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sowieso schon schwer genug gegenüber diesem Bundesfinanzminister. (Heiterkeit und Händeklatschen bei den Regierungsparteien.) Ich möchte nun noch einen Schritt weitergehen und die Frage behandeln, ob der Haushaltsplan 1954 rechtzeitig, d. h. mit dem Ablauf des alten Haushaltsjahres, verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Da muß ich schon sagen, für die Eingeweihten, für die kundigen Thebaner gehört etwas mehr als der fröhliche Optimismus des Herrn Bundesfinanzministers dazu, an ein solches Wunder zu glauben. Es wäre in der Tat ein Wunder, wenn es
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 04.02.1954 () [PBT/W02/00012]
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Ich muß bei dieser Gelegenheit gleich auf eine Auslassung des verehrten Herrn Familienministers kommen, der im „Deutschland-Union-Dienst" kürzlich geäußert hat, der jetzt vorliegende Entwurf sei so lange und so gründlich mit Sachverständigen durchberaten worden, daß er jetzt ohne Sorge in Kraft gesetzt werden könne. Meine Damen und Herren, es ist doch ein starkes Stück, wenn man solche Ausführungen macht — nehmen Sie es mir bitte nicht übel, Herr Minister Wuermeling — und dabei verschweigt, daß sich die Sachverständgen fast einstimmig dagegen ausgesprochen haben. (Hört
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 14.10.1954 () [PBT/W02/00048]
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bei der SPD sowie des Abg. Manfred Such [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir, Bund und Länder, waren auf der Arbeitsebene im Gespräch. Was ich Ihnen vorwerfe, ist, daß diese Eilverordnung ohne jede Ankündigung, selbst ohne Anruf beim Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, in Kraft gesetzt worden ist. Das ist ein Mißbrauch des Vertrauens zwischen den Ländern und dem Bund. (Beifall bei der SPD) Natürlich -- wer will das leugnen -- müssen wir die Kinder und Jugendlichen, die hier keine Angehörigen haben, die durch Schlepperbanden, Familienangehörige oder wen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.03.1997 () [PBT/W13/00163]
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zurzeit, dass es niemand mehr wagt, zu wechseln. Viele Stellen bleiben unbesetzt. Optionen werden nicht genutzt. Genau das, was positiv ist, kommt zum Stillstand. Ich bin vor diesem Hintergrund sehr froh, dass wir nun die zur Abstimmung stehende Regelung in Kraft setzen. Sie schafft Rechtssicherheit für 40 000 Syndikusanwälte, die Versorgungswerke und insbesondere für diejenigen, die schon Ansprüche erworben haben. Man darf nicht vergessen, dass die bestehenden Ansprüche durch das gedeckt werden müssen, was andere einzahlen. Zugleich wird die Stellung des Syndikus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 17.12.2015 () [PBT/W18/00146]
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Der Art. 80 a, den wir mit unserem Umdruck 455 zu streichen bitten, hat einen sehr wesentlichen Inhalt. Der erste Teil beschäftigt sich damit, daß die Notstandsgesetze durch Einzelentscheidungen des Bundestages oder im Verteidigungsfall oder im Spannungsfall mit Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden können. Abs. 2 besagt, daß sie durch den Bundestag wieder aufgehoben werden können. Abs. 3 besagt schließlich, daß auf Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses eines internationalen Organs im Rahmen eines Bündnisvertrages diese Gesetze in Kraft gesetzt werden, wobei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1968 () [PBT/W05/00174]
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Zweidrittelmehrheit in Kraft gesetzt werden können. Abs. 2 besagt, daß sie durch den Bundestag wieder aufgehoben werden können. Abs. 3 besagt schließlich, daß auf Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses eines internationalen Organs im Rahmen eines Bündnisvertrages diese Gesetze in Kraft gesetzt werden, wobei es keine Möglichkeit gibt, daß *) Siehe Anlage 9 **) Siehe Anlage 10 der Bundestag diese Gesetze wieder abschaffen oder dagegen stimmen kann. Lassen Sie mich zunächst zu dem Begriff „Spannungsfall" kommen, der hier auftaucht. Es gibt keine Legaldefinition dieses
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1968 () [PBT/W05/00174]
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darüber beschwert, daß die Regierung den Inhalt der NATO-Empfehlungen weder dem Witschaftsausschuß noch dem Außenhandelsausschuß bekanntgegeben hat. Es kann durchaus sein, daß die Regierung sagt: Jawohl, der NATO-Rat hat bestimmte Vorstellungen, und nun werden wir die und die Notstandsgesetze in Kraft setzen. Das wäre nach den Vorgängen, wie wir sie einmal erlebt haben, durchaus möglich. Ich glaube, wenn wir es bei dieser Bestimmung des Abs. 3 belassen, sind, auch wenn Sie Ihren Änderungsantrag einbringen — das ändert nichts an dieser Tatsache —, alle Sicherungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.05.1968 () [PBT/W05/00174]
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nicht. Das ist auch etwas Neues, was erst durch die politische Entwicklung entstanden ist. Es ist inzwischen sogar der wichtigste Punkt von allen geworden. Geblieben ist von damals ein besonderes Verfahren, durch das das Recht der Bundesrepublik in Berlin in Kraft gesetzt wird. Aber nur der Form nach wird Berlin vom Bunde nicht regiert. In Wirklichkeit gilt das Recht der Bundesrepublik fast ausnahmslos auch im Lande Berlin. Im Dritten Überleitungsgesetz vom 4. Januar 1952 wird Berlin sogar zur Übernahme unseres Finanz- und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1957 () [PBT/W02/00190]
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das nicht so vorgestellt haben, daß Berlin „vom Bund nicht regiert" werden soll, wie es dann Wirklichkeit geworden ist, daß nämlich durchgängig, fast ohne Ausnahme alles Recht der Bundesrepublik, alle Gesetze, die wir in diesem Hause beschließen, in Berlin in Kraft gesetzt werden, ohne daß ein Komma geändert wird. Ich muß auch bemerken, daß es unter den Merkmalen des Sonderstatus eine Gewichts-, eine Akzentverlagerung gegeben hat. Was es 1949 noch gar nicht gab, ist inzwischen das Wichtigste geworden, nämlich daß alles Recht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1957 () [PBT/W02/00190]
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Abgeordneten hier zwar etwas mehr an Rechten zu geben, sie bei Gesetzen, die auch in Berlin Gültigkeit bekommen, also die Berlin -Klausel haben, mitstimmen zu lassen, ihnen aber weiterhin das Stimmrecht vorzuenthalten bei anderen Gesetzen, die in Berlin nicht in Kraft gesetzt werden sollen. Ich glaube, das wäre gegen die Logik des gesamten Vorschlags. Wenn nämlich das Stimmrecht der Berliner Abgeordneten für den Sonderstatus von Berlin belanglos ist — und wir sind dieser Überzeugung —, dann sollte man jetzt nicht Angst vor seinem eigenen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.02.1957 () [PBT/W02/00190]
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ins Leben zu rufen. Diese Erfahrungen werden in die Arbeitsgruppe einfließen und auch den anderen Ländern zur Verfügung stehen. Ich will einmal die polizeilichen Richtlinien nennen. Das Berliner Interventionsprojekt hat Richtlinien für die Polizei erarbeitet, die in Berlin schon in Kraft gesetzt sind. Jeder Polizist und jede Polizistin wissen an Hand der entsprechenden Broschüre - das Stichwort "häusliche Gewalt" ist Bestandteil dieses Katalogs -, wie sie sich zu verhalten haben, unter welchen Umständen sie den Täter mitnehmen müssen und wie sie die Beweisaufnahme durchzuführen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 01.12.1999 () [PBT/W14/00075]
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Gesundheitssystem so zu stärken, dass es mit den unvermeidlichen Erkrankungen fertig wird, und allen Bürgern ein möglichst normales Leben zu ermöglichen. Dafür zahlen sie nämlich Steuern, und dafür zahlen sie auch in das Sozialversicherungssystem ein. Die Grundrechte müssen wieder in Kraft gesetzt werden. Sie werden von der Verfassung garantiert und nicht von der Regierung zugeteilt. (Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Eine Einschränkung ist begründungspflichtig und nicht ihre Wiederherstellung, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Das ist natürlich nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.02.2021 () [PBT/W19/00209]
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Abgeordneten Conradi auf: Warum ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz dadurch schneller den Erhöhungen der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten anzupassen, daß eine Rechtsverordnung parallel zum nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vorbereitet und mit Verabschiedung des Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes in Kraft gesetzt wird, die vorschreibt, daß die gesetzlich vorgeschriebene angemessene Erhöhung dieser Renten dadurdi geschieht, diese Renten um den gleichen einheitlichen Prozentsatz (gegebenenfalls auch Sockelbetrag) zu erhöhen wie die Beamtenbezüge? Herr Abgeordneter Conradi ist im Saal. Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär. Offergeld
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1977 () [PBT/W08/00022]
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dann machen? (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD) Nun, Herr Kohl, kommt das Problem. Sie haben sie nämlich nicht. Sie zitieren hier Hessische Rahmenrichtlinien, als gäbe es sie. Sie zitieren aber einen Entwurf, der klugerweise nie in Kraft gesetzt worden ist, (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD) und zwar auf Betreiben nicht zuletzt der Freien Demokraten, die gemeinsam mit den hessischen Sozialdemokraten der Ansicht waren, daß wir Ihnen den Spaß solcher Zitate lieber nicht gönnen sollten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 20.04.1977 () [PBT/W08/00022]
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zu verbessern. Unser permanenter Europäischer Stabilitätsmechanismus, der ESM, funktioniert. Es zeigt sich, dass das Konzept "Hilfe gegen Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung" wirkt. Wir haben die wirtschafts- und haushalts-politische Überwachung fortentwickelt. Wir haben mit dem Fiskalvertrag eine Grundlage für solides Haushalten in Kraft gesetzt. Wir haben beschlossen, eine engere wirtschaftspolitische Koordinierung einzuführen, und wir haben die gemeinsame Währung attraktiv gehalten: Zum 1. Januar 2014 wird Lettland das 18. Mitglied der Euro-Zone werden. Zweitens. Wir haben erhebliche Fortschritte gemacht, um ein solides und verantwortungsvolles Finanzsystem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.12.2013 () [PBT/W18/00005]
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des Besteuerungsmaßstabes dienen. Des ausgleichenden Zusammenhangs wegen sollten dabei auch die Gewerbesteuerfreibeträge mit einbezogen werden. Die Koalitionsfraktionen vertraten den Standpunkt, daß zunächst das Grundsteuergesetz und dann das Erbschaftsteuergesetz vordringlich zu beraten seien, um das Grundsteuergesetz auf jeden Fall zeitig in Kraft setzen zu können. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich für das Konzept der Koalition entschieden. Aus dem Gesamtkonzept legt der Ausschuß zunächst den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts zur Beschlußfassung vor. Bei der Festsetzung der neuen Besteuerungsgrundlagen konnte nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.05.1973 () [PBT/W07/00031]
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Warmbreitband und Grobbleche eingeführt. Die Höhe entspricht etwa den EG-Importen von 1991. Bei Langstahlerzeugnissen liegt die Kontingentsmenge über den Lieferungen 1991. Da die Europaabkommen mit Rumänien und Bulgarien zwar schon ausgehandelt, die Interimsabkommen bis zur Ratifizierung aber noch nicht in Kraft gesetzt sind, wurden auch für diese Länder gemeinschaftliche Mengenkontingente festgelegt. Mit der Tschechischen und der Slowakischen Republik werden Gemeinschaftszollkontingente für einige Stahlerzeugnisse und Rohrsorten vereinbart, die an die Stelle der Ende 1992 ausgelaufenen Kontingente treten. Die Verhandlungen hierüber sind weitgehend abgeschlossen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 15.01.1993 () [PBT/W12/00132]
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Burkhard Hirsch: Ihre zweite Frage, Herr Dreßler. Rudolf Dreßler (SPD): Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß Sie jetzt gerade ein paar Dinge verwechselt haben, indem Sie meine Kritik am Entwurf des Innenministers mit der Frage, wann es nun in Kraft gesetzt worden ist — um es höflich zu sagen — verwechselten? Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege Dreßler, auch dazu besteht noch Gelegenheit. Am 29. Dezember 1994 sind die Dinge in Kraft getreten. Sie werden demnächst im Gemeinsamen Ministerialblatt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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Fragestunde. Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Bitte, Herr Andres, eine Zusatzfrage. Gerd Andres (SPD): Herr Staatssekretär, können Sie uns erklären, was die Erklärung eines Staatssekretärs noch wert ist, der im Vermittlungsausschuß verbindlich zusichert, daß die Beihilferegelungen am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden, wenn Sie jetzt ständig erklären, daß sie zum 1. April 1995 in Kraft gesetzt werden? Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich fürchte, Sie haben die Differenzierung nicht genau registriert, die ich vorgenommen habe. Erlassen sind die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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können Sie uns erklären, was die Erklärung eines Staatssekretärs noch wert ist, der im Vermittlungsausschuß verbindlich zusichert, daß die Beihilferegelungen am 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden, wenn Sie jetzt ständig erklären, daß sie zum 1. April 1995 in Kraft gesetzt werden? Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich fürchte, Sie haben die Differenzierung nicht genau registriert, die ich vorgenommen habe. Erlassen sind die Vorschriften am 1. Januar 1995. Sie werden Wirkung parallel zum Inkrafttreten der ersten Stufe der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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uns noch in Gesprächen. Es gibt hier auch noch Differenzen, aber es bleibt bei unserer Zusage, daß auch diese neuen Beihilferechtsvorschriften rechtzeitig zum 1. Juli 1996, also zum Inkrafttreten der zweiten Stufe in der allgemeinen Pflegeversicherung, vorliegen werden und in Kraft gesetzt werden können. Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Dann kommt Ihre zweite Zusatzfrage. Rudolf Dreßler (SPD): Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, dem Hohen Hause den Dissens oder die Teile der unterschiedlichen Auffassung in der Sache, die bestehen, mitzuteilen? Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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und erst dann die stationäre Pflege zu regeln, und wie begründet die Bundesregierung dieses Vorgehen? Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Es trifft zu, daß der Bundesminister des Innern die Beihilferegelung über Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit stufenweise in Kraft setzt: zum 1. April 1995 die ambulante, also häusliche und teilstationäre Pflege, zum 1. Juli 1996 die stationäre Pflege. Die zweite Stufe der stationären Pflege wird in der Beihilfe später geregelt, weil auch die zweite Stufe der Pflegeversicherung erst später Leistungen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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Erwin Marschewski [CDU/CSU]: Das war in den 70er Jahren bei Ihrer Bundesregierung, nicht bei uns!) Ich will Ihnen etwas ganz Simples sagen. Herr Lintner hat vorhin gesagt, am 29. Dezember sei diese allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften in Kraft gesetzt worden. Ich habe hier ein Exemplar vom 6. Dezember — ein anderes liegt mir nicht vor —, aus dem ich Ihnen einfach etwas vorlesen will. § 6 Abs. 1 Nr. 7 — ich muß es kurz machen —: Daneben sind Aufwendungen für Behandlungspflege beihilfefähig. Bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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des Verursacherprinzips, nicht nur im Umweltschutz. Ich stelle fest — dies haben die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen heute nicht entkräften können —: Der Bundesminister des Innern hat am 21. April mitgeteilt, daß er eine Anpassung des Beihilferechts an die gesetzliche Pflegeversicherung in Kraft setzen wird. Dies war die Zusage gegenüber Parlament, Vermittlungsausschuß und Bundesrat. Ich stelle zweitens fest, daß es nach diesem Verursacherprinzip die Bundesregierung für opportun gehalten hat, den Beamten höhere Leistungen über Richtlinien zu gewähren, als sie den Arbeitern und Angestellten in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]
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als ob die SPD eine breite Stimmung in der Bevölkerung ausnützen wollte, um eine Gruppe — im übrigen sind das Leute, die arbeiten; deswegen können sie nicht von „Beamten und Arbeitnehmern" sprechen — gegen die andere auszuspielen, als ob neue Privilegien in Kraft gesetzt worden wären, obwohl Sie wissen — das ist das eigentlich Schlimme an der Sache —: Das Gegenteil ist der Fall. Zum erstenmal wird eine Pflegekasse gebildet, an der auch die Beamten mit Beiträgen und Kompensation beteiligt sind, was bisher nicht der Fall
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.01.1995 () [PBT/W13/00011]