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der Feststellung überein: Beide Dienste sind zu achten, beide Dienste finden unsere Anerkennung, das Ausspielen des einen gegen den anderen hat keinen Sinn. (Hartmann [CDU/CSU]: Das eine ist die Regel, das andere die Ausnahme! — Dr. Emmerlich [SPD]: Sagen Sie das zu Herrn Dallmeyer, denn der hat das gegeneinander ausgespielt!) Deswegen und aus anderen Gründen ist es erstrebenswert, daß wir eine sehr sachliche Debatte führen, Polemik hintanstellen und versuchen, das Beste im Interesse der Anerkennung beider Dienste gesetzlich zu regeln. Was
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.12.1982 () [PBT/W09/00140]
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die Regel, das andere die Ausnahme! — Dr. Emmerlich [SPD]: Sagen Sie das zu Herrn Dallmeyer, denn der hat das gegeneinander ausgespielt!) Deswegen und aus anderen Gründen ist es erstrebenswert, daß wir eine sehr sachliche Debatte führen, Polemik hintanstellen und versuchen, das Beste im Interesse der Anerkennung beider Dienste gesetzlich zu regeln. Was bisher war, ist nach übereinstimmender Auffassung dieses Hohen Hauses unbefriedigend, eine neue Regelung wird seit langem angestrebt. (Dr. Emmerlich [SPD]: Warum wollen Sie es dann verschlechtern?) Wir haben zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.12.1982 () [PBT/W09/00140]
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SPD]: Herr Kollege KrollSchlüter, ich nehme zu Ihren Gunsten an, daß Sie nicht wissen, daß Sie Unsinn reden!) Bei der Erarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes sahen wir es als unsere Pflicht an, das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes unbedingt zu wahren und die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern aus Gewissensgründen sicherzustellen, sogleich aber auch die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht nicht zu gefährden. Darin sind wir uns
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.12.1982 () [PBT/W09/00140]
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der CDU/CSU — Jaunich [SPD]: Herr Kollege Kroll-Schlüter, das können Sie doch selber nicht glauben!) — Nehmen Sie uns das doch wenigstens ab (Jaunich [SPD]: Nein!) und sagen Sie in der Sache, wo Sie anderer Meinung sind. 19 oder 20 Monate, das genügt allemal nicht. (Jaunich [SPD]: Das ist doch nicht die Frage! — Dr. Emmerlich [SPD]: Es dreht sich doch um die Abschaffung der Gewissensprüfung! Die wollen Sie nicht, und das ist der Unterschied!) Recht und Pflicht bedingen sich gegenseitig. Das Grundgesetz
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der Verweigerung. (Dr. Emmerlich [SPD]: Verweigerung ist für die Qualitätsmerkmal!) Erst als so vieles in Zweifel gezogen wurde, erst als Fragwürdiges zur Ablösung des jetzigen Verfahrens auf den Weg gebracht wurde; erst als auch das jetzige Verfahren total abgelehnt wurde, das ganz so schlecht nicht ist — sonst hätten ja viele in der Anhörung nicht gesagt: Das ist uns im Grunde noch lieber als das, was ihr vorschlagt —, kam es zu steigender Ablehnung. (Zurufe von der SPD) — Passen Sie auf. — Wenn das
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Das Ziel jeglicher Reform im Bereich der Kriegsdienstverweigerung sollte die Abschaffung der unwürdigen Gewissensprüfung sein. (Beifall bei der SPD) Das haben alle Parteien in den letzten Jahren erklärt. Das Gesetz, das die CDU/CSU und die FDP vorgelegt haben und das hier zur Abstimmung steht, ist eigentlich nur ein Ausdruck tiefer Intoleranz gegenüber dem Jugendlichen, der in Gewissensnot ist und der das Recht aus Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes wahrnehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.12.1982 () [PBT/W09/00140]
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Alle Ihre Reden werden nicht an der Frage vorbeiführen, wie z. B. auch der Bundesjugendring richtigerweise formuliert hat. Dieses Gesetz schafft die Gewissensprüfung nicht ab. Im Gegenteil, es verschärft sogar noch, zur Gewissensprüfung kommt die Verlängerung des Zivildienstes. Das heißt, das Gesetz geht weit über die jetzt bestehende gesetzliche Regelung hinaus. Es bringt keine Liberalisierung, sondern genau das Gegenteil davon. (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Er zeichnet sich durch eine bestechende Logik aus!) In der Anhörung hat der Verwaltungsrichter Seibert richtigerweise gesagt
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es die Möglichkeit, zwischen dem Wohlfahrtsverband und dem betroffenen Zivildienstleistenden Absprachen zu treffen. Das heißt, er konnte sich eine Einverständniserklärung bei einem Wohlfahrtsverband holen, zum Beispiel bei der Caritas. Mit dieser Einverständniserklärung ging er dann zum Bundesamt für den Zivildienst, das diese Einsatzstelle akzeptiert hat. Das nehmen Sie weg. Das hat insbesondere der Vertreter des Caritas-Verbandes beklagt. Seine unabdingbare Forderung war, das beizubehalten. Selbst das nehmen Sie noch weg. Sie wollen also auch in diesem Bereich die Motivation untergraben und die
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Grundgesetzes als Steuerungsinstrument für die Anzahl der Wehrpflichtigen mißbrauchen wollen. (Beifall bei der SPD) Das kann die einzige Funktion und der inhaltliche Sinn dieser ganzen Bestimmung über das Außerkrafttreten im Jahre 1986 sein. Das heißt im Klartext: 1986 versuchen Sie, das Gesetz nochmals zu verschärfen, wenn es noch immer zu viele Kriegsdienstverweigerer gibt; dann hauen Sie nochmals zu und legen noch mal etwas drauf. Ich will Ihnen zum Schluß sagen: Wer grundgesetztreu ist, kann dieses Gesetz der CDU/CSU und der
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Prüfungsausschüssen darzulegen haben. Das ist deshalb zu rechtfertigen, weil sie sich immerhin einmal für den Dienst mit der Waffe entschieden haben. Wenn diese Entscheidung von ihnen gefällt worden ist, kann man wohl von ihnen verlangen, daß sie darlegen, warum sie das auf einmal nicht mehr tun wollen. Der Ersatzdienst wird künftig so ausgestaltet sein, daß eine Gleichbehandlung unter den Ersatz-dienstleistenden und im Vergleich mit den Wehrdienstleistenden sichergestellt ist. Das ist weder Abschreckung noch Bestrafung, sondern das ist Gleichbehandlung, Herr Gilges. Es
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sich zwischen 15 und 16 Monaten bewegt, aber näher an 15 Monaten liegt. Wenn man die fast identische Begründung beider Entwürfe liest, wird einem klar, warum sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch alle im Bundestag vertretenen Parteien sich über dieses Grundrecht, das so klar ausgeführt ist, hinwegsetzen. Die Wehrpflichtigen sollen dieses Grundrecht nicht, wie es heißt, „als ein Recht auf freie Wahl zwischen Wehrdienst und Zivildienst mißverstehen". Wir sind da ganz anderer Meinung. Solange nur wenige das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der
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ist also eine wichtige ethische Wertung, Herr Kroll-Schlüter. Seit der quantitativ vermehrten Inanspruchnahme des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung ist allerdings auch für ihn, den heutigen Familienminister, die Qualität dieses Grundrechts zur Knetmasse für die Soll-Stärke der Bundeswehr geworden, ein lästiges Anhängsel, das zu einer „lästigen Alternative" gestaltet werden muß, damit die sogenannten unechten Gewissensentscheidungen — wir haben das ja eben wieder gehört — ausgesondert werden können. Mit diesem Gesetz der Rechtskoalition hat die CSU ihr Ziel erreicht, den Zivildienst in eine Abschreckungswaffe gegen mögliche
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Beifall bei der CDU/CSU — Fortgesetzte Zurufe von der SPD) Ich möchte hier meine Stellungnahme zu diesem wichtigen Gesetzentwurf im Zusammenhang vortragen, weil dies auch für viele Hunderttausende von jungen Menschen wichtig ist, die zuhören und zuschauen und sich über das, was wir hier entscheiden, ein Urteil bilden müssen. Deshalb ist die Aussage, die ich soeben gemacht habe, gerade für diese jungen Menschen von entscheidender Bedeutung. Durch die zwei Fakten, die ich vorhin mitgeteilt habe, findet eben keine Prüfung des Gewissens
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Das beweist das Schicksal der Weimarer Republik. Jeder Staat braucht auch die mehrheitliche Zustimmung der Bürger. Die Verfassung ist kein Schlaraffenbett, in dem der arglose Bürger vor sich hindämmern darf, (Gilges [SPD]: Dann hätten wir das Kaiserreich!) sondern ein Haus, das ständig verteidigt, gefestigt und erneuert werden muß, das aber auch von seinen Bürgern nicht von innen demoliert werden darf. Dies gehört ebenfalls dazu. (Zustimmung bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: Schon gar nicht von der Regierung!) Aus diesem Grund
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Staat braucht auch die mehrheitliche Zustimmung der Bürger. Die Verfassung ist kein Schlaraffenbett, in dem der arglose Bürger vor sich hindämmern darf, (Gilges [SPD]: Dann hätten wir das Kaiserreich!) sondern ein Haus, das ständig verteidigt, gefestigt und erneuert werden muß, das aber auch von seinen Bürgern nicht von innen demoliert werden darf. Dies gehört ebenfalls dazu. (Zustimmung bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: Schon gar nicht von der Regierung!) Aus diesem Grund haben die Bürger die verfassungsrechtliche Pflicht, die Existenz
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Ich muß eines betonen, meine Kollegen von der SPD: Wir Liberale hätten mit einer Postkartenlösung sehr wohl leben können. Sie wissen auch, warum dies nicht möglich gewesen ist. (Zurufe von der SPD) Es gab viele Versuche, ein Gesetz zu schaffen, das den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung trägt. Unser Kompromiß, den wir mit Ihnen und mit den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts gefunden hatten, konnte in der sozialliberalen Koalition 1980 nicht mehr verabschiedet werden, weil dieses Gesetz an der SPD gescheitert ist. (Schröder [Hannover
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Geschichte dieses Gesetzes geht Jahre zurück. Aber auch nach der Anhörung haben intensive Gespräche stattgefunden. (Zuruf von der SPD: Nicht einmal die Protokolle waren da! — Weitere Zurufe von der SPD) Wir hatten zwei Fraktionssondersitzungen. (Zurufe von der SPD) — Herr Kollege, das Schreien hilft nichts. Schreien ist kein Argument. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Es fanden mehrere Koalitionsgespräche auf den unterschiedlichsten Ebenen statt. Die Änderungsanträge wurden von uns schriftlich begründet im Ausschuß eingebracht. Beschämend war allerdings das Verhalten der
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als Sie gesagt haben, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sei nicht kompromißfähig. Sie haben gesagt, im Grunde gehe es nur um 19 Monate hier und 20 Monate dort. Herr Kollege Kroll-Schlüter, Sie können nicht so unbedarft sein, (Zuruf von der SPD: Doch!) das mit Absicht so gesagt zu haben. Es muß wohl mehr dahinterstehen. Denn da geht es nicht um 19 Monate hier und 20 Monate dort, sondern einfach darum, daß Ihr Entwurf das, was Sie den Leuten versprechen, nicht realisiert. Sie schaffen
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eine Weile mit dem alten Gesetz zu leben, als mit Ihrem schlechten Entwurf zu leben. (Zuruf von der CDU/CSU: Da waren die Betroffenen der Grund! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU) Nun tun Sie bitte nicht so, als wenn das, was Sie in Ihren Änderungsanträgen angeblich als Konsequenz daraus gezogen haben, geeignet wäre, (Zuruf von der CDU/CSU: Ist aber geeignet!) diese Kritik zu entkräften. Was Sie hier vorgenommen haben, ist doch nur unter dem Rubrum „Kosmetik" einzuordnen. (Kroll-Schlüter [CDU
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CSU: So ist das auch!) und den Abbau des Sozialstaates vollzogen hätten. (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat Herr Schmidt getan!) Da haben Sie in Ihrer Auflistung eine Position genannt — nur auf die eine kann ich eingehen, weil Sie das so schnell hergebetet haben —, nämlich die Streichung des Übergangsgeldes für Schwerbehinderte. Sie haben zwei neue Mitarbeiter in diesem Haushalt bewilligt bekommen, einen für Öffentlichkeitsarbeit und einen für Ihr Ministerbüro, nicht mit unserer Stimme, aber mit der Stimme der neuen Mehrheit
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Sie haben in Ihrer klaren Sprache, Herr Kollege Sauter, gesagt, die einen leisteten Dienst am Frieden — Sie meinten die Wehrpflichtigen damit —, und die anderen leisteten Dienst im Frieden. Wenn Sie so sehr auf klar Sprache aus sind, dann lassen Sie das noch einmal in Ihren Ohren und Ihrem Hirn wirken, was dies für eine Botschaft für jene bedeutet, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst mit der Waffe nicht leisten können und statt dessen einen wichtigen gesellschaftlichen Dienst als Zivildienst leisten. (Beifall bei
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bei der SPD) Ich gehöre diesem Deutschen Bundestag seit mehr als zehn Jahren an. (Zuruf von der CDU/CSU: Viel zu lange!) Zehn Jahre gehöre ich dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit an. Mir ist kein einziges Gesetz bewußt, das in dieser Art und Weise behandelt worden wäre — und dies bei der Bedeutung, die dieses Gesetz für junge Menschen hat. (Beifall bei der SPD) Zum 1. 1. 1984 soll es in Kraft treten, und heute wird es durchgepeitscht; Ausschußberatung 50
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die Quittung für ihr Handeln erteilen. (Zurufe von der CDU/CSU) Sie haben, eingebettet in den Haushalt 1983 — in der Hoffnung, daß das alles klammheimlich über die Bühne geht —, Verschlechterungen des jetzigen Rechts herbeigeführt — das sind keine Verbesserungen — und versuchen, das als Verbesserungen zu verkaufen. Das ist unwahrhaftig. Das muß uns Probleme mit der jungen Generation bescheren. (Beifall bei der SPD — Zuruf von der FDP: Aufhören!) Ich hoffe nur, daß die jungen Menschen in den vor uns liegenden Wochen die einzelnen
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Zweckbindung schwerlich zu vereinbarende Etatisierung, nach der von der erwarteten Einnahme von 1 Milliarde DM rund 892 Millionen DM für die allgemeine Haushaltsdeckung, also nicht zweckgebunden verwandt werden. Mein Eindruck ist, daß wir uns mit einigen Komplexen des Haushaltsbegleitgesetzes 1983, das sicherlich aus Zeitgründen mit heißer Nadel genäht worden ist — das ist kein Vorwurf —, in der kommenden Wahlperiode nochmals werden beschäftigen müssen. Der Haushaltsausschuß jedenfalls muß es für unzumutbar und nicht wiederholbar halten, daß er neben seinen eigentlichen Aufgaben das Haushaltsbegleitgesetz
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Die Zweifel daran, ob die Wachstumsraten der Vergangenheit in Zukunft wieder zu erreichen sind, sind gestiegen. Gleichzeitig erleben wir in manchen Bereichen eine geradezu atemberaubende Produktivitätssteigerung als Folge des technischen Fortschritts. In dieser Situation besteht die wichtigste innenpolitische Aufgabe darin, das Übel der Arbeitslosigkeit zurückzudrängen, neue Beschäftigungschancen zu eröffnen und gleichzeitig die Systeme der sozialen Sicherheit funktionstüchtig zu erhalten. Dies sind die Ziele, zu deren Verwirklichung auch die Haushalts- und Finanzpolitik beitragen muß. Gelingen aber wird das nur, wenn wir uns
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