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auf eine Gesamtlösung und das Vermeiden einer Flickschusterei mit der Tatsache, daß Sie vor kurzem, nämlich zum 1. Januar 1987, den § 67 a der Abgabenordnung zugunsten von Teilen des Sports verändert haben? Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär: Das war ein Zugeständnis, das wir auch in Gesprächen mit den Sportverbänden gemacht haben, weil sie — das muß ich hier auch einmal erwähnen — gesagt haben: Einverstanden mit der Gesamtüberprüfung, aber ein Problem — das betrifft genau den Fragenbereich des § 67 a der Abgabenordnung — ist so drängend
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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dabei sind, in der Lage, Sie über alle einzelnen 84 Anlagen zu informieren: in welcher Kaserne sie sind, von welcher Energieart auf welche wir sie umgestellt haben, welche technischen Maßnahmen dafür erforderlich waren, welche Kosten dadurch entstanden. Ich liefere Ihnen das gerne nach. Dr. Klejdzinski (SPD): Geben Sie es mir bitte schriftlich? Würzbach, Parl. Staatssekretär: Das kann ich tun. Vizepräsident Westphal: Dann kommen wir zur Frage 59 des Abgeordneten Dr. Klejdzinski: Wie viele Heizanlagen in Bundeswehr-Liegenschaften müssen (noch) auf Grund von
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Jahre im voraus, die deutsche Steinkohle die Konkurrenz anderer Energiearten durchaus nicht zu fürchten hat. Könnte nicht in den Gesprächen mit dem Bundesrechnungshof bei den Betriebskostenrechnungen diese Tatsache einmal mit in die Überlegungen einbezogen werden? Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das geschieht bei dieser und anderen Tatsachen. Ich habe hier klar festgestellt, daß das Verteidigungsministerium aus vielerlei Gründen daran interessiert ist und alles tut, selbst unter Inkaufnahme von Mehrkosten, die wir ja vor dem Bundesrechnungshof, vor dem Parlament und vor anderen
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hinsichtlich Ihrer zweiten Zusatzfrage ein Mißverständnis gab, lasse ich noch eine Zusatzfrage zu, Herr Klejdzinski. Dr. Klejdzinski (SPD): Herr Präsident, ich bedanke mich dafür. Herr Staatssekretär, ich darf Sie fragen: Wenn Sie wirtschaftliche Gesichtspunkte als herausragend anführen, wie können Sie das dann mit dem Verteidigungsauftrag in Einklang bringen, den Sie sonst immer so sehr im Munde führen, da möglicherweise durch andere Energiearten, beispielsweise durch Gas oder Strom, im Spannungs- oder Krisenfall die Versorgung einer kompletten Anlage wie einer Kaserne nicht mehr
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indem ich wissen möchte, wie sich der Minister diese Gleichbehandlung von weiblichen Sanitätsoffizieren vorstellt, da bekannterweise auch das Studium der angehenden Sanitätsoffiziere bezahlt werden müßte. Haben Sie Vorstellungen, was das kostet? Würzbach, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, just um diesen Punkt, das Ermöglichen des Studiums auch für weibliche Sanitätsoffiziere, geht es nach meiner Kenntnis dem Kollegen Dr. Weng. All die Eckdaten, u. a. die Kosten, aber auch andere rechtliche Fragen, wie Sie wissen — Ausbildung an der Waffe, ja oder nein — , und Statusfragen
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zu sprechen. Da treten Menschen gemeinsam in der Öffentlichkeit auf, um für die Freiheit Andersdenkender zu demonstrieren. Dann wird auf diese Forderung nach mehr Humanität mit Verhaftungen und anderen polizeilichen Zwangsmaßnahmen reagiert. Das Einlenken der DDR-Führung in den letzten Tagen, das sich in der Freilassung von Inhaftierten und in der Ermöglichung der Ausreise äußert, ist zu begrüßen. Hier hat sich letztlich Besonnenheit durchgesetzt. (Lummer [CDU/CSU]: Aber nicht die Menschenrechte! ) Aber es bleibt die Frage offen: Wie steht es für die
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Schily [GRÜNE]: Na, na!) Im November 1987 hat die Kommission ihren umfangreichen Bericht „Menschenrechte in den Staaten des Warschauer Pakts" vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung sind die wesentlichen völkerrechtlich geschützten Freiheiten: die Meinungs- und die Informationsfreiheit, die Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, das Wahlrecht, die Freizügigkeit, die Religionsfreiheit, der Schutz von Ehe und Familie. Der Bericht widmet sich aber auch dem Minderheitenschutz, den Menschenrechten im Strafvollzug und dem Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt ganz allgemein. Die Kommission gelangt in ihrer gründlichen Arbeit zu
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Debatte über die Vorgänge in der DDR nicht gewesen, wären es drei Anmerkungen geworden. Die erste bezieht sich auf Rumänien. Die Menschenrechtslage dort beurteile ich ähnlich wie die Verfasser des Berichts: Sie ist schlecht, deprimierend. Es ist an der Zeit, das offen auszusprechen. In der Vergangenheit hat es da immer wieder Unklarheiten gegeben, weil der Kurs des Regimes gegenüber Moskau — konkret: der Versuch, ein gewisses Maß an Unabhängigkeit zu realisieren — mißdeutet wurde, Sympathien weckte, Vorteile brachte. Heute erkennen wir, daß Rumänien
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begrenzten Autarkie verfolgt. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr gut!) Solche Versuche haben — das lehrt uns die Geschichte — immer zu inneren Verhärtungen, zu einem Minus an Rechten und Freiheiten geführt. (Beifall bei allen Fraktionen) Rumänien ist insofern nur ein weiteres Beispiel, das in bedauerlicher Weise aus dem europäischen Rahmen fällt. Die zweite Bemerkung bezieht sich auf die Sowjetunion. In dem Bericht werden Verbesserungen in der Menschenrechtslage seit dem, wie es dort heißt, Machtantritt von Gorbatschow registriert, insbesondere für die Meinungsfreiheit und den
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Menschenrechtspakte der UNO, auf die sich der Wissenschaftlerbericht positiv bezieht, bis heute leider nicht ratifiziert haben. Meiner Ansicht nach ist der Deutsche Bundestag — obwohl ihm viele Juristen und Juristinnen angehören — aber kein Gremium — was auch Sie, Herr Klose, gesagt haben —, das Zensuren für wissenschaftliche Berichte erteilt, sondern eine Institution zur politischen Debatte, zur Erarbeitung politischer Schlußfolgerungen aus wissenschaftlichen Expertisen. Zur Erarbeitung solcher Schlußfolgerungen scheint mir dieser Bericht jedoch kaum tauglich. (Dr. Czaja [CDU/CSU]: Da können Sie noch etwas lernen!) Für
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umgegangen wird, (Zuruf von den GRÜNEN: Und den Kurden!) ganz abgesehen davon, daß bei dem Komplex Minderheiten vor allem nach der deutschen Minderheit und sehr wenig nach anderen ethnischen Minderheiten gefragt wird. Es hat mich gefreut, daß Sie, Frau Kollegin, das hier immerhin auch erwähnt haben. Sie haben sich ja nicht allein auf die deutsche Minderheit bezogen. (Dr. Czaja [CDU/CSU]: Auch der Bericht nicht!) Das möchte ich ausdrücklich anerkennen. (Beifall bei den GRÜNEN) So sehr wir die Rechte von ethnischen
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von allen Minderheiten, die nicht ethnische oder religiöse Minderheiten sind, wie Schwule und Lesben, Behinderte und Kranke, in fast allen Warschauer-Pakt-Staaten wird in dem Bericht auffälligerweise mit keiner Zeile erwähnt. Ebenso fehlt — wohl auch nicht zufällig — das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das auch für uns GRÜNE ein wichtiges Menschen- und Verfassungsrecht ist, für das wir uns bei allen Besuchen in Osteuropa eingesetzt haben. (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Totalverweigerer sind auch hier im Knast!) Der Bericht vermittelt so in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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und Lesben, Behinderte und Kranke, in fast allen Warschauer-Pakt-Staaten wird in dem Bericht auffälligerweise mit keiner Zeile erwähnt. Ebenso fehlt — wohl auch nicht zufällig — das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das auch für uns GRÜNE ein wichtiges Menschen- und Verfassungsrecht ist, für das wir uns bei allen Besuchen in Osteuropa eingesetzt haben. (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Dr. Vollmer [GRÜNE]: Totalverweigerer sind auch hier im Knast!) Der Bericht vermittelt so in der Öffentlichkeit zum Teil ein sehr einseitiges Bild von Osteuropa. Meine grundsätzliche
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an Ausschüsse überwiesen. Ich hätte es, ehrlich gesagt, lieber gesehen, wenn unser Ältestenrat empfohlen hätte, ihn an den Rechtsausschuß als federführenden Ausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß als mitberatenden Ausschuß zu überweisen. Ich bin Mitglied beider Ausschüsse; insofern sage ich das hier völlig neutral. Ich meine, daß der Bericht doch eine so auf juristische Fragen abstellende präzise Analyse enthält, daß er im Rechtsausschuß als dem federführenden Ausschuß vielleicht besser aufgehoben gewesen wäre, und vor allem wäre dann der Eindruck vermieden worden
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ist jetzt schon eine Vereinbarung der Fraktionen, daß so verfahren werden soll. Das wird nachher beschlossen. Irmer (FDP): Herr Präsident, ich will das auch gar nicht anfechten. Ich habe nur gesagt: Ich persönlich fände es — — (Zuruf von der SPD: Nein, das, was Sie vorschlagen, ist schon vereinbart!) — Gut, dann rühme ich hiermit diese Vereinbarung (Beifall bei der FDP und der SPD) und gratuliere denen, die sie getroffen haben, zu ihrer Weisheit. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind doch nicht
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wir uns sicher einig — daran messen lassen, wie sie mit Minderheiten umgeht, mit Abweichlern von der Norm. Da kann ich auch wieder Rosa Luxemburg zitieren, (Frau Unruh [GRÜNE]: Bitte nicht! Das tut ja schon weh!) wenn denn das Zitat stimmte, das dort in Ost-Berlin aufgehängt wurde, „Freiheit ist auch die Freiheit des Andersdenkenden". Meine Damen und Herren, diese Diskrepanz in dem grundlegenden Ansatz, was eigentlich ein Grundrecht und ein Menschenrecht sei, führt ja auch zu den bekannten Schwierigkeiten, wenn wir z.
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bei den GRÜNEN) denn Menschenrechte sind unteilbar. Genauso hat derjenige, der nur von Südafrika redet, Menschenrechte nicht verstanden, weil sie eben auch in der anderen Richtung unteilbar sind. Meine Damen und Herren, je nach der Situation kann natürlich das Gewicht, das der Einhaltung eines oder eines anderen Menschenrechtes zukommt, unterschiedlich sein. Nicht zufällig hat man ja den klassischen Bereich der Menschenrechte auf wirtschaftliche, auf soziale, auf kulturelle Menschenrechte ausgeweitet. Hier möchte ich auch noch etwas aufgreifen: Man kann sie auch nicht
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für eine versachlichte Diskussion gut geeignet. Um die Entwicklungen intensiver zu verfolgen und Veränderungen auch positiver Art deutlicher wahrzunehmen, ist die Fortschreibung dieses Berichtes zu begrüßen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Vizepräsident Frau Renger: Meine Damen und Herren, das Wort hat Herr Abgeordneter Lummer. Lummer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im kommenden März vor elf Jahren hat hier, wie ich nachgelesen habe, einmal eine Diskussion über die Frage der Menschenrechte stattgefunden. Damals, Herr Schmude, ging es
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Menschenrechte und der Fragen ablenken, um die es hier geht. Meine Damen und Herren, nun gibt es einen Punkt, wo in der Vergangenheit immer wieder Meinungsverschiedenheiten aufgetaucht sind. Die einen sagen: Wenn wir die Menschenrechte verwirklichen wollen, dann müssen wir das gewissermaßen in geschlossenen Stuben, auf diplomatischem Wege oder auf eine ähnliche Weise erreichen. Andere, vor allen Dingen die Betroffenen, sagen übereinstimmend, wenn sie danach gefragt werden, daß das offene und öffentliche Eintreten für sie in fast jedem Falle hilfreich gewesen
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Erfahrung jedenfalls zeigt uns, daß das Eintreten für die Menschenrechte und die Kritik ihrer Verletzung bei den kritisierten Staaten immer wieder auf den Einwand der Einmischung in innere Angelegenheiten treffen. Gerade bei den in diesem Bericht untersuchten Staaten haben wir das mehr als genug erlebt. Es ist erfreulich, daß sich der Sachverständigenbericht mit diesem Einmischungsvorgang und -vorwurf deutlich auseinandersetzt. In der Tat: Wer Menschenrechtspakte zeichnet, wer sich der Charta der Vereinten Nationen mit ihren Menschenrechtsprinzipien unterstellt, der muß sich auch von
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Bürgerrechte in den untersuchten Staaten nur auf dem Papier stehen, während es in Wirklichkeit ganz anders aussieht. Das sollten übrigens all diejenigen bedenken, die die Verfassungstexte nebeneinanderhalten und sich am bloßen Text erfreuen. Sogenannte Gummiparagraphen sind ein anderes Ärgernis, auf das der Bericht aufmerksam macht. Wenn Rechtsvorschriften unpräzise gefaßt sind, bringen sie nicht Klarheit, sondern verbreiten Angst und Unsicherheit. Sie eignen sich als Fangleinen zum kurzen oder weiten Wurf, je nach politischer Zweckmäßigkeit. Diese Zweckmäßigkeit bestimmt auch durchweg die Bildung der
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werden nicht begründet, so daß der Bürger nicht einmal den Versuch machen kann, den Sinn der Belastung einzusehen. (Dr. Czaja [CDU/CSU]: Richtig!) Eingaben erweisen sich als sinnlos. Sie werden ebenso ohne Begründung verworfen. Eine inhaltliche Nachprüfung durch ein Gericht, das ja selbst bei Bestätigung des belasteten Verwaltungsakts für Einsehbarkeit und Rechtsfrieden sorgen würde, gibt es nicht. Solange es das alles nicht gibt, braucht sich niemand zu wundern, wenn ganz ruhige und solide Bürger, ja, sogar SED-Parteigenossen wegen einer solchen Behandlung
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Czaja [CDU/CSU]: Richtig!) Eingaben erweisen sich als sinnlos. Sie werden ebenso ohne Begründung verworfen. Eine inhaltliche Nachprüfung durch ein Gericht, das ja selbst bei Bestätigung des belasteten Verwaltungsakts für Einsehbarkeit und Rechtsfrieden sorgen würde, gibt es nicht. Solange es das alles nicht gibt, braucht sich niemand zu wundern, wenn ganz ruhige und solide Bürger, ja, sogar SED-Parteigenossen wegen einer solchen Behandlung in Zorn und Verbitterung verfallen und ihrem Staat den Rücken kehren wollen. (Dr. Czaja [CDU/CSU]: So ist es
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Pakts. Solange wir noch über Menschenrechtsverletzungen sprechen müssen, können wir nicht von Glück sprechen. Aber ich bin dankbar für die Vorlage des Berichts der unabhängigen Kommission, weil sie uns eine unpathetische Grundlage für eine Diskussion über unsere ständige Aufgabe bietet, das Thema der Menschenrechte nicht nur in Feiertagsreden zu behandeln und erst recht nicht zu parteipolitischer Polemik zu mißbrauchen. Gestatten Sie mir in dem Zusammenhang ein Wort des Dankes an zwei ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages, nämlich an meine Freunde Claus
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die noch in der Haft sitzen, zu gefährden. Wenn es also eines Beweises bedurft hätte, über dieses Thema heute noch einmal und mit allem Nachdruck zu reden, dann ist er — ich sage: leider — erneut geliefert worden. Meine Damen, meine Herren, das Thema „Menschenrechte" beginnt nicht erst dann, wenn die Staatsmacht mit groben Maßnahmen — durch Verhaftungen, durch Freiheitsberaubungen — tätig wird. Es beginnt schon, wenn die Staatsmacht versucht, sich in die Grundrechte, beispielsweise in das Grundrecht der Informationsfreiheit, einzuhängen. Der Herr Kollege Knabe
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