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unter Zusammenwirken aller Beteiligten, d. h. auch der Bundesbahn, eine Lösung gesucht werden, die den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt. (Frau Garbe [GRÜNE]: Öffis vor Töffis!) Mit Spannung erwartet deshalb der Ausschuß für 1990 die Erfahrungen aus dem ÖPNV-Modell Wunsiedel, das mit erheblichen Mitteln des Bundes, des Freistaates Bayern und des Landkreises unterstützt wird. Solche Konzepte werden für das Zonenrandgebiet noch mehr an Gewicht gewinnen, wenn der Ölpreis wieder steigt, womit mittelfristig gerechnet werden muß. Die Rahmenvereinbarungen der Bundesbahn mit den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 05.05.1988 () [PBT/W11/00077]
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zuläßt. Für Pendler werden damit die Distanzen zwischen Arbeitsplatz und Wohnort vermindert. Der Energiebedarf wird verringert. Für die Straßenbauorgie im Zonenrand wird der sogenannte Sachzwang beseitigt. Dies bedeutet gleichzeitig eine klare Absage an das bisher praktizierte Konzept der funktionsräumlichen Arbeitsteilung, das dem ländlichen Raum eine exportorientierte Spezialisierung anempfiehlt. Statt dieser Außenorientierung streben wir eine Erhöhung der innerregionalen Produktionsverflechtungen an und damit eine Reduzierung der wirtschaftlichen Abhängigkeit von den industriellen Zentren. Darüber hinaus sind wir der Meinung, daß über die Angelegenheiten der
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dieser früher zentral gelegene Raum heute an der Peripherie der Bundesrepublik und der Europäischen Gemeinschaft mit all den sich daraus ergebenden regionalpolitischen Problemen. Solange die Folgen dieser Randlage durch gezielte Maßnahmen nicht überwunden werden, ist eine Sonderförderung nötig. Das Zonenrandförderungsgesetz, das von einer SPD-geführten Bundesregierung eingebracht und vor nahezu 17 Jahren einstimmig verabschiedet worden ist, bildet die Grundlage für die Förderungsmaßnahmen. Für meine Fraktion bekräftige ich an dieser Stelle die Zielsetzung dieses Gesetzes und stelle fest, daß sich das Gesetz grundsätzlich
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orientieren sich die Leitlinien der Deutschen Bundesbahn an einer engen betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise und vernachlässigen dabei die auch von der Deutschen Bundesbahn wahrzunehmenden gemeinwirtschaftlichen Belange. (Beifall bei der SPD) Trotzdem unterstreichen und unterstützen wir das Modernisierungs- und Rationalisierungskonzept der Deutschen Bundesbahn, das sich aber orientieren muß an einer gesamtwirtschaftlichen Funktionsbestimmung der Deutschen Bundesbahn, an den wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklungsperspektiven der Länder — insbesondere der im Zonenrand — sowie an der Sicherung einer bedarfsgerechten Bedienung und fahrplanmäßigen Verknüpfung von Gemeinden, Städten und Regionen an die
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1991 an das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Bundesbahn anschließen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD — Frau Garbe [GRÜNE]: Das nützt nichts!) Ich stelle mit großer Genugtuung fest, daß es hier gelungen ist, diesem Gebiet, das so lange Rückstand im Verkehr hatte, nun den Schritt ins Jahr 2000 und darüber hinaus zu ermöglichen. Als Abgeordneter des bayerischen Zonenrandgebietes möchte ich das niedersächsische und das hessische Zonenrandgebiet zu dieser Aufwertung der Standortqualität beglückwünschen. (Frau Teubner [GRÜNE]: Sie
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Nun ist es allerdings notwendig, daß wir die Fläche an jene Haltepunkte der Hochgeschwindigkeitsstrecke, die der Natur der Sache nach natürlich nur wenige sein können, anbinden. (Frau Teubner [GRÜNE]: Das hat bisher nie geklappt!) Das wird durch ein System geschehen, das die Bundesbahn vorerst „Interregio" genannt hat, mit dem in der Tat Geschwindigkeiten bis auf die heutige Intercity-Geschwindigkeit von 200 km/h gefahren werden können. Zwanzig für das Zonenrandgebiet bedeutende Städte — ich nenne Lübeck, Lüneburg, Celle, Braunschweig, Goslar, Göttingen, Fulda, Bamberg
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Damen und Herren — dies möchte ich besonders betonen — , die Einführung einer UN-Regelung für die Antarktis. Der AntarktisVertrag von 1959, der für alle interessierten Staaten offen ist, hat sich bewährt. Ich glaube, darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheit. (Stahl [Kempen] [SPD]: Nein, das stimmt!) Er hat — entsprechend erfolgreich — die freie und ungestörte wissenschaftliche Erforschung der Antarktis gesichert, dort politische Spannungen verhindert, eine Militarisierung unterbunden und die Frage der Hoheitsansprüche in der Schwebe gelassen. An diesem bewährten System darf nicht gerüttelt werden. Ziel der
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Wir werden die Umweltschutzbestimmungen nur haben können, wenn wir dem Regime über die Ressourcen beitreten und wenn wir zu einer Regelung für die Ressourcenaktivitäten in dieser Region kommen. Wir werden anders nicht zu entsprechenden Umweltschutzbestimmungen kommen. Das ist das Problem, das Sie sehen müssen. (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP) Wenn Sie dies nicht sehen, dann, glaube ich, beurteilen Sie auch die Aktivitäten und die Haltung der Bundesregierung falsch. Vor diesem Hintergrund ist die aktive Mitwirkung — ich wiederhole es
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nicht konsensfähig. (Schily [GRÜNE]: Warum nicht?) — Wenn wir es wollen, wollen andere 19 das wahrscheinlich nicht, oder sieben sagen: „Da machen wir erst einmal gar nicht mit und steigen aus. " (Schily [GRÜNE]: Ach, so gering ist Ihre Überzeugungskraft?) — Haben Sie das schon einmal gesehen? Herr Schily, Sie als Jurist müßten doch ungefähr wissen, welche Automatik in solcher Situation sein könnte, daß, wenn man das eine verlangt, das andere von anderen noch eher verlangt werden könnte. (Zuruf von den GRÜNEN: Also machen
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mit und steigen aus. " (Schily [GRÜNE]: Ach, so gering ist Ihre Überzeugungskraft?) — Haben Sie das schon einmal gesehen? Herr Schily, Sie als Jurist müßten doch ungefähr wissen, welche Automatik in solcher Situation sein könnte, daß, wenn man das eine verlangt, das andere von anderen noch eher verlangt werden könnte. (Zuruf von den GRÜNEN: Also machen wir alles kaputt!) Ich frage mich: Sollen wir als Bundesrepublik eine Revisionskonferenz provozieren? Soll die Bundesrepublik als Stifter eines antarktischen Unfriedens gelten? Wollen Sie das? Denken
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die notwendigen Daten und Erkenntnisse für die Unterbindung globaler Umweltbeeinträchtigungen. Ich weise nur auf die Fortschritte im Bereich der Klimaforschung und bei der Untersuchung des Ozonlochs hin. Wenn man wirklich etwas für die Antarktis tun will, dann ist es notwendig, das jetzt eingeleitete Schutzkonzept für die Antarktis fortzuentwickeln. Es klingt zwar gut, hilft aber in der Sache nicht weiter, wenn jetzt — auch von den GRÜNEN — gefordert wird, statt des Abschlusses des Vertrages ein Moratorium anzustreben. Bei Unterbrechung der laufenden Verhandlungen würde
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Moratorium zu verhängen, sondern eventuell Rohstoffaktivitäten einer wirksamen Beschränkung und Kontrolle zu unterwerfen, ist also nicht ohne den Rat von wissenschaftlicher Seite gefaßt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat diesen Entschluß nach Erlangung des Konsultativstatus mitgetragen und hat auch 1981 beschlossen, das Sonderkonsultativtreffen zur Ausarbeitung des Regimes einzuberufen. Ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, daß das antarktische Ressourcenregime nicht den Zweck hat, zu Rohstoffaktivitäten anzuregen oder diese zu erleichtern. Das wäre auch angesichts des gegenwärtigen Trends auf den Rohstoffmärkten ein wenig
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man doch, daß das nicht geht!) Diese Entscheidung wird von der Kommission getroffen, dem obersten Organ des Regimes, in dem alle Konsultativstaaten vertreten sind. Die Grundlage für diese Entscheidung ist das Votum des unabhängigen Beratungsausschusses für Wissenschaft, Technik und Umwelt, das Votum einer Sondertagung der Vertragsparteien. Erst dann also, wenn die in den Artikeln 2 und 4 des Entwurfs festgelegten Ziele und Prinzipien durch spezifische, für ein bestimmtes Gebiet geltende und von allen Vertragspartnern getragene Regelungen konkretisiert werden sollen — so jedenfalls
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welchen konkreten Bedingungen er zu rechnen hat. Auf Grund eines erst dann eingereichten Antrages findet eine zweite Umweltverträglichkeitsprüfung statt, die die konkreten vom Unternehmer beabsichtigten Maßnahmen zum Gegenstand hat. Meine Damen und Herren, hier ist nicht an ein Verfahren gedacht, das zu Rohstoffaktivitäten in der Antarktis anreizt oder diese erleichtert. Die dargestellten Ziele, die dargestellten Prinzipien, Institutionen und das Verfahren sollen vielmehr in einem internationalen Vertrag verankert werden, um einen Rahmen zu schaffen, der späteren Generationen trotz bestehender Interessenkonflikte verantwortliches Handeln
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alle Länder verbindlichen Rechtsrahmens beibehalten werden. Hierzu, Herr Staatssekretär von Wartenberg, hätten Sie, glaube ich, ein wenig mehr sagen müssen. Denn die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses scheint mir nicht so besonders fortschrittlich und gut für die Verhandlungen zu sein, wie Sie das hier dargestellt haben. (Grunenberg [SPD]: Sehr richtig!) Auf jede ökonomische Erschließung und Nutzung ist zu verzichten. Ein ökologisches Schutzkonzept für die gesamte Antarktis ist mit allen Staaten zu erstellen. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Zielsetzung fordern wir, der Bundestag, die Bundesregierung auf
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schiefe Schlachtordnung hier etwas geradezurücken. (Schily [GRÜNE]: Sie haben Ähnlichkeit mit Jerry Lewis!) — Was haben Sie gegen Jerry Lewis? Im Vordergrund der heutigen Diskussion steht die Sorge um den Schutz der Antarktis. Wir alle in diesem Hause treten dafür ein, das ökologische und geologische Gleichgewicht der Antarktis aufrechtzuerhalten. Ich möchte hier mit Hochachtung in diesem besonderen Fall auch das Engagement von Greenpeace loben, eine Organisation, die durch zahlreiche sehr gute Dokumentationen auf das Problem aufmerksam macht. Wenn das, was sie wollen
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will, verhindert das Mögliche. Ich darf es vielleicht noch schärfer formulieren. (Repnik [CDU/CSU]: Jawohl!) Wer den Umkehrschluß aus diesem Satz zieht, der müßte daraus folgern: Da die GRÜNEN wissen, daß das, was sie vertreten, rechtlich nicht durchsetzbar ist und das andere nicht wollen, schaden sie mit ihrer Haltung der Antarktis und nutzen ihr nicht. Betrachten wir den jetzt vorliegenden Entwurf eines Übereinkommens über die mineralischen Ressourcen der Antarktis, so stellen wir fest, daß an sich schon heute ein faktisches Moratorium
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Abg. Dr. Bötsch [CDU/CSU]) Das Grundgesetz faßt dies in einer geradezu klassischen Formulierung so: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe ... " — erst hier kommen der Bundestag, die Bundesregierung, das Verfassungsgericht usw. ins Spiel — „ausgeübt". Wahlen haben von Anfang an in dieser Republik stattgefunden. Sie sind durch das Bundeswahlgesetz geregelt. Abstimmungen, die vom Grundgesetz gleichgewichtig neben Wahlen verlangt werden, hat es bis heute nicht gegeben. Es fehlt ein entsprechendes Gesetz
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das keine Beleidigung?) Der Beschlußantrag des Petitionsausschusses die Petition zur Kenntnisnahme an die Fraktionen zu geben, ist eine Beerdigung dritter Klasse; Sie wissen das so gut wie ich. Es ist zudem auch noch eine feige Beerdigung, weil man zu dem, das man hinter vorgehaltener Hand eigentlich wollte, keinen Mut hatte, nämlich zur Ablehnung, dazu, die Petition für erledigt zu erklären. Wir werden dafür sorgen, daß das Anliegen hier weiter beraten wird, und fordern Sie auf, daran teilzuhaben. (Beifall bei den GRÜNEN
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Verkündung des Grundgesetzes, eine Volksabstimmung über „Volksentscheid, Volksbegehren und Volksinitivative" stattfinden solle. Die Petenten gehen davon aus, daß — so wörtlich — das Abstimmungsrecht des Volkes künftig aktivierbares demokratisches Lebenselement sein soll. Sie behaupten, daß es sich hier um ein Basisgrundrecht handele, das komplementär zur repräsentativen Demokratie sei und als Notwendigkeit zur Legitimation der Gesetzgebung gesehen werde. (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist eine Feststellung, keine Behauptung!) Dies ist nicht die erste Petition in dieser Sache. Wir haben uns im Petitionsausschuß schon früher
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den Organen. Dann wäre ja die Volksabstimmung ausgeschlossen. Daraufhin hat Carlo Schmid auf der anderen Seite gesagt: „Wir wollen kein Monopol für die repräsentative Demokratie. " Und da stellen Sie sich hier auf diesem Forum des Deutschen Bundestags hin und behaupten, das Gegenteil sei wahr! (Duve [SPD]: Warte mal, das ist aber nicht zur Geschäftsordnung!) Vizepräsident Cronenberg: Herr Abgeordneter, Sie hatten eigentlich versprochen, Ihren Antrag zur Geschäftsordnung zu begründen. (Häfner [GRÜNE]: Richtig, ich stelle einen Geschäftsordnungsantrag!) und keinen Sachbeitrag zu leisten. Ich
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Rücksicht auf die persönliche Interessenlage einiger Redner in einer etwas ungewöhnlichen Reihenfolge aufrufe. Ich gebe zunächst dem Abgeordneten Duve das Wort. Duve (SPD): Recht vielen Dank! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es findet zur Zeit ein wichtiges Abendessen statt, das der Präsident des Hauses für den Präsidenten der Nationalversammlung Kubas gibt, und da ich dort meine Fraktion vertrete, bin ich sehr dankbar, daß ich jetzt hier als erster reden darf. (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Ich bin leider nicht eingeladen!) — Herr
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private Gruppe von Wissenschaftlern gibt, die sich jetzt zusammengesetzt hat, um sozusagen den Nukleus eines solchen Institutes zu bilden, und daß ein wesentlicher Vorschlag sein wird, daß sich dieses Institut zur Aufgabe machen soll, auch Wehrdienstverweigerer zu beraten, wie wir das inzwischen erfahren haben, dann können Sie sich vorstellen, daß es für ausländische Staaten nicht unbedingt richtig ist, mit großer Begeisterung ein solches Institut fördern zu wollen, bevor wir überhaupt wissen, welche Tätigkeiten es ausführt, und damit möglicherweise innerspanische Querelen von
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längst in Auftrag gegeben war und bezahlt worden ist. Es kann also nicht die Rede davon sein, daß wir es nicht wollten. Wir sind auch nicht der Meinung, wir dürften uns unter keinen Umständen, Frau Kelly, an einem solchen Institut, das es ja noch gar nicht gibt, finanziell beteiligen, sondern — Frau Kelly, hören Sie nun bitte genau zu — wir warten lediglich ab, was das Institut überhaupt will. Aber Sie können doch nicht heute hier Beschlüsse über ein Institut herbeiführen, das noch
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Institut, das es ja noch gar nicht gibt, finanziell beteiligen, sondern — Frau Kelly, hören Sie nun bitte genau zu — wir warten lediglich ab, was das Institut überhaupt will. Aber Sie können doch nicht heute hier Beschlüsse über ein Institut herbeiführen, das noch gar nicht feststeht, bei dem noch gar nicht sicher ist, welche Themen es behandelt und ob die spanische Seite will, daß wir dieses Institut finanzieren. Lediglich das baskische Parlament hat es beschlossen. Aber wenn Sie die spanische Lage kennen
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