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Realität und nicht nur die Rhetorik und wann endlich kommen wir einmal von der Rhetorik zur Handlung? (Austermann [CDU/CSU]: Warum stimmt denn die Kalkulation der Wirtschaft nicht mehr? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU) — Das ist das gleiche Problem, das gleiche Spiel wie bei Wackersdorf. Das ist doch eindeutig erkennbar, und es ist gut, daß wir es wieder einmal erlebt haben. (Dr. Weng [Gerlingen] [FDP]: Da haben Sie aber eine jämmerliche Figur gemacht!) Unsere Position für die 3. Nordseeschutz-Konferenz ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.02.1990 () [PBT/W11/00198]
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ist, Herr Abgeordneter Schütz, versetzt uns genau in die Lage, zu sagen: Wir gehen mit sehr guten Karten in die Verhandlungen nach Den Haag. Bis zur Stunde warte ich auf irgend jemanden, der mir sagt: Da fordert ein anderes Land, das an dieser Konferenz teilnimmt, mehr für den Umweltschutz, aber es scheitert an der Bundesrepublik Deutschland. (Schütz [SPD]: Das stimmt nicht!) Nennen Sie mir ein einziges Land, das im Zusammenhang mit der Internationalen NordseeschutzKonferenz, die in Den Haag in 14 Tagen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 16.02.1990 () [PBT/W11/00198]
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warte ich auf irgend jemanden, der mir sagt: Da fordert ein anderes Land, das an dieser Konferenz teilnimmt, mehr für den Umweltschutz, aber es scheitert an der Bundesrepublik Deutschland. (Schütz [SPD]: Das stimmt nicht!) Nennen Sie mir ein einziges Land, das im Zusammenhang mit der Internationalen NordseeschutzKonferenz, die in Den Haag in 14 Tagen beginnt, von uns mehr fordert, dessen Realisierung aber an unseren Vorstellungen scheitert. Genau das Gegenteil ist der Fall. (Lennartz [SPD]: Das hat doch keiner formuliert! Das ist
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Herkunft der erfolgten Luftverschmutzung bzw. Luftverunreinigung. Dies waren einige wesentliche Eckpunkte unserer Vorstellungen von der gebotenen Novellierung des Umweltstrafrechts. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten, daß trotz der äußerst knappen Zeit, die uns in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung steht, das Umweltstrafrecht so verbessert wird, daß in Zukunft diejenigen, die sich kriminell an den natürlichen Existenzgrundlagen vergehen, auch mit einer harten strafrechtlichen Ahndung rechnen müssen und nicht mehr hoffen können, ungeschoren davon zukommen. Umweltkriminalität, meine Damen und Herren, ist nicht selten
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und Ermittlungsverfahren gegen Umweltsünder ist entsprechend stark gestiegen. Anklage wurde aber selten erhoben. Es kam nur zu verhältnismäßig wenigen Verurteilungen. Diese Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes in folgenlose Ermittlungsverfahren wird von allen Betroffenen als unbefriedigend empfunden und hat zu der Feststellung geführt, das Umweltstrafrecht befinde sich in einer Krise. Die Ausweitung des Strafrechts auf den Bereich der Umweltvorsorge sei eine Fehlentwicklung, wird gesagt, weil es nicht mehr allein um die Verletzung von Rechtsgütern gehe, sondern schon um ihre potentielle Gefährdung. Manche raten zur
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aus einem Tankwagen bisher strafrechtlich nicht verfolgt. Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz lückenlos werden, insbesondere auch durch die Einbeziehung des Bodenschutzes in die Umweltstraftatbestände. Umweltstrafrecht hat schließlich auch einen erzieherischen und damit einen vorsorgenden Effekt. Es ist zwar richtig, das Strafrecht kommt immer zu spät; es trägt aber dazu bei, die Wertigkeit der geschützten Rechtsgüter im öffentlichen Bewußtsein nachhaltig zu verankern. Wer künftig illegal z. B. ein Gebäude in einem Naturschutzgebiet errichtet, muß sich auch des strafrechtlichen Risikos bewußt sein
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vor. Ich habe am Freitag letzter Woche, am Montag, am Dienstag nachgefragt, erst am Mittwoch vormittag habe ich diesen Gesetzentwurf erhalten. (Marschewski [CDU/CSU]: Persönlich übergeben! So freundlich bin ich!) — Ja, persönlich. Das macht die Sache nicht besser. Herr Marschewski, das Umweltstrafrecht ist nicht irgendein Antrag, den man mal eben schnell behandeln kann, sondern es ist Gegenstand eines umfänglichen und komplizierten Gesetzeswerks, auf das man sich vorbereiten muß; man muß zeitlich in die Lage gesetzt werden, es inhaltlich zu prüfen. Das
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CSU]: Persönlich übergeben! So freundlich bin ich!) — Ja, persönlich. Das macht die Sache nicht besser. Herr Marschewski, das Umweltstrafrecht ist nicht irgendein Antrag, den man mal eben schnell behandeln kann, sondern es ist Gegenstand eines umfänglichen und komplizierten Gesetzeswerks, auf das man sich vorbereiten muß; man muß zeitlich in die Lage gesetzt werden, es inhaltlich zu prüfen. Das gilt gerade für die Fraktion, die das ökologische Gewissen dieses Parlaments darstellt (Marschewski [CDU/CSU]: Das ist Geschichte!) und die hier eine bedeutende
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Werkzeuge haben die GRÜNEN vorgestellt, und wir haben hier im Deutsch en Bundestag entsprechende Vorschläge eingebracht. Ich werde nachher noch darauf zu sprechen kommen. Das Umweltstrafrecht erfaßt im wesentlichen Bagatelldelikte; die allermeisten von ihnen werden zudem eingestellt. Das eigentliche Ärgernis, das die Bürgerinnen und Bürger immer wieder wütend macht, wird auch in Ihrem Gesetzentwurf in keiner Weise berührt. Die Leute können nämlich zu Recht nicht verstehen, daß etwa ein Familienvater, der seine Campingabfälle in den Rhein wirft, verfolgt und bestraft wird
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vielleicht doch noch eines Besseren zu belehren. Darauf hoffe ich. (Beifall bei den GRÜNEN) Vizepräsidentin Renger: Das Wort hat der Abgeordnete Funke. Funke (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Häfner, wir legen einen Entwurf eines neuen Umweltstrafrechts vor, das gründlich vorbereitet worden ist. Die heutige erste Lesung mit insgesamt 45 Minuten Debattenzeit wird der Bedeutung dieses für uns alle wichtigen Gesetzes in keiner Weise gerecht. Auch die Besetzung des Plenums zu dieser Zeit wird der Bedeutung dieses Gesetzes in
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regeln usw. Das ist eine ganze Reihe von Übereinstimmungen, und das gibt mir die Hoffnung, daß es im Zuge der weiteren Beratungen doch vielleicht gelingen kann, einen breiten Konsens zu erreichen. (Bachmaier [SPD]: Das ist möglich!) Meine Damen und Herren, das Umweltstrafrecht ist in letzter Zeit der Kritik aus unterschiedlichen Richtungen ausgesetzt gewesen. Von der einen Seite wird beklagt, daß man zwar gegen jeden Ladendieb vorgehe, daß aber Umweltschädigungen mit einem weitaus größeren Unrechtsgehalt ungesühnt blieben. Andererseits wird gerade in den
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im Umweltbereich eine präventive Wirkung zu erzielen, würden weit überschätzt. Diese Auffassung sieht in dem oft beklagten Vollzugsdefizit einen strukturellen Mangel des Umweltstrafrechts. Der Frankfurter Professor Hassemer, sicherlich nicht als Industrie-Lobbyist zu verdächtigen, hat erst kürzlich in einem Aufsatz gemeint, das Strafrecht in seiner herkömmlichen rechtsstaatlich-liberalen Gestalt sei — ich zitiere — für eine Flankierung politischer Ziele, eine Steuerung von Problemlagen und eine großflächige Prävention gefährlicher Situationen denkbar schlecht geeignet. (Such [GRÜNE]: Das ist auch richtig!) Die Strafnormen, die der Gesetzgeber unter einem
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Flucht in die abstrakten Gefährdungsdelikte rücke die eigentliche Aufgabe des Strafrechts, den Rechtsgüterschutz nämlich, in den Hintergrund. Diese Kritik ist ernst zu nehmen, und ich habe bei Ihnen, Herr Kollege Bachmaier, ein Wort dazu vermißt. Ich will ein Problem herausgreifen, das nur schwer zu bewältigen ist. Der vorliegende Entwurf behält die sogenannte Verwaltungsakzessorietät bei und verankert sie sogar noch klarer im Gesetz. Das heißt: Was das Verwaltungsrecht erlaubt, kann nicht strafbar sein. Herr Kollege Häfner, es wird Ihnen nicht gelingen, einen
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Koalitionsfraktionen für die beschleunigte Einbringung des Entwurfs sehr herzlich danken. Dieser Entwurf deckt sich mit dem Entwurf der Bundesregierung, der vorgestern vom Kabinett auf meinen Vorschlag hin beschlossen worden ist. (Häfner [GRÜNE]: Wie kommt denn das, Herr Engelhard? Erklären Sie das einmal!) Die Bedeutung liegt darin, daß jetzt die Möglichkeit gegeben ist, dieses Vorhaben in der verbliebenen Zeit dieser sehr weit vorgerückten Legislaturperiode auch noch zu beraten und zu verabschieden. Nun hat die SPD ja in großer Eile gleichfalls einen Entwurf
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Herr Kollege Bachmaier, von denen Sie vorhin einige aufgezählt haben — ja dasselbe Anliegen. Ich sage seitens der Bundesregierung, daß — warum sollte man das gegenüber der Opposition bestreiten? — Konkurrenz das Geschäft bekanntermaßen immer belebt. Dasselbe Anliegen auch von Ihrer Seite, für das wir so nachdrücklich streiten, wird sicherstellen, daß dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode beraten und verabschiedet werden kann. Nun dürfen wir die Dinge ja nie isoliert betrachten. Ich unterstreiche das, was Herr Kollege Eylmann eben auch ausgeführt hat: Wir brauchen
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unterstreiche das, was Herr Kollege Eylmann eben auch ausgeführt hat: Wir brauchen ein umfassendes Umweltverwaltungsrecht. (Sehr wahr! bei der CDU/CSU) Daran arbeiten wir zur Ergänzung, wo immer es notwendig ist, über die Zeiten. Wir brauchen zum zweiten ein Umwelthaftungsrecht, das gleich Gegenstand unserer nächsten Beratung sein wird. Wir brauchen zum dritten ein Umweltstrafrecht. (Häfner [GRÜNE]: Ein Akteneinsichtsrecht brauchen Sie nicht?) Hier Abschied zu nehmen — wieder im Sinne der isolierten Betrachtung — , Herr Abgeordneter Häfner, von der Verwaltungsakzessorietät und sie anzuschwärzen wäre
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naturnahen Sinne: Das Gesetz verschärft die Haftung. Die gewollte Konsequenz ist, daß das Entstehen der Schäden vermieden wird, um die gewollte Schärfe der neuen Haftung für Umweltschäden zu vermeiden. Deshalb steht im Vordergrund der gesetzgeberischen Absicht, den Einfallsreichtum, die Organisationsfähigkeit, das kaufmännische Geschick, die rechtlichen Kenntnisse und vieles mehr so zu mobilisieren, daß der Schadensfall nicht eintritt und daß durch den Nichteintritt des Schadensfalles die Umwelt geschützt ist. Zum anderen liegt der Vorteil in der wesentlichen Verbesserung der Rechtsstellung des Geschädigten
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im Rücken, gegenüber denen die verschleiern können, wird sich dann abbauen. Damit wächst die Bereitschaft zur Geltendmachung des Anspruchs und damit zugleich der Druck zur Verhinderung der Schadensfälle. Das alles ist vernünftig. Es entspricht dem, was Menschen denken. Ein Gesetz, das so auf die ganz natürlichen und zwangsläufigen Abläufe und Gegebenheiten eingeht, muß wirksam werden. Deshalb hat der Entwurf die große Chance, von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden zu werden. Es ist unausbleiblich, daß die Betroffenen, von denen Umweltgefährdungen ausgehen können
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Umweltgefährdungen ausgehen können und bei deren Versagen Umweltansprüche entstehen, eine zusätzliche Last übernehmen müssen; anders kann es nicht organisiert werden. Aber gerade der Druck dieser Last ist ein wesentliches Motiv. Wenn nun beide, die Gefährdeten und diejenigen, die Gefahren setzen, das Gesetz in diesem Sinne konstruktiv aufgreifen, bin ich sicher, daß das Gesetz nach einer wahrscheinlich schwierigen Übergangsfrist nicht nur auf seiten der unmittelbar zunächst Begünstigten, sondern auf beiden Seiten positiv bewertet wird und daß daraus auch materieller Nutzen für beide
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es entspräche dem des Klassenkampfes, entspricht aber nicht der Wirklichkeit. Ein letztes Wort zu den Bereichen, die nicht geregelt werden sollen. Zu den Distanz- und Summationsschäden! Ich verstehe Überlegungen, auch solche Schäden zu regeln. Die Zeit war zu kurz, um das in diesem Gesetz zu tun. Die Koalition erfüllt mit der Vorlage des Gesetzentwurfs die Koalitionsvereinbarungen. Dennoch bleiben Regelungsnotwendigkeiten, wie sie beispielsweise unter dem Begriff Waldschäden auch von höchsten deutschen Gerichten bejaht worden sind und bei denen ein geltendes Recht bisher
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aber keine Rechtspolitik, sondern das ist Populismus der allereinleuchtendsten Sorte, um es, wie Sie zu sagen belieben, etwas zurückhaltend darzustellen. Es ist hochgradig einleuchtend und rechtspolitisch deshalb auch sehr falsch. Wie Herr Hüsch bereits ausgeführt hat, handelt es sich darum, das, was unser Rechtssystem leisten kann, hier zu tun, um dramatische Fortschritte für die Geschädigten aus Beeinträchtigungen der Umwelt zu erzielen. Dabei dürfen wir aber nicht die Prinzipien des bürgerlichen Rechts aushebeln, nur weil es so grundsätzlicher Art ist. Ich teile
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Rechts aushebeln, nur weil es so grundsätzlicher Art ist. Ich teile ja die Überzeugung, daß wir für unsere Umwelt immer noch viel mehr tun müssen, als wir bisher getan haben. Aber bei dieser Gelegenheit Prinzipien des bürgerlichen Rechts einfach auszuhebeln, das würde heißen, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben. Die Verursachung, die Sie immer so gern im Munde führen, müssen wir hier wenigstens wiederfinden können. Kausalität als Voraussetzung eines Anspruchs, das ist doch das wenigste, was wir hier aufrechterhalten müssen, wenn wir
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die Verpflichtung der gesamten Gesellschaft auf klassenkämpferische Weise — dieses Wort ist meiner Ansicht nach von Herrn Hüsch durchaus zu Recht gefallen; je länger ich Ihnen zugehört habe, desto deutlicher ist mir das geworden — auf einzelne abwälzen. (Schütz [SPD]: Erzählen Sie das mal den Waldbauern! Graf Zeil, der Klassenkämpfer!) Auf diese Weise kann man nicht einen Schaden, den die Gesellschaft insgesamt hat entstehen lassen, auf einen Teil der Gesellschaft mit enormen Nachteilen für alle Mitglieder — und zwar für die Arbeitnehmer im Zweifel
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Das war gut, Frau Präsidentin!) Nun hat der Herr Abgeordnete Häfner das Wort. Häfner (GRÜNE): Selten war ich Ihnen, verehrte Frau Präsidentin, für eine Äußerung so dankbar wie dieses Mal, und selten verbinde ich damit so große Hoffnungen, wie ich das in bezug auf den Hinweis tue, den Sie soeben gegeben haben. Wenn das im Parlament beherzigt würde, daß das Ganze eine Vorlage ist, die verbessert werden kann, ja muß, dann hätte auch diese Beratung hier Sinn, was nicht üblicherweise so
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im Parlament beherzigt würde, daß das Ganze eine Vorlage ist, die verbessert werden kann, ja muß, dann hätte auch diese Beratung hier Sinn, was nicht üblicherweise so ist, wie Sie alle wissen. (Beifall bei den GRÜNEN — Schütz [SPD]: Haben Sie das schon mal erlebt, daß das anders rauskommt?) Auch wenn, liebe Kolleginnen und Kollegen, die deutschlandpolitische Diskussion gegenwärtig alle anderen Themen, darunter auch die ökologischen Fragen, in den Schatten stellt, müssen wir sagen: Die dramatische Zerstörung unserer Umwelt schreitet immer weiter
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