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wieder sagen —, der seinen Wert aus einer intakten Umwelt bezieht, auch wenn sich die Folgen unserer industriellen Zivilisation auch im scheinbar unerschöpflichen Meer spürbar bemerkbar machen. Wir haben inzwischen einige wirkliche Erfolge erzielt. Hier komme ich auf das Thema Untätigkeit, das Sie, Herr Müller, angeschnitten haben, zu sprechen. Wir haben inzwischen Jahr für Jahr enorme Beträge für Meeresforschung und Meerestechnik ausgegeben. 1982 waren es ganze 53 Millionen DM; heute sind es 120 Millionen DM, die u. a. auch für die Analysen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.06.1986 () [PBT/W10/00219]
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bereitgestellt werden. (Senfft [GRÜNE]: Was wird das DollartProjèkt kosten?) Dabei ist besonders bemerkenswert, daß die von uns erstmals bereitgestellten Beträge zur besseren Überwachung der Nordsee und auch der Ostsee ausgegeben werden. Forschung in der südlichen Nordsee betreibt das neustrukturierte Alfred-Wegener-Institut, das Ihnen ja bekannt sein wird. Ein Erweiterungsbau dieses Instituts wurde gestern in Betrieb genommen. Wir meinen auch eine Koordinierung der geomarinen Wissenschaft ist unbedingt erforderlich und wird weitere Erfolge bringen. Legale Ableitungen werden durch die hoffentlich 1987 in London erfolgende
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in Wirklichkeit dieser Termin aber nicht mehr wahrscheinlich ist. Schließlich wünscht man sich manchen Protest gerade auch von denjenigen, die immer gerne protestieren, wenn es im eigenen Land etwas zu protestieren gibt: Die DDR verweigerte die Unterschrift unter ein Umweltrahmenabkommen, das im Entwurf vorliegt, den diese Bundesregierung erarbeitet hat, wegen der Einbeziehung des Umweltbundesamtes und der Berlin-Klausel, Herr Duve, nicht etwa wegen der Elbegrenze, sondern wegen der Einbeziehung der Experten des Umweltbundesamtes und wegen der Berlin-Klausel. Ich meine, Sie verweigert damit
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Tschechoslowakei und aus Mitteldeutschland. Mit dem ausbleibenden Honecker-Besuch rückt die nächste entscheidende Runde leider in weite Ferne. Auf die notwendige Werra-Entsalzung gibt es seit zwei Jahren eine berechtigte Hoffnung, wenn die DDR nur endlich zustimmen würde. Beim Vollzug des MARPOL-Abkommens, das hier erwähnt worden ist, gibt es in ganz Westeuropa leider auch zögernde Maßnahmen. Seit dem 2. Oktober 1983 gilt der 1. Anhang des Abkommens, der eine Entsorgung der Schiffe in den Häfen sicherstellt. Hohe Gebühren und lange Liegezeiten z. B.
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sehr dankbar, daß er einmal auf die Schwierigkeiten einer 'Flächengemeinde bei der Möglichkeit hingewiesen hat, die Kanalisation voll durchzuführen. Dafür, daß Sie das Beispiel meiner Heimatgemeinde, der Blumengemeinde Wiesmoor gewählt haben, danke ich Ihnen. Denn aus dieser Sicht kann ich das sehr wohl bestätigen. Herr Kollege Müller von der Fraktion DIE GRÜNEN, ich will Sie hier ansprechen. Sie haben auch den Zusammenhang zur Arbeitslosigkeit hergestellt. Sie haben auf die Arbeitsplätze hingewiesen. Ich frage Sie kritisch: Wenn wir in Panikmache zur Nordsee
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Jahren unserer Verantwortung auf den Weg gebracht wurde. Ich werde auch auf den werkehrlichen Teil aus der Sicht des Verkehrsausschusses eingehen. (Zurufe des Abg. Duve [SPD]) Ich füge nur eines hinzu, Herr Müller. Das Wort von der Eindeichung der Leybucht, das Sie gesprochen haben, muß ich hier sehr energisch zurückweisen. Die Leybucht wird nicht eingedeicht. Das ist ein Bereich, aus dem ich komme und wo ich Kreistagsabgeordneter bin. Ich werde darauf noch eingehen. Jetzt zu Herrn Tietjen. Herr Tietjen, Sie zitieren
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.06.1986 () [PBT/W10/00219]
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Er unterstreicht, daß die Schadstoffeinträge reduziert werden müssen. Er stellt aber auch fest, daß die Aussage, „wenn nicht sofort etwas passiere, werde die Nordsee umkippen", über das Ziel hinausgehe. Dr. Luck stellt allerdings nachdrücklich fest — das ist ein ernstes Thema, das wir vielleicht ein bißchen beleuchten sollten —, daß in der öffentlichen Diskussion die Klimaveränderungen nicht berücksichtigt werden und somit die weltweit festzustellende Beschleunigung des Anstiegs des Meeresspiegels nicht ausreichend gewürdigt wird. Wenn der Meeresspiegel im Atlantik stiege, bedeutete das für die
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CDU/CSU): Aber bitte schön, Herr Tietjen. Tietjen (SPD): Herr Kollege Bohlsen, können Sie mir sagen; was ich den Bürgermeisterinnen und den Bürgermeistern von Borkum bis Wangerooge dazu sagen soll, wie Sie sich zu der Bitte verhalten werden, dieses Gutachten, das von den Inselgemeinden in Auftrag gegeben worden ist, als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen? Bohlsen (CDU/CSU): Das will ich Ihnen gern sagen, Herr Tietjen. Es war bislang nicht üblich, solche regionalen Gutachten als Drucksachen zu veröffentlichen. (Dr. Olderog [CDU/CSU]: Das
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hat der Herr Abgeordnete Eylmann. Eylmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Materie des Seerechts erscheint selbst für Juristen entlegen. (Mann [GRÜNE]: So ist es!) Das zeigt sich schon daran, daß in unserer verbreitesten Gesetzessammlung, dem „Schönfelder", das fünfte Buch des Handelsgesetzbuches, das den Seehandel betrifft, nicht abgedruckt ist, (Mann [GRÜNE]: Das stimmt nicht! Es ist das vierte!) — Nein, es ist neuerdings das fünfte. Sie irren, Herr Kollege. Sie irren. Früher war es das vierte, jetzt das fünfte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.06.1986 () [PBT/W10/00219]
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Eylmann (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Materie des Seerechts erscheint selbst für Juristen entlegen. (Mann [GRÜNE]: So ist es!) Das zeigt sich schon daran, daß in unserer verbreitesten Gesetzessammlung, dem „Schönfelder", das fünfte Buch des Handelsgesetzbuches, das den Seehandel betrifft, nicht abgedruckt ist, (Mann [GRÜNE]: Das stimmt nicht! Es ist das vierte!) — Nein, es ist neuerdings das fünfte. Sie irren, Herr Kollege. Sie irren. Früher war es das vierte, jetzt das fünfte, (Ströbele [GRÜNE]: Dann kann es
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Düngemittel und Saatgutversorgung die Ehre widerfahren ist, dort aufgenommen zu werden. (Eigen [CDU/CSU]: Das ist auch wichtiger!) — Das ist hier die Frage. Insbesondere wenn Sie aus Schleswig-Holstein kommen, Herr Kollege, wundert mich das. Nun könnte man j a sagen, das signalisiere schon, daß die maritimen Interessen in der Bundesrepublik etwas in den Hintergrund getreten seien. Indessen beeile ich mich hinzuzufügen, daß das Seehandelsrecht schon seit Jahrzehnten im „Schönfelder" fehlt und es infolgedessen weder von der jetzigen noch von der früheren
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verlangt nach einem angemessenen Risikoausgleich. Dabei hat nun die Internationalität von Warenaustausch und Seeverkehr seit Jahrzehnten zu Bemühungen geführt, zu einer Rechtsvereinheitlichung zu kommen. 1957 führten diese Bemühungen zu einem internationalen Abkommen, nach dem Ort der Konferenz Brüsseler Abkommen genannt, das 1972 mit erheblicher Verspätung vom Bundestag ratifiziert worden ist. Das gilt heute für uns. Es setzt Haftungshöchstgrenzen auf Goldbasis fest. Es liegt auf der Hand, daß diese Haftungshöchstgrenzen durch die wirtschaftliche Entwicklung und auch durch Währungsveränderungen — Verlassen der Goldbasis — inzwischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.06.1986 () [PBT/W10/00219]
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Goldbasis fest. Es liegt auf der Hand, daß diese Haftungshöchstgrenzen durch die wirtschaftliche Entwicklung und auch durch Währungsveränderungen — Verlassen der Goldbasis — inzwischen überholt sind und neu geordnet werden müssen. 1976 kam es auf einer Londoner Konferenz zu einem neuen Abkommen, das die Bundesregierung auch gezeichnet hat und das jetzt ratifiziert werden soll. Es bringt die Haftungsbegrenzung nicht in ein völlig neues System, es hält an dem früheren System der Summenbegrenzung fest. Danach kann also der Reeder seine Haftung auf Haftungshöchstsummen begrenzen
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dem Schiffsraum berechnet. Die Ratifizierung dieses internationalen Abkommens bedingt, nun auch Anpassungen unseres nationalen Rechts an diese neue Situation vorzunehmen. Zum einen handelt es sich um die Neufassung der seerechtlichen Verteilungsordnung. Das ist eine Art besonderen Konkursverfahrens für das Seerecht, das uns hier nicht näher beschäftigen soll. Wichtiger erscheint mir die Änderung des Handelsgesetzbuches durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz, das wir heute verabschieden wollen. Diese Neuregelung betrifft drei Bereiche, erstens die seerechtlichen Haftungsbeschränkungen, eben schon von mir genannt; zweitens, das Seefrachtrecht wird
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.06.1986 () [PBT/W10/00219]
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Situation vorzunehmen. Zum einen handelt es sich um die Neufassung der seerechtlichen Verteilungsordnung. Das ist eine Art besonderen Konkursverfahrens für das Seerecht, das uns hier nicht näher beschäftigen soll. Wichtiger erscheint mir die Änderung des Handelsgesetzbuches durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz, das wir heute verabschieden wollen. Diese Neuregelung betrifft drei Bereiche, erstens die seerechtlichen Haftungsbeschränkungen, eben schon von mir genannt; zweitens, das Seefrachtrecht wird geändert. Zur Zeit gelten bei uns die sogenannten Haager Regeln aus dem Jahre 1924. Auch hier liegt es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.06.1986 () [PBT/W10/00219]
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das Seerecht, das uns hier nicht näher beschäftigen soll. Wichtiger erscheint mir die Änderung des Handelsgesetzbuches durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz, das wir heute verabschieden wollen. Diese Neuregelung betrifft drei Bereiche, erstens die seerechtlichen Haftungsbeschränkungen, eben schon von mir genannt; zweitens, das Seefrachtrecht wird geändert. Zur Zeit gelten bei uns die sogenannten Haager Regeln aus dem Jahre 1924. Auch hier liegt es auf der Hand, daß sie angepaßt werden müssen. 1924 spielte z. B. der Containerverkehr keine Rolle. Auch hier sind inzwischen
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Interesse unserer Seeschiffahrt die Visby-Regeln vollständig in unser nationales Recht übernehmen. Ein dritter Punkt betrifft die Personenbeförderung auf See, die bisher in unserem Gesetz nur unvollkommen geregelt worden ist Hier gibt es ein internationales Athener Übereinkommen aus dem Jahre 1974, das allerdings Haftungsbeträge in Obergrenzen festsetzt, die überholt sind. Diese Haftungsbegrenzungen sind ausgedrückt in Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds, umgerechnet 150 000 DM pro Person bei Personenschäden. Wir schlagen in Übereinstimmung mit der Bundesregierung vor, diese Haftungsgrenzen auf 320 000 DM zu
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bekannt, daß es Bemühungen — die von der Bundesregierung sehr unterstützt werden — gibt, international zu einer einheitlichen Anhebung der Höchstsummen, die im Athener Abkommen festgelegt sind, zu kommen? Dr. Schwenk (Stade) (SPD): Das erste haben Sie in den Ausschußsitzungen schon gesagt, das zweite haben Sie dort nicht einmal vorgetragen; vielleicht ist das jetzt neu gekommen. Aber wenn Sie schon meinen, mehr tun zu müssen, warum tun Sie es nicht hier in dem nationalen Gesetz? Wenn die Skandinavier diese Haftungshöchstsummen noch nicht haben
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sich letztlich aber an den Preisen überhaupt nichts geändert hat, aber jetzt bei uns die Leute besser versichert sind als in anderen Ländern? Kleinert (Hannover) (FDP): Herr Kollege de With, die Preise haben sich mit Sicherheit seit Verabschiedung des Reiseveranstaltergesetzes, das wir gemeinsam getragen haben, verändert. Darin sind auch höhere Aufwendungen für Versicherungen eingegangen, wie das auch hier der Fall ist. Es gibt einfach keinen Kostenfaktor, der sich nicht irgendwo bemerkbar macht oder zu Lasten von Gewinnen — die dann möglicherweise gar
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Frachtgeschäft zur Beförderung von Reisenden", wie die Überschrift des entsprechenden Absatzes im HGB heißt, ist für die heutigen Verhältnisse ja wohl doch eine etwas ungewöhnliche Vorstellung und wird weder Ihrem Luxusgedanken noch dem Massengeschäft im Fährbetrieb gerecht. Darum haben wir das nun etwas modernisiert und sinnentsprechend von der Beförderung von Personen auf See gesprochen. Übrigens, Herr Kollege Schwenk, die Idee, man könne mit dem besseren Versicherungsschutz für die Benutzung der inländischen Schiffe werben und man könne den Schiffen anderer Nationen gegenüber
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natürlich auch, daß 1 solche Unglücke nicht stattfinden. Ich hoffe aber auch, daß zum Wohle unseres Küstenraumes wie in diesem Punkt so auch in einer Fülle anderer Punkte, die noch anstehen oder die wir in der Legislaturperiode schon erledigt haben, das Äußerste getan wird, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seeschiffahrt im internationalen Vergleich zu stärken. Wir hoffen, hier einen Beitrag dazu geleistet zu haben. Dieser Beitrag wird sich stabilisieren, wenn die einschlägigen Abkommen in angemessener Zeit von uns auch ratifiziert werden und
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vor zwölf, und wir müßten quer durch alle Fraktionen und vor allen Dingen auch international bei der nächsten Nordseeschutzkonferenz im November 1987 ganz schnell zu internationalen Absprachen kommen. Wir müssen gemeinsam handeln, davon war immer wieder die Rede. Herr Minister, das Abkommen über die seerechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden ist 1969, also vor 17 Jahren unterzeichnet worden. Der Deutsche Bundestag ratifiziert dieses Gesetz jetzt in einem wichtigen Anwendungsbereich 17 Jahre später. Da kann ich nur sagen: Wenn wir bei den Problemen der
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z. B. ein anderes wichtiges internationales Abkommen — diesen Appell richte ich an die Kollegen von der SPD-Fraktion und an die Kollegin Frau Dr. Timm -- schleunigst nach der niedersächsischen Landtagswahl rückgängig machen, nämlich das EmsDollart-Abkommen. Das ist nämlich ein internationales Abkommen, das mit diesem großen Hafen dazu führen würde, daß weitere große Schiffe dahin kommen, wohin sie nicht gehören, und daß an der Ems Zerstörung stattfindet. Unsere Fraktion hat im vorigen Herbst eine Sitzung in Emden und auf Norderney gemacht. Wir haben
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heute nach dem Motto: Außer Spesen nichts gewesen. Auf dem letzten Gewerkschaftstag im Mai waren wir noch alle guter Hoffnung, daß die Antworten auf berechtigte Fragen kommen. Der neue Chef der Neuen Heimat, Hoffmann, sagte, es sei die wichtigste Aufgabe, das Vertrauen in die Neue Heimat sicherzustellen. Damals verließ der neue Vorsitzende des DGB, Breit, den Gewerkschaftstag mit der Bemerkung, er wolle mit einem großen Besen lücken- und schonungslos aufklären. Heute, vier Jahre später, wissen wir leider, daß von den Verantwortlichen
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die Schäden zu haften? (Austermann [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Ich habe bisher nur davon gehört, daß der nicht gemeinützigen Neuen Heimat Städtebau 1,3 Milliarden DM aus Gewerkschaftsbeiträgen der Arbeitnehmer zugewandt wurden. Kein Wort aber davon, daß aus diesem nichtgemeinnützigen Unternehmen, das kräftig von dem gemeinnützigen Teil profitiert hat, auch nur eine Mark des zu Unrecht verschobenen Geldes zurückgeflossen wäre. Wir müssen Antworten auf diese Fragen finden. Dies sind wir den Steuerzahlern, den verängstigten Mietern und den Mitarbeitern der Neuen Heimat schuldig
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