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etwas präziser formulierten Antrag gestellt. Damals berichteten die meisten Landesjustizverwaltungen, das Problem könne als erledigt angesehen werden. Wo damals noch Einzelfälle wegen abgelaufener Fristen nicht erledigt werden konnten, half dann im Jahre 1965, wie bereits erwähnt, das Schlußgesetz zum Bundesentschädigungsgesetz, das dafür gesorgt hat, daß sämtliche Fristvorschriften aufgehoben wurden und insofern die Möglichkeit besteht, auch später entsprechende Anträge zu stellen. Der Berliner Senator der Justiz hat in der Sitzung des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses am 27. Januar 1983 berichtet, zwischen 1970 und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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dann wissen wir, daß wir notfalls auch mit den Mitteln des Strafrechts aufgerufen sind, in gravierenden Fällen dem zu begegnen. (Beifall bei der FDP, der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Bundesregierung hat das Einundzwanzigste Strafrechtsänderungsgesetz erneut eingebracht, das in einiger Zeit zur Beratung stehen wird. Meine herzliche Bitte wäre die: Wenn manchmal Diskussionen im Land über das entbrennen, was bei uns möglicherweise nicht so ganz in Ordnung sein mag, dann wäre es ganz zweckmäßig, auch daran zu erinnern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Abg. Marschewski [CDU/CSU] meldet sich zu einer Frischenfrage) — Herr Kollege, Sie kennen das Spiel mit der Uhr. Es tut mir furchtbar leid. Die dahinterstehende politische Gesinnung kam bereits im Jahre 1955 in dem berüchtigten Huppenkothen-Urteil des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck, das ich hier wörtlich zitieren will: Ausgangspunkt dabei ist das Recht des Staates auf Selbstbehauptung. In einem Kampf um Sein oder Nichtsein sind ... bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutze erlassen worden. Auch dem nationalsozialistischen Staat kann man nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Jahr 1983 dennoch eines solchen Antrags politisch bedarf — und deshalb unterstützen wir ihn —, zeigt, wieweit die politische Wirklichkeit und das Grundgesetz angesichts des braunen Filzes in der westdeutschen Nachkriegsdemokratie auseinanderklaffen. Die Mörder waren hier jahrelang angesehene Staatsdiener — sie waren es, das läßt sich nicht leugnen — und auch Politiker und haben zum Aufbau von Staat und Justiz ihren entscheidenden Beitrag geleistet. Heute fordert man Juristen seitens des Justizministers wieder zu dem alten Kadavergehorsam gegenüber den Mächtigen im Staat und ihren Entscheidungen auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Anlasses dieser Debatte sind wir uns in allen Fraktionen einig. Auch ist es mit Sicherheit gut, daß hier, ausgelöst durch den mehrfach erwähnten Film über den Widerstand der Weißen Rose, Gelegenheit genommen wird — vor welcher Zahl von Abgeordneten auch immer —, das, was hier geschehen ist — im Justizbereich als einem Teil einer verbrecherischen Maschinerie —, wieder einmal zu diskutieren und in Erinnerung zu rufen. So weit sind wir einig. Zu den rechtstechnischen Dingen ist vieles gesagt worden, aber ich meine: keineswegs nur; das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Seine Voraussetzungen und sein Umfang sind wesentlich bestimmt von der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, die als oberstes Verfassungsprinzip nach der geschichtlichen Entwicklung des Asylrechts die grundgesetzliche Gewährleistung eines weitreichenden Schutzanspruchs entscheidend beeinflußt hat. Die Bundesrepublik ist damit das einzige europäische Land, das in dieser starken Form einen Rechtsschutz für Flüchtlinge in seine Verfassung hineingeschrieben hat, einen Artikel, der Schutz vor Auslieferung, Ausweisung, Abschiebung und Abweisung gewähren soll. Ich betone diese herausragende Stellung des Asylrechts nach dem Grundgesetz hier deshalb so nachdrücklich, weil
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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beim Asylverfahrensrecht auf der einen Seite und die Oberlandesgerichte und das Bundesverfassungsgericht beim Auslieferungsverfahren auf der anderen Seite, bei gleichem Sachverhalt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen könnten, etwa, daß die Verwaltungsgerichte im Asylverfahren die Gefahr der politischen Verfolgung für gegeben erachten, das Oberlandesgericht aber entscheidet, den Straftäter auszuliefern. Ist das nicht ein Unterlaufen des im Grundgesetz garantierten Asylrechts? Ich weiß, daß dazu auch von Fachleuten, von namhaften Juristen, kritische Fragen gestellt werden. Dennoch glaube ich, daß es gute Gründe für das geltende
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Verpflichtung. Ein Auslieferungsstopp träfe ja nicht nur Länder, bei denen das problematisch werden kann, etwa die Türkei, sondern er träfe in gleicher Weise England, Frankreich, Italien, USA — die westlichen Demokratien. Soll das auch für sie gelten? Gibt es einen Grund, das so zu regeln? Was wäre eigentlich mit unserem Interesse, mit dem Interesse der Bundesrepublik Deutschland, unseren staatlichen Strafanspruch gegenüber Straftätern durchzusetzen, die sich im Ausland befinden? Was ist eigentlich mit unserem Interesse? Wir haben darum gekämpft — ich bin damals Berichterstatter
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Sie mich in diesem Zusammenhang gleich auch noch einen Vorwurf aufgreifen, der vielfach erhoben wird. Ich weiß natürlich, daß auch ausländische Ersuchen denkbar sind, die mit manipulierten Unterlagen begründet werden. Natürlich kann auch ein Oberlandesgericht oder das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, getäuscht werden, aber wer kann Justizirrtümer überhaupt gänzlich ausschließen? Wir haben in der Bundesrepublik — ganz im Gegensatz zu dem, was sie gesagt haben, Herr Schneider — ein Maximum an rechtsstaatlichen Garantien. Zuständig sind die Oberlandesgerichte; ich als Jurist habe noch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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und unser aller volles Vertrauen verdienen. — Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Wurbs: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bachmeier. Bachmaier (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ereignisse der letzten Wochen sind Anlaß, das Spannungsverhältnis von Auslieferungs- und Asylrecht neu zu überdenken. Darin waren sich ja auch die Herren Vorredner einig. Wir müssen gesetzliche Änderungen ins Auge fassen, die es den politisch Verantwortlichen unmöglich machen, ein Grundrecht auf dem Altar einer guten polizeilichen Zusammenarbeit
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sensiblen und die Menschenrechte beachtenden Verfahren abgewichen. Ich wünschte wirklich — ich muß das wiederholen —, daß andere Regierungen sich diesem Vorbild ohne Zögern anschlössen. (Zustimmung bei der FDP und der CDU/ CSU — Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Das war vielleicht einmal!) Das Problem, das Sie hier schildern und das uns in der Tat beschäftigt, nämlich das richtige Verhältnis zwischen Auslieferungs- und Asylrecht, beschäftigt ja die Menschheit, wie man bei Tacitus nachlesen kann, seit mehreren tausend Jahren. Es ist in der Tat im deutschen Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Verfahren abgewichen. Ich wünschte wirklich — ich muß das wiederholen —, daß andere Regierungen sich diesem Vorbild ohne Zögern anschlössen. (Zustimmung bei der FDP und der CDU/ CSU — Schneider [Berlin] [GRÜNE]: Das war vielleicht einmal!) Das Problem, das Sie hier schildern und das uns in der Tat beschäftigt, nämlich das richtige Verhältnis zwischen Auslieferungs- und Asylrecht, beschäftigt ja die Menschheit, wie man bei Tacitus nachlesen kann, seit mehreren tausend Jahren. Es ist in der Tat im deutschen Recht das große Problem, was eigentlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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auf die Fälle, in denen das Asylrecht noch nicht rechtskräftig anerkannt ist, in denen das Asylverfahren also noch läuft. Es hat gesagt: In diesem Fall ist die Auslieferung zulässig. Nur ist dieser Zustand deswegen unbefriedigend, weil er geradezu dazu anreizt, das Asylverfahren prozessual in die Länge zu ziehen, um inzwischen die Entscheidung im Auslieferungsverfahren herbeizuführen. Das aber wirkt dem, was wir alle wollen, nämlich einer Beschleunigung der Verfahren, drastisch entgegen. Darum sollte auch nach unserer Meinung das geltende Recht geändert werden
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der Rechtsstaatlichkeit und der Gerechtigkeit unseres Landes vertrauen. Wenn wir das Asylrecht zu bloßem Papier werden ließen, würden wir unseren Staat verändern. Der hier vorliegende Gesetzentwurf erfaßt eben nur einen Teil der zu lösenden und zu behandelnden Probleme. Das Problem, das der Öffentlichkeit zuletzt bei dem Fall Altun deutlich geworden ist, muß gelöst werden. Wir sehen dem Vorschlag des Justizministers über die weitere Behandlung mit großem Interesse entgegen. Wir vertrauen darauf, daß dieser Vorschlag nicht allzulange auf sich warten lassen wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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erfreulicherweise ebenfalls der DGB-Landesbezirk Rheinland-Pfalz. Der DGB- Landesbezirk Rheinland-Pfalz unter Julius Lehlbach hat bereits im September 1982 Verfassungsbeschwerde eingereicht, und er hat vor kurzem feststellen müssen, daß sich die Bundesregierung dem DGB gegenüber genauso verzögerlich und hinhaltend verhält, wie sie das gegenüber den drei Großen Anfragen der GRÜNEN getan hat, die immerhin schon im Mai gestellt worden sind und deren Beantwortung mehrfach angemahnt werden mußte. Im Falle des DGB ist es ein noch größerer Skandal, da diese Verfassungsbeschwerde im Jahre 1982
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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Frage, die weite Teile der Bevölkerung beunruhigt, einen Dialog dieses Hauses mit der Bundesregierung über die Möglichkeiten des Wegschaffens von Nervengas, von Giftgas aus der Bundesrepublik eröffnen können. Statt dessen haben wir mit dieser sogenannten Antwort ein politisch-bürokratisches Konstrukt bekommen, das den wesentlichen Fragen ausweicht und im übrigen ein Verweiskatalog ist. Dies ist, schlicht gesagt, eine Zumutung im Umgang mit Volksvertretern, und es ist sozusagen das I-Pünktchen, das wir bekommen haben, nachdem wir bereits nach einem halben Jahr Fragepraxis in diesem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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können. Statt dessen haben wir mit dieser sogenannten Antwort ein politisch-bürokratisches Konstrukt bekommen, das den wesentlichen Fragen ausweicht und im übrigen ein Verweiskatalog ist. Dies ist, schlicht gesagt, eine Zumutung im Umgang mit Volksvertretern, und es ist sozusagen das I-Pünktchen, das wir bekommen haben, nachdem wir bereits nach einem halben Jahr Fragepraxis in diesem Haus die niederschmetternde Bilanz ziehen mußten, daß nämlich 80 % der Anfragen gar nicht wirklich beantwortet werden. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das Recht des Parlaments ist es zu fragen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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wir bekommen haben, nachdem wir bereits nach einem halben Jahr Fragepraxis in diesem Haus die niederschmetternde Bilanz ziehen mußten, daß nämlich 80 % der Anfragen gar nicht wirklich beantwortet werden. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Das Recht des Parlaments ist es zu fragen, das Recht der Regierung ist es zu schweigen! — Zuruf von der CDU/CSU) Wir fragen ja nicht immer dasselbe. Die Regierung antwortet aber in einer Art von politischem Dadaismus immer dasselbe. Die Art, wie die Regierung antwortet, kann man an einem
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Weise vorangegangen. Wir haben schon 1954 auf die Herstellung von A-, B- und C-Waffen feierlich verzichtet. Wir haben uns einer Kontrolle der Einhaltung dieser Verzichte freiwillig unterworfen. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Sehr gut!) Wir sind Vertragspartei des Genfer Protokolls von 1925, das jeden Einsatz von chemischen Waffen verbietet. Wir setzen uns für die weltweite Beseitigung dieser ganzen furchtbaren Waffenkategorie nachdrücklich ein. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Dann schicken Sie sie doch zurück in die USA!) Die Bundesregierung hat die C-Waffen-Verbotsverhandlungen in Genf mit substantiellen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1983 () [PBT/W10/00028]
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ganzen furchtbaren Waffenkategorie nachdrücklich ein. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Dann schicken Sie sie doch zurück in die USA!) Die Bundesregierung hat die C-Waffen-Verbotsverhandlungen in Genf mit substantiellen, praktischen Beiträgen gefördert. Sie hat im vergangenen Jahr ein vernünftiges und praktikables Nachprüfungsmodell vorgelegt, das aus einer Mischung von Regelkontrollen für besonders sensitive Verbotsbereiche und Kontrollen im Verdachtsfall besteht und dabei den Umfang obligatorischer, internationaler Ortsinspektionen auf ein Mindestmaß beschränkt. Unsere eigenen praktischen Erfahrungen mit Kontrollen zur Überprüfung unserer Herstellungsverzichte haben wir im Jahre 1980
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aller chemischer Waffen, der westlichen und der östlichen. Darum geht es, damit wir vor den Gefahren eines chemisch geführten Krieges bewahrt bleiben. (Zuruf von der CDU/CSU: Null-Lösung!) Das ist und bleibt das Ziel der Politik der Bundesregierung, ein Ziel, das wir im Rahmen unserer Friedenspolitik verwirklichen. Denn auch diese Verhandlungen über die chemischen Waffen sind eingebettet in das West-Ost-Verhältnis und in die breit angelegten Abrüstungsverhandlungen, die zwischen West und Ost geführt werden. Für alle diese Fragen gilt: Sicherheit ist nicht
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kann für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bündnispartner nur durch die feste Verankerung in der Nordatlantischen Allianz, im Bündnis mit den Vereinigten Staaten von Amerika gewährleistet werden. Die Bundesregierung bleibt dem Konzept der umfassenden Friedenssicherung durch das Atlantische Bündnis verpflichtet, das im Harmel-Bericht zum Ausdruck kommt. Das bedeutet Friedenssicherung durch Gewährleistung ausreichender militärischer Stärke und politischer Solidarität des Bündnisses zur Verhinderung von Aggression und Einschüchterung. Friedenssicherung durch Dialog und Zusammenarbeit mit dem Osten durch Rüstungskontrolle und Abrüstung: Wer eines dieser beiden
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Weg für konkrete Ergebnisse freimacht. Bei den Verhandlungen über nukleare Waffen, also bei den START- und den INF-Verhandlungen, haben die Vereinigten Staaten in jüngster Zeit neue Vorschläge eingeführt, die geeignet sind, die Verhandlungen substantiell vorwärtszubringen. (Lachen bei den GRÜNEN) — Ja, das finden Sie lustig. (Zuruf von den GRÜNEN: Nein, eine Frage von Herrn Ehmke!) Ich will Ihnen etwas sagen: Die Bürger in diesem Lande wollen wissen, wer einen konstruktiven Beitrag zur Abrüstung leistet. Das tut man am Verhandlungstisch, und das tut
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Regierung und das Bündnis unterstützt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Wurbs: Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Professor Ehmke? Genscher, Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege, da ich vorhin eine Frage abgelehnt habe, bitte ich, das auch bei Ihnen tun zu dürfen, so gerne ich normalerweise Fragen von Ihnen beantworte. (Gansel [SPD]: Wir finden Sie nicht lustig, wir finden Sie erschöpfend! — Dr. Marx [CDU/CSU]: Es ist offenbar der große Ernst, mit dem hier die Debatte
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Schritt ist, um so besser. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Am 26. September 1983 hat Präsident Reagan in seiner Rede vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusätzlich erklärt, die Vereinigten Staaten seien bereit, im Rahmen eines Abkommens, das gleiche globale Obergrenzen für landgestützte Mittelstreckenflugkörper vorsieht, nicht das gesamte sowjetische Potential durch die Stationierung von amerikanischen Mittelstreckenflugkörpern in Europa auszugleichen. Eine bloße Verlagerung der sowjetischen Raketen von Europa nach Ostasien ist damit nach wie vor ausgeschlossen. Die Vereinigten Staaten
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