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seid unerträglich!) Um mit dieser Feststellung nicht mißverstanden zu werden, lassen Sie mich klar und deutlich sagen: Wir setzen uns auch mit Nachdruck dafür ein, die Verfahren zur Genehmigung des Schnellen Brüters weiter voranzutreiben. In den letzten Tagen haben wir das vom Bundesforschungsminister in Auftrag gegebene Gutachten zum forschungspolitischen Nutzen der Brütertechnologie erhalten. Danach sollte der Schnelle Brüter aus forschungspolitischer Sicht zügig in Betrieb genommen werden. (Frau Garbe [GRÜNE]: Die letzte Karte, die Sie spielen!) Die Gutachter sehen in der Brütertechnik
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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klimatologisch gefährlichen Verbrennung fossiler Bodenschätze geleistet werden. In beeindruckender Weise verweisen die Gutachter darüber hinaus darauf, daß kein technisches Gerät während seiner Bauzeit so umfassend geprüft worden ist wie der Schnelle Brüter und daß es auch kein vergleichbares Projekt gibt, das einen, international gesehen, so hohen Sicherheitsstandard aufweist. Diese Feststellungen bestärken uns in der Ansicht, daß die derzeit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens noch laufenden Sicherheitsüberprüfungen weiter vorangetrieben und in angemessener Zeit beendet werden müssen. Am Ende der sicherheitstechnischen Überprüfungen muß eine
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gesichert werden müßte: Dann müßten wir trotz modernster Luftreinhaltetechnik Jahr für Jahr etwa 130 000 Tonnen Schwefeldioxid und 80 000 Tonnen Stickoxide mehr in die Luft lassen und damit die Luft noch mehr belasten. (Dr. Hauff [SPD]: Grober Unfug!) Was das für die Reinhaltung der Luft und für die Diskussion um die Umweltschäden bedeutet, liegt auf der Hand. (Frau Weyel [SPD]: Wer hat das denn ausgerechnet?) Wenigstens eines haben Sie richtig erkannt, meine Kollegen von der SPD: Der wider alle Vernunft
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aber ist nicht der Gegenstand der Debatte hier, und deswegen will ich mich nicht verführen lassen, in die gleiche Richtung zu argumentieren. (Frau Unruh [GRÜNE]: Sie verführen die Menschen doch zu Gewalt!) Wir haben schon wiederholt über das Thema Wiederaufarbeitung, das Thema Wackersdorf gesprochen. Ich erinnere mich, daß wir auch einen Antrag der SPD im Oktober 1985, der fast gleichlautend war, hier behandelt haben. Was hat sich in der Zwischenzeit eigentlich Neues ergeben? Ich kann das nicht sehen. (Abg. Weiss [München
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Debatte auf der gleichen Ebene verführen lassen. Ich will deshalb hier auch nicht im einzelnen auf die vorgebrachten Einwände der GRÜNEN eingehen. Es ist ja schon bezeichnend, daß Herr Daniels hier nicht von „Einwendungen" spricht. Ich tue das, weil ich das im Zusammenhang mit einer gewissen Kollegialität sehe. Sie selber haben von „Behauptungen" gesprochen. Wenn ich mich Ihrer Formulierung anschließen darf, dann tue ich das sehr gerne; denn es sind Behauptungen. Wenn Sie einmal im einzelnen den Behauptungen, die Sie hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 08.10.1987 () [PBT/W11/00030]
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ja schon bezeichnend, daß Herr Daniels hier nicht von „Einwendungen" spricht. Ich tue das, weil ich das im Zusammenhang mit einer gewissen Kollegialität sehe. Sie selber haben von „Behauptungen" gesprochen. Wenn ich mich Ihrer Formulierung anschließen darf, dann tue ich das sehr gerne; denn es sind Behauptungen. Wenn Sie einmal im einzelnen den Behauptungen, die Sie hier aufgestellt haben, nachgehen und einmal prüfen, was denn von diesen Behauptungen bereits im Vollzug der Begutachtung und im Vollzug des Genehmigungsverfahrens von Gutachtergremien, auch
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sind, sich in der Sache ernsthaft mit den einzelnen Punkten auseinanderzusetzen, weil Sie sich dann vielleicht veranlaßt sehen könnten — ich billige Ihnen ja immer noch rationale Denkfähigkeit zu und traue Ihnen diese zu, gerade Ihnen, Herr Daniels; Entschuldigung, wenn ich das hier feststelle — , in dem einen oder anderen Punkt Ihre Meinung zu ändern. Aber das ist sicherlich nicht Ihre Absicht. Ich sage aber auch hier ganz deutlich: Da gibt es noch ein paar Punkte, die nach meinen Erkenntnissen bisher offenbar nicht
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Nun will ich nicht behaupten, daß abgebrannte Brennelemente schon Müll seien. Aber es kann doch nicht richtig sein, daß wir dann diese Dinge, weil wir sie hier nicht haben wollen, exportieren. Dafür sind wir auch selbst verantwortlich. Deswegen müssen wir das auch hier tun. (Frau Unruh [GRÜNE]: Wir haben doch genug versucht, das zu tun!) Denn wir hätten im übrigen auch keinen weiteren Einfluß auf Risikominimierung oder auf die Formulierung von adäquaten Sicherheitsstandards. Ich möchte darüber hinaus auch nachdrücklich davor warnen
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es kann doch nicht richtig sein, daß wir dann diese Dinge, weil wir sie hier nicht haben wollen, exportieren. Dafür sind wir auch selbst verantwortlich. Deswegen müssen wir das auch hier tun. (Frau Unruh [GRÜNE]: Wir haben doch genug versucht, das zu tun!) Denn wir hätten im übrigen auch keinen weiteren Einfluß auf Risikominimierung oder auf die Formulierung von adäquaten Sicherheitsstandards. Ich möchte darüber hinaus auch nachdrücklich davor warnen, daß wir die Betreiber von Kernkraftwerken aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Entsorgung
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Ich denke, daß dies ein Stück dazu beiträgt, daß man Ihre Glaubwürdigkeit in bezug auf das, worum es Ihnen eigentlich geht, auch hier in Zweifel ziehen muß. Nun muß ich einmal etwas zu dem Kollegen Stiegler sagen, der behauptet hat, das Entsorgungskonzept sei ohnedies schon kaputt. Dann muß ich fragen: Wer hat es denn kaputt gemacht? Wer hat es eigentlich entwickelt? Auf wen geht es eigentlich zurück? Wir waren doch eine Zeit lang wirklich allesamt der Meinung, daß dies der richtige
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zumindest nicht mitbekommen haben. (Zuruf von der SPD: Das zweite ist zutreffend!) Die Diskussion, die sich mit dem Brüter beschäftigt, ist keine Sicherheitsdiskussion, sondern ist eine ökonomische Diskussion. Auch dies sollte man nicht übersehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema ist so ernst, daß man es mit großer Ruhe und Distanz bearbeiten sollte, und deswegen ist festzuhalten: Unter Heranziehung wirklich altbekannter Behauptungen und Unterstellungen zur Wiederaufarbeitung insgesamt und zur Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf im besonderen, die im einzelnen in der Vergangenheit
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Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Gern, ja. Dr. Daniels (Regensburg) (GRÜNE): Herr Minister, ich habe einige Probleme, weil ich gern einen Bezug zu dem vorliegenden Antrag hätte. Sie ergehen sich hier in allgemeinen Äußerungen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist das, was ihr nie begreift!) Ich gehe einmal davon aus, daß Sie sich noch nicht mit dem Antrag beschäftigt haben. Aber ich möchte von Ihnen wissen: Wie würde sich die Bundesregierung verhalten, wenn, durch Gutachten belegt, tatsächlich eine Gefährdung des Trinkwasserversorgungsgebietes
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Ohne Genehmigung! — Die Genehmigung ist gerichtlich aufgehoben! — Sie wissen genau, es gibt keine erste Teilerrichtungsgenehmigung! — Schäfer [Offenburg] [SPD]: Das weiß er nicht! — Fellner [CDU/CSU]: Aber es gibt eine Rechtsgrundlage für den jetzigen Bauzustand!) — Sehen Sie, meine Damen und Herren, das, was die GRÜNEN und, wie ich gerade höre, auch den Herrn Abgeordneten Schäfer auszeichnet, ist folgendes: Ein Wissenschaftler ist bei Ihnen nur dann ein Wissenschaftler, wenn er Ihnen hinterher bestätigt, was Sie vorher schon wissen wollten. (Beifall bei der CDU
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Kann man nicht mehr zurückdrehen!) Mit der Verordnung vom 23. September 1987, welcher der Bundesrat noch zustimmen muß, hat Herr Töpfer vorsorglich seine Grenzwerte festgesetzt. Zum erstenmal schlägt das sogenannte Strahlenschutzvorsorgegesetz zu, ein Gesetz, dem der Bundestag zugestimmt hat und das uns allen hier jetzt jede Mitsprachemöglichkeit nimmt. Diese Töpfer-Verordnung jedoch geht nur so lange, wie sie nicht durch eine EG-Regelung abgelöst wird; und eine solche, ganz gleich wie sie aussehen mag, hat Herr Töpfer schon im voraus begrüßt. Wie geht
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nie eintritt, diese Verordnung durch die EG in Kraft zu setzen. Das Verfahren hierzu ist noch strittig. Wenn Sie so wollen, liegt die Verordnung in einer Schublade und könnte in einem solchen Fall in Kraft gesetzt werden. Ich bitte Sie, das noch einmal nachzuvollziehen. Das ist keine Festschreibung von hohen Grenzwerten, sondern die Vorsorge für einen möglichen Ereignisfall, der jetzt Gott sei Dank nicht gegeben ist. Würden wir nicht für die Verlängerung der Verordnung 1707 mit 600 und 370 Bq kämpfen
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CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre natürlich reizvoll, sofort auf einige unhaltbare Behauptungen von Frau Kollegin Wollny einzugehen. Wenn ich das mache, komme ich aber aus Zeitgründen nicht mehr dazu, einmal festzuhalten, was unumstritten ist. Da ich das für wichtig halte, möchte ich damit beginnen. Alle Fraktionen im Deutschen Bundestag sind sich doch einig, daß der Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität nicht eingeschränkt werden soll. Die auf EG- Ebene vorgeschlagenen neuen Grenzwerte wären nur akzeptabel, wenn es allein
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GRÜNEN die Einschaltung unabhängiger Experten und den Austausch der deutschen Vertreter in der Expertenkommission der EG. Sie werfen den deutschen Vertretern vor, daß sie wirtschaftlich von der Atomenergiewirtschaft abhängig sind. Sie versuchen in der Begründung Ihres Antrages auch nicht ansatzweise, das zu konkretisieren oder gar zu beweisen. Dahinter steckt bei Ihnen Methode. Dem liegt nämlich die Theorie zugrunde, daß jede wissenschaftliche Äußerung letzten Endes interessenbedingt ist. Wer das von vornherein unterstellt, muß im Einzelfall natürlich nichts mehr beweisen. Ich möchte nur
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Atomenergiewirtschaft abhängig sind. Sie versuchen in der Begründung Ihres Antrages auch nicht ansatzweise, das zu konkretisieren oder gar zu beweisen. Dahinter steckt bei Ihnen Methode. Dem liegt nämlich die Theorie zugrunde, daß jede wissenschaftliche Äußerung letzten Endes interessenbedingt ist. Wer das von vornherein unterstellt, muß im Einzelfall natürlich nichts mehr beweisen. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen: Ihre Einschätzung von Wissenschaftlern — der Minister hat es unter dem letzten Tagungsordnungspunkt schon angesprochen — verhindert im Grunde genommen jede rationale politische Auseinandersetzung. Gutachten sind
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begründen. Diese Argumente werden zugleich verdeutlichen, warum ich den Entschließungsantrag der GRÜNEN, was die Punkte 2 bis 4 betrifft, ablehne. Sie, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, fordern, wie gesagt, eine Null-Emission. Ich möchte Sie einmal fragen, wie Sie das denn realisieren wollen angesichts einer bestehenden natürlichen Strahlung. So beträgt die terrestrische Strahlung im Freien in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 0,4 und 2,0 mSv. Weiterhin sagen Sie, daß jede Radioaktivität schade. Auf Seite 2 Ihres Antrages sagen Sie, daß kein
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radiokative Belastung von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser vorsorglich geschaffen werden. Vorsorglich heißt, daß der Bürger auch dann, wenn bei diesen Grenzwerten toxische Wirkungen nicht gesichert feststellbar sind, vor etwaigen Folgen geschützt werden muß. Jetzt werden Sie mir sicherlich Ihr Zahlenmaterial, das Sie in der Begründung Ihres Antrages zu Punkt 2 anführen, entgegenhalten wollen. Aber wie sehr Sie bei der Erstellung von Zahlenmaterial mit zweierlei Maß messen, geht aus einer Zusammenschau des Punktes 4 Ihres Entschließungsantrages, in dem Sie Wissenschaftlern der Kommission
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Ifeu-Institut. Dieses Institut ist von der deutschen Alternativwirtschaft abhängig. Wenn Sie, meine Damen und Herren, die Zahlen einer Kommission, die angeblich von der Atomenergiewirtschaft abhängig ist, nicht akzeptieren, so verlangen Sie bitte nicht von uns, daß wir Zahlen eines Instituts, das von der deutschen Alternativwirtschaft abhängig ist, akzeptieren. (Frau Garbe [GRÜNE]: Aha, so einfach ist das!) Resümierend stelle ich für die FDP-Fraktion fest, daß wir die in der Richtlinie 1707 festgelegten Kontaminationswerte als ausreichend betrachten. (Beifall bei der FDP und der
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Verbreitung gewaltdarstellender und pornographischer Sendungen durch das Fernsehen ist bereits heute strafbar. Auch nach dem Rundfunkstaatsvertrag vom 24. Juli 1987 sind Gewalt darstellende, den Krieg verherrlichende, pornographische und in sonstiger Weise schwer jugendgefährdende Sendungen unzulässig. Indizierte Sendungen, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, sind nur in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zulässig. Eine Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen Medien und privaten Videotheken liegt dabei in keiner Weise vor. Die unterschiedliche Ausgestaltung
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Wir haben uns immer dagegen gewehrt, daß die Obrigkeit bestimmt, was der mündige Bürger zu lesen hat und was er sich anschauen darf. Wenn nun die Verfasser des vorliegenden Gesetzentwurfes etwas mehr als zwei Jahre nach der letzten Gesetzesverschärfung meinen, das Verleihgeschäft generell verbieten und den interessierten Kunden auf den Kauf harter Videos abdrängen zu sollen, müssen sie sich die Frage gefallen lassen, ob sie die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfes durch die Ergebnisse einer ordentlichen Rechtstatsachenforschung belegen können. Es stimmt nämlich nicht
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Wenn sich herausstellen sollte, daß in den fraglichen Kinos die Alterskontrolle nicht strikt gehandhabt wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß Kinder und Jugendliche solche Filmvorführungen besuchen können, dann muß man sehr wohl prüfen, ob das von uns allen beabsichtigte Ziel, das wir durchaus positiv bewerten, mit der von Bayern vorgeschlagenen Formulierung erreicht werden kann. Kommen wir zum dritten und für mich wichtigsten Punkt, dem Vermietverbot. Diese Maßnahme sieht auf den ersten Blick vernünftig und richtig aus, aber eben nur auf den
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ich erlaube sie, bitte schön. Sauter (Ichenhausen) (CDU/CSU): Herr Kollege Eimer, trifft es zu, daß Ihre Rechnung unterstellt, daß jeder Film, von dem Sie jetzt gesprochen haben, pro Jahr nur einmal ausgeliehen wird? Eimer (Fürth) (FDP): Ich rate Ihnen, das einmal nachzurechnen oder dann im Protokoll nachzulesen. Dann werden Sie dahinterkommen, daß Ihr Einwand falsch ist. Sie können selbstverständlich sagen, daß ein Videofilm mehrmals ausgeliehen wird. Aber nehmen Sie die Gesamtsumme, die jetzt für das Ausleihen ausgegeben wird, und nehmen
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