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kann zu dieser Frage folgendes sagen. Die Deutsche Bundesbahn will in dem Korridor Köln—Rhein/Main die Magnetschwebetechnik nicht einsetzen. Es finden hierüber aber noch Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt. Es gibt hier auch besondere Interessen für ein Ressort, für das ich nicht sprechen darf, nämlich für das Forschungsministerium. Es ist vereinbart, daß sich die Ressorts Anfang nächsten Jahres endgültig verständigen. Ich darf aber für den Bundesminister für Verkehr sagen, daß noch in dieser Legislaturperiode eine Strecke für die Magnetschwebebahn gesucht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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bereits neue Untersuchungen, die zu einem anderen Ergebnis kommen. Eine davon wurde mir erst in der letzten Woche überreicht. Vizepräsident Cronenberg: Gehen wir einmal davon aus, daß die Gesamtwirtschaftlichkeit besonders gut ist, wenn die gesamte Strecke ausgebaut ist — wenn ich das einmal außerhalb des Protokolls sagen darf. Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich kenne Ihr wohlgefälliges Interesse an der Sache. (Urbaniak [SPD]: Wenn Sie, Herr Präsident, das feststellen, dann liegen Sie ganz auf meiner Linie!) Ich rufe die Fragen 38
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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die Gesamtwirtschaftlichkeit besonders gut ist, wenn die gesamte Strecke ausgebaut ist — wenn ich das einmal außerhalb des Protokolls sagen darf. Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich kenne Ihr wohlgefälliges Interesse an der Sache. (Urbaniak [SPD]: Wenn Sie, Herr Präsident, das feststellen, dann liegen Sie ganz auf meiner Linie!) Ich rufe die Fragen 38 und 39 des Abgeordneten Bindig auf. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 40 des Abgeordneten Weiss
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fahren ließ. Trifft das in dieser Form zu? Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, was die Landesversicherungsanstalt Bremen angeht, bin ich nun wirklich überfragt und überfordert. Wenn Sie so in die Details einsteigen, mache ich Ihnen den Vorschlag, daß Sie das beim nächstenmal vorher in der Frage ankündigen. Vielleicht können wir auch in einen Schriftwechsel eintreten, vielleicht können wir auch ein Gespräch führen. Sie sind ja Mitglied des Verkehrsausschusses. Ich kann bloß sagen: Die Strecke, die Sie ansprechen und von der
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bestehen. (Frau Traupe [SPD]: 18.!) Am Vortag wurde in Frankfurt die Internationale Automobilausstellung eröffnet. Aus diesem Grunde waren zusätzlich zahlreiche Sonderflüge eingelegt worden, so daß über mehrere Stunden die Kapazität des Flughafens Frankfurt trotz erhöhten Einsatzes des Flugsicherungspersonals nicht ausreichte, das Luftverkehrsaufkommen zu verkraften. Der Kapazitätsengpaß am Flughafen Frankfurt war daher Ursache für die erheblichen Verspätungen im Luftverkehr in diesem Raum. Vizepräsident Cronenberg: Herr Staatssekretär, nur damit Antwort und Frage übereinstimmen: Sie sprachen vom 11. September. In der Frage war der
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Ich weiß nicht, wo der Irrtum liegt. Es wäre vielleicht gut, wenn es aufgeklärt würde. Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich gehe davon aus, daß der Kollege Abelein und ich das gleiche meinen, nämlich den 10. und 11. September, das zweite Datum für die Verzögerungen im Luftverkehr, das erste für die Automobilausstellung. Vizepräsident Cronenberg: In Ordnung. Herr Abgeordneter, Sie haben eine Zusatzfrage. Dr. Abelein (CDU/CSU): Ich gehe auch davon aus, daß sich dieser Unterschied leicht klären läßt. Wird denn
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wäre vielleicht gut, wenn es aufgeklärt würde. Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich gehe davon aus, daß der Kollege Abelein und ich das gleiche meinen, nämlich den 10. und 11. September, das zweite Datum für die Verzögerungen im Luftverkehr, das erste für die Automobilausstellung. Vizepräsident Cronenberg: In Ordnung. Herr Abgeordneter, Sie haben eine Zusatzfrage. Dr. Abelein (CDU/CSU): Ich gehe auch davon aus, daß sich dieser Unterschied leicht klären läßt. Wird denn Vorsorge dafür getroffen, daß in künftigen, ähnlichen Fällen
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der Fragen zur Verfügung steht. Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) auf: Hält die Bundesregierung die Aussagen von NASA-Wissenschaftlern, daß sich die schützende Ozonschicht in der Atmosphäre über der Antarktis in diesem Jahr auf das geringste Niveau, das jemals gemessen worden sei, vermindert habe und daß an diesem Zerstörungsprozeß Fluorchlorkohlenwasserstoffe sehr stark beteiligt seien, für sachlich richtig? Dr. Töpfer, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, an der Richtigkeit von Aussagen der NASA-Wissenschaftler zu
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seien, daß insbesondere die hohen Werte von chlorierten Kohlenwasserstoffen einen enormen Druck ausüben sollten, etwas zu tun. Dr. Töpfer, Bundesminister: Ihre Zusatzfrage bezieht sich bereits auf die Frage 44, in der Sie nach den Maßnahmen gefragt haben. Vielleicht darf ich das bei der Antwort auf die Frage 44 einbinden. Vizepräsident Cronenberg: Dann rufe ich zunächst die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Müller (Pleisweiler) auf: Nimmt die Bundesregierung diese neuen Informationen zum Anlaß, international auf eine deutliche Senkung der im Montrealer Abkommen
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gewesen? Dr. Töpfer, Bundesminister: Herr Abgeordneter, die Strahlenschutzkommission hat in ihrer Stellungnahme zu dieser Molke sehr nachhaltig darauf hingewiesen, daß es sich nicht um ein Abfallproblem handelt, und bereits mein Vorgänger im Amt hat sich deswegen im März dazu entschieden, das sogenannte „Roiner-Verfahren" als ein Dekontaminierungsverfahren hierfür anzuwenden. Ich möchte auch sehr nachhaltig sagen, daß ich diese Meinung teile. Es ist kein Abfallproblem. Es handelt sich nach wie vor um einen Wertstoff, der mit diesem Verfahren auch entsprechend wiederhergestellt werden kann
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Bundesbesitz befindliche Molke in Lingen dekontaminiert wird. Können Sie Pressemitteilungen bestätigen, daß es darüber hinaus 2 000 Tonnen verstrahlte Molke in Privatbesitz gibt, und was wird damit geschehen bzw. wie wird diese entsorgt? Dr. Töpfer, Bundesminister: Ich kann Ihnen bestätigen, das es über diese 5 000 Tonnen, die ich vorhin schon angesprochen habe, hinaus weitere Mengen verstrahlter Molke gibt. Ich habe aber auch ganz deutlich gemacht, daß die Aufgabe der Bundesregierung darin besteht, den Entsorgungsnachweis für diese in ihrem Besitz befindlichen
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der Umgang mit der Molke als ein „politisches Trauerspiel" zu bewerten sei? Dr. Töpfer, Bundesminister: Herr Abgeordneter, ich teile grundsätzlich die Meinung meines Kollegen Werner Remmers, und ich kann mir durchaus denken, an welche Entwicklungsprozesse er gedacht hat, als er das so qualifiziert hat. Vizepräsident Cronenberg: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Graf auf: Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Umweltschutz sich einzig und allein an einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltqualität auszurichten hat, ohne
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haben? Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich muß sagen, ich sehe zu der Eingangsfrage keinen Zusammenhang. Vizepräsident Cronenberg: Sie sind auch nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten. Sie steht in keinem Zusammenhang. Herr Abgeordneter, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das noch zur Kenntnis nehmen würden. In Frage 61 erkundigt sich der Abgeordnete Conradi, ob abgelehnte Stellungnahmen einer rechtlichen Überprüfung oder Überprüfung durch denjenigen unterliegen, der den Antrag gestellt hat. Ich kann diesen Zusammenhang auch bei großzügiger Auslegung nicht mehr herstellen
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DDR oder nach Berlin (Ost) übergesiedelt sind, konnten deshalb von dort aus ihr Wahlrecht nicht ausüben. Vizepräsident Cronenberg: Zusatzfrage, bitte schön. Klein (Dieburg) (SPD): Ist bekannt, ob es Versuche von Deutschen gab, die von der Bundesrepublik nach drüben gegangen sind, das Wahlrecht auszuüben? Spranger, Parl. Staatssekretär: Mir persönlich sind solche Versuche nicht bekanntgeworden. Inwieweit es trotzdem versucht worden ist, insbesondere ob sich diese Versuche in irgendeiner Form öffentlich artikuliert haben, müßte noch überprüft werden. Vizepräsident Cronenberg: Weitere Zusatzfrage. Klein (Dieburg) (SPD
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Fragen liegen nicht vor. Ich kann damit die Fragestunde schließen. Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Ich werde die Sitzung gleich für einige Minuten unterbrechen, daß wir um 15.30 Uhr beginnen können. (Frau Traupe [SPD]: Warum das denn?) Bevor ich dies tue, möchte ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN, der Ihnen auf Drucksache 11/659 vorliegt, bekanntgeben. Abgegeben wurden 393 Stimmen, ungültig war keine. Mit Ja haben 167 Abgeordnete gestimmt
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stimmte natürlich überhaupt nicht. Man wollte der Öffentlichkeit von seiten der Bundesregierung vielmehr demonstrieren, daß man nun endlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus durchsetze. Man hat der Öffentlichkeit also Sand in die Augen gestreut und gleichzeitig ein Gesetz verabschiedet, das datenschutzrechtlich völlig ungenügend ist. Das wird beispielsweise daran deutlich, daß die Übergangsregelung für Verfassungsschutz und MAD, die im übrigen zeitlich unbefristet ist, völlig unzulänglich ist. Gerade beim ZEVIS-Gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet worden ist, zeigt sich deutlich, an welche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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also Sand in die Augen gestreut und gleichzeitig ein Gesetz verabschiedet, das datenschutzrechtlich völlig ungenügend ist. Das wird beispielsweise daran deutlich, daß die Übergangsregelung für Verfassungsschutz und MAD, die im übrigen zeitlich unbefristet ist, völlig unzulänglich ist. Gerade beim ZEVIS-Gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet worden ist, zeigt sich deutlich, an welche Grenze die Kontrolle des Datenschutzes in unserer Gesellschaft stößt. Dateien wie ZEVIS, von denen im On-Line-Verkehr von sehr vielen Dienststellen massenhaft Daten abgefragt werden können, entziehen sich zunehmend der
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uns nicht gelingt, hier wirklich Vertrauen zu schaffen, werden wir mit der Anwendung dieser notwendigen Technik in die größten Probleme geraten, und zwar berechtigterweise. Sie sagen, der Datenschutzbeauftragte ist nicht der einzige, der zur Auslegung des Volkszählungsurteils berufen ist. Richtig, das behauptet er auch gar nicht, aber er ist sicherlich derjenige, der mehr davon versteht als die meisten von uns. Das wird man, glaube ich, ohne Einschränkung sagen können. Er ist im Gegensatz zu seinem Vorgänger ein Datenschutzbeauftragter Ihrer Wahl. Sie
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von uns. Das wird man, glaube ich, ohne Einschränkung sagen können. Er ist im Gegensatz zu seinem Vorgänger ein Datenschutzbeauftragter Ihrer Wahl. Sie sollten dann nicht traurig sein, wenn er seine Pflicht nun sehr ernst nimmt. Ich finde, daß er das mit großer Sorgfalt, mit großer Fairneß und mit großer Korrektheit tut. (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD) Wir würden in diesem Parlament sicherlich keine Mehrheit haben, wenn beabsichtigt wäre, die Befugnisse des Datenschutzbeauftragten einzuschränken. Das wäre
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zugehe. Darum muß man sehr sorgfältig prüfen, ob die Vorstellung, daß bestimmte Sachverhalte nicht zu veröffentlichen sind, wirklich angemessen ist. Wenn man diese Teile in der Geheimschutzstelle dieses Hauses liest, sagt man sich für einen großen Teil: Du lieber Gott, das hätte man auch veröffentlichen können. Das ist der Punkt: daß sich das, was von den Betroffenen als Maßnahme zum Schutz der Interessen des Staates betrachtet wird, häufig in das Gegenteil verkehrt, nämlich Mißtrauen schürt, also das Gegenteil dessen erreicht, was
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Der Gesetzgeber, meine Damen und Herren, muß abwägen zwischen dem Recht des einzelnen — das sage ich auch als Vertreter des Verfassungsministeriums noch einmal deutlich — auf informationelle Selbstbestimmung und einem entgegenstehenden allgemeinen Interesse. Der Kollege Blens hat mit Recht darauf hingewiesen, das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach ausdrücklich festgestellt, daß dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei überwiegendem Allgemeininteresse eingeschränkt werden kann. Ich spreche jetzt von der Kontrolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz beim Bundesamt für Verfassungsschutz und die Art der öffentlichen Darstellung. Ich will
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für die Geheimschutzbeauftragten. Sie bemühten sich um einen Auftrag, den sie auch im Interesse der Mitarbeiter wahrzunehmen haben. Es gab niemals den Versuch, etwas zu verschleiern, sondern alsbald konnte der Bundesbeauftragte auch prüfen. Ich wende mich nun einem Thema zu, das hier mehrfach angesprochen wurde, nämlich den Gesetzesvorhaben, die Datenschutzregelungen insbesondere für den Bereich der inneren Sicherheit enthalten. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Zeit leider nicht mehr gereicht, das in einem Artikelgesetz geschnürte Paket von datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verabschieden. Ich
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der Bundesbeauftragte auch prüfen. Ich wende mich nun einem Thema zu, das hier mehrfach angesprochen wurde, nämlich den Gesetzesvorhaben, die Datenschutzregelungen insbesondere für den Bereich der inneren Sicherheit enthalten. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Zeit leider nicht mehr gereicht, das in einem Artikelgesetz geschnürte Paket von datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verabschieden. Ich erkläre hier für die Regierung: Inzwischen sind die Gesetzentwürfe, die den Datenschutz im Sicherheitsbereich bereichsspezifisch stärken sollen, in der Ressortabstimmung. Ein neu gefaßtes Bundesdatenschutzgesetz wird den Ressorts in Kürze
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damit hinter seiner Zeit zurück, die dezentrale und regenerative Energiekonzepte verlangt. Außerdem vertritt er eine menschenverachtende Ethik, die die Verseuchung von zukünftigen Generationen mit Radioaktivität in Kauf nimmt. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Bundesregierung hält am sogenannten integrierten Entsorgungskonzept fest, das irrigerweise die Wiederaufarbeitung als Teil der Entsorgung ansieht. Die Bundesregierung weiß: Seit 1983 ist kein neuer Entsorgungsbericht der Bundesregierung mehr erschienen. Das zeigt, welche Schwierigkeiten sie mit dem Konzept haben. Angesichts der fatalen Situation bei der Endlagerung, die — nach den
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des integrierten Entsorgungskonzepts. Wir sehen überhaupt keinen Anlaß, auf den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf zu verzichten. Die Regierungskoalition geht bei ihrem Festhalten an der Entscheidung für den Bau einer Wiederaufarbeitungsanlage von dem geltenden Atomgesetz aus dem Jahre 1976 aus, das das integrierte Entsorgungskonzept, also den geschlossenen Kernbrennstoffkreislauf mit Wiederaufarbeitung und Verwertung der wieder aufgearbeiteten Kernbrennstoffe, in den Vordergrund stellt. Dieses integrierte Entsorgungskonzept wurde 1979 von den Regierungschefs von Bund und Ländern über die Parteigrenzen hinweg — auch mit Zustimmung der SPD-geführten
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