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Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) : Herr Kollege Mischnick, ist Ihnen entgangen, daß das, was wir heute vorlegen, schon seit zirka einem Jahr im Hause vorliegt? (Beifall bei der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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, von „Gegensätzen" sprechen. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952, dem Sie allerdings nicht zugestimmt haben, das Sie aber sehr gern praktiziert haben, war auf dem Gedanken der Partnerschaft aufgebaut, und dabei sollte es auch
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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irgendeiner Form Grenzgängern zugefügt werden. Wir haben auch versucht, mit Hilfe vieler Organisationen und entsprechenden Informationsmaterials, das den interessierten Personenkreisen auf Anfrage zugestellt wird, aufklärend zu wirken. Daß bei den im Augenblick laufenden Verhandlungen selbstverständlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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. Vizepräsident Frau Funcke: Zweite Zusatzfrage. Niegel (CDU/CSU) : Hat Ihr Haus, das innerdeutsche Ministerium, den Verhandlungsführer des Bundeskanzlers, Herrn Staatssekretär Bahr, über diesen Vorgang informiert, damit er das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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innerdeutsche Ministerium, den Verhandlungsführer des Bundeskanzlers, Herrn Staatssekretär Bahr, über diesen Vorgang informiert, damit er das bei den Verhandlungen mit Herrn Kohl vorbringt, und/oder hat Ihr Haus auch die für den Interzonenhandel zuständige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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Konzept der Gesamthochschule. Wir wollen auch bei den medizinisch-technischen Assistenten ein „Studium" im Sekundarbereich II, das den Voraussetzungen genügt, von denen hier auf beiden Seiten des Hauses gesprochen worden ist. Vizepräsident Frau Funcke:
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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zu den darin ergangenen Entscheidungen und Wertungen nicht äußern, weil es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, das zudem in die ausschließliche Zuständigkeit der Landesjustizbehörden fällt. Nun zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege. Der Bundesregierung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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dazu ermuntert oder veranlaßt? Rohde, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Frau Kollegin, das letzte kann ich auf Grund der bisherigen Ermittlungen, die ich in der Zwischenzeit anstellen konnte, nicht bestätigen.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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welcher Weise Darlehen von Sozialversicherungsträgern an Fremdstaaten gewährt werden, frage ich Sie: Hätten Sie die Freundlichkeit, das prüfen zu lassen und diesem Hause baldmöglichst Bescheid zu geben, ob und in welchem Umfang das der Fall ist
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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bis zum Inkrafttreten der genannten Rechtsverordnung sind die für die Kriegsopferversorgung zuständigen Landesbehörden nach einem Rundschreiben meines Hauses, das an eine im Zusammenhang mit dem Zweiten Vermögensbildungsgesetz in der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes getroffene Regelung anknüpft,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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? Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen: Herr Kollege, das Abkommen ist ein ausgewogenes Abkommen für beide Partner. Ich kann Ihre Frage deshalb nicht bestätigen. Vizepräsident Frau Funcke
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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Deshalb ist es nicht nur ein Gebot der Fairness, sondern gehört es auch zu den demokratischen Grundrechten, das Selbstbestimmungsrecht der Gruppen und Minderheiten hinsichtlich des Wahlverfahrens zu respektieren und ihnen das Recht einzuräumen, selber zu bestimmen,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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zu streichen. Es handelt sich hier um ein Versehen des Büros. Es wäre töricht von uns, das zu beantragen; diese Formulierung stimmt nämlich fast wörtlich mit der im Entwurf der Regierung überein. Hier ist eine
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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die Unternehmensverfassung gleichzeitig mit der Betriebsverfassung regelt. (Abg. Dr. Barzel: Richtig!) Ich darf Ihnen das an einem Beispiel mal erläutern, meine Damen und Herren. Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen: Herr Kollege, ich wäre
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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nicht zu verbindlichen Entscheidungen über einen Sozialplan führen kann. Herr Ruf hat ja dankenswerterweise bestätigt, daß Sie das gar nicht wollen, daß Sie gar keine verbindliche Entscheidung haben möchten. Es ist sehr interessant, das hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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das gar nicht wollen, daß Sie gar keine verbindliche Entscheidung haben möchten. Es ist sehr interessant, das hier noch einmal festzuhalten. In der sozialen Mitbestimmung unterscheiden Sie, meine Damen und Herren von der Opposition zwischen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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will die CDU/CSU-Fraktion dem Betriebsrat verweigern. Meine Damen und Herren von der Opposition, wie Sie das mit Ihren Versprechungen, die Rechte der Betriebsräte und Arbeitnehmer zu stärken, vereinbaren wollen, ist mir unverständlich und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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sollten nicht im Schnellverfahren verändert werden. Eine gründliche Erörterung wäre gegebenenfalls aus Anlaß des Zweiten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes möglich, das von der Bundesregierung vorbereitet wird. Im Zusammenhang mit den Entscheidungen über das Betriebsverfassungsgesetz kann dem Antrag nicht entsprochen werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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habe heute früh versucht, es zur Klärung der Dinge zu sagen, aber anscheinend ist es notwendig, das noch einmal zu tun — die Tätigkeit der Einigungsstelle wegen Mißbrauchsmöglichkeiten usw. im Ausschuß eindeutig dahin gehend beschränkt worden,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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, es sei denn, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition — aber ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen; denn im Ausschuß haben wir über diese Dinge eigentlich nicht in dieser Art diskutiert —,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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Worte erinnern. (Beifall bei der CDU/CSU.) Wir sollten, wie ich glaube, das, was hier gesagt wird, sehr ernst nehmen. Unser Änderungsantrag, den der Kollege Ruf begründet hat,
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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einen ausgesprochen schwerwiegenden Mangel. Ich möchte dazu aber jetzt keine weiteren Ausführungen machen. Das zweite, auf das ich eingehen möchte, sind die Einigungsstellen. Es ist festzuhalten — und dies hat auch schon der Kollege Ruf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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Arbeitsverfassung nicht für vereinbar gehalten hat. Prof. Obermeyer, der ja ein besonders fundiertes Gutachten erstellt hat, das auch die Koalition anerkannt hat — wir haben darüber sehr eingehend im Rechtsausschuß gesprochen —, spricht dieser Bestimmung ebenfalls
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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Tarifüblichkeit aufrechterhält. Der weite und vielgestaltige Bereich der Leistungslöhne ist damit nicht abgedeckt. Herr Kollege Farthmann, das wissen Sie genauso wie ich. Nehmen Sie weiter § 95 Abs. 2, also die Frage der Aufstellung von
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]
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bei der Sitzung nicht dabei. Aber ich habe aus der verfassungsrechtlichen Sicht hier meine Bedenken angemeldet, um das ganz deutlich zu sagen. Zu der personellen Mitbestimmung, insbesondere im § 95 Abs. 2, lassen Sie mich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.11.1971 () [PBT/W06/00150]