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die alle Betroffenen erfaßt, im Rahmen einer Stiftung anstrebt. Dieser Stiftungsgedanke hat, meine Damen und Herren, eine lange Geschichte. Er wurde im Jahre 1978 von den Sozialdemokraten erstmalig entwickelt. Damals fand er durch denen eigenen Kanzler keine Unterstützung. Das Projekt, das übrigens nur mit 150 Millionen DM ausgestattet werden sollte, scheiterte. In der Folge hat die damalige Bundesregierung mit breiter Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses 1980 eine Härteregelung für die Zwangssterilisierten im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes geschaffen, auf Grund deren den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 03.12.1987 () [PBT/W11/00046]
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werden, das war die Bitte, die während dieser Anhörung so massiv an uns herangetragen worden ist. Damit, denke ich, wird diese Debatte nicht nur zur Aufarbeitung von Vergangenem, sondern damit gewinnt sie aktuellen Bezug. Unsere Gesellschaft hat das Barbarische abgestreift, das diese Menschen, über die wir heute reden, erfahren mußten. Aber wir haben noch immer, wenn auch in subtileren Formen, Diskriminierung bestimmter sozialer Gruppen. Aber auch diese ist für die Betroffenen schmerzhaft. Was ich sagen will, ist dies: Wir arbeiten heute
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Wiedergutmachungsgesetzgebung vor über dreieinhalb Jahrzehnten nur zustande gekommen ist, weil auch die SPD als Opposition Adenauer zu den entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten verholfen hat, wäre es gut, wenn der Bundestag heute ebenfalls zu einer gemeinsamen Lösung im Sinne des Stiftungsgesetzes käme, das alle Betroffenen einbezieht und ihnen Mitwirkungsrechte bei der Vergabe von Mitteln eröffnet. Ich hoffe, Sie können sich doch noch zu einer entsprechenden Annahme durchringen. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Hamm-Brücher. Frau Dr.
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am Ende gewaltige und beträchtliche Summen zusammengekommen. Die Art und Weise aber, wie die Gesetze zustande gekommen sind, die vielen Widerstände auch hier aus diesem Hause oder die Zurückhaltung bzw. die Kühle, mit denen dieses Thema immer wieder angefaßt wurde, das alles ist nicht ein großes Ruhmesblatt des Deutschen Bundestags. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich muß es wirklich einmal sagen: Zum ersten Wiedergutmachungsvertrag mit Israel, den Konrad Adenauer — eines seiner großen Verdienste — 1952 ausgehandelt und dem Parlament unterbreitet hat, gab es
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wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist abgelehnt. Da der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt ist, unterbleibt nach § 83 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung. Meine Damen und Herren, es ist nunmehr — ich bitte, das zur Hand zu nehmen — über Nr. 2 Ziff. I der Beschlußempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 11/1392 abzustimmen. Zu Nr. 2 Ziff. I der Beschlußempfehlung liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf Drucksache 11/1415 vor. Wer
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Beruf miteinander in Einklang bringen. Das Streben der Frau nach stärkerer Teilhabe im Berufsleben trifft auf eine größer werdende Bereitschaft der jungen Männer, sich ihrerseits an Familienaufgaben zu beteiligen, vor allem an der Erziehung der Kinder. Vereinzelt — und ich meine, das könnten mehr werden — übernehmen heute Männer auch die Pflege ihrer alten Eltern, wenn dies erforderlich ist. In der überwiegenden Zahl der Fälle jedoch bleibt die Pflege der Eltern die Aufgabe der Töchter beziehungsweise der Schwiegertöchter. — So der Familienbericht. Warum tut
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Entlastung der überlasteten Familienmitglieder gemacht, die häufig auf Kosten der eigenen Gesundheit versuchen — und hier sind es die Mütter — , allen Anforderungen, die die Familie an sie stellt, gerecht zu werden, häufig genug, weil kein anderes Familienmitglied in der Lage ist, das Richtige zu tun, nicht aus Mangel an gutem Willen, sondern aus Mangel an erworbenen Fähigkeiten. Meines Erachtens wäre mit dieser kleinen Maßnahme der Öffnung der Schwesternhelferinnenkurse für Männer, die zudem billig zu haben ist — es werden keine Ströme kommen; das
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im Rahmen der Bundesfinanzierung kann daher nur Frauen offenstehen. Bei dieser Sachlage kann dem Petenten nur empfohlen werden, die angestrebte Ausbildung zum Schwesternhelfer eben in einem frei finanzierten Kurs zu suchen. Dort kann er sie auch finden; ich habe mir das von den Hilfsorganisationen noch einmal ausdrücklich bestätigen lassen. Deshalb muß die Petition an sich als erledigt angesehen werden. Frau Präsidentin, ich weiß, daß ich noch mehr Redezeit habe; aber ich halte es nicht für nützlich, über den Sachvortrag hinaus das
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im Bereich der Schwesternhelferinnen ausfallen und daher eine entsprechende Ausbildung sinnlos ist. Männer unterliegen, wie Sie alle wissen, der Wehr- bzw. Dienstpflicht. Sie kommen deshalb nicht für eine Schwesterhelferinnenausbildung in Betracht. Neben dieser Einschränkung gibt es noch ein anderes Kriterium, das es verbietet, im konkreten Fall dem Petenten eine Schwesternhelferinnenausbildung zukommen zu lassen. Nach den „Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen" ist es nämlich nicht nur eine anderweitige Verpflichtung, die einer Schwesternhelferinnenausbildung entgegensteht, sondern auch das Lebensalter ist zu
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Nutzung von Archivbeständen begründet. Es ist gelungen, den Konflikt zwischen den Grundrechten der Informations- und Wissenschaftsfreiheit einerseits und des Persönlichkeitsschutzes bzw. Datenschutzes andererseits austariert und abgewogen zu lösen. Der im ursprünglichen Entwurf enthaltene sehr vage Begriff der Anonymisierung bei Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht, zu Recht in der Öffentlichkeit kritisiert, soll entfallen. Die Geschichtsforschung ist auf personenbezogenes Material angewiesen, um Ereignisse zu ordnen, Verknüpfungen herzustellen. Archivgut soll eben nicht kastriert, sondern als authentische Quelle im Archiv erhalten werden, d.
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keinesfalls die abgebenden Stellen. Meine Damen und Herren, der Ausschuß ist der Auffassung, daß sich nach Möglichkeit auch Privatarchive den Kriterien des Archivgesetzes unterwerfen. Hier konnten wir aus rechtlichen Gründen keine gesetzlich verbindliche, sondern nur eine empfehlende Regelung schaffen. Wen das mehr interessiert, der kann das im Bericht des Ausschusses weiter lesen. Lassen Sie mich zusammenfassen: Der Ihnen heute vorliegende Entwurf eines Archivgesetzes mit den vorgeschlagenen Änderungen des Innenausschusses ist zweckmäßig, durchdacht und zukunftsweisend, und er hat deshalb, wie zu erwarten
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dem Bund die Zuständigkeit für zentrale Archivierung übertragen und unter dem Dach des Bundesarchivs ein Lastenausgleichsarchiv eingerichtet. (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Wo?) — Herr Kollege Gerster, ich komme gleich darauf. Bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Innenausschuß ist eingehend erwogen worden, das Lastenausgleichsarchiv als selbständige Behörde neben dem Bundesarchiv zu errichten. Dies haben wir aus Gründen der Rechtssystematik und Einheitlichkeit nicht gemacht, aber wir sehen innerhalb dieses Bundesarchivs für das Lastenausgleichsarchiv eine besondere eigenständige Rolle vor — dies ist auch im Bericht des
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Rechtssystematik und Einheitlichkeit nicht gemacht, aber wir sehen innerhalb dieses Bundesarchivs für das Lastenausgleichsarchiv eine besondere eigenständige Rolle vor — dies ist auch im Bericht des Innenausschusses dokumentiert — , so daß wir auch der besonderen Aufgabe dieses Archivs Rechnung tragen. Das Gesetz, das heute verabschiedet wird, kann über den Standort keine besonderen Aussagen machen. Dies bleibt dem Innenminister vorbehalten, der jetzt sehr zügig und mit Sachverstand, Herr Kollege Waffenschmidt, entscheiden sollte. Es gibt mehrere brauchbare Alternativen, und es ist auch bekannt, wofür der
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ich mich richtig erinnere — im Innenausschuß zu einer einheitlichen Lösung gefunden haben, wäre es für meinen Geschmack entbehrlich gewesen, daß Sie hier einen Rundumschlag nach allen möglichen Seiten veranstaltet haben. (Beifall bei der SPD) Das ist auch überhaupt kein Thema, das sich zu einer solchen Auseinandersetzung eignet. (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Verdient war es schon!) Und es ist in der Tat richtig, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Neumann, (Neumann [Bremen] [CDU/CSU]: Fühlen Sie sich in der linken Ecke angesprochen
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gar dem Reißwolf zu bewahren. Unterschiedliche Auffassungen gab es in der Tat über einige wesentliche Punkte, die wir dann im Innenausschuß weitgehend geklärt haben. Die SPD hat damals erklärt — dazu stehen wir heute, und wir sind ja übereingekommen, daß wir das so machen — : Wir wollen keine Anonymisierung von Unterlagen, da Geschichtsforschung von Personen nicht zu trennen ist und Anonymisierung in sehr vielen Fällen eine Geschichtsverfälschung darstellen würde. Zur Herstellung des Datenschutzes soll aber eine vorübergehende Unkenntlichmachung in der dem Benutzer überlassenen
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zu!) Ich kann Ihnen versichern, daß es sich um redaktionelle Änderungen handelt, so daß Sie trotz der Länge dieser zusätzlichen Berichterstattung zustimmen können, ohne sich dadurch irritiert zu fühlen; denn ich gebe diesen Text zu Protokoll. Meine Damen und Herren, das Gesetz hat uns ja schon mehrfach beschäftigt. Ich halte es zwar für ein sehr ordentliches Gesetz, aber nicht für ein Gesetz von so epochaler Bedeutung, wie es dargestellt worden ist. Wenn Novalis gesagt hat, gesagt haben soll, ich weiß es
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zwar für ein sehr ordentliches Gesetz, aber nicht für ein Gesetz von so epochaler Bedeutung, wie es dargestellt worden ist. Wenn Novalis gesagt hat, gesagt haben soll, ich weiß es nicht, die Archive seien das Gedächtnis der Nation, halte ich das für eine ungeheuere Übertreibung; denn das Leben der Nation verwirklicht sich doch nicht in amtlich oder öffentlich erstellten Dokumenten, sondern ebenso in den Gegenständen des täglichen Lebens, in der Kunst, in der Musik, in der Malerei, in der Architektur; alles
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ist nicht nur eine Auseinandersetzung mit den Betroffenen, es ist nicht nur eine Aufrechnung, eine finanzielle Frage, sondern das ist auch ein Problem, wie wir selbst damit umgehen. Viele der Betroffenen sagen uns: Im Grunde genommen ist es ein Problem, das in erster Linie euch angeht. Es geht um euer Verhalten uns gegenüber. Ich denke, daß wir sehr darauf achten müssen, daß wir in der Wirklichkeit Dämme dagegen aufbauen, daß sich solche Verbrechen nicht wiederholen, daß wir sie nicht nur als
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Schutzfrist angesprochen. Sie feiern es als Erfolg, daß die Schutzfrist nicht mehr 120 Jahre, sondern 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen endet. (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Wer hat das denn gefeiert?) Es gibt nach wie vor kein vernünftiges Argument, das dagegenspricht, die Nutzung des Archivguts bereits 10 Jahre nach Ableben der Person bzw. 90 Jahre nach der Geburt in den Fällen zuzulassen, in denen man das Todesjahr nicht mehr genau ermitteln kann. (Sehr wahr! bei den GRÜNEN) Hinsichtlich dieses Bereichs
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80 Jahre verlängert. Ich finde, diese nach intensiven Beratungen gefundenen ausgewogenen Entscheidungen berücksichtigen die wissenschaftlichen und auch die archivfachlichen Belange ebenso wie das Nutzungsrecht des Bürgers, ohne die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und des Staates zu beeinträchtigen. Zusammengefaßt: Ich finde, das Bundesarchivgesetz kann in der durch die Beratung erarbeiteten Fassung richtungsweisend für die Archivgesetzte der Länder sein. Wir bitten sie, diese Orientierung bei ihren Aufgaben mit aufzunehmen. Das Bundesarchiv wird damit für seine künftige Arbeit eine gute und praktikable Grundlage erhalten
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aus der Zeitung entnehmen —, (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Ich habe die Nachrichten gehört!) wo sich die Minister geeinigt haben, auch im wichtigen Bereich der Mittelklassewagen. Ich denke, dies ist schon eine gute Bilanz, auch in der bekannten Situation, wo wir denken, das geht nicht so schnell. Ich finde aber, das war wieder ein ganz gewaltiges Stück nach vorne. Die Bilanz des Jahres 1987 sieht folgendermaßen aus: über 3,6 Millionen schadstoffreduzierter Personenwagen im Verkehr, davon über 3,3 Millionen schadstoffarm, über 1,6 Millionen mit
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hat am 21. Juli 1987 den Richtlinienvorschlag der EG-Kommission für die Herausnahme von bleihaltigem Normalbenzin aus dem Markt beschlossen. Dies war auch eine Initiative der Bundesrepublik Deutschland. Unmittelbar danach haben wir unser neues Benzinbleigesetz auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz, das heute verabschiedet wird, bedeutet, daß ab 1. Februar 1988 das verbleite Normalbenzin verboten wird; d. h., wir haben nur noch das unverbleite Normalbenzin am Markt. Dies hat zur Folge, daß das Tankstellennetz weiter ausgebaut wird. Diese Maßnahme ist aber gleichzeitig
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und dies bedeutet, daß es unter dem Strich finanziell keine negativen Auswirkungen haben wird. Wir wollen — damit komme ich zum Schluß — einen europaweit normierten bleifreien Kraftstoff, der verhindert, daß in der Zukunft Schadstoffpartikel in dieser Fülle ausgestoßen werden. Dieses Gesetz, das wir heute verabschieden, ist ein weiterer Schritt zu diesem Ziel, europaweit bleifreies Benzin einzuführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP Vorsitz:: Vizepräsident Westphal) Vizepräsident Westphal: Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein. Frau Dr. Hartenstein
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über KatNachrüstung, über Kfz-Steuerbefreiung und über die Verwendung bleifreien Benzins informieren. Ihre Informationsbroschüren — da möchte ich Herrn Staatssekretär Grüner ganz besonders ansprechen — sind leider nicht bürgerfreundlich; sie können es auch nicht sein, weil nämlich das System viel zu kompliziert ist, das Sie da vor zwei Jahren ausgeknobelt haben. Man bräuchte eigentlich für jede Werkstatt einen KatBerater, liebe Kolleginnen und Kollegen, genauso wie man heute einen Steuerberater braucht. Zum gleichen Zeitpunkt übrigens, an dem das Verbot bleihaltigen Normalbenzins einen Push für das
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jedenfalls. Mir ist aufgefallen, daß die Kollegin Hartenstein trotz großer Mühe bereits in der ersten Lesung nichts Negatives am Verbot verbleiten Normalbenzins finden konnte. Und wenn die Damen und Herren von der Opposition uns in dieser Angelegenheit den Vorwurf machen, das Verbot werde zu spät realisiert, so ist dies ein völlig vordergründiges Argument, weil sich der Zeitpunkt des Verbotes insbesondere wegen der komplizierten rechtlichen Einbindung auf EG-Ebene verzögerte. (Dr. Knabe [GRÜNE]: Keine Ausrede!) Da es also zum Verbot des verbleiten Normalbenzins
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