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Meine Damen und Herren, Planungsänderungen gibt es auch woanders, aber woanders müssen auch die Bauherren dafür geradestehen. Deswegen spreche ich hier gegen Ihren Antrag, Herr Kollege Mischnick. Ich tue dies zwar im Respekt vor dem Wunsch einer Reihe von Kollegen, das charakteristische Erscheinungsbild des bisherigen Plenarsaals in etwa zu erhalten, aber ich sage das auch als jemand, der in den letzten Jahren vielleicht ein bißchen öfter, als wir das gemeinsam hätten machen sollen, das Ringen um diesen Weg miterlebt hat. Nach
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1988 () [PBT/W11/00100]
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vor dem Wunsch einer Reihe von Kollegen, das charakteristische Erscheinungsbild des bisherigen Plenarsaals in etwa zu erhalten, aber ich sage das auch als jemand, der in den letzten Jahren vielleicht ein bißchen öfter, als wir das gemeinsam hätten machen sollen, das Ringen um diesen Weg miterlebt hat. Nach meiner Auffassung geht es deswegen nicht allein um einige Millionen DM Mehrkosten. Es geht auch nicht allein um einige Monate Bauzeitverlängerung. Es wäre ein weiteres Glied in einer Kette von Entscheidungen, bei denen
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brauchen uns nicht zu verstecken, wenn von uns lästerlich behauptet wird, wir suchten größenwahnsinnige Lösungen. Dennoch — und das gehört zur Ehrlichkeit — : Hier ist heute ein mea culpa dieses Parlaments angesagt, was unsere eigenen Angelegenheiten betrifft. Aber, meine Damen und Herren, das mea maxima culpa sind nicht Kostenerhöhungen und sind nicht Planungsänderungen, sondern das ist nach meiner Auffassung vielleicht der Kleinmut, den wir 1981 bewiesen haben, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) als wir eine Lösung, die wir lange
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Weil dies so war, weil wir seit der ersten Planung 1972 16 Jahre lang geplant und diskutiert haben, weil da draußen ein Loch ist, wo früher einmal unser alter Plenarsaal stand, und weil, wie die Bundesregierung sagt — ohne daß ich das im Detail hier überprüfen kann — , nicht nur wieder Mehrkosten, sondern auch eine Verlängerung der Bauzeit zu befürchten wären, bitte ich alle Kollegen bei vollem Verständnis für den Antrag — auch ich, wie gesagt, habe für die andere Lösung gestimmt —, heute zu
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Vizepräsident Frau Renger: Ich darf den letzten Redner dieser Debatte ankündigen, Herrn Abgeordneten Mischnick. (Conradi [SPD]: Jetzt zieht er den Antrag zurück!) Mischnick (FDP): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier ist von dem Abgeordneten Conradi gesagt worden, das Ansehen des Parlaments würde beschädigt, wenn wir über diese Frage noch einmal diskutieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Ich weise diese Anschuldigung zurück. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wenn dieses Parlament in eigener Sache noch
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hat, d. h. eine entscheidende Veränderung nicht eintritt. Wer jetzt den Antragstellern Verzögerung und Verteuerung vorwirft, der muß sich an die eigene Nase fassen und fragen, weshalb er nicht bereit war, bereits im Juni die Entscheidung zu treffen, wie wir das hier beantragt haben. (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Damals wollten Sie nicht. Sie wollten hinauszögern, um damit die Abstimmung in eine andere Richtung zu bringen. (Dr. Hornhues [CDU/CSU]: Genauso war es!) Wer damals verzögert
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für die runde Lösung gestimmt haben, sie nach wie vor für die bessere halten. (Conradi [SPD]: Kreisrund!) Wenn zur endgültigen Festlegung aber zwei Modelle vorgestellt werden — ein kreisrundes und ein halbrundes —, dann müssen Sie den anderen zugestehen, daß dieses Modell, das Ihnen als eine Möglichkeit vorgestellt wird, auch noch einmal zur Entscheidung gestellt wird. Sonst hätte die halbrunde Lösung überhaupt nicht mehr zur Diskussion gestellt werden dürfen. Das ist geschehen. Nun muß darüber entschieden werden. (Beifall bei der FDP und bei
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vorliegenden theoretischen Fall nur auf den gesetzlich garantierten Mindesturlaub von 15 Arbeitstagen und, lieber Kollege, nicht auf den tarifvertraglich vereinbarten Urlaub. (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Aber die Tarifverträge haben Übergangsregelungen!) Von einem unvertretbar großen finanziellen Risiko der Arbeitgeberseite zu sprechen, das feste Arbeitsplätze gefährde, ist daher hanebüchen. Was hier seitens der Petentin angestrebt wird, ist, um es klar zu sagen, Stimmungsmache auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dafür werden wir uns nicht hergeben. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Auch der Blick
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oder war, den Urlaub gestrichen bekommt. Ausdrücklich wird dabei noch vermerkt, daß das auch gelten soll — denn sonst würde das ja nicht drinstehen — für Arbeitnehmer, die ein Viertel- oder ein halbes Jahr krank waren. Das geht von einem Menschenbild aus, das in Ihrer Mehrheitsentscheidung so aussieht: Wer krank ist, der hat zugleich auch schon seinen Urlaub. (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Also das ist unerhört! — Haungs [CDU/CSU]: Sie kennen die Petition ja gar nicht!) Es geht von einem Menschenbild aus, wonach
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fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Funke. Funke (FDP) : Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die in Frage stehende Petition betrifft wieder einmal eine als sozial angesehene Rechtsprechung, die sich im Ergebnis aber gegen die Arbeitnehmer richtet, wie wir das bei manchen sozialen Schutzrechten für Arbeitnehmer feststellen können und leider auch müssen. Zu Recht kritisiert die Petentin die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1982, wonach ein Arbeitnehmer, der ein volles Jahr krank war, nach dieser Zeit noch einen
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humanitären Völkerrecht herzustellen. Auch militärische Gründe sprechen dafür, daß Interoperabilitätsprobleme zu vermeiden sind, die dadurch entstehen können, daß die Zusatzprotokolle von einigen Bündnispartnern ratifiziert werden, von anderen jedoch nicht. Dieses Anliegen ist durch die Entscheidung der US-Regierung vom Januar 1987, das I. Zusatzprotokoll dem Senat nicht zur Ratifizierung vorzulegen, besonders akut geworden. Mit auf Grund der Initiative der Bundesregierung ist es aber gelungen, mit den wichtigsten Bündnispartnern weitgehende materielle Übereinstimmung zu erzielen. Wir hoffen, daß diese Arbeiten demnächst zum Abschluß gebracht
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Vertragspartei sind, während dagegen bisher kein Staat des Warschauer Paktes die Zusatzprotokolle ratifiziert hat. Wenn die Regelungen des Zusatzprotokolls in Europa Anwendung finden sollen, müssen sie aber in West und Ost akzeptiert werden. Die Bundesregierung nimmt den Vorschlag des Petitionsausschusses, das innerstaatliche Zustimmungsverfahren einzuleiten und eine völkerechtliche Bindung gegebenenfalls erst nach Ratifizierung durch eine Nuklearmacht des Bündnisses herbeizuführen, zur Kenntnis. Sie würdigt das Bemühen des Petitionsausschusses, einerseits eine Beschleunigung des Beitrittes zu erreichen, andererseits aber den Gründen gerecht zu werden, die
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Göhner. Dr. Göhner (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Man kann über die Frage einer Nuklearerklärung im Rahmen der Ratifizierung dieser Zusatzprotokolle sicher unterschiedlicher Meinung sein. Aber dem Petitionsausschuß vorzuwerfen, er täusche die Öffentlichkeit, das weise ich hier als unerhört zurück. Herr Kollege Peter, das Votum, das der Petitionsausschuß zur Beschlußfassung vorgeschlagen hat, ist in dieser Frage völlig eindeutig. Es sagt: Wir überweisen die Petition zur Berücksichtigung im Hinblick auf die Ratifizierung der Zusatzprotokolle. Soweit
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CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Man kann über die Frage einer Nuklearerklärung im Rahmen der Ratifizierung dieser Zusatzprotokolle sicher unterschiedlicher Meinung sein. Aber dem Petitionsausschuß vorzuwerfen, er täusche die Öffentlichkeit, das weise ich hier als unerhört zurück. Herr Kollege Peter, das Votum, das der Petitionsausschuß zur Beschlußfassung vorgeschlagen hat, ist in dieser Frage völlig eindeutig. Es sagt: Wir überweisen die Petition zur Berücksichtigung im Hinblick auf die Ratifizierung der Zusatzprotokolle. Soweit ein Verzicht auf die Abgabe einer Nuklearerklärung gefordert wird, schlägt
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Präsidentin! Liebe Kollegen! Man kann über die Frage einer Nuklearerklärung im Rahmen der Ratifizierung dieser Zusatzprotokolle sicher unterschiedlicher Meinung sein. Aber dem Petitionsausschuß vorzuwerfen, er täusche die Öffentlichkeit, das weise ich hier als unerhört zurück. Herr Kollege Peter, das Votum, das der Petitionsausschuß zur Beschlußfassung vorgeschlagen hat, ist in dieser Frage völlig eindeutig. Es sagt: Wir überweisen die Petition zur Berücksichtigung im Hinblick auf die Ratifizierung der Zusatzprotokolle. Soweit ein Verzicht auf die Abgabe einer Nuklearerklärung gefordert wird, schlägt der Petitionsausschuß
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des Petitionsausschusses enthält in der Begründung allerdings — Herr Staatsminister Schäfer ist darauf eingegangen — einen neuen Akzent, einen neuen Vorschlag, von dem Sie, Herr Staatsminister, gesagt haben, die Bundesregierung wolle das prüfen. Lassen Sie mich in aller Offenheit sagen, daß mir das etwas wenig ist. Denn die Auffassung des Petitionsausschusses zu diesem Punkt ist seit geraumer Zeit bekannt. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten hier klar erklären können, ob Sie dem mehrheitlichen Votum des Petitionsausschusses in diesem Punkte folgen möchten oder nicht
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ratifizieren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Wenn Sie das nicht tun, wird glasklar, daß das als Errungenschaft gepriesene Kriegsvölkerrecht ein Stück weit benutzt wird, um die Brutalität zu verschleiern und zu verstecken (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Frau Nickels, das meinen Sie doch nicht ernst!) und um die Leute darüber zu täuschen, was eigentlich wirklich auf sie zukommt. (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das ist doch nicht mehr Ihre Meinung!) — Das ist meine Meinung. Ich bin davon überzeugt, nachdem ich diese
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ist doch nicht mehr Ihre Meinung!) — Das ist meine Meinung. Ich bin davon überzeugt, nachdem ich diese Petition schon in der alten Legislaturperiode sehr ausführlich studiert habe. — Ich finde, das ist zutiefst unwürdig. Sie sollten sich wirklich überlegen, ob Sie das so wollen. Ich bin nur froh darüber, daß die Auseinandersetzungen in den ganzen Jahren das so klargemacht haben, daß es Ihnen nicht mehr gelingt, auch nicht mit einem solchen Vorschlag der Mehrheit des Petitionsausschusses, die Öffentlichkeit über das zu täuschen
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Kern der Forderung der Petenten ist, daß die Bundesregierung bei der Ratifizierung und anschließenden Hinterlegung der Urkunde der Zusatzprotokolle zur Genfer Rote-Kreuz-Konvention auf die Abgabe einer sogenannten Nuklearerklärung verzichten soll. Einigkeit besteht zwischen allen Fraktionen, daß die Bundesregierung gebeten wird, das Verfahren zur Ratifizierung der Zusatzprotokolle von 1977 zu der Genfer Rote-Kreuz-Konvention von 1949 einzuleiten. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit der Ratifizierung dieser Zusatzprotokolle eine sogenannte Nuklearerklärung abzugeben, in der klargestellt wird, daß der sachliche Geltungsbereich des Zusatzprotokolls I keine Nuklearwaffen, sondern
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dem Hintergrund der bevorstehenden Ministerräte angenommen. Der Inhalt der Entschließungen ist durch die Ministerräte vom 22. Dezember des vergangenen Jahres und vom 2. Februar und 24. Juni dieses Jahres weitgehend überholt. Dies gilt insbesondere für die Forderungen des Europäischen Parlaments, das Quotensystem und das Gemeinschaftsprogramm zur Förderung von Ersatzarbeitsplätzen in den Stahlregionen fortzuführen. Das Quotensystem ist zum 1. Juli 1988 ausgelaufen. Angesichts der mangelnden Stillegungsbereitschaft der europäischen Stahlindustrie und einer außerordentlich guten Stahlnachfrage hielten die EG-Kommission und mehrere Mitgliedstaaten die wirtschaftlichen
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gemäß Art. 58 des EGKS-Vertrages nicht mehr für gegeben. Die Kommission legte dem Rat daher keinen Vorschlag für eine Verlängerung des Systems vor. Die Bundesregierung hat in der Ratstagung am 24. Juli 1988 jedoch die Einführung eines verbesserten Monitoring-Systems durchgesetzt, das die Erhebung monatlicher Produktions- und Lieferstatistiken, die Fortführung der vierteljährlichen Marktvorausschätzungen sowie regelmäßige Konsultationen mit den betroffenen Marktteilnehmern vorsieht. Dadurch ist unseres Erachtens sichergestellt, daß eine eventuelle Verschlechterung der Marktlage rechtzeitig erkannt werden kann und daß gegebenenfalls geeignete Maßnahmen beschlossen
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zumindest für fünf Jahre fortgeführt werden. Hier, glaube ich, ist es notwendig, mehr Transparenz, mehr Durchsicht auch für Außenstehende zu schaffen. Es muß Schluß sein mit staatlich gesicherten Finanzierungskrediten vor allem an staatliche Stahlunternehmen. Das RESIDER-Programm — das ist ein Kunstwort — , das wir hier heute diskutieren, ist aus unserer Sicht ein guter Ansatz. Wir unterstützen dieses Programm der EG-Kommission. Bei der Kommission wurde offenbar erkannt, daß Innovationen — das predigen wir immer wieder — zur Zeit eher in kleinen und mittleren Unternehmen als etwa
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schnell organisieren könnte. Wir müssen deswegen auch und gerade auf dem Hintergrund der gegenwärtig verbesserten Situation darauf bestehen, daß sowohl die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als auch insbesondere die Europäische Kommission selbst sich gerade in einer Zeit, in der das vielleicht eher möglich ist, in der das weniger schmerzhaft ist als in Zeiten einer krisenhaften konjunkturellen Situation mit Nachdruck darum bemüht, für eine Ordnung der Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, die auch dann für alle Betriebe und insbesondere die Arbeitnehmer in diesen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.10.1988 () [PBT/W11/00100]
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und gerade auf dem Hintergrund der gegenwärtig verbesserten Situation darauf bestehen, daß sowohl die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft als auch insbesondere die Europäische Kommission selbst sich gerade in einer Zeit, in der das vielleicht eher möglich ist, in der das weniger schmerzhaft ist als in Zeiten einer krisenhaften konjunkturellen Situation mit Nachdruck darum bemüht, für eine Ordnung der Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, die auch dann für alle Betriebe und insbesondere die Arbeitnehmer in diesen Stahlbetrieben und Stahlunternehmen wieder zumutbare Arbeitsvoraussetzungen schafft
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durch Stillegung einer derzeit ausgelasteten Fabrik zugemutet. Vizepräsident Frau Renger: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege? Sellin (GRÜNE): Bitte schön, aber ohne Zeitanrechnung. Vizepräsident Frau Renger: Aber sicher. Dr. Lammert (CDU/CSU): Herr Kollege Sellin, würden Sie freundlicherweise einräumen, daß das, was Sie gerade als „Maloche bis zum Umfallen" bezeichnet haben, wenn überhaupt, dann nur mit Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates erfolgen kann und daß vermutlich ein Großteil der Arbeitnehmer beispielsweise in Rheinhausen nach den Wochen von Kurzarbeit mit damit verbundenen Einkommenseinbußen
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