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wurde, ist das, was in den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen, die vorhin schon angesprochen worden sind, auch von der DDR-Regierung mit unterzeichnet wurde. Ich meine, es stünde dem Deutschen Bundestag gut an, die Regierung, die Führung der DDR aufzufordern, wenigstens das in ihrem Machtbereich zu realisieren, was sie selbst durch ihre Unterschrift als realisierenswert hingestellt haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber wir sind uns natürlich darüber im klaren, daß das Thema Informationsfreiheit für einen marxistischleninistisch geprägten Staat ein Problem ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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in ihrem Machtbereich zu realisieren, was sie selbst durch ihre Unterschrift als realisierenswert hingestellt haben. (Beifall bei der CDU/CSU) Aber wir sind uns natürlich darüber im klaren, daß das Thema Informationsfreiheit für einen marxistischleninistisch geprägten Staat ein Problem ist, das zumindest zur Zeit noch nicht zu lösen ist. Herr Kollege Sielaff, Sie haben versucht, die anderen Menschenrechtsvorstellungen, die man im real existierenden Sozialismus predigt, als etwas hinzustellen, was aus einem anderen Kulturkreis stammt. Nein, verehrter Herr Kollege Sielaff, das ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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reagierte, die eigenen Zeitungen, die sie in Richtung Bundesrepublik schickte, im Kontingent zu verringern. Ich frage mich, ob diese merkwürdige Art des Umgangs miteinander heute wirklich noch notwendig ist. Ich meine, wir sollten den Ausschüssen als zweites den Auftrag erteilen, das Projekt eines Zeitungsaustausches erneut vorzulegen und die Volkskammer in Ost-Berlin aufzufordern, eine Antwort darauf zu geben. Ich füge hinzu: Die Antwort, die wir dann von der Volkskammer bekämen, würde meine Auffassung, ob man mit der Volkskammer reden und offizielle Kontakte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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Struck [SPD]: 7 : 3! — Dr. Penner [SPD]: Das sind auch 10!) — Verzeihen Sie, ich kann ja noch 7 und 3 zusammenrechnen, obwohl ich sonst — das gebe ich zu — im Rechnen nicht sehr gut bin. Meine Damen und Herren, wenn wir das mit den 10 Minuten mit dieser Ausnahme beschließen, ist alles in Ordnung. Wenn sich dagegen Widerspruch erhebt, müssen wir einen anderen Beschluß fassen oder eine normale Rederunde vorsehen. Ich frage Sie also: Sind Sie damit einverstanden, daß wir so verfahren
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Ziel, nun endlich den uns vom Bundestag gegebenen Auftrag sachgerecht und zügig erfüllen zu können. Immer wieder haben die Vertreter der Regierungskoalition im Untersuchungsausschuß die Auffassung vertreten, die Formulierung „rechtswidrige Lieferung" im Untersuchungsauftrag sei nach der Entscheidung der Oberfinanzdirektion Kiel, das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Firmen HDW und IKL einzustellen, nicht zulässig. Diese Auffassung ist rechtich falsch, da diese Entscheidung keine Rechtskraftwirkung hat, sondern das Ermittlungsverfahren — wie auch die OFD Kiel selbst erklärte — jederzeit wieder aufgenommen werden kann. Lange haben sich die
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Problem des Prädikatsjuristen Gansel. Aber hier mag eine Nachhilfestunde bei dem Fraktionsvorsitzenden und Bundesjustizminister a. D., Vogel, weiterhelfen. Aber vielleicht könnte Herr Vogel ihn dann einmal darauf hinweisen, daß man in unserem Rechtsstaat nur wegen eines Verhaltens belangt werden kann, das vom Gesetz verboten ist. Wahlkampforientierte Forderungen der Opposition nach Bestrafungen ersetzen zum Glück nicht das Gesetz. (Dr. Struck [SPD]: Ihr verliert die Wahlen so oder so!) Ich finde, Herr Gansel, Sie zeigen einmal mehr einen erschreckenden Mangel an Rechtsstaatsbewußtsein. (Widerspruch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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Ihnen hier die Firmen erst während der Arbeit des Untersuchungsausschusses bekanntgeworden wären. (Sielaff [SPD]: Ihre Redezeit ist jetzt aber wirklich abgelaufen!) All das wissen Sie. Was die Streichung des Wortes „rechtswidrig" anbelangt, (Kleinert [Marburg] [GRÜNE]: Nun ist aber Schluß!) auf das Sie im geltenden Untersuchungsauftrag als Mittel der Vorverurteilung so großen Wert gelegt haben, so wollen Sie darauf nunmehr verzichten. Es hat lange gedauert, bis Sie zu dieser Einsicht gekommen sind. Sie ist Ihnen allerdings auch nicht freiwillig gekommen; das schüttet
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Beine. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der „Frankfurter Rundschau" von gestern hinweisen. Es war der Nachweis, daß die Firmen HDW und IKL Südafrika beim Bau des Kriegsschiffs „Drakenberg" geholfen haben. Die Drakenberg ist ein U-Boot-Mutterschiff, das den späteren Einsatz deutscher U-Boote gegen die Frontstaaten koordinieren soll. Als Frau Eid und ich die Bundesregierung danach fragten, antwortete sie: Nein, eine solche Zusammenarbeit hat es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegeben. Die Bundesregierung wisse auch, daß die Firma
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erfolgreiche Geschäftstätigkeit bundesseitig zu entziehen. Das bedeutet: Aus vordergründigen politischen Motiven nehmen die GRÜNEN Vernichtung von Arbeitsplätzen an der Küste in Kauf. Sie erwarten wohl kaum, daß wir angesichts der ausgesprochen schwierigen Situation der deutschen Werftindustrie zustimmen. Wie sollten wir das den Betroffenen und ihren Familien wohl klarmachen? Deshalb lehnen wir die beiden Anträge ab. Wir tun es auch aus einem anderen Grund. Nach der Begründung der Anträge kommt es den GRÜNEN darauf an, daß dem 1. Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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im Parlament nicht verpflichtet. Welches Verfassungsverständnis offenbart die SPD, wenn sie meint, einem einmal eingerichteten Untersuchungsausschuß mit einem konkreten Untersuchungsauftrag nach Belieben weitere Untersuchungsaufträge durch Änderung und Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes erteilen zu können! Meine Damen und Herren von der SPD, das Minderheitenrecht nach Art. 44 des Grundgesetzes ist klar definiert und unbestritten. Es verpflichtet den Deutschen Bundestag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, aber nicht zu mehr. Der Opposition ist es unbenommen, diesen Weg zu gehen und einen neuen Untersuchungsausschuß zu beantragen. Da
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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einvernehmlich als Verfahrensordnung beigegeben hat. (Abg. Gansel [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) Vizepräsident Frau Renger: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin? Frau Seiler-Albring (FDP): Im Moment bitte nicht, nachher. — Ach, ausgerechnet Herr Gansel! Herr Gansel, Sie nehmen Ihr Fragerecht, das Ihnen sicherlich zusteht, so exzessiv im Ausschuß in Anspruch, daß meine Schmerzgrenze, wie viele hier im Saale wissen, wirklich erreicht ist. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Wie soll das denn angehen, frage ich Sie, meine Damen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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brauchen wir nicht Ihren Antrag. Dieses werden wir intern beraten und unsere Konsequenzen daraus ziehen. Wir werden überprüfen, inwieweit wir internationales Recht tatsächlich auch im Innenbereich nachvollziehen müssen. Unser Einsatz für die Wiederherstellung der Menschenrechte in Südafrika sollte — ich glaube, das sollte eigentlich für alle gelten — nicht zum Vehikel innenpolitischer Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Deutschland werden. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU) Vizepräsident Frau Renger: Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Voss. Dr. Voss
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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der Antragsbegründung verlangten „politischen Druck" auf den Vorstand nicht ausüben. Andernfalls trüge sie die Verantwortung, wenn der Werft durch vermeidbare Offenlegung geschäftlicher Interna Aufträge und damit Arbeitsplätze verlorengingen. Die Bundesregierung würde damit auch gegen ein eindeutiges Gebot des Aktiengesetzes verstoßen, das es dem herrschenden Unternehmen — als solches ist der Bund nach der sogenannten VEBA/GelsenbergEntscheidung des Bundesgerichtshofs anzusehen — untersagt, auf das Unternehmen nachteiligen Einfluß auszuüben. Für eine solche Einflußnahme würde der Bund nach den konzernrechtlichen Vorschriften über die Verantwortlichkeit herrschender Unternehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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und zwar unmittelbar. Zu dem Zeitpunkt war ich für diese Dinge verantwortlich und plötzlich mit einem mittelschweren Ölunfall in Wilhelmshaven konfrontiert. Damals lief ein Großtanker auf die Ölpier in Wilhelmshaven und verlor erhebliche Mengen 01. Meine damals noch laienhaften Reaktionen, das Schiff wegen der möglichen Schadenersatzforderungen an die Kette legen und einen dinglichen Arrest anordnen zu wollen, wurden durch die Praxis unmittelbar korrigiert: Der Großtanker mußte mit der Flut wieder auslaufen und lag dann auf Helgoland-Reede und war meinen rechtlichen Zugriffen
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für alle Gefahrstoffe in der gesamten Nordsee. Die Diskussionen über Ölverschmutzung durch Seeschiffe dürfen wir nicht führen, ohne auch auf einige andere Regelungserfordernisse nationaler und internationaler Art hinzuweisen, die für den Nordseeschutz immer dringender werden, wenn auch die Ölverschmutzung nicht das an erster Stelle zu nennende Gefährdungspotential für die Nordseeverschmutzung ist — das ist meines Erachtens, wie wir bereits an anderer Stelle diskutiert haben, die Nährstoffzuführung —, so kommt dem Thema Nordseeverschmutzung durch 01 doch einer der vordersten Plätze zu. Die Nordseeschutzkonferenz hat
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Zwischenfrage) — Herr Carstensen. Vizepräsident Stücklen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Schütz (SPD): Ja. Das Ritual können wir wiederholen. Carstensen (Nordstrand) (CDU/CSU): Herr Kollege, stimmen Sie mit mir überein, daß die Strafvorschriften ausreichen, daß wir aber die Gerichte einmal auffordern sollten, das Strafmaß etwas stärker auszuschöpfen? Schütz (SPD): In der Tat kommt es darauf an — da stimme ich Ihnen zu, Herr Carstensen — , die Leute zu erwischen, die ablassen. Insofern müßte eine verstärkte Überwachung dazu kommen. Aber ich meine auch, daß wir die
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Zeit in vieler Hinsicht unbenutzbar machen wird. Deshalb glaube ich: Wir müssen uns hier nicht über die Technik des Schadensersatzes unterhalten, sondern über die Frage, wie man die etwa eintretenden Schäden verhüten kann. Dazu gehört auch eine Überlegung — wenn ich das zum Schluß noch sagen darf — hinsichtlich des so hoch gerühmten und hoch geschätzten Verursacherprinzipes. Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, das Verursacherprinzip nimmt neuerdings eine ähnliche Rolle ein wie das Floriansprinzip. Es heißt nämlich, daß jedenfalls der Staat, die Verwaltung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1988 () [PBT/W11/00058]
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sondern über die Frage, wie man die etwa eintretenden Schäden verhüten kann. Dazu gehört auch eine Überlegung — wenn ich das zum Schluß noch sagen darf — hinsichtlich des so hoch gerühmten und hoch geschätzten Verursacherprinzipes. Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, das Verursacherprinzip nimmt neuerdings eine ähnliche Rolle ein wie das Floriansprinzip. Es heißt nämlich, daß jedenfalls der Staat, die Verwaltung, die jeweils zuständige Behörde mit der Sache gar nichts zu tun haben, weil ja der Erdölförderer, die Reederei oder irgend jemand
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von dem, der in all den anderen Jahren mangels staatlicher Hinweise keine Investitionen gemacht hat, also auch keine Abschreibungen hatte, also auch mehr Steuern gezahlt hat, bezahlt werden sollen. Deshalb bin ich der Meinung: Bevor Sie auf die Idee kommen, das Verursacherprinzip vor lauter Theorie so hoch zu hängen, daß Sie sich z. B. in die interessante Frage verwickeln: Soll man kostenlose Altölentladungsanlagen in unseren Hafenstädten einrichten, oder soll man das nicht? Und geht das deshalb nicht, weil das Verursacherprinzip verletzt
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geht doch um die Reinigung!) Vizepräsident Stücklen: Herr Abgeordneter, darf ich darauf aufmerksam machen, daß Ihre Redezeit zu Ende ist. Kleinert (Hannover) (FDP): Herr Präsident, ich komme zum Schluß. Es ist viel sinnvoller — das wollte ich nur zu diesem Thema, das sich auch für andere Bereiche durchaus zur weiteren Diskussion anbietet, sagen — , den Leuten einen kostengünstigen Anreiz zu geben, ein Delikt nicht zu begehen, als sie durch erhöhte Kosten in dieses Delikt, wenn nicht gerade hineinzutreiben, so doch wenigstens in Kauf
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eingesetzt. Damals hatte man zwei Optionen, wie dieses Amt ausgestaltet werden könnte. Einmal hätte man parallel zu der Institution des Wehrbeauftragten einen Beauftragten des Parlaments für Zivildienstfragen einrichten können; das hat man nicht getan. Man hat vielmehr ein Amt eingerichtet, das in einem Ministerium der Regierung verankert ist, also auch der Regierung angehört, aber dort keine eigene Zuständigkeit, keine eigene Verwaltung hat und ohne echte Kompetenz ist. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst ist Regierungsbeauftragter im Ministerium für Jugend, Familie, Frauen und
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regierungsunabhängigen Zivildienstbeauftragten, gerade wenn man weiß, was da an politischen und anderen Konflikten immer mit im Hintergrund steht. Zweitens ist es auch so, daß entgegen der Auffassung der Regierung die Zivildienstleistenden genau wie die Soldaten in einem besonderen Dienstverhältnis stehen, das ihre Rechte, auch ihre Grundrechte einschränkt. Das geht aus § 80 des Zivildienstgesetzes in Verbindung mit Art. 19 des Grundgesetzes eindeutig hervor. Die Zivildienstleistenden unterliegen genau wie die Soldaten besonderen Dienstpflichten. Das ist in den §§. 24 ff. des Zivildienstgesetzes festgelegt. Deshalb
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verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, mit dem Rauskitzeln brauchen Sie bei uns eigentlich nicht anzufangen, weil wir unsere Auffassungen in der Ausschußsitzung ja klar geäußert haben. Die Kollegen der SPD werden für sich selbst sprechen. Meine Damen und Herren, das, was Sie hier gefordert haben, ist ja die Einrichtung eines mit Verfassungsrang ausgestatteten Zivildienstbeauftragten, ähnlich wie die Institution des Wehrbeauftragten. Wir haben bereits im Ausschuß dargelegt, weshalb wir hier keine Notwendigkeit für eine Änderung sehen. Sie haben selbst vorgetragen, Frau
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des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, seit 1981 befindet sie sich im Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Entscheidend war dabei die Überlegung — und das gilt auch heute noch — , ein möglichst effektives, mit Kompetenzen ausgestattetes Amt einzurichten, das sich durch die Anbindung an ein Ministerium auch dessen Einrichtungen bedienen kann. Diese Anbindung halten wir nach wie vor nicht für problematisch, sondern für eine Einrichtung, die sich bewährt hat. Der Bundesbeauftragte ist Ansprechpartner für Dienstleistende, Dienststellen und deren Verbände
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sie das Problem der Wohnungsnot in der Bundesrepublik ignoriert und für nicht existent hält. Dadurch überläßt sie die betroffenen Menschen ihrem Schicksal und wälzt die Kosten für ihre Unterbringung auf die Kommunen ab, ohne diesen allerdings die Möglichkeit zu geben, das Problem wirklich zu lösen. (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Das lohnt noch nicht einmal einen Zwischenruf!) — Dann sparen Sie es sich doch. Das Thema ist auch viel zu ernst, um auf Ihre Zwischenrufe einzugehen. (Carstensen [Nordstrand] [CDU/CSU]: Bei Ihnen
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