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geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Täuschung ist das! — Kittelmann [CDU/CSU]: Was verstehen Sie denn davon? Mal ganz ernsthaft!) Aber kommen wir mal zu dieser Minierhöhung. (Dr. George [CDU/CSU]: Wie machen Sie das mit diesem einen Prozent?) Nach mir wird j a der Sozialsenator des Landes Berlin reden. (Dr. George [CDU/CSU]: Der versteht wenigstens etwas davon! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Reden wir doch mal darüber. — Jetzt bekommen die Rentnerinnen — in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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und sie wird es auch in Zukunft geben. Es wäre verfehlt, zu glauben, die Interessen von Millionen Rentnern und Millionen Beitragszahlern könnten der politischen Diskussion entzogen werden. Dennoch sollten alle Anstrengungen unternommen werden, diese Diskussionen auf ein Maß zu begrenzen, das der Zukunft der Rentenversicherung dient. Keiner darf oder sollte doch zumindest ein Interesse daran haben, den Rentnern durch immer neue Tatarenmeldungen Angst einzujagen. Deshalb zum Schluß und in aller Kürze vier Punkte, deren Befolgung mir nützlich erscheint. Erstens. Die Durchsetzung
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Frau Fuchs [Köln] [SPD]) Dann wird auch noch gesagt, Sie wollten das ganz anders konstruieren. Darüber würden wie j a heute mit uns reden lassen. Aber, Herr Blüm, fällt Ihnen, wenn Sie so argumentieren, eigentlich nicht auf, daß, wenn Sie das damals nicht verhindert hätten, heute schon zwei Drittel der Frauen teilweise mehr als zehn Jahre das Baby-Jahr bekämen? (Beifall bei der SPD) Das ist doch der Fakt. Ihr Kindererziehungsjahr ist im übrigen reine Augenwischerei. Sie bedenken die Frauen, die bessere
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gehört!) Sonst könnten Sie hier nicht den Ausschluß der Adoptivkinder proklamieren. Heyenn (SPD): Herr Kollege Blüm, ich habe Ihren Entwurf besser gelesen, als Sie unseren gelesen haben. Sollten Sie mich tatsächlich bei einem falschen Lesen beobachtet haben, dann will ich das gern korrigieren. (Kittelmann [CDU/CSU]: Da können Sie Ihre ganze Rede korrigieren!) — Dies glaube ich nicht, Herr Kittelmann. Ich wäre als Berliner Christdemokrat bei diesem kümmerlichen Schauspiel zur Rentenanpassung, das Sie geboten haben, hier ganz leise und würde die Klappe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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tatsächlich bei einem falschen Lesen beobachtet haben, dann will ich das gern korrigieren. (Kittelmann [CDU/CSU]: Da können Sie Ihre ganze Rede korrigieren!) — Dies glaube ich nicht, Herr Kittelmann. Ich wäre als Berliner Christdemokrat bei diesem kümmerlichen Schauspiel zur Rentenanpassung, das Sie geboten haben, hier ganz leise und würde die Klappe nicht so groß aufmachen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir haben Ihnen ein Konzept vorgelegt mit einer Gesamtversorgungsrente, mit Zeiten der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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nicht so groß aufmachen. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß kommen. Wir haben Ihnen ein Konzept vorgelegt mit einer Gesamtversorgungsrente, mit Zeiten der Kindererziehung, mit einer Rente nach Mindesteinkommen. Es ist ein Konzept, das auch durch den Wegfall der Halbbelegungsvorschrift bei den Ausfallzeiten, durch eine teilweise Wiederherstellung des alten Rechts bei den Ansprüchen auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente den Frauen insgesamt ein wesentliches Mehr an sozialer Absicherung im Alter bietet. Dem steht Ihr Konzept gegenüber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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auch durch den Wegfall der Halbbelegungsvorschrift bei den Ausfallzeiten, durch eine teilweise Wiederherstellung des alten Rechts bei den Ansprüchen auf Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente den Frauen insgesamt ein wesentliches Mehr an sozialer Absicherung im Alter bietet. Dem steht Ihr Konzept gegenüber, das im wesentlichen bei dem heutigen Recht bleibt und nur eine technische Reparatur darstellt. Ich rufe Sie angesichts von 2 Millionen unterversorgter Frauen, die keine Rente beziehen, angesichts der Tatsache, daß sich die Zahl der Rentenempfängerinnen, die zusätzlich Sozialhilfe beantragen müssen
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sondern das waren viele Fragen. Auf die Frage bezüglich der Seniorenfahrkarten ist Senator Fink schon sehr, sehr gut eingegangen. (Zurufe von der SPD) Zu den Mietsteigerungen: Selbstverständlich hat es in Berlin Mietsteigerungen gegeben, selbstverständlich auf einem niedrigen Niveau. Vergleichen Sie das einmal mit Ihrer Stadt Hamburg. (Kittelmann [CDU/CSU]: Die kennt er auch nicht!) Die Mieten in Berlin sind so niedrig wie in keiner anderen Großstadt. Dennoch — aber das können Sie natürlich nicht wissen — hat der Senat von Berlin für dieses
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lang das Durchschnittseinkommen erzielt hat, niedriger sei als der Sozialhilfesatz. Tatsächlich ist es aber so: Nach 40 Jahren Durchschnittsverdienst — ich weiß nicht genau, wie es nach 43 Jahren ist — hat die Witwe bereits einen Rentenanspruch von 813 DM. Vergleichen Sie das einmal mit dem Sozialhilfesatz von etwa 360 DM. Dann wissen Sie, daß es Zahlensalat einer „GRÜNEN Frau" war, die zum Generationenvertrag noch nicht viel beigetragen hat, was Sie hier vorgetragen hat. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe
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kann hier nicht madig gemacht werden und kann hier nicht wegdiskutiert werden. Das tatsächliche soziale Engagement der CDU/CSU-geführten Länder und auch der Koalitionsregierung in Bonn ist weit größer, als die Sozialdemokratenbehaupten, und vor allem weit größer als das Engagement, das die sogenannten Sozialdemokraten praktizieren. (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Was heißt hier „sogenannte"?) — Die sogenannten Sozialdemokraten, weil sie das Wort „sozial" im Munde führen, aber nicht in ihre tägliche Praxis eingeführt haben! (Dr. Vogel [SPD]: Sie sogenannter Feilcke! — Heiterkeit bei der
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Regierungskoalition, sind eine gute Grundlage, um eine solche offene Diskussion zu führen. Ich möchte auch einmal auf Gemeinsamkeiten in beiden Gesetzgebungsvorschlägen hinweisen. Da ist beiden Seiten des Hauses klar, daß z. B. die Harmonisierung der Alterssicherungssysteme ein dringendes Anliegen ist, das im Zusammenhang mit der Strukturreform geregelt werden muß. (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig!) Ich möchte auch darauf hinweisen, daß wir Freien Demokraten im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenversorgung unsere Position verändert haben. Ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, daß es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr richtig!) Ich möchte auch darauf hinweisen, daß wir Freien Demokraten im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenversorgung unsere Position verändert haben. Ich mache überhaupt keinen Hehl daraus, daß es mir persönlich außerordentlich schwergefallen ist, von dem Teilhabemodell, das in der Alterssicherungskommission meiner Partei 1979 entwickelt worden ist, herunterzukommen. Ich will das später im Detail begründen. Was die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung anlangt, orientieren sich die Liberalen an vier grundsätzlichen Punkten: erstens, Gleichbehandlung von Männern und Frauen entsprechend der Forderung
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27 Abs. 2, 1979 das Instrument der Anrechnung prinzipiell be-j aht haben. Wenn ich eben davon gesprochen habe, daß wir in erschreckend hohem Umfang auch bei den Kollegen Abgeordneten hier im Hause Unkenntnis über den Gesamtsachverhalt beobachten müssen, möchte ich das an dem Beispiel klarmachen. Nicht wenige Kollegen hier, draußen in noch größerem Umfang, stellen immer wieder die Frage, in welchem Umfang denn eigenes Einkommen mit der Rente verrechnet werde. Zum hundertsten Male muß wiederholt werden: Nach den Vorstellungen der Regierung
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diese Regelung ab, weil sie nach unserer Auffassung dem Versicherungsprinzip widerspricht. Aber all die Kritiker, die jetzt sagen, unsere Vorschläge würden dem Versicherungsprinzip widersprechen, haben während der Zeit, in der diese Witwerregelung praktiziert wurde, diese nie als ein Argument angesehen, das dem Versicherungsprinzip widerspricht. Interessanterweise — für mich erstaunlicherweise — knüpft bei der vorzeitigen Rente nach dem Tod des Ehegatten der SPD-Entwurf wieder an diese Witwerregelung an. Diese Rente wird — soweit nicht Kindererziehung vorliegt — davon abhängig gemacht, ob beim Tod des Ehegatten ein
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14 % der Mannesrente, zahlen müssen, kräftige Verluste in ihrem Gesamtrenteneinkommen haben. Mit anderen Worten: 1,2 Millionen Frauen zahlen die Zeche. Hier wird ein erheblicher Teil berufstätiger Frauen, die eigene Beiträge geleistet haben, zur Kasse gebeten, um ein Modell zu finanzieren, das es ermöglicht, auch denjenigen, die über relativ hohe eigene Einkommen verfügen, eine höhere Rente zu gewähren. Ich meine, auch nach dem Selbstverständnis sozialdemokratischer Sozialpolitik ist dies nicht zu verantworten. (Günther [CDU/CSU]: Das mußte einmal gesagt werden!) Die Bedenken gegen
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die heute zwei Rentenansprüche haben, würde für diese Lösung trotz der entstehenden Mehrkosten von 2,5 Milliarden DM zur Kasse gebeten werden. Nun gibt es Leute, die sagen: Dann macht doch 65%, das ist annähernd kostenneutral. — (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Nein, das geht nicht!) Dies geht wirklich nicht. Nur ein Beispiel. Wir müßten dann sogar schon einer Witwe mit 150 DM eigener Rente, deren Mann 1 000 DM Rente hatte, etwas wegnehmen. Das geht wirklich nicht an. Nur zwei Jahre nach der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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wegnehmen. Das geht wirklich nicht an. Nur zwei Jahre nach der Regierungsübernahme liegt uns nun ein Gesetzentwurf zur Hinterbliebenenrente mit Freibetrag vor, der finanzierbar, sozial ausgewogen und frauenfreundlich ist. Gleichzeitig beraten wir ein Gesetz zur Einführung von Erziehungszeiten im Rentenrecht, das mit dem hundert Jahre alten Unrecht, Erziehungsleistungen in der Sozialpolitik absolut zu mißachten, endlich Schluß macht. Meine Damen und Herren von der SPD, Sie schlagen nun vor; 70%ige Teilhabe, Verbesserung der Rente nach Mindesteinkommen und Ausdehnung der Erziehungsjahre, auch
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Gott!) Es werde erstmals das Bedarfsprinzip im Rentenrecht eingeführt, da Einkommen angerechnet wird. Einkommensanrechnungen, liebe Frau Fuchs, hat es bei Hinterbliebenenrenten aber schon immer gegeben. Das wissen Sie auch. Bisher wird den Männern, die in der Regel keine Witwerrente erhalten, das eigene Einkommen total, nämlich zu 100% angerechnet. (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Jetzt machen Sie die Ausnahme zur Regel!) Einer Witwe, die wieder heiratet, werden die Unterhaltsansprüche gegenüber dem neuen Ehemann auch total angerechnet. Sie wird abgefunden. Schließlich darf man nicht
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übersehen: Auch bei der Teilhaberente wird angerechnet, nämlich je nach Modell 30% oder 35% der eigenen Versichertenrente. Der Unterschied des Freibetragsmodells zu den anderen Anrechnungsmodellen besteht darin, daß hier erstmalig eine gleitende Einkommensanrechnung vorgenommen wird. Sie hat unbestreitbar die Wirkung, das Modell sozial ausgeglichen zu machen. Lassen Sie mich diese Wirkung an einem Beispiel verdeutlichen. Eine jüngere Witwe erhält eine Hinterbliebenenrente von 600 DM. Sie ist gezwungen zu arbeiten. Ihr Nettoeinkommen beträgt 1 200 DM. In diesem Falle ruhen nach dem
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Altersrente ab dem 65. Lebensjahr und erhält dann 125 DM für die Erziehungsleistung. Wer weniger als fünf Kinder hatte, der kann die fehlenden Beitragsjahre freiwillig nachbelegen und erhöht damit seine Erziehungsrente. Wir Abgeordneten der Union haben allerdings einen schweren Kummer, das räume ich ein: Wir können die 5 Milliarden DM nicht herbeischaffen, um .auch der Generation der heutigen Rentnerinnen Erziehungsjahre zurechnen zu können. Diese Frauen haben unter besonders schwierigen Bedingungen ihre Kinder aufgezogen, in Krieg und Nachkriegszeit. Wir empfinden sehr die
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für die Teilhaberente, für eine Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung einsetzen möchten. Sie möchten damit vielmehr die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung konsolidieren, ohne die Leistungen für die Hinterbliebenen verbessert zu haben. Vielleicht wollen Sie damit sogar auch den Bundeshaushalt konsolidieren, wie Sie das in den vergangenen Jahren ja getan haben; denn all Ihre Konsolidierungsbemühungen haben der Rentenversicherung nichts gebracht, sondern eigentlich nur dem Bundeshaushalt. Deswegen möchten wir Sie auffordern, sich noch einmal zu überlegen, ob es nicht doch richtiger und wichtiger ist, sich
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zu Ihnen?) — Wissen Sie, ob sie gemein ist, müssen Sie einmal die CSU fragen. Ich habe mit den Kollegen trotz allem ganz gut zusammenarbeiten können. In der Sache gab es — das muß ich sagen — fast unüberbrückbare Gegensätze. So will ich das einmal darlegen. Deswegen ist es auch richtig, das noch einmal zu unterstreichen. Jedenfalls wird alles das jetzt gemacht, was uns damals als eine Sache angekreidet wurde, die wir machen wollten, z. B. die Einführung der netto- statt der bruttolohnbezogenen Rente
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1985 () [PBT/W10/00115]
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müssen Sie einmal die CSU fragen. Ich habe mit den Kollegen trotz allem ganz gut zusammenarbeiten können. In der Sache gab es — das muß ich sagen — fast unüberbrückbare Gegensätze. So will ich das einmal darlegen. Deswegen ist es auch richtig, das noch einmal zu unterstreichen. Jedenfalls wird alles das jetzt gemacht, was uns damals als eine Sache angekreidet wurde, die wir machen wollten, z. B. die Einführung der netto- statt der bruttolohnbezogenen Rente. Das, was jetzt in dieser Höhe, in diesem
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Flugblatt als mögliche Entscheidung der sozialliberalen Koalition eine Rolle gespielt hat. Ich wende mich jetzt den strukturellen Fragen zu. Es gibt keinen besseren Beweis für die Notwendigkeit der von uns Sozialdemokraten geforderten Strukturreform in der Rentenversicherung als das heillose Durcheinander, das Bundesregierung und Koalition in den letzten zwei Jahren in der Rentenpolitik veranstaltet haben und noch immer veranstalten. Trotz massiver Kürzungen und offener und versteckter Beitragserhöhungen sind die Renten nicht sicherer, sondern unsicherer geworden; die Renten müssen auf Pump finanziert werden
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nicht weniger als siebenmal in das Rentenrecht eingegriffen, um die Zahlungsfähigkeit der Rentenversicherung sicherzustellen. Angesichts der Rentenpolitik dieser Bundesregierung ist mit weiteren Eingriffen zu rechnen. Sieben Konsolidierungsgesetze in acht Jahren — das kennzeichnet einen unhaltbaren Zustand. Das ist wie ein Auto, das nur anderthalb Monate im Jahr fahrtüchtig ist und den Rest der Zeit in der Werkstatt steht. In den acht Jahren von 1977 bis 1984 hat es nur eine einzige völlig ungeschmälerte bruttolohnbezogene und der Rentenformel entsprechende Rentenanpassung gegeben, und das
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