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einmal trocken!) wie uns die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts einen Weg gewiesen haben. Wenn Sie hier Zwischenrufe machen, dann möchte ich gern an etwas erinnern. (Hoffmann [Saarbrücken] [SPD]: An den Datenaustausch vom MAD!) Wir haben als Bundesregierung ein Gesetz versucht auszuführen, das in diesem Hause einmütig verabschiedet worden ist. (Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Eben! Eben!) Inzwischen haben wir eine Weiterentwicklung. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gesagt — dies konnte jeder vernehmen, als wir das Urteil und seine Begründung in Karlsruhe angehört haben —: Wir als Bundesverfassungsgericht
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und statistische Daten nicht vermengt werden dürfen, durchbrochen. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP) Ihr Vorschlag ist ausweislich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts datenschutzfeindlich, weil der Grundsatz der Trennung von Verwaltungshandeln und statistischem Handeln durchbrochen würde. Ich bitte, das nach Würdigung des Bundesverfassungsgerichtsurteils wirklich noch einmal in Ruhe zu bedenken, was Sie hier ausgeführt haben, Frau Kollegin Reetz. Also noch einmal: 1. kein Industriestaat kann auf Planungsdaten verzichten; 2. die unverzichtbare Trennung von Statistik und Verwaltungsvollzug muß wiederhergestellt werden
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Frau Kollegin Reetz. Also noch einmal: 1. kein Industriestaat kann auf Planungsdaten verzichten; 2. die unverzichtbare Trennung von Statistik und Verwaltungsvollzug muß wiederhergestellt werden. So unsere Forderung an das Volkszählungsgesetz 1983 am 30. März hier vor diesem Hause. Sie wissen, das Gericht hat den vorgesehenen Meldeabgleich als verfassungswidrig gekennzeichnet. Schließlich unsere dritte Forderung an das damalige Gesetz: Die Art und Weise der Datenerhebung darf nicht gegen den Schutz persönlicher Daten verstoßen. (Zuruf des Abg. Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]) Beispielsweise muß bei der
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FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man von dem rhetorischen Teil unserer Darbietungen absieht, dann muß man sagen, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine ungewöhnlich einigende Wirkung gehabt hat. In der Tat ist es ein Urteil, das nicht nur zitierfähige, sondern zitierwürdige Sätze enthält, wohin man blickt. Eine bemerkenswerte Entscheidung, die in der Tat ein Grundrecht statuiert, das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Daten, was bisher nur der Gesetzgeber im Land Nordrhein-Westfalen vollbracht hat. Diese Entscheidung mahnt
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sagen, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine ungewöhnlich einigende Wirkung gehabt hat. In der Tat ist es ein Urteil, das nicht nur zitierfähige, sondern zitierwürdige Sätze enthält, wohin man blickt. Eine bemerkenswerte Entscheidung, die in der Tat ein Grundrecht statuiert, das Grundrecht auf Schutz der persönlichen Daten, was bisher nur der Gesetzgeber im Land Nordrhein-Westfalen vollbracht hat. Diese Entscheidung mahnt — unter Beschreibung der modernen Informationstechnologie — in der Tat zur Zurückhaltung. Die Richter sagen: Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert
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wenn der Bürger sicher ist, daß die Möglichkeiten, die diese Technologie bietet, nicht vom Staat, aber auch nicht von anderen Gruppen oder Organisationen mißbraucht werden. (Schwenninger [GRÜNE]: Dann dürfen Sie nicht zur selben Zeit das Kabelfernsehen einführen!) — Verehrter Herr Kollege, das Kabelfernsehen werden weder Sie noch sonst jemand aufhalten. Ich bin auch nicht der Meinung, daß es aufgehalten werden muß. Vielmehr kommt es darauf an, wie man es organisiert; das ist das Problem. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU
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muß, um dieses Ziel zu erreichen, auch die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern in dieser Frage, nicht nur in dem Punkt der Finanzierung, rechtzeitig sichergestellt werden. Nun zurück zu den Eingangszitaten aus dem Urteil. Das Schöne an diesem Urteil, das Sie fast verhindert hätten, ist doch, daß es Bedeutung weit über das Volkszählungsgesetz hinaus hat, daß es wesentliche Wirkungen auf die notwendige Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes haben wird, daß es in der Tat, nach meiner Überzeugung, Auswirkungen auf das Personalausweisgesetz haben
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Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Na, na, na!) der Überzeugung, daß wir den Gemeinden auch bei diesem Volkszählungsgesetz wohl zutrauen könnten, sie würden das Statistikgeheimnis in rechter Weise wahren. Nun liegt seit dem 15. Dezember das Urteil vor. Ein Antrag der GRÜNEN, das Gesetz abzuschaffen, ist angesichts dieses Standes völlig überflüssig. (Zurufe von den GRÜNEN) Es wundert mich nicht das Vokabular, mit dem die GRÜNEN ihren Gesetzesantrag auf der ersten Seite und der Rückseite in der Begründung begleiten. Da ist wie damals in
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man gewünscht hat. Das ist der Gegenstand mancher Tragödie, aber manchmal wirkt es auch komisch, und dies scheint mir in diesem Fall — bei allem Respekt vor Ihrem Anliegen — so zu sein. (Burgmann [GRÜNE]: Sie wirken komisch!) Meine Damen und Herren, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat gesagt, daß die Verpflichtung, Religionsangaben zu machen, nicht die Freiheit des Religionsbekenntnisses beeinträchtigt. Es hat gesagt, daß die Verpflichtung, Auskünfte zu geben, einen Beamten oder Beauftragten in die Wohnung hereinzulassen, um den Fragebogen übergeben zu lassen
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Minister Zimmermann treuer als Sie selbst, die Sie dieses Gesetz mitbeschlossen haben, zu dem Gesetz gestanden und es in der Öffentlichkeit vertreten hat. (Duve [SPD]: Ein Durchhalteminister!) Das ist es, was wir von einem Minister erwarten: daß er das Gesetz, das vom Parlament rechtmäßig beschlossen und verkündet worden ist, durchzuführen versucht. Wenn er dafür sorgt, daß nicht jede Kritik, nicht jedes Herummotzen (Duve [SPD]: Hört! Hört!) an dem, was einmal beschlossen worden ist, zur Verunsicherung der Bevölkerung führt. (Schäfer [Offenburg] [SPD
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jede Kritik, nicht jedes Herummotzen (Duve [SPD]: Hört! Hört!) an dem, was einmal beschlossen worden ist, zur Verunsicherung der Bevölkerung führt. (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Harte Kritik am Verfassungsgericht!) so ist das durchaus auch ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zum Vertrauen, das der Bürger zu unserem Staat und auch zu uns als dem gesetzgebenden Parlament haben muß. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Fischer [Frankfurt] [GRÜNE]: Gott sei Dank wird hier gemotzt, wenn man Sie so hört!) Das hat überhaupt
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ist — als Politiker und als Jurist —, um zu wissen, daß dieses Urteil des Verfassungsgerichts für unsere Gesetzgebung Konsequenzen hat. . Wenn Sie nur einen kleinen Blick in die Behörden werfen, die sich mit diesen Dingen beschäftigen — Sie hätten theoretisch die Möglichkeit, das zu tun —, wüßten Sie, (Catenhusen [SPD]: Durchhalterede!) daß nicht nur die Beamten, die hier hinten auf der Bank sitzen, mit diesen Dingen fachlich beschäftigt sind, sondern auch eine ganze Reihe anderer Abteilungen sich intensiv mit den Konsequenzen des Urteils zum
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zusammenfassen, also auch die Kleinbetriebe einbeziehen, wäre dieses Verhältnis noch ungünstiger. Die Zahlen zeigen also, daß diese Regelung vor allem eine Begünstigung für Großunternehmen darstellt. (Zustimmung bei der CDU/CSU) Hier frage ich die Sozialdemokraten und die GRÜNEN: Wollen Sie das eigentlich? (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das haben sie doch schon immer gemacht!) Ich habe beim Arbeitsamt mit diesen 59 Jahre alten Arbeitslosen viele Gespräche geführt. Mir ist in der Mehrzahl der Fälle gesagt worden, daß sich finanzstarke Großunternehmen unter
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der Natur der Sache — nicht mehr so leistungsstark waren, aber auch deshalb, weil die Arbeitsplätze wegrationalisiert wurden. Für diese ausgeschiedenen älteren Arbeitnehmer ist lange nicht in jedem Fall ein jüngerer Arbeitnehmer eingestellt worden. (Zuruf der Abg. Frau Blunck [SPD]) Was das für viele ältere Arbeitnehmer bedeutet, die jahrzehntelang ununterbrochen treu gearbeitet haben und, wie wir es auch beim Arbeitsamt gesehen haben, kurz vor dem verdienten Ruhestand auf die Straße gesetzt und zum Arbeitsamt geschickt wurden, brauche ich Ihnen, glaube ich, nicht
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zieht daraus den Schluß: Die finanziellen Folgen der 59er Regelung aber haben alle zu tragen. Deshalb ist sie sozial und haushaltspolitisch nicht mehr tragbar. Wenn ihr so wollt, sind dies dem Grunde nach versteckte Subventionen zu Lasten der Allgemeinheit, und das alles ohne Wiederbesetzung der Arbeitsplätze. (Kolb [CDU/CSU]: Subventionen in Milliardenhöhe!) — Richtig, Kollege Kolb. Nachdem ich mich nun kritisch zu der Praxis einiger — ich betone, einiger, nicht aller — Großunternehmen geäußert habe, möchte ich noch etwas zu den kleinen und mittleren
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Das Wort hat die Frau Abgeordnete Fuchs. Frau Fuchs (Köln) (SPD): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Zum zweitenmal innerhalb einer Woche hat sich der Bundestag mit den Vorruhestandsplänen der Bundesregierung zu befassen. Viel besser noch als das eigentliche Vorruhestandsgesetz, das wir am letzten Freitag beraten haben, macht das nachgeschobene Ergänzungsgesetz zur Änderung des Rentenrechts und des Arbeitsförderungsgesetzes das wahre Gesicht der Operation 59 deutlich. Das ganze Projekt der Bundesregierung ist keine vernünftige Vorruhestandsregelung, sondern eine sozialpolitische Mogelpackung, meine Damen und
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knauserig und dürftig. Sie können doch Arbeitnehmern, die 40 oder 45 Jahre in einem Betrieb gewesen sind, nicht zumuten, am Ende ihres Arbeitslebens ihren Lebensstandard drastisch zu senken, Rentenversicherungseinschränkungen hinnehmen zu müssen. Und das auch noch als soziale Tat verkaufen, das nehmen Ihnen die Arbeitnehmer draußen nicht mehr ab. (Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Das nehmen Ihnen Ihre eigenen Leute nicht ab!) Die bisherige 59er-Regelung ist auch für die Arbeitgeber günstiger als das, was Sie uns jetzt mit dem
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gesagt —, wenn das Vorruhestandsregelungsgesetz vernünftig konzipiert und attraktiv gestaltet wäre. Deswegen haben wir in unserem eigenen Gesetzentwurf auch keine Einschränkung der 59er-Regelung vorgesehen. 59er-Regelung und Vorruhestandsgeld dienen doch auch unterschiedlichen Zwecken: Die 59er-Regelung soll in Einzelfällen unvermeidlichen Personalabbau sozial flankieren, das Vorruhestandsgeld soll den Arbeitsplatztausch zwischen älteren und jüngeren Arbeitnehmern ermöglichen. Beides kann nebeneinander bestehen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich erstens ein attraktives Finanzierungsangebot des Staates zum Vorruhestandsgeld, zweitens eine wirklich funktionierende und im praktischen Vollzug kontrollierte Wiederbesetzungspflicht und drittens
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erstattet werden. Haben Sie zwei Klassen von Sozialversicherung? Darf die Rentenversicherung ausgebeutet werden, während die Arbeitslosenversicherung geschützt wird? Was ist das für eine Logik der Sozialpolitik? Wenn der Arbeitslosenversicherung Leistungen erstattet werden müssen, dann hat auch die Rentenversicherung ein Recht, das Geld von den Arbeitgebern zu bekommen. Erklären Sie mir doch einmal, warum bei den einen ja und bei den anderen nein! (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Daß wir den Mittelstand anders behandeln, hat seine guten Gründe. Erstens
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würde. Wir wollen niemanden ruinieren. Und von den Betrieben, die wir subventionieren müssen, lassen wir uns, wie der Kollege Stutzer schon richtig gesagt hat, nicht Geld erstatten, weil das eine Erstattungsillusion wäre. Wir müßten dem Geldbriefträger erst das Geld geben, das er uns dann wieder zurückgeben würde. Diese Art von Schaukel- und illusionärer Umverteilungspolitik gehört nicht zu unserem Repertoire. Meine Damen und Herren, ich denke, daß wir mit guten Gründen vor die Arbeitnehmerschaft treten können, indem wir darauf hinweisen, daß wir
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Verzerrungen auf der Einnahmenseite sind ebenso ungerecht wie Verzerrungen auf der Ausgabenseite. Wir machen eine Politik mit gleichen Chancen für jedermann, eine Sozialpolitik der Gerechtigkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Vizepräsident Frau Renger: Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoss. Hoss (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion hat unzweifelhaft ergeben, daß die Regierung die Abschaffung der 59er-Regelung betreibt, weil sonst die vom Arbeitsministerium unter Leitung des Herrn Blüm vorgetragene Vorruhestandsregelung
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lange erhalten bleibt, bis eine bessere Regelung an ihre Stelle getreten ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Das sollte sich vornehmlich der Arbeitgeberflügel der CDU/CSU hinter die Ohren schreiben. Denn der darin enthaltene gute Gedanke wird von dem Konzept überlagert, das Stoltenberg und Lambsdorff, die Minister des Sozialsparkurses, gegen das setzen, was Herr Blüm ursprünglich vielleicht gewollt hat. Unter dem Strich kommt eine Regelung heraus, die schlechter als die derzeit bestehende ist. Deswegen ist sie nicht akzeptabel. Sie ist auch deshalb
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im großen und ganzen bei der jetzigen Rechtslage bleiben wird und auch von Unternehmen mit bis zu 60 Arbeitnehmern ein Drittel weniger erstattet werden muß. Positiv ist nach unserer Ansicht auch zu bewerten, daß das Kriterium der unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung, das gerade in der Anfangsphase erhebliche Auslegungsschwierigkeiten mit sich gebracht hat und das ja bisher die Voraussetzung für den Wegfall der Erstattungspflicht bildete, konkretisiert wird. Man wird in den Ausschußberatungen sicher zu prüfen haben, ob damit alle aufgetretenen Probleme abgefangen werden
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nicht zusammenhalten, bricht die Rentenversicherung zusammen. Nicht Generationenkonflikt, sondern Generationensolidarität — das ist die Gesinnung, von der unsere Rentenversicherung getragen wird. Um diesen Zusammenhalt der Generationen plausibler zu machen, haben wir die Rentenanpassung aktualisiert. Das ist wieder so ein rentenchinesisches Wort, das ich gern in den normalen Sprachgebrauch übersetze: Bisher folgte die Rentenerhöhung der Lohnentwicklung, die drei Jahre zurücklag. Jetzt wird sie unmittelbar an die Lohnentwicklung des vorhergehenden Jahres angekoppelt. Das schafft deshalb mehr Plausibilität, weil auf diese Weise der Zusammenhang zwischen
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war als die Lohnsteigerung — dann haben sich die Lohnempfänger beschwert, weil der Abstand so auseinandergerissen war. Wenn wir den Abstand verringern, stabilisieren wir die Verständlichkeit des Umlagesystems. Ich will nicht verheimlichen, daß wir dabei auch Geld gespart haben, als wir das zu diesem Zeitpunkt eingeführt haben. Aber ich verstecke und entschuldige diese Sparmaßnahmen gar nicht; denn diese Sparmaßnahmen haben wir der Not gehorchend durchgeführt. (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!) Das waren Rettungsaktionen. Wir sparen nicht aus Lust und
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