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ein Beibehalten der bisherigen strengen Vorschriften entsprechen als eine Entfeinerung des Städtebaurechts. Die Revitalisierung der Städte und Gemeinden läßt sich nur durch eine besonders sorgfältige Planung und eine besonders behutsame Genehmigungspraxis erreichen. Es muß deshalb bezweifelt werden, daß das Ziel, das Städtebaurecht den heutigen Anforderungen des Städtebaurechts anzupassen, nämlich vornehmlich Stadterneuerung und nicht Stadterweiterung zu betreiben, mit dem Entwurf des Baugesetzbuches erreicht werden kann. (Beifall bei der SPD) Wenn Sie schon mir nicht folgen, Herr Kollege Schneider, folgen Sie diesem Sachverstand
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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die den einzelnen Bauherrn oft mehr tangieren als das eigentliche Städtebaurecht, fallen allerdings nicht in die Zuständigkeit des Bundes. (Conradi [SPD]: So ist es!) Wir müssen daher in der Öffentlichkeit den Eindruck vermeiden, der Bund werde ein einheitliches Regelwerk schaffen, das alle das Bauen betreffende Vorschriften enthält. (Conradi [SPD]: Das hat doch der Minister monatelang erzählt!) Der Bund hat sich auf das eigentliche Städtebaurecht zu beschränken. Zur Verwirklichung der genannten Ziele, insbesondere zur Erleichterung des Bauens, der Rechts-und Verwaltungsvereinfachung und zum
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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daß im Zuge der Modernisierung von Altbauwohnungen billiger Wohnraum vernichtet und bei der Errichtung neuer Wohnungen nach den DIN-Normen nur noch teure Wohnflächen angeboten wurden, alles eine Folge falscher Datensetzung durch Politik und Verwaltung. Wir dürfen daher in den Bemühungen, das Baunebenrecht und die geltenden technischen Baunormen den jeweiligen Verfahren anzupassen und überhöhte oder überflüssige bauliche Anforderungen abzubauen, nicht nachlassen. (Waltemathe [SPD]: Wer war damals Wirtschaftsminister?) Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, daß die Bundesregierung parallel zu den Arbeiten am Baugesetzbuch die erforderlichen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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für Austausch- und Ersatzland ersatzlos gestrichen werden. Können Vorkaufsrechte bisher noch zur Verwirklichung von städtebaulichen Erhaltungszielen im gesamten Gemeindegebiet geltend gemacht werden, so soll dies nunmehr auf Gebiete mit einer Erhaltungssatzung beschränkt werden. Ein weiteres Instrument zur Begrenzung des Bodenpreisanstiegs, das preislimitierte Vorkaufsrecht, § 28 a des Bundesbaugesetzes, soll bis auf die Anwendung auf Grundstücke für öffentliche Zwecke beschnitten werden. Diese Grundstücke können aber jetzt schon durch ein Enteignungsverfahren in Gemeindebesitz übergehen. Die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden werden sich nach ihrer finanziellen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Gemeinden und den Vertretern der Bürger in diesen Gemeinderäten überhaupt nichts zu. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: — Sehr richtig!) Er kommt zu dem Ergebnis, daß das, was er vortrage dazu veranlassen müsse, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Nein, meine Damen und Herren, das was Sie, Herr Minister Zöpel, zur Begründung dessen vorgetragen haben, daß dieser Entwurf zurückgezogen werden müsse, bestärkt uns in unserer Überzeugung, daß dieser Gesetzentwurf richtig ist und daß er unsere Unterstützung verdient. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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möglichst noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Meine Damen und Herren, würde sich das Parlament diesen Forderungen widersetzen, dann wären Teilnovellierungen deshalb unvermeidlich, weil auf zahlreichen Feldern konkreter Handlungsbedarf besteht. Der von Bundesminister Dr. Schneider begründete Entwurf macht es möglich, das gesamte Städtebaurecht auf die Aufgaben von Gegenwart und Zukunft auszurichten. Insbesondere drei wichtige Ziele sind dabei zu sehen: erstens, die Zusammenfassung und Fortentwicklung der städtebaulichen Materie in einem einheitlichen, für die Bürger und die Verwaltung übersichtlichen und praktikablen Gesetzeswerk, zweitens
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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verstärkte Absicherung der planungs- und bodenrechtlichen Grundlagen der Städte und Gemeinden. Was sich in der kommunalen Praxis bewährt hat und was sich auch ein Stück weit in der Kontinuität früherer Gesetzgeber vollzieht, wird übernommen. So bleiben z. B. das Planungsrecht, das Bodenordnungsrecht, das Erschließungsrecht und nach der Neuregelung bzw. der Novelle des Jahres 1984 auch das Städtebauförderungsrecht in der Grundtendenz bestehen. Die Regierung löst damit übrigens auch ein Versprechen ein, das sie damals bei der Novelle zum Städtebauförderungsgesetz abgegeben hat, als
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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der planungs- und bodenrechtlichen Grundlagen der Städte und Gemeinden. Was sich in der kommunalen Praxis bewährt hat und was sich auch ein Stück weit in der Kontinuität früherer Gesetzgeber vollzieht, wird übernommen. So bleiben z. B. das Planungsrecht, das Bodenordnungsrecht, das Erschließungsrecht und nach der Neuregelung bzw. der Novelle des Jahres 1984 auch das Städtebauförderungsrecht in der Grundtendenz bestehen. Die Regierung löst damit übrigens auch ein Versprechen ein, das sie damals bei der Novelle zum Städtebauförderungsgesetz abgegeben hat, als sie gesagt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Gesetzgeber vollzieht, wird übernommen. So bleiben z. B. das Planungsrecht, das Bodenordnungsrecht, das Erschließungsrecht und nach der Neuregelung bzw. der Novelle des Jahres 1984 auch das Städtebauförderungsrecht in der Grundtendenz bestehen. Die Regierung löst damit übrigens auch ein Versprechen ein, das sie damals bei der Novelle zum Städtebauförderungsgesetz abgegeben hat, als sie gesagt hat, man bemühe sich, diese Novelle in ein späteres Baugesetzbuch zu übernehmen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung in Rechtsprechung und Wissenschaft werden diese Materien aber auch fortentwickelt, neuen Zielen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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uferlosen Ausweitung von Zweitwohnungen entgegenzuwirken und für den Erhalt einer gesunden Struktur zu sorgen. Diese Bundesregierung handelt auf diesem Gebiet. Diejenigen, die glauben, daß wir nicht praxisnah handeln, erinnere ich daran, daß wir in dem, was die Regierung hier vorschlägt, das wiederfinden, was in Symposien im Allgäu, im Schwarzwald, bei Besuchen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein, aber auch in unseren eigenen Wahlkreisen hundertfach an Wünschen an uns herangetragen worden ist. Ich sehe hier — da ich aus dem Schwarzwald komme — einen wesentlichen Fortschritt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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mit Stadtplanung zu tun, nicht mit dem Bauen unmittelbar. Aber auch das Märchen der Rechtsvereinfachung erzählt der Minister, so als würde jetzt alles einfacher. In Wirklichkeit bleiben alle alten Flächennutzungspläne, alle alten Bebauungspläne bestehen. Sie gelten weiter nach dem Recht, das galt, als sie beschlossen wurden. Da tritt also überhaupt keine Vereinfachung ein. Schließlich sagen uns alle Fachleute, alle kommunalen Politiker und Planer, daß sich das Planungsrecht bisher bewährt hat, daß es eine sinnvolle Stadtentwicklung, ein Abwägen der öffentlichen und der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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für das Bauen im Außenbereich, eher umweltfeindlich wirken. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Wir haben den Beschluß der Umweltministerkonferenz vorliegen der am 8. November 1985 in München einstimmig gefaßt wurde. Die Umweltministerkonferenz hat gesagt, die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse in das Gesetz, das Gesetz müsse sehr viel weitergehende Maßnahmen enthalten. Es müsse von vornherein dafür sorgen — ich zitiere —, „daß durch eine geordnete städtebauliche Entwicklung Umweltprobleme erst gar nicht entstehen". Und weiter: „Umweltrelevante Beteiligungs- und Verfahrensregelungen müssen die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Betroffenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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kennen auch die Gemeinde, die um etwas mehr Gewerbesteuer willen ein Naturschutzgebiet opfern wollte, hätte nicht der Regierungspräsident nein gesagt. Ich kenne auch Gemeinden in Bayern, die sich nicht getraut haben, ihrem Investor, ihrem Hotelier am Ort, zu sagen: „Nein, das machen wir nicht." Die haben in der stillen Hoffnung genehmigt, der Regierungspräsident werde das dann schon kippen, und dann konnten sie ihrem mächtigen Hotelier am Ort sagen: „Wir hätten dir ja gerne geholfen, aber diese Bürokraten in München ...". Wir haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Entbürokratisierung zu haben, gedrängt hat, dies hier jetzt im Schnellverfahren durchzuziehen. (Magin [CDU/CSU]: Sie wissen nicht, wovon Sie reden! Sie kennen weder die Ursache noch die Wirkung!) — So war es! Wir haben die Zitate des Bauministers über das „Jahrhundertwerk", das mindestens acht Jahre brauche, j a noch hier liegen. Nein, wir werden kritisch an diesem Gesetzentwurf mitarbeiten, und wir werden dafür sorgen, daß er im Parlament sorgfältig beraten wird. Wir brauchen nicht nur Anhörungen, sondern auch Anschauungen, d. h. Planspiele
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Städtebaurecht mit uns nicht geben. Soviel will ich hier aber zum Abschluß jetzt schon sagen: Wenn Sie und Ihre Mehrheit — unbelehrbar, wie Sie meistens sind — diesen Entwurf am Ende unverändert verabschieden wollen, dann nicht mit uns. Wir wollen ein Planungsrecht, das unseren Städten und Dörfern, das der Umwelt und den Mitmenschen, das uns und unseren Kindern eine gute Zukunft sichert, und deswegen werden wir sorgfältig mitarbeiten und am Schluß prüfen, ob wir zustimmen oder ablehnen. (Beifall bei der SPD und bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Soviel will ich hier aber zum Abschluß jetzt schon sagen: Wenn Sie und Ihre Mehrheit — unbelehrbar, wie Sie meistens sind — diesen Entwurf am Ende unverändert verabschieden wollen, dann nicht mit uns. Wir wollen ein Planungsrecht, das unseren Städten und Dörfern, das der Umwelt und den Mitmenschen, das uns und unseren Kindern eine gute Zukunft sichert, und deswegen werden wir sorgfältig mitarbeiten und am Schluß prüfen, ob wir zustimmen oder ablehnen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Vizepräsident Westphal
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Abschluß jetzt schon sagen: Wenn Sie und Ihre Mehrheit — unbelehrbar, wie Sie meistens sind — diesen Entwurf am Ende unverändert verabschieden wollen, dann nicht mit uns. Wir wollen ein Planungsrecht, das unseren Städten und Dörfern, das der Umwelt und den Mitmenschen, das uns und unseren Kindern eine gute Zukunft sichert, und deswegen werden wir sorgfältig mitarbeiten und am Schluß prüfen, ob wir zustimmen oder ablehnen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Vizepräsident Westphal: Das Wort hat der Senator für
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machen wir nicht mit. (Beifall bei der CDU/CSU — Conradi [SPD]: Etwas anderes als so eine dumme Polemik habe ich von Ihnen auch nicht erwartet, Herr Franke!) — Ach Gott, wissen Sie, Sie kennen mich gar nicht, und deswegen können Sie das gar nicht beurteilen. (Conradi [SPD]: Doch, ich kenne Sie sehr gut! Ich kenne vor allem Ihre Amtsführung in Berlin und das, was damit zusammenhängt!) Das hat sich bei Ihnen wie ein roter Faden hindurchgezogen: mehr Staat, mehr Staat, mehr Staat
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Vizepräsident Westphal: Bitte schön, Herr Müntefering. Müntefering (SPD): Das möchte ich doch gern geklärt haben, weil das auch schon bei der Kollegin von der FDP vorkam: Gehen CDU/CSU und FDP davon aus, daß dieses Baugesetzbuch ein konjunkturpolitisches Instrument ist, das dazu führt, daß Hemmnisse — und wo sind sie? — beseitigt werden und daß im nächsten Jahr mehr gebaut wird? Vielleicht sagen Sie das doch einmal etwas konkreter. Senator Franke (Berlin): Es werden auf jeden Fall Hemmnisse beseitigt, und es wird auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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insbesondere erfreulich, daß von der Politik der Teilnovellen endlich abgegangen wurde und nunmehr eine Reform aus einem Guß vorgelegt wird. (Müntefering [SPD]: Das ist doch lachhaft!) Es ist damit gelungen, die rechtlichen Grundlagen des Städtebaus in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenzufassen, das auf die Gegenwarts- und Zukunftsaufgaben des Städtebaus ausgerichtet ist. Damit sind die Grundlagen für eine aktive Bau- und Wohnungspolitik, einer Politik also, die nicht nur reagiert, sondern selber gestaltet, gelegt worden. Von dieser Politik sind alle Bürger betroffen. Wohnen, Stadtgestalten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Wohnungspolitik, einer Politik also, die nicht nur reagiert, sondern selber gestaltet, gelegt worden. Von dieser Politik sind alle Bürger betroffen. Wohnen, Stadtgestalten und Stadterneuern berühren die Interessen eines jeden. Der wohnungspolitische Grundsatz steht damit fest: Das Wohnen muß bezahlbar bleiben, das lebenswerte Wohnumfeld muß menschlich gestaltet werden. Diesem Grundsatz trägt der Entwurf Rechnung. Er kann dies nur tun, weil er von der Politik der kleinen Schritte abgegangen ist und die Problematik abschließend regelt. Wir haben wie andere Bundesländer diesen Weg in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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vorgehen. Geänderte Vorschriften über die Bauleitplanung müssen verbesserte Grundlagen zur Lösung der Aufgaben des Städtebaus schaffen. Eine verstärkte Berücksichtigung des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege muß unserer Verantwortung für künftige Generationen gerecht werden. Obendrein muß es aber auch gelingen, das Bauen leichter zu machen. Das Recht ist zu vereinfachen. Überflüssiger Verwaltungsaufwand ist abzubauen. Bürokratie ist zu vermeiden. Die Rechtsstaatlichkeit muß gewahrt bleiben. Ordnungsgemäße Verfahren haben garantiert zu bleiben. Auf einen Nenner gebracht: Das Baugesetzbuch sollte die Diskussion über Rechts- und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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Baurecht vorlegen. Diese sollen in einen Gesetzentwurf einmünden, der dann in der nächsten Legislaturperiode ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden kann. Die Materie des Städtebaurechts, Herr Minister, ist im Laufe der letzten Jahre erheblich gewachsen. Das erkennen wir nicht nur an, das sehen wir genauso. Das haben wir in der Entschließung von 1979 festgelegt. An der Überarbeitung gibt es auch in der Fachwelt — so auch bei uns — keinen Zweifel. Allerdings muß man sich fragen, was aus der Ankündigung einer Reform aus einem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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sicherlich wußte: Die Städte, in denen wir im Jahre 2000 leben sollen, stehen bereits. Insofern müssen wir unser Baurecht danach ausrichten. Was wir brauchen, ist ein Städtebaurecht für die geänderten Rahmenbedingungen in unseren Städten. Was wir brauchen, ist ein Städtebaurecht, das auf die ökologischen und ökonomischen Entscheidungsnotwendigkeiten Rücksicht nimmt. Schrumpfungsprozesse infolge von Bevölkerungsrückgang oder Bevölkerungswanderung, Wandlung von Industrie und Produktion, Ressourcenendlichkeit, eine veränderte Einstellung der Menschen zur Umwelt und zum Stadtwohnen erfordern eine Haltung vom Gesetzgeber, von uns allen, die sowohl
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]
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der Gesetzgebung sein. Die Bevormundung der Bürger durch die Obrigkeit darf nicht wieder durch Zurückdrängen der Bürgerbeteiligung zurückgeholt werden. (Zustimmung bei der SPD) Mit der Zusammenfassung von Städtebauförderungsgesetz und Bundesbaugesetz gaukelt die Bundesregierung dem Bürger vor, ein Baurecht zu bekommen, das alle ärgerlichen Bestimmungen der Vergangenheit hinter sich liegen läßt. Bestimmungen, die geärgert haben, die Bürger heute noch in unseren Städten und Gemeinden ärgern, sind kaum im Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz zu finden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese beiden Gesetze
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.01.1986 () [PBT/W10/00188]