzt in der Diskussion gesellschaftspolitischer Probleme -- und das ist ein gesellschaftspolitisches Problem — dazu benutzen, um mit Klassenkampfideologien die eine Gruppe der anderen gegenüberzustellen und sie gegeneinanderzuhetzen! (Zurufe von der SPD.) Sie werden mit allen Versuchen, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Beamtenrecht gleichzuschalten, doch nicht zu einem Einheitsstand der Arbeitnehmer und auch nicht zu einer einheitlichen Entwicklung für alle kommen. Das haben Sie, lieber Kollege Schellenberg, in Berlin ja am besten erlebt. Sie haben die Beamtenrechte
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der Beamten nicht fortgesetzt in der Diskussion gesellschaftspolitischer Probleme -- und das ist ein gesellschaftspolitisches Problem — dazu benutzen, um mit Klassenkampfideologien die eine Gruppe der anderen gegenüberzustellen und sie gegeneinanderzuhetzen! (Zurufe von der SPD.) Sie werden mit allen Versuchen, das Arbeitsrecht, das Sozialrecht und das Beamtenrecht gleichzuschalten, doch nicht zu einem Einheitsstand der Arbeitnehmer und auch nicht zu einer einheitlichen Entwicklung für alle kommen. Das haben Sie, lieber Kollege Schellenberg, in Berlin ja am besten erlebt. Sie haben die Beamtenrechte beseitigt, und
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sogar eine Verschlechterung für sehr viele Arbeitnehmer eingetreten ist. Aber er hat dann hinzugefügt — und das soll auch loyal gesagt werden —: Natürlich für 15 000, für die übrigen ist das Gesetz eine Verbesserung. Hier ist genau wieder das Problem, auf das ich zuerst hingewiesen habe. Man kann eben nicht vom Großbetrieb aus und auch nicht vom Monopolbetrieb aus alle Probleme sehen wollen. Unsere Wirtschaft lebt mit der Erhaltung unserer mittelständischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und handwerklichen Betriebe. (Beifall bei der DP.) Man kann
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ändern. Ich mache Ihnen die Freude und komme zum Schluß. (Beifall und Zurufe.) — Ich weiß ja, es ist so anstrengend, den Problemen auf den Grund zu gehen und sie zu diskutieren, (Heiterkeit und Zurufe) aber es ist leider unser Auftrag, das zu tun. Ich fasse jedenfalls den politischen Auftrag in diesem Hause so auf, daß wir auch über die unbequemen Dinge nachdenken müssen. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben die Frage zu stellen: ist eine Verbesserung möglich? Wenn wir sie bejahen — meine
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bringen, aus denen sich eindeutig ergibt, daß der Prozentsatz der kranken Angestellten in der Grippewelle höher gewesen ist als der der Arbeiter. Ich verzichte darauf, dieses Problem erneut aufzugreifen; denn wir sind nicht der Meinung wie Sie, daß das Material, das das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung jetzt gesammelt hat, ausreicht, dieses Gesetz neu zu diskutieren. Wir glauben vielmehr ebenso wie die CDU/ CSU-Fraktion, daß der Beobachtungszeitraum sehr begrenzt ist und daß sich die Betrachtungsweise darüber hinaus durch die Grippewelle des
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in die Erinnerung zurückgerufen, wo wir um dieses ernste Problem hier gemeinsam gerungen haben. Es ist nicht so, wie Frau Kalinke hier soeben gesagt hat, daß wir, die CDU, damals von der SPD-Fraktion erpreßt worden seien, um dieses Anliegen durchzusetzen, das wirklich nicht erst in den letzten Monaten des 2. Bundestages zur Debatte stand. Dieses Anliegen hatte uns vielmehr schon ein oder zwei Jahre vorher beschäftigt. (Abg. Dr. Schellenberg: Drei Jahre!) Es war unser ureigenster Wunsch, zu einer Lösung zu kommen
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noch zu dieser Auffassung. Es ist doch logisch, daß ein Familienvater, der durch sein infolge Krankheit geschmälertes Einkommen bis dahin nicht wagen konnte, seine Grippe oder andere Krankheit, die er mit sich schleppte, auszuheilen, nun in die Lage versetzt wurde, das endlich ohne große Einbuße für seine Familie zu tun. (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.) Dazu steht Herr Minister Storch, wie gesagt, auch heute noch, vor allem deshalb, weil er sich dessen bewußt ist, daß infolge der Hochkonjunktur in der
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Lauf! Wir werden dann bestimmt erfahren, daß in der Arbeiterschaft zu 99 % so viel Moral steckt wie in jedem anderen Berufsstand. (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.) Ja, Herr Dr. Schellenberg, wir wollen mal ein Prozent annehmen, das sich in keinem Berufsstand hält; dieser Streusand wird irgendwo angeschwemmt, der aus anderen Berufen herübergekommen ist, und dessen Haltung soll dann bei der Arbeiterschaft verantwortet werden. Das geht nicht auf Kosten der Arbeiterschaft, sondern das ist der Streusand des Lebens
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Fehlgriff erwiesen. Lassen wir doch einmal ein Jahr vorübergehen, und versuchen wir dann mit aller Klarheit festzustellen, wie sich die Dinge entwickelt haben und was notwendig ist! Dann werden wir der gerechten Lösung nahekommen, die wir alle suchen. Das Ziel, das wir anstreben, die Beseitigung der Mängel, werden wir mit Hilfe aller Gutgesinnten erreichen. Die große Erankenvarsicherungsreform sollten wir gemeinsam mit diesem Anliegen in die Hand nehmen. Dann wird das Ergebnis so, wie wir es allgemein wünschen. (Beifall bei der CDU
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