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Förderungsvoraussetzungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz vor allem zu Lasten der wieder in das Erwerbsleben zurückkehrenden Frauen verschärft worden. Seitdem sind auch die Zahlen der Arbeitnehmerinnen, die an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, erheblich zurückgegangen. Hier ist jetzt nicht die Zeit und der Ort, das Bündel von Ursachen für diesen Tatbestand aufzuschnüren, das recht vielfältig ist. Doch eines ist klar: Politisches Versagen und Versäumnisse der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition spielen dabei eine erhebliche Rolle. Nicht ohne Grund drängt die Europäische Gemeinschaft die Bundesregierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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der wieder in das Erwerbsleben zurückkehrenden Frauen verschärft worden. Seitdem sind auch die Zahlen der Arbeitnehmerinnen, die an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, erheblich zurückgegangen. Hier ist jetzt nicht die Zeit und der Ort, das Bündel von Ursachen für diesen Tatbestand aufzuschnüren, das recht vielfältig ist. Doch eines ist klar: Politisches Versagen und Versäumnisse der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition spielen dabei eine erhebliche Rolle. Nicht ohne Grund drängt die Europäische Gemeinschaft die Bundesregierung, dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Entwurf des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz geschehen, der das Problem interessanterweise im Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht im Arbeitsrecht lösen will. Es stellt sich die Frage: Welche Wirkung ist von dem arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz zu erwarten, das wir heute im Deutschen Bundestag verabschieden, und zwar im Hinblick auf die geforderte und angestrebte Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz sowohl für den Zugang zur Beschäftigung wie auch für den Aufstieg von Frauen? Einen „Papiertiger ohne Biß" haben
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Wirkung des Gesetzes in folgende Frage gekleidet: Hat dieser Gesetzentwurf nicht nur Alibifunktion, und verändert er den gegenwärtigen Rechtszustand nicht eher noch zum Nachteil der Frauen? Die Vertreterin des DGB, Frau Blättel, hat auf meine Frage wörtlich geantwortet: Ein Gesetz, das den Arbeitnehmerinnen eine Verbesserung ihrer Situation lediglich vorspiegelt, brauchen wir nicht. Sollte deshalb während der parlamentarischen Beratungen es nicht gelingen, den Inhalt des Gesetzes in wesentlichen Punkten zu verbessern, wäre es angezeigt, auf dieses Gesetz jetzt zu verzichten. Meine Damen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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tatsächlich sehr ernstlich die Gefahr, daß mit diesem Gesetz den Arbeitnehmerinnen eine Verbesserung ihrer Situation lediglich vorgespiegelt wird. Das scheint auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen so zu sehen, die nach einer Pressemeldung vom Dienstag dieser Woche die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert hat, das Gesetz in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Das Hearing hat für jeden unvoreingenommenen Teilnehmer offenkundig gemacht, daß der hier von der Bundesregierung beschrittene Weg der Einführung eines § 611 a ins Bürgerliche Gesetzbuch untauglich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden. (Hört! Hört! bei der CDU/CSU) Das Hearing hat für jeden unvoreingenommenen Teilnehmer offenkundig gemacht, daß der hier von der Bundesregierung beschrittene Weg der Einführung eines § 611 a ins Bürgerliche Gesetzbuch untauglich ist, das angestrebte und von CDU und CSU voll bejahte Ziel, den Frauen auf dem Arbeitsmarkt endlich gleiche Chancen zu eröffnen, erreichbar zu machen. Ohne Zweifel sind Maßnahmen notwendig; denn die Rechtsprechungspraxis der letzten 30 Jahre hat bewiesen, daß der Grundgesetzartikel 3
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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offenen Diskriminierungen von Frauen zu, soweit sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschehen. Wie man den viel schwieriger nachzuweisenden indirekten, d. h. verschleierten Diskriminierungen von Frauen wegen ihres Geschlechts gesetzgeberisch und des weiteren zivil- und prozeßrechtlich überhaupt begegnen soll und kann, das scheint mir das wahrhaft ungelöste und im Grunde rechtlich auch kaum erfaßbare Problem zu sein, (Zustimmung bei der CDU/CSU) handelt es sich doch in Fällen, in denen Frauen sich indirekt diskriminiert fühlen, um diskriminierende Motive, die sie herausspüren, und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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vor Ende der Legislaturperiode noch etwas tun mußte, um eine der Bundesregierung angedrohte Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichterfüllens der EG-Richtlinie abzuwenden? Das muß man hier fragen. (Sehr wahr! bei der CDU/CSU) Nun meinen viele Kritiker des Gesetzes, das Problem wäre mit einer handfesteren Beweislastumkehr zugunsten klagender Frauen, wie sie im ursprünglichen Referentenentwurf erhalten war, in den Griff zu bekommen. Das sei die eigentliche Schlüsselfrage, sagen sie, mit der die Wirksamkeit dieses Gesetzes stehe und falle. Die Gewerkschaften und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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Weg von vornherein falsch ist und deshalb eine gesetzliche Regelung herauskommen mußte, die man tatsächlich nur als ein Nullum bezeichnen kann. In der Ausschußdrucksache 627, einer Stellungnahme von Professor Dr. jur. Wolfram Henckel, wird das Problem sehr deutlich gemacht, um das es hier geht. Dort kann man lesen: Deshalb muß für die Beweislastverteilung in § 611 a Abs. 1 des Entwurfs die Frage gestellt werden, welche Interessen hier einander widerstreiten und wie diese Interessen abwägend zu bewerten sind. Das Interesse des Arbeitgebers
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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man lesen: Deshalb muß für die Beweislastverteilung in § 611 a Abs. 1 des Entwurfs die Frage gestellt werden, welche Interessen hier einander widerstreiten und wie diese Interessen abwägend zu bewerten sind. Das Interesse des Arbeitgebers zielt auf seine Abschlußfreiheit (Vertragsfreiheit) , das des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf Gleichbehandlung. Beide Interessen sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Vertragsfreiheit darf nicht stärker eingeschränkt werden, als es der Gleichbehandlungsgrundsatz fordert, der Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht enger begrenzt werden, als es die Vertragsfreiheit fordert. Daraus ergibt sich eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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läge also in der Mitte; aber eine mittlere Lösung gibt es bei der Beweislastverteilung nicht. Das ist eben das Problem des § 611 a BGB. Auch noch auf ein anderes, schwerwiegendes und sehr grundsätzliches Problem der Beweislastumkehr will ich aufmerksam machen, das ebenfalls Professor Henckel im Hearing angesprochen hat. Es gibt Beweislastumkehr für Verschulden und dergleichen mehr, — sagt er — aber nirgendwo ist ein Satz zu finden, in dem einer bestimmten Berufsgruppe oder einer Gruppe von Bürgern rechtswidriges Verhalten unterstellt wird, ohne daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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dies der falsche Weg ist, die Opposition im Ausschuß mit Ausnahme von zwei Kollegen und bei einer Stimmenthaltung dem Gesetzentwurf zugestimmt hat? Frau Verhülsdonk (CDU/CSU): Herr Kollege Egert, ich bitte Sie, den Rest meiner Ausführungen anzuhören. Dann wird Ihnen das alles deutlich gesagt. (Beifall bei der CDU/CSU) Was den Entschließungsantrag der Koalition angeht, so spricht er Bände. Man riecht geradezu die negativen Erwartungen der Koalition in bezug auf das Gesetz und seine Auswirkungen, und man begreift, daß der angeforderte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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was die Liberalen alles für sie machen, später mal. Vielleicht. (Franke [CDU/CSU]: Aber nur vielleicht!) Das erbittert wiederum, die SPD, — fährt Hoffmann fort — weil sie weiß, daß es ja nicht zuletzt Lambsdorff ist, der augenblicklich das Gleichberechtigungsgesetz im Arbeitsrecht, das wahrscheinlich nützlicher sein würde als jedes Anti-Diskriminierungsgesetz, so ausdünnt Wahrscheinlich wird sich die Koalition auf ein Gesetz ohne Biß einigen Hoffmann fährt dann fort: — nur der Opposition wird es noch zu scharf sein. Stimmt alles — bis auf den letzten Satz
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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von der CDU/CSU: Wo ist der DGB geblieben?) Verständlicherweise verfolgen daher Frauen und ihre Interessenvertreter den Gesetzgebungsgang besonders kritisch und voller Skepsis. Sie betrachten insbesondere die Frage sehr kritisch, ob die heutige Beschlußfassung und das anstehende Gesetz ausreichen werden, das jahrzehntelange Warten zu beenden, um ihnen nach den gleichen Pflichten jetzt auch die gleichen Rechte im Arbeitsleben zu sichern. Mit dem Teil des Gesetzes, der die Gleichberechtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Inhalt hat, setzen wir konsequent jene Gesetzgebungsarbeit fort
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daß es bisher für die Betriebsräte sehr schwierig war, dieses auch konkret nachzuweisen. Wir bringen dieses in gesetzliche Ansprüche. Für den Betriebsrat wird es in Zukunft viel besser möglich sein, dieses auch zu überwachen. (Müller [Berlin] [CDU/CSU]: Meinen Sie, das änderte etwas daran?) — Ich habe Sie leider nicht verstanden. Es ist hier akustisch nicht angekommen. Ich möchte an dieser Stelle dringend an die Gewerkschaften appellieren, ihren Betriebsratsmitgliedern durch Schulungen schriftliche Arbeitsmittel, entsprechende Unterlagen an die Hand zu geben. Ich kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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der Stellen werden verboten. Ob nun Stelleninserate in Zeitungen oder Zeitschriften erscheinen, ob sie innerbetrieblich durch Aushang oder Rundschreiben erfolgen, jede Stelle soll einem Mann wie einer Frau gleichberechtigt angeboten werden. Für wichtig halte ich es auch, daß dieses Gesetz, das die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zum Inhalt hat, auch in den Arbeitsstätten, in den Betrieben und Verwaltungen sowie den Geschäften zum Aushang gebracht wird. Auch hierbei handelt es sich um eine vom Ausschuß beschlossene Ergänzung der Regierungsvorlage. Ich möchte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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in den Arbeitsstätten, in den Betrieben und Verwaltungen sowie den Geschäften zum Aushang gebracht wird. Auch hierbei handelt es sich um eine vom Ausschuß beschlossene Ergänzung der Regierungsvorlage. Ich möchte dringend an Arbeitgeber, Betriebsräte und Personalräte appellieren, diese beiden Vorschriften, das Verbot der geschlechtsspezifischen Stellenausschreibung wie die Aushängung der Gleichbehandlungsvorschriften im Betrieb, auch zu befolgen. (Zustimmung bei der SPD) Die Arbeitgeberseite hat sich erfolgreich allen Bemühungen widersetzt, daß Verstöße gegen beide Einzelregelungen durch Bußgelder sanktioniert werden. Daher können wir hier gewissermaßen
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hat nichts mit mangelnder Bereitschaft, notwendigen Schutz zu erhalten, zu tun. Wir legen großen Wert gerade auf diese Feststellung. Alt eingefahrene Verhaltensweisen sind aber nur schwer zu ändern. (Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: So ist es!) Wichtig ist das Umdenken, das Überzeugen; es ist, wie ich meine, auch wichtiger als alle noch so gut gemeinten Versuche, diese Probleme per Gesetz regeln zu wollen. (Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Und die Qualifikation!) Wir alle müssen uns um die Gleichberechtigung bemühen, nicht nur
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haben, erübrigt. Gnädige Frau, wir haben das Vertrauen, daß der gute Wille der Arbeitgeber, kontrolliert durch die Betriebsräte, zu positiven Ergebnissen führt. Wir lieben es einfach nicht, unnötig mit dem Knüppel zu drohen. Lassen Sie den Arbeitgebern doch die Chance, das zu praktizieren, was der Gesetzgeber will, ohne gleich mit der Strafe zu drohen. Sollte sich herausstellen, daß unsere Vermutung falsch ist, so besteht in diesem Hause kein Hinderungsgrund, das Gesetz entsprechend zu ändern. Einigen wir uns auf einen sinnvollen Versuch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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dem Knüppel zu drohen. Lassen Sie den Arbeitgebern doch die Chance, das zu praktizieren, was der Gesetzgeber will, ohne gleich mit der Strafe zu drohen. Sollte sich herausstellen, daß unsere Vermutung falsch ist, so besteht in diesem Hause kein Hinderungsgrund, das Gesetz entsprechend zu ändern. Einigen wir uns auf einen sinnvollen Versuch. (Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Wie denn?) — So, wie es im Gesetz geregelt ist. Wenn Sie einen Blick ins Gesetz werfen würden, würde sich Ihr Zwischenruf erübrigen, gnädige Frau
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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solchen Konfrontationen kommen kann. Wir geben denen, die das Gesetz anzuwenden haben, eine große Portion Vertrauensvorschuß. Wir hoffen — ich persönlich bin dessen sicher —, dieser Vorschuß wird entsprechend genutzt werden. Ich glaube, daß wir durch dieses Gesetz das, was notwendig ist, das Umdenken in dieser Gesellschaft fördern werden, daß wir ein Stück mehr Gleichberechtigung für die von uns verehrten Damen erreicht haben. — Herzlichen Dank für Ihre Geduld. (Beifall bei der FDP) Präsident Stücklen: Das Wort hat Frau Abgeordnete Männle. Frau Männle (CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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die von uns verehrten Damen erreicht haben. — Herzlichen Dank für Ihre Geduld. (Beifall bei der FDP) Präsident Stücklen: Das Wort hat Frau Abgeordnete Männle. Frau Männle (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über ein Problem, das sich nach dem Verständnis unserer Verfassung eigentlich gar nicht stellen dürfte. In unserem Grundgesetz ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau verbürgt. Ebenso verpflichtet § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat zur gleichen Behandlung aller in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmer. Wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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man kann das auch nicht sein. Es ist eine unvollkommene Anpassung an die EG-Richtlinien. Ich möchte Ihnen aber etwas sagen, verehrte Frau Kollegin Verhülsdonk: Wenn Sie dieses Gesetz kritisieren, so gehen Sie von einer ganz anderen Seite heran, als ich das jetzt gerne tun möchte. Die einen sagen, das Gesetz sei nicht ausreichend, die anderen sagen, wir brauchten das prinzipiell nicht. Ich möchte Ihnen einmal die Begründungen dazu geben. Da hat z. B. die Mehrheit im Rechtsausschuß des Bundesrates dekretiert, daß
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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eine unvollkommene Anpassung an die EG-Richtlinien. Ich möchte Ihnen aber etwas sagen, verehrte Frau Kollegin Verhülsdonk: Wenn Sie dieses Gesetz kritisieren, so gehen Sie von einer ganz anderen Seite heran, als ich das jetzt gerne tun möchte. Die einen sagen, das Gesetz sei nicht ausreichend, die anderen sagen, wir brauchten das prinzipiell nicht. Ich möchte Ihnen einmal die Begründungen dazu geben. Da hat z. B. die Mehrheit im Rechtsausschuß des Bundesrates dekretiert, daß „das Grundgesetz anders als z. B. für Ehe
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]
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kennen das alles ganz genau. Ich darf zum Gesetz zurückkommen: Eine ganze Reihe von Dingen scheinen mir hier unzureichend geregelt zu sein. Aber auch dieses Gesetz ist ja, wenn Sie so wollen, ein Einstieg, sogar ein Einstieg in ein Antidiskriminierungsgesetz, das vor allen Dingen die Damen der FDP so gerne wollen. Ich frage mich allerdings, wie sie ein Antidiskriminierungsgesetz durchsetzen wollen, wenn sie hier nicht einmal in der Lage waren, eine Regelung hinsichtlich der Beweislastumkehr zu treffen. (Beifall bei der SPD
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 25.06.1980 () [PBT/W08/00225]