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Nordkorea vorgeworfen. Kim wurde durch Urteil vom 4. April 1988 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe sowie der Aberkennung der Bürgerrechte verurteilt. Vizepräsident Frau Renger: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Emmerlich. Dr. Emmerlich (SPD): Herr Staatsminister, teilen Sie meine Auffassung, daß ein Gesetz, das Reisen in einen anderen Staat unter Strafe stellt, gegen elementare Menschenrechte verstößt? Schäfer, Staatsminister: Herr Kollege, es steht mir nicht zu, die Gesetzgebung des koreanischen Staates in Zweifel zu ziehen. Aber die Hinweise, die wir von unserer Botschaft haben, sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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zu verbessern. Vizepräsident Frau Renger: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Emmerlich, bitte. Dr. Emmerlich (SPD): Herr Staatsminister, darf ich davon ausgehen, daß Sie die rechtsstaatlichen Grundlagen des Verfahrens und des Urteils weiterhin kritisch prüfen insbesondere dann, wenn Ihnen das Urteil vorliegt, das auch vom Strafmaß her, selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, als unmenschlich bezeichnet werden muß, und daß Sie jedem Verdacht, daß es rechtsstaatlich nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, nachgehen, und zwar auch durch politische Demarchen bei der Regierung Südkoreas? Schäfer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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es als „Maison de la Sarre" einzurichten. Zwei Etagen des Gebäudes sind an die Firmen Saarstahl vermietet worden. Weitere Büroflächen sollen an saarländische Unternehmen vermietet werden. Zudem wird in dem Haus ein Büro der Saarländischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung eingerichtet werden, das u. a. französische Investitionen für das Saarland werben soll. Des weiteren ist daran gedacht, Sitzungs- und Versammlungsräume für kulturelle Veranstaltungen, Seminare und Ausstellungen zu nutzen. Vizepräsident Frau Renger: Eine Zusatzfrage, bitte, Frau Abgeordnete Pack. Frau Pack (CDU/CSU): Ist die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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es steht mir nicht zu, in Angelegenheiten des Saarlandes nun hier von seiten der Bundesregierung einzugreifen. Vizepräsident Frau Renger: Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Pack. Frau Pack (CDU/CSU) : Herr Staatsminister, ist die Möglichkeit gegeben, daß diese Vertretung des Saarlandes, das „Maison de la Sarre" in Paris, auch unter dem Namen „Villa Pompeuse" in deutschen Zeitschriften bekannt, der deutschen Botschaft, die nicht im 16. Arrondissement gelegen ist, und der Residenz des deutschen Botschafters in Paris durch ihre sicherlich außergewöhnliche Ausstattung — wenn
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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Bundesregierung wahrnehmen können oder in Konkurrenz zur deutschen Botschaft treten können. Ich teile Ihre Auffassung, daß das beschriebene 16. Arrondissement zu den elegantesten Vierteln in Paris zählt und daß die deutsche Botschaft dort nicht untergebracht ist. Aber ich gebe zu, das Palais Beauharnais ist natürlich als Residenz durchaus sehenswert. Vizepräsident Frau Renger: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schreiner. Schreiner (SPD): Herr Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt, daß die saarländische Landtagsopposition über Jahre hinweg der Landesregierung vorgehalten hat, sie tue zuwenig, um die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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bitten! Das ist Ihr Recht! — Lowack [CDU/CSU]: Nicht nur im Rechtsausschuß!) Gefragt, mußte er einräumen, daß er hierzu eine Auskunft nicht erteilen könne. Wie gesagt: Ich stimme dem Gesetzentwurf aus übergeordneten politischen Gründen zu, kündige aber an, daß ich das ein weiteres Mal so nicht hinnehmen werde. (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Stücklen: Ich rufe das Gesetz mit seinen Artikeln 1 bis 3, Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Wer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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möchte ich, daß wir den Vorschlag der GRÜNEN ablehnen. (Frau Nickels [GRÜNE]: Das ist geschäftsordnungswidrig, was da vereinbart worden ist!) Vizepräsident Stücklen: Frau Abgeordnete Nickels, im Ältestenrat ist Übereinstimmung auch mit Zustimmung Ihres Vertreters erzielt worden. (Frau Nickels [GRÜNE]: Richtig, das weiß ich!) Ich will das nur feststellen. Wir kommen also zu den Sammelübersichten 47, 48 und 52 des Petitionsausschusses. Dazu liegen Änderungsanträge der Fraktion der SPD vor, und zwar auf den Drucksachen 11/2166 und 11/2167. Der Ältestenrat hat eine verbundene
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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die ich aus Zeitgründen nicht darstellen kann, beantragen wir, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Nunmehr zur Sammelübersicht 48. Die SPD-Fraktion stimmt dem Änderungsantrag der GRÜNEN zu. Sie ist der Auffassung, daß eine Notwendigkeit besteht, bei Vegetariern — die das aus gesundheitlichen oder anderen respektablen Gründen sind — in der Haft dafür zu sorgen, daß ihre bisherige Ernährungsweise aufrechterhalten werden kann. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Einwand der Länderzuständigkeit, auf den sich die Mehrheit beruft, zieht nicht. Eine bundesgesetzliche Regelung dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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vor allem aber auch tatbestandsmäßige Gründe dies rechtfertigen. Der Bundesminister der Finanzen, der hierzu gehört wurde, hat uns überzeugend dargelegt, daß für die unterschiedliche Behandlung vor allem verfahrensmäßige Gründe ausschlaggebend sind. Es war immer ein Anliegen, auch dieses Hohen Hauses, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu vereinfachen und dadurch zu beschleunigen. Bewußt wurde dabei in Kauf genommen, daß bei verschiedenen Einkommensarten gewisse Verluste oder Abzüge erst bei der Einkommensteuerveranlagung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang darf ich auch an die Regelung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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hier um ein sehr summarisches Verfahren handelt und daß dieses summarische Verfahren für die Beurteilung des deutschen Strafverfahrens und für das deutsche Verwaltungsverfahren wohl nicht die richtige Grundlage sein kann. Auf der anderen Seite ist der Petitionsausschuß nicht dazu da, das Ermessen, das der Bundesinnenminister pflichtgemäß ausüben muß, nun an seiner Stelle auszuüben. Er hat pflichtgemäß ausgeübt, davon haben wir uns überzeugen können, als wir uns die Akte angesehen haben. Das hat er sehr gründlich getan. Aus diesem Grunde waren wir
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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ein sehr summarisches Verfahren handelt und daß dieses summarische Verfahren für die Beurteilung des deutschen Strafverfahrens und für das deutsche Verwaltungsverfahren wohl nicht die richtige Grundlage sein kann. Auf der anderen Seite ist der Petitionsausschuß nicht dazu da, das Ermessen, das der Bundesinnenminister pflichtgemäß ausüben muß, nun an seiner Stelle auszuüben. Er hat pflichtgemäß ausgeübt, davon haben wir uns überzeugen können, als wir uns die Akte angesehen haben. Das hat er sehr gründlich getan. Aus diesem Grunde waren wir der Meinung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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in der 10. und 11. Legislaturperiode den ungewöhnlichen Weg beschritten hatten, als Parlamentsfraktion einen Ratifizierungsgesetzentwurf vorzulegen, um die Bundesregierung zu veranlassen, aktiv zu werden. Die Bundesregierung hat die wichtige Chance versäumt, zu den ersten fünf Unterzeichnerstaaten zu gehören und damit das für die Weiterentwicklung der europäischen Rechtskultur so wichtige Abkommen in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung kündigt jetzt an, daß sie eine Interpretationserklärung abgeben will, daß durch die Verpflichtungen aus dem Protokoll nicht-strafrechtliche innerstaatliche Rechtsvorschriften unberührt bleiben sollen. Es ist
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allen Grund haben, uns immer wieder für Menschenwürde und Menschenrechte einzusetzen. Wir dürfen nicht vergessen, daß gerade in unserem Vaterland Menschenwürde und Menschenrechte in des Wortes wahrstem Sinne mit Füßen getreten wurden. Wenn wir heute in einem Land leben dürfen, das die Menschenwürde zum obersten Gut seiner Verfassung gemacht hat, so ist gerade das uns Verpflichtung, aus unserer Vergangenheit zu lernen und der Welt aus unseren Erfahrungen mitzuteilen. Ich hoffe, daß sich die Staaten der Welt durch den Beitritt zu den
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nicht in Staaten abgeschoben, ausgewiesen und ausgeliefert werden dürfen, wenn schwerwiegende Gründe für die Annahme bestehen, daß sie dort gefoltert werden. Dieser Artikel steht in krassem Widerspruch zur bundesdeutschen Rechtsprechung; denn nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1983, das 1985 bestätigt wurde, ist die erlittene oder die drohende Folter kein genereller Asylgrund, weil es entscheidend sei, ob jemand aus politischen oder strafrechtlichen Gründen gefoltert werde. (Frau Nickels [GRÜNE]: Ungeheuerlich!) Das sogenannte Folterurteil des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt also Ausweisungen oder Abschiebungen
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würde wiederholen können. Diese Bemühungen waren anfangs besonders notwendig, besonders dringlich auf den Scherben dessen, was man damals kaum noch als Recht unseres im Wiedererstehen begriffenen Staates bezeichnen konnte. Sie haben aber die Geschichte der Bundesrepublik seit damals veranlaßt, durch das von und für uns alle gegebene Grundgesetz, immer begleitet, und daran sind alle Parteien, insbesondere alle in diesem Hause vertretenen Parteien und Fraktionen, daran sind auch Bundesregierungen aller denkbaren Zusammensetzungen — ohne die neueste hier im Bundestag vertretene Partei — beteiligt gewesen
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Schäden für das Kind, wenn man es länger als die in Berlin zulässigen drei Jahre mit der Mutter inhaftieren würde. Die SPD in Berlin forderte in vermeintlichem Fortschritt — der entsprechende Paragraph des Strafvollzugsgesetzes ist in der SPD/FDP-Zeit eingeführt worden — , das Kind auf der Mutter-Kind-Station mit der Mutter unterzubringen. Auf die eigentlich naheliegendste Forderung, die normalen Familienvätern und -müttern einfallen würde, daß nämlich Schwangere und Mütter mit so kleinen Kindern überhaupt nicht eingesperrt werden dürfen (Dr. Knabe [GRÜNE]: Das ist völlig
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auch von seiten der Anstaltsleitung — ich war, wie gesagt, in Preungesheim und habe dort sehr viel Bemühen von seiten der Anstaltsleitung und auch des Personals erlebt — , man hat eigentlich nur die Wahl zwischen Pest und Cholera. Man hat die Wahl, das Kind mit der Mutter einzusperren oder es von ihr zu trennen und in irgendein Heim zu stecken. Das ist überaus belastend und — auch für diejenigen, die es zu betreuen haben — menschenunwürdig. Allerdings ist es so, daß die getrennte Unterbringung für
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von den GRÜNEN: Das mit der Vorbeugung ist nicht auf das Kind bezogen! — Dr. Lippelt [Hannover] [GRÜNE]: Auf diese Rechtsdogmatik war ich gefaßt!) Aus dieser Verpflichtung nimmt er die Berechtigung zur Strafe. Dafür steht ihm ein umfassendes Sanktionensystem zur Verfügung, das sich in dem einen oder anderen Fall noch etwas ausgestalten ließe. Zweitens. Ich sagte schon, daß es auch darum geht, künftigen Straftaten möglichst weitgehend vorzubeugen. Das wird man sicher nicht allein mit dem Strafrecht schaffen. Dennoch bin ich der festen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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Nickels, ist die undifferenzierte Behandlung betroffener Mütter und Väter. Sie gehen zwar sehr ausschließlich vom Wohl des Kindes aus, was eigentlich zu begrüßen wäre, aber man müßte eingehend darüber diskutieren, was das Wohl des Kindes ist. Ich weiß, daß Sie das sehr ernst nehmen, und ich hoffe, daß auch ich das tue. Jedoch meine Frage: Müßte man nicht auch die Straftat und die Strafdauer in die Überlegungen einbeziehen? Schließlich ist eine Strafe auch eine Sühne für begangenes Unrecht. Diesen Charakter der
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und verpflichtet uns dazu, daß die bisher vorhandenen flexiblen Bestimmungen der Strafprozeßordnung und des Strafvollzugsgesetzes in ihrer Anwendungspraxis überprüft und erforderlichenfalls durch Maßnahmen und Hinweis und notfalls auch durch Gesetzesänderungen korrigiert werden. Gestatten Sie mir ein Wort noch zum Schluß, das ich sehr ernst meine. Der Gesetzentwurf wendet sich nach seiner Überschrift nur gegen die Inhaftierung von Kindern. Wir haben aber zur Zeit ein Problem, das verdrängt wird, aber im Kern als gravierender angesehen werden muß, nämlich die Inhaftierung von 14-
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.04.1988 () [PBT/W11/00074]
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und notfalls auch durch Gesetzesänderungen korrigiert werden. Gestatten Sie mir ein Wort noch zum Schluß, das ich sehr ernst meine. Der Gesetzentwurf wendet sich nach seiner Überschrift nur gegen die Inhaftierung von Kindern. Wir haben aber zur Zeit ein Problem, das verdrängt wird, aber im Kern als gravierender angesehen werden muß, nämlich die Inhaftierung von 14- und 15jährigen. Dabei müssen wir die Misere feststellen, daß es dort eine außerordentlich hohe Selbstmordrate gibt. Ich meine, wir sind zuvörderst aufgerufen, diesen gravierenden Umstand
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lebenslangen Freiheitsstrafe ist hier nicht ausgeschlossen. Auch sie kann hier selbstverständlich herangezogen werden gemäß den Vorschriften, die Sie gern zum Gesetz machen wollen. Ich versage es mir, einmal durchzuspielen, wie der Vollzug einer lebenslangen Freiheitsstrafe dann aussehen könnte. Wollen wir das zu dieser vorgerückten Stunde vielleicht einmal beiseite lassen. Aber daß hier zwischen leichterer Kriminalität und Schwerstkriminalität keinerlei Unterschied mehr gemacht wird, ist in Ihrem Entwurf eben so niedergeschrieben. Damit stünden wir, würde Derartiges Gesetz, in Europa beispiellos da. Es gibt
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Redlichkeit willen gesagt werden — : Wir können doch der Öffentlichkeit keinen Gesetzentwurf so unter einer Decke zuschieben, bei dem man überhaupt nicht weiß, was darin steht, und bei dem man nur zur Kenntnis nehmen kann, es gehe um edle Motive. Nein, das könnte zu einem Freibrief zur Begehung von Straftaten werden. Nein, da haben wir bereits bei den Roten Brigaden konkrete Erlebnisse (Zurufe und Lachen bei den GRÜNEN) und bei der Mafia in Italien, daß Kinder nur deshalb gezeugt und geboren wurden
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deshalb gezeugt und geboren wurden, um der Möglichkeit der Strafverbüßung zu entgehen. Bis zur letzten Konsequenz muß man sich darüber klar sein. Ich halte es für gut und richtig, daß heute in der ersten Lesung bereits einiges angesprochen werden kann, das dann bei den Ausschußberatungen im Hinterkopf jedes einzelnen ist, der hier Verantwortung trägt. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Stücklen: Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf an die in
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mit davon beeinflußt — das sagen Sie ja auch indirekt in Ihrem Antrag —, daß wir mit allen Ländern in dieser Region, also auch mit Nicaragua, bei der Überwindung der ökonomischen und sozialen Probleme zusammenarbeiten. Ich erwähne Costa Rica, dieses kleine Land, das mit einem Anteil von 8 oder 10 % Flüchtlingen an der Gesamtbevölkerung fertig werden muß. Ich komme zum Schluß. Die internen Flüchtlinge, z. B. in Guatemala, brauchen über humanitäre Hilfe hinaus, die sie sowieso kaum erreicht, ein Angebot und Hilfestellung, um
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