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oder Privatperson, kein anderes und kein besseres Verhältnis zu Boden und Tier hat, als damit nur Geld zu verdienen. Gerade aber die Mobilität des Bodens führt zu solchen Verhältnissen. Nicht nur in den USA wird die Landwirtschaft durch Kapital beeinflußt, das nicht aus der Landwirtschaft stammt. Auch die Sicherstellung der Ertragsfähigkeit als Zielsetzung des Entwurfs ist nicht mehr zeitgemäß. Heute trägt eine Ertragssteigerung durch Verpachtung, wie sie tatsächlich oft zu beobachten ist, nur dazu bei, die Überschußberge zu vergrößern. Zeitgemäß wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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kann deshalb hier nicht zur Kritik an dem jetzt vorliegenden Entwurf herangezogen werden. Wir glauben nicht, daß mit dem neuen Landpachtgesetz und mit der Vereinheitlichung eine neue und schönere Ära für die Landwirtschaft anbricht; wir glauben lediglich, daß ein Instrument, das auch erforderlich ist, jetzt wieder übersichtlicher und besser zur Verfügung steht, nachdem das verstreut geregelte Recht wieder im BGB zusammengefaßt worden ist. Was ich ausdrücklich erwähnen möchte, ist die durchgängige Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte mit ihren ehrenamtlichen Beisitzern, die über Fach-
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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im BGB zusammengefaßt worden ist. Was ich ausdrücklich erwähnen möchte, ist die durchgängige Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte mit ihren ehrenamtlichen Beisitzern, die über Fach- und Sachkunde, (Zustimmung bei der CDU/CSU) aber gelegentlich auch über ein gehöriges Maß an Personenkunde verfügen, das man bei landwirtschaftlichen Streitigkeiten auch gut gebrauchen kann, um zu angemessenen Urteilen zu kommen. (Zuruf von der SPD: Da hat er recht!) Genauso, wie sich die meisten Kaufleute bei der Kammer für Handelssachen besser aufgehoben fühlen als bei einer normalen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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der Abgeordnete Dr. Schwenk. Dr. Schwenk (Stade) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat schon einige Legislaturperioden her, daß das Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts im Bundestag eingebracht worden ist, ein Gesetz, das von Jahr zu Jahr und von der 8. bis zur 10. Legislaturperiode weitergeschoben wurde, bis es nun endlich verabschiedet wird. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Schwächen des Entwurfs zum Landpachtrecht zu tun; es hat vielmehr etwas damit zu tun
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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und ist der Weg für das jetzt ebenfalls zu verabschiedende Landpachtrecht frei. Ich will einmal dahingestellt sein lassen, ob sich die Mehrheit der Bundesländer mit dem Bund seinerzeit nicht einigen konnte oder nicht einigen wollte; jedenfalls wäre es sinnlos gewesen, das Landpachtgesetz ohne das Landpachtverkehrsgesetz zu verabschieden, weil dadurch alte Zusammenhänge zerstört worden wären, und deshalb mußte eben der Rechtsausschuß so lange warten. Schon die geringe Lesungszeit, die uns eingeräumt wurde, zeigt auf, daß eine gründliche Vorbereitung des Gesetzentwurfes uns heftige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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und das Gesamtwerk zustimmungswürdig ist. Wir bedauern auch, daß Sie die Passagen über die Einbringung in eine Kooperative ohne Zustimmung des Verpächters gestrichen haben. Die Kooperative hat jetzt nicht mehr die Bedeutung, die sie früher mal haben sollte. Aber nötig, das alles einzustampfen, war es nicht. (Mann [GRÜNE]: Das könnte ja wieder werden!) Noch einmal: die Einbringung von Überinventar, die nun dem Verpächter zuwächst, ist nicht ein Signal, die Kreditbasis des Pächters zu stärken. Sie haben zwar im Rechtsausschuß andere Auffassungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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davon gewesen, daß Sie die vorliegenden Änderungsanträge stellen wollen. Wenn Sie jetzt im Plenum plötzlich solche Anträge stellen, dann hätten Sie diese Anträge schon im Rechtsausschuß zur Diskussion stellen können. (Zuruf von der CDU/CSU: Unglaublich!) Meine Damen und Herren, das privatrechtliche neue Landpachtrecht löst einige Regelungen ab, die aus der Zeit der Jahrhundertwende stammen und die deshalb naturgemäß den Bedingungen einer modernen Landwirtschaft angepaßt werden mußten. Ich kann mich hier weitgehend auf die Äußerung des Kollegen Kleinert beziehen. Ich möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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aus der Zeit der Jahrhundertwende stammen und die deshalb naturgemäß den Bedingungen einer modernen Landwirtschaft angepaßt werden mußten. Ich kann mich hier weitgehend auf die Äußerung des Kollegen Kleinert beziehen. Ich möchte nur noch darauf hinweisen, daß, Herr Kollege Schwenk, das Verhältnis und der Interessenausgleich zwischen Pächter und Verpächter im Gesetzentwurf doch überhaupt nicht geändert worden ist. Wir haben eine gravierende Neuregelung, auf die Herr Kleinert hingewiesen hat, nämlich die generelle Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichtes — das darf ich erwähnen — auf einstimmige Empfehlung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 27.09.1985 () [PBT/W10/00160]
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darf Ihnen diese Änderungen überreichen und bitte, nun in die Debatte eintreten zu dürfen. Präsident Stücklen: Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Fahren Sie fort, Herr Abgeordneter Hasinger. Hasinger (CDU/CSU): Meine Damen und Herren! „Chemie und Umwelt" ist ein Thema, das zunehmend mehr Menschen nachdenklich macht. Spektakuläre Ereignisse haben die Offentlichkeit aufgerüttelt:. Störfälle wie in Seveso, Transportunfälle wie kürzlich in Kanada, der Hamburger Giftskandal. Die Menschen sind beunruhigt über Schadstoffkonzentrationen in Flüssen, in der Luft, im Erdreich. Die Zeitungen haben von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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bieten!) — Sind Sie anderer Auffassung, Herr Kollege Schäfer? (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Nein, ich frage, ob Sie einen solchen absoluten Schutz bieten können!) — Ich glaube, daß der Gesetzgeber einen solchen Schutz nicht bieten kann. Deswegen ist es wichtig, daß wir das im Parlament ganz deutlich machen, damit in der Offentlichkeit keine falschen Erwartungen geweckt werden. (Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]) Von den drei im Gesetz behandelten Bereichen, nämlich Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Arbeitsschutz, steht der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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es, die in Brüssel verhandelt hat; sie hat dort zugestimmt. Praktisch waren wir über weite Strecken der Ausschußberatungen zur Fotokopiermaschine dessen degradiert, was Ministerialbürokraten auf europäischer Ebene ausgehandelt hatten. (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Leider wahr!) Daß bei einem Gesetz, das völliges Neuland betritt, die wichtigen Entscheidungen nicht durch gewählte Parlamentarier fallen, ist auf die Dauer schwer erträglich. (Beifall bei der CDU/CSU — Zustimmung des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]) Das Chemikaliengesetz geht mit der Zusammenfassung verschiedener Gefährdungsbereiche von der Systematik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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ist durchaus zu begrüßen. Dennoch kann nicht übersehen werden, daß wir jetzt eine Gemengelage von Umweltgesetzen, die teils medienbezogen, teils stoffbezogen sind, besitzen. Dies macht eine Harmonisierung der bereits unübersichtlich gewordenen Umweltgesetzgebung zur Aufgabe kommender Jahre. Wir brauchen ein Umweltgesetzbuch, das die bisherigen Einzelvorschriften zusammenfaßt, strafft, von Ballast befreit, Doppelregelungen vermeidet und so übersichtlich ist, daß der Bürger von seiner Schutzwirkung auch wirklich überzeugt ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Jetzt noch mußten wir uns in den Ausschußberatungen bemühen, die Abgrenzung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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im Gesetz vorgesehenen Prüfungen vornehmen muß. Der Gesetzgeber gibt damit ein Stück Vertrauensvorschuß. Er geht davon aus, daß hier mit Sorgfalt vorgegangen und kein Pfusch geliefert wird. Ich möchte an diesem Ort feststellen, daß sich dieser Vertrauensvorschuß aus dem Verantwortungsbewußtsein, das die deutsche chemische Industrie in ihrer ganz großen Mehrheit bisher gezeigt hat, rechtfertigt. Außerordentlich vieles, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz und mit anderen Umweltgesetzen fordert, ist von der Industrie selbst längst entwickelt worden, ohne daß sie hierzu rechtlich gezwungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Stoff, der mit dem Menschen nie in Berührung kommt, so lange in die Augen von Kaninchen oder Meerschweinchen geträufelt werden, bis Reizungen oder Ätzungen entstehen? Geradezu unsinnig ist nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung das sogenannte LD50-Verfahren zur Ermittlung der Toxizität, das darin besteht, herauszufinden, bei welcher Menge des zugeführten Stoffes die Hälfte der beim Tierversuch eingesetzten Tiere eingeht. Es war übereinstimmende Meinung der Sachverständigen, daß mit sehr viel weniger Tieren sehr viel aufschlußreichere Ergebnisse erzielt werden können. Wenn sich die Regierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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So ist es!— Konrad [SPD}: Vielen Dank!) sondern darauf, daß die vielfältigen hier zu beachtenden Gesichtspunkte in dèr Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit nicht hinreichend abgeklärt werden konnten. Herr Kollege Konrad, Sie wissen, was damit gemeint ist. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, ist nur ein Gerippe. Seine volle Gestalt wird es erst durch zahlreiche Rechtsverordnungen erhalten. Da auf diesem Gebiet nur in einem einvernehmlichen Zusammenwirken von Bund und Ländern Vernünftiges herauskommen kann, bedürfen alle diese Rechtsverordnungen der Zustimmung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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alle diese Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates. Aber auch der Bundestag — dies sage ich jedenfalls für die CDU/CSU-Fraktion — wird diesen zweiten und wichtigen Teil der Regelungen zwar kritisch, aber nicht negativ verfolgen. Wir werden uns um das Kind Chemikaliengesetz, das wir heute in die Welt setzen, kümmern, meine Damen und Herren. Entscheidend wird es jedoch darauf ankommen, daß bei der Praktizierung des Gesetzes ein vernünftiges Verhältnis zwischen der chemischen Industrie als der Betroffenen und den ausführenden Behörden zustande kommt. Sicherlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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chemischer Stoffe vor, die nach bestimmten Kriterien auf Gesundheits- und Umweltschädlichkeit zu prüfen sind. Die verbindlichen europäischen Regelungen, wie beispielsweise die Anmeldefrist von 45 Tagen für Hersteller und Einführer vor dem InVerkehrBringen eines Stoffes, die Bindung der Prüfanforderungen an Produktionsmengen, das Gewicht der Prüfungen auf Umweltschädlichkeit, können das Herz eines engagierten Umweltschützers nicht besonders erfreuen. Dennoch ist die Richtlinie mit ihren Kompromissen politische Realität. Sie bindet den deutschen Gesetzgeber wie die anderen Parlamente der Europäischen Gemeinschaft. Diese Realität läßt kein Zulassungsverfahren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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gefährlichen Stoffen ausgehen können, weiter herabzusetzen. Für den Hersteller oder den Einführer von neuen Stoffen bedeutet die richtige Richtung mehr Rechtssicherheit, mehr Praktikabilität und eine EG-weite gegenseitige Anerkennung. Die gegenseitige Anerkennung wiederum setzt ein harmonisiertes Vorgehen innerhalb der EG voraus, das nicht zuletzt durch den besonders von Kritikern so oft als zu enges Korsett empfundenen Vorschlag einer „Richtlinie des Rates zur Sechsten Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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daß die Behandlung von Altstoffen in Übereinstimmung mit der EG geschieht. Schon um sinnlose Doppelprüfungen — und damit auch oft Tierversuche — zu vermeiden, aber auch um keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche chemische Industrie entstehen zu lassen, sind EG-einheitliche Maßnahmen die Grundvoraussetzung, das Ziel, das anzustreben ist. Ich hatte auf diesen Punkt bereits bei der ersten Beratung des Gesetzes ausdrücklich hingewiesen. Er ist jetzt in der Entschließung enthalten, die uns ebenfalls zur Verabschiedung vorliegt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die chemische Industrie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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mehr als bisher. Wissenschaft hat uns Neues gebracht. Wir müssen uns davor schützen, daß wir nur zufällig und auch zu spät unangenehm Neues über das Neue erfahren, und wir müssen uns auch davor schützen, daß wir letztlich doch zuwenig über das uns vertraute Alte wissen. Dies ist keine leichte, lückenlos zu bewältigende Aufgabe, keine kostenlose Aktion. Aber es muß, um erkennbare Risiken auszuschalten, künftig im erforderlichen Rahmen, d. h. mehr, geprüft werden und entsprechend gehandelt werden, ohne daß wir deswegen schon
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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auf das Krebsregister eingehen. Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Meldung von Krebsfällen, die im Verdacht stehen, durch Chemikalien verursacht worden zu sein, hat vor dem Bundesrat und dem Ausschuß nicht bestanden. Die Offentlichkeit setzt große Hoffnung in ein solches Krebsmeldesystem, das eine besondere Variante des Krebsregisters wäre. (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Machen Sie doch ausreichende Krebsregister!) Ich gehe zwar davon aus, daß derartige Meldungen — wie im Arzneimittelbereich — auch ohne Meldepflicht der Ärzte praktizierbar wären. (Hasinger [CDU/CSU]: Es gab aber erhebliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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weiter. Das Gesetz kann in diesem Punkte dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft leider nicht vorauseilen. Eine wichtige Rolle spielte in der Diskussion die Frage der Tierversuche. Alle Redner haben sie hier auch heute morgen angesprochen. Kritiker haben immer wieder erklärt, das Gesetz forciere solche Versuche unnötigerweise; (Hasinger [CDU/CSU]: Leider war es sol) im Rahmen des Chemikaliengesetzes genüge auch die Prüfung an schmerzfreier Materie. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß die wissenschaftlichen Voraussetzungen zur Zeit noch nicht gegeben sind, um die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Weil sie EG-widrig war!) — ja, ja —, dessenungeachtet hat der Ausschuß jedoch in einer Entschließung, für die ich mich ausdrücklich bedanke, gesagt, daß die Bundesregierung sich dieser Frage in der nächsten Legislaturperiode erneut annehmen und eine einheitliche Lösung für das Chemikaliengesetz, das Arzneimittelgesetz und das Pflanzenschutzgesetz suchen soll. Mir liegt an dieser Lösung —mir liegt daran, die Zahl der Tierversuche zu verringern — sehr. Aber, Herr Hasinger, es ist natürlich klar, daß gewisse Streichungen von Vorschriften im Chemikaliengesetz uns jetzt noch nicht des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Belastungen des Steuerzahlers wie der Wirtschaft. Alle diese Vorhaben haben wir im Unterausschuß unter Vorsitz meines Fraktionskollegen Albrecht Hasinger zu einem wesentlichen Teil in eingehenden, aber zügigen Verhandlungen verwirklichen können. Bei der Beratung im Unterausschuß kam es uns darauf an, das Notwendige und Praktikable herauszuarbeiten. Mit anderen Worten, alles das, was über die von der Europäischen Gemeinschaft vorgegebene Richtlinie hinausging und nicht den Arbeitsschutz betraf, sollte gestrichen werden. Wir haben Teile dieser Konzeption durchsetzen können und begrüßen es, daß die Koalitionsfraktionen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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richtig so!) Mit besonderer Aufmerksamkeit wurden bei den Gesetzesberatungen die Fragen des Arbeitsschutzes behandelt. Zur Vermeidung von Doppelregelungen mußte der Anwendungsbereich des Gesetzes derart abgegrenzt werden, daß doppelter Verwaltungsaufwand verhindert wurde und die Gesetzesklarheit und -bestimmtheit verbessert wurden. Es galt, das Auftreten von Regelungslücken auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu vermeiden. Es galt vor allem, für diejenigen, die aus beruflichen Gründen mit Chemikalien umgehen müssen, einen besonderen Schutz einzubauen. Ausdrücklicher Zweck des Gesetzes ist es daher auch, die Gefährdung von Arbeitnehmern
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]