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Ihr Parteifreund Lochte, noch in dieser Woche davon gesprochen hat — übrigens auch in der Anhörung am 20. Mai 1985 —, daß gerade in dem von Ihnen genannten Bereich der Verbrechensbekämpfung vom maschinenlesbaren Personalausweis keinerlei Erfolge zu erwarten sind und daß er das für seinen Erfahrungsbereich im einzelnen nachgewiesen hat? Clemens (CDU/CSU): Herr Mann, Sie wissen: In der Anhörung war Herr Lochte seinerzeit der einzige Außenseiter, wie ich einmal sagen möchte, der sich gegen die Fälschungssicherheit der neuen Ausweise ausgesprochen hat. Alle
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 28.02.1986 () [PBT/W10/00202]
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Verabschiedung des Personalausweis- und Paßgesetzes und der Einführung neuer Ausweisdokumente, die angeblich einen mehrfachen Zweck erfüllen sollen, zwei Dinge erreichen: Die Ausweise sollen zum einen fälschungs- und verfälschungssicher sein; zum anderen soll durch die Schaffung einer maschinenlesbaren Zone das automatische, das heißt das computermäßige Lesen des Personalausweises und des Europapasses ermöglicht werden. Es ist zutreffend, daß dieses Gesetzgebungsvorhaben seit den 70er Jahren schon mehrfach beschlossen und wieder zurückgestellt wurde. Die SPD-Fraktion hat sich nicht dagegen gewehrt, daß am vergangenen, von Ihnen
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wollen —, müssen wir feststellen, daß die Sicherheitsexperten, die den fälschungssicheren Personalausweis immer forderten, zum Teil eine viel differenziertere Meinung vertreten und den Sicherheitsgewinn dieser Ausweisdokumente in Abrede stellen. Ich zitiere in diesem Zusammenhang den Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, das CDU-Mitglied Christian Lochte, (Zurufe von der CDU/CSU: Du meine Güte! — Der einzige war das!) — das ist richtig, das können Sie nicht vertragen —, (Zustimmung bei der SPD) der nämlich sagte: (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist immer noch derselbe
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zu gestatten, wie sie zum Aufrechterhalten der Sicherheit und Ordnung benötigt. (Beifall des Abg. Mann [GRÜNE]) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich mit einem Zitat des Vorsitzenden meiner Gewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei, Günter Schröder, abschließen; er sagt: Nicht das technisch Machbare und Mögliche ist der Maßstab für die Arbeit der Polizei, (Zuruf des Abg. Hinsken [CDU/CSU]) sondern das von den Bürgern Gewünschte und Notwendige, ausgerichtet und beschränkt durch die Verfassung. (Zuruf von der CDU/CSU) Der sogenannte fälschungssichere
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üblich in maßloser Weise Zwischenrufe machen, (Lachen bei der CDU/CSU — Zurufe von der CDU/CSU und der FDP) zeigt, daß Sie sich schuldig fühlen an einem Gesetz, (Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind nur beim Ablesen gestört worden!) das Sie machen mußten, weil die „Elefantenrunde" dies gefordert hat. Schönen Dank. (Beifall bei der SPD) Präsident Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch. (Mann [GRÜNE]: Jetzt kommt der liberale Eiertanz!) Dr. Hirsch (FDP): Herr Präsident! Meine Damen
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Dr. Jenninger: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch. (Mann [GRÜNE]: Jetzt kommt der liberale Eiertanz!) Dr. Hirsch (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann sich, wenn man an Datenschutz interessiert ist, über das Aufsehen eigentlich freuen, das bei diesem Gesetz deutlich geworden ist, weil nämlich dadurch jedermann klargeworden ist, daß der Staat nicht jedes denkbare Machtmittel einsetzen darf, auch wenn er hier einen guten Zweck — Fragen der Strafverfolgung — erfüllen will. Ausdehnung staatlicher Machtmittel kann dann, wenn ein
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CDU/CSU) Das sollte ohne Polemik möglich sein. Es kann auch der SPD, es kann auch den von ihr gestellten Innenministern nicht gleichgültig sein, Herr Winterstein, wenn die Polizei plötzlich als eine Organisation dargestellt wird, die nur darauf aus ist, das Recht zu brechen, ihre Mittel zu mißbrauchen und den Bürger zu unterjochen. Damit entziehen Sie der Polizei das Vertrauen der Bürger. Ob wir eine demokratische und — ich sage — republikanische Polizei haben oder nicht, hängt nicht von einem Detail des Gesetzes
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Derjenige, der Ihnen das aufgeschrieben hat, muß einen plötzlichen geistigen Aussetzer gehabt haben. (Zurufe von der SPD) Wir haben gemeinsam schon lange vor dem Volkszählungsurteil die Bedingungen definiert, die auch heute noch Bestand haben, daß maschinenlesbar nämlich nur der Name, das Geburtsdatum und die Ausweisnummer sein dürfen, daß der Ausweis keine heimlichen Mitteilungen enthalten darf und daß die Maschinenlesbarkeit nur von der Polizei und an der Grenze vom Zoll zum Abruf aus dem polizeilichen Fahndungsbestand benutzt werden darf. Ihre Bedenken können
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nur mit dem Ziel erfolgen, die Straftat, um die es sich handelt, festzustellen und aufzuklären. (Ströbele [GRÜNE]: Also nichts mit „Winke, winkel) Wollen Sie, wenn man bei dieser finalen, zweckgerichteten Aufklärung eine andere Straftat erkennt, meinetwegen feststellt, daß ein Auto, das durch die Kontrollstelle gefahren ist, gestohlen war, etwa dem Eigentümer dieses Autos sagen: Guter Mann, wir wissen zwar, wer deinen Wagen gestohlen hat, aber leider können wir nichts tun, weil Herr Ströbele dagegen ist? Wenn Sie so Datenschutz verstehen, bleibt
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Als zweites ist die Mißbrauchsgefahr da. Ich rede aber gar nicht von der Mißbrauchsgefahr, sondern ich rede davon, wovon auch Herr Baumann, der Datenschutzbeauftragte, in der letzten Woche im Innenausschuß immer wieder, bis nach Mitternacht, geredet hat, daß dieses Instrument, das Sie schaffen, daß dieser Schlüssel, den Sie schaffen, die Begehrlichkeit allüberall, im privaten Bereich und im öffentlichen Bereich, wecken wird, ihn zu benutzen, dieses Instrument einzusetzen und immer mehr Möglichkeiten für die Anwendung zu schaffen. (Hornung [CDU/CSU]: Das sind
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wecken wird, ihn zu benutzen, dieses Instrument einzusetzen und immer mehr Möglichkeiten für die Anwendung zu schaffen. (Hornung [CDU/CSU]: Das sind doch alles Unterstellungen!) § 3 a dieses Gesetzes gibt den Länderbehörden, gibt den Ländergesetzgebern, gibt dem Bundesgesetzgeber die Möglichkeit, das grenzenlos auszuweiten. Sie haben selbst gehört, daß Herr Baumann im Innenausschuß darauf hingewiesen hat — er hat von seinen Mitarbeitern ein Szenario entwickeln lassen —, für was das alles benutzt werden kann: (Hornung [CDU/CSU]: Ein Horrorgemälde!) für die Zugangskontrolle zu Banken
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Boris Becker, für all das kann das gebraucht werden. Herr Baumann hat sich unseren Bitten verschlossen, uns das vorzulegen, was seine Mitarbeiter erarbeitet haben, mit der Begründung, er wolle die Angst, die dann noch zusätzlich komme, nicht vergrößern. Das Horrorgemälde, das sich da in den Akten befindet, würde zeigen, daß wir mit unseren Befürchtungen leider allzu recht haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Der maschinenlesbare Paß — ich habe Ihnen im Innenausschuß den Brief einer Bürgerin vorgelesen, die an mich geschrieben hat; Sie
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Länder, die Befugnisse der Polizei und das betreffend, was alles später mit dem maschinenlesbaren Personalausweis und dem Paß gemacht werden kann, vorzulegen, wurde ich selbst von der SPD fast überfallen; mir wurde gesagt, das habe hiermit überhaupt nichts zu tun, das gehe uns überhaupt nichts an, und das sei auch gar nicht so schnell beschaffbar. Am nächsten Morgen lagen die Gesetzentwürfe vor, z. B. der aus Hessen. Nach diesen Gesetzentwürfen plant die Polizei — das müssen Sie wissen, wenn Sie das verabschieden
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mit Mord und mit all dem, wovon Sie immer reden, zu tun haben; vielmehr wird dafür nahezu jeder Paragraph des Strafgesetzbuches ausreichen, von der einfachen Körperverletzung bis dahin, daß sogar private Interessen geschützt werden. Die Polizei plant dies. Das Gesetz, das Sie hier heute verabschieden wollen, gibt der Polizei die Möglichkeit, das zu tun, und gibt den Ländern die Möglichkeit, dafür die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Damit wird genau das getan, worauf der Kollege Volmer heute morgen hingewiesen hat: Der Bürger wird
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tun haben; vielmehr wird dafür nahezu jeder Paragraph des Strafgesetzbuches ausreichen, von der einfachen Körperverletzung bis dahin, daß sogar private Interessen geschützt werden. Die Polizei plant dies. Das Gesetz, das Sie hier heute verabschieden wollen, gibt der Polizei die Möglichkeit, das zu tun, und gibt den Ländern die Möglichkeit, dafür die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Damit wird genau das getan, worauf der Kollege Volmer heute morgen hingewiesen hat: Der Bürger wird nahezu grenzenlos in den Dateien gespeichert, und damit soll soziale Kontrolle
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ein Begriff, der für die Polizei der maßgebliche ist, (Bohl [CDU/CSU]: Ist denn Ihre Bewährungszeit schon abgelaufen?) und das zeigt, daß die Polizei den Bürger als Fisch auffaßt, über den sie das Netz werfen kann, in dem alle hängenbleiben, das Netz, mit dem sie dann versucht, sich die großen und die kleinen, die grünen Heringe und die anderen herauszufischen. (Beifall bei den GRÜNEN — Kalisch [CDU/CSU]: Ja, wieder schlechte Zeiten für Terroristen!) Durch diesen § 163 d wird der Verdacht vorverlagert
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Beides, was Sie hier sagen, ist unzutreffend. Zunächst einmal hatte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei ausgiebig Gelegenheit, seine Gedanken zu äußern. Wir haben sie in die Beratungen eingeführt, wie Sie auch wissen. Wenn Sie nicht ausgezogen wären, hätten Sie das noch besser verfolgen können; denn wir haben noch eine ganze Reihe von Änderungen in die Formulierungen eingeführt, die Ihnen heute vorliegen. Meine Damen und Herren, der Sicherheitsgewinn durch die Fälschungssicherheit des neuen Passes und des Personalausweises ist unbestreitbar. Soll es
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übrigen bräuchte ein Ausweis gar nicht computergerecht zu sein; die moderne Elektronik kann jedes Schriftstück lesen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es kommt also nicht auf die maschinell lesbare Zone von Personalausweis und Paß, (Dr. Vogel [SPD]: Warum machen Sie das dann?) sondern entscheidend darauf an, ob die Verwendung der bei Ausweiskontrollen gewonnenen Daten präzise und unter Berücksichtigung des Datenschutzes geregelt ist. Genau das hat die Koalition in diesen Gesetzen getan. Paß- und Personalausweisgesetz enthalten wirksame Vorkehrungen für den Persönlichkeitsschutz, wie
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Sie schleudern diese Keule gegen die parlamentarische Opposition. Aber Sie treffen und beschädigen die parlamentarische Demokratie. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN) Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, wollen mit Ihrer Mehrheit ein Gesetz durchpeitschen, das tief in die Persönlichkeitssphäre des Bürgers eingreift und das zu einer tiefen Verunsicherung der Bürger in unserem Lande führen wird. (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sie wissen genau, was das für ein Unsinn ist, was Sie jetzt sagen!) Selbst in der
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Damen und Herren, hier geht es nicht um die Änderung eines 08/15-Gesetzes; hier geht es um die Änderung der Strafprozeßordnung in einem rechtspolitisch zentralen Punkt, nämlich um die Legalisierung der Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung durch die Strafverfolgungsorgane. Es geht darum, das Spannungsverhältnis von staatlichem Sicherheitsinteresse auf der einen Seite und Selbstbestimmungsrecht der Bürger auf der anderen Seite in einer verfassungsgerechten Weise aufzulösen. Hier, meine Damen und Herren, steht deutsche Rechtskultur auf der Tagesordnung. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir
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unabhängig von ihrem Gewicht, weitergegeben werden. (Zuruf von den GRÜNEN: Hören Sie, Herr Hirsch?) Nun, Herr Kollege Dr. Hirsch, berufen Sie sich zur Rechtfertigung dieser Regelung — wenn ich das richtig gelesen habe — gerne auf das in der Strafprozeßordnung verankerte Legalitätsprinzip, das die Staatsanwaltschaft verpflichtet, strafbare Handlungen zu verfolgen. Sie verkennen jedoch, daß dem Legalitätsprinzip kein Verfassungsrang zukommt und daß die Strafprozeßordnung selber eine Reihe von Durchbrechungen des Legalitätsprinzips enthält. (Zuruf von den GRÜNEN: Genau!) Nach meiner Meinung verkennen Sie auch, daß
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an der Debatte beteiligt. Wissen Sie: Dieser Eindruck, den Sie hier machen, ist doch der Eindruck einer Hilflosigkeit. (Zustimmung bei der FDP und der CDU/ CSU) Wenn Sie so stark gegen die Sache vorgehen, dann müssen Sie auch, wie wir das in der Koalition selbstkritisch getan haben, (Fellner [CDU/CSU]: Sich hinsetzen und arbeiten!) die Dinge beim Namen nennen. Sie müssen uns klipp und klar sagen, was Sie ändern wollen. Das haben Sie leider nicht getan. (Zustimmung bei der FDP und
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Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Sie erwecken den Eindruck, als könne der Ausweis privat im Parkhaus genutzt werden. Alles ist ausgeschlossen und verboten! Ich berate über das Gesetz seit Mitte der 70er Jahre. Ich kenne kein Gesetz, das so intensiv in Anhörungen mit Praktikern, Datenschützern und Wissenschaftlern behandelt worden ist und derart nach allen Seiten abgeklopft worden ist. Nach dem jetzigen Gesetz sind alle Ihre Befürchtungen gegenstandslos. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Ich kann doch
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langsam ein bißchen viel, Herr Präsident. Ich möchte doch im Zusammenhang vortragen. Die Gesetze, die wir in der Koalition vorgelegt haben, sind nur ein Teilstück der bevorstehenden Gesetzgebung. Es ist mit Recht gesagt worden, es fehlten Regelungen für den BGS, das BKA, die Strafprozeßordnung, die Verfassungsschutzgesetze und die Polizeigesetze der Länder. (Dr. de With [SPD]: Rasterfahndung!) Wir werden von einigen Überlegungen ausgehen, die uns immer geleitet haben. Computer ermöglichen nicht nur rationelle Verwaltungsarbeit, sie schaffen auch eine neue Qualität staatlichen Handelns
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in dieser Debatte vom 20. September 1979, der Kollege Pensky: Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt diese Vorlage, die die Grundlage dafür bildet, einen fälschungs- und verfälschungssicheren Personalausweis einzuführen. — Der Kollege Pensky fährt fort: ... war es auch notwendig, ein Personaldokument zu entwickeln, das erstens eine Fälschung oder Verfälschung ein für allemal ausschließt, das zweitens zur Erleichterung der Kontrolle, insbesondere der Grenzkontrolle, eine automatische Lesbarkeit ermöglicht ... So der Hauptredner der SPD-Bundestagsfraktion am 20. September 1979. (Hornung [CDU/CSU]: Das hat sich in der SPD
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