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ordentliche Vorschläge zu diesem Thema. Erst war die Bundesregierung komplett dagegen, jetzt legt man etwas vor, das die Situation in der Tat verwässert und keine Lösung ist. Das sind Raubkopien von guten Ideen, die in
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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auch seitens des Bundesfinanzministeriums darüber nachgedacht worden ist. Ich komme zum wichtigsten, schwierigsten und pro-blematischsten Thema, das ganz eng im Zusammenhang mit der Regulierung und mit der Ordnung, die wir im Investmentbereich brauchen, steht.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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Maßnahmen zur Regulierung von Schattenbanken vorgelegt. Das verstaubt seither in der Schublade. Ein Gesetz von Ihnen, das sich daran orientieren könnte und mit dem auch im Zusammenhang mit dem G-20-Prozess versucht werden könnte, weitere Regulierungen anzugehen
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Zustand und die prognostizierten Erträge weit weg von realistischen Berechnungen. In geschlossene Schiffsfonds - ein Thema, über das wir, glaube ich, bisher zu wenig geredet haben, wenn man sich deren Bedeutung für die internationalen Schiffsmärkte
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dass das bei Ihnen in der Fraktion ähnlich diskutiert wird. Ich will noch ein anderes Thema ansprechen, das uns intensiv beschäftigt und große Marktbedeutung hat: das Thema offene Immobilienfonds. Es ist schon erstaunlich, dass hier
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mehreren Billionen Euro, die wir in Deutschland in diesem Bereich haben. Das ist einfach auch Geld, das in der Realwirtschaft gebraucht wird. Investmentvehikel finanzieren die Realwirtschaft und nicht nur Schiffe für die deutsche Hochseeflotte, sondern
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, dass reguläre Betriebs-vereinbarungen Anwendung finden, beispielsweise die Arbeitszeit betreffend. Das bringt mich zum nächsten Thema, das ich bereits angedeutet habe: Soloselbstständige. Wir brauchen eine Vermutungsregelung für den Fall, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt,
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-Problem im Januar 2012 zwar bezeichnet, bis heute ist es jedoch lediglich zu einem Symposium gekommen, das diesen Monat stattfindet. (Gabriele Groneberg [SPD]: Schlimm genug!) Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Frau
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. Sie sind ein uraltes vertragliches Regelungsinstrument. So liegen beispielsweise die Herstellung und der Einbau eines Fensters, das dann auch noch schließt und dicht ist, einem Werkvertrag zugrunde. Es wird nicht die Zeit bezahlt, die
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katastrophalen hygienischen Bedingungen leben. Sie müssen dafür auch noch 200 Euro Miete zahlen. Oft wird gesagt, das seien nur Einzelfälle. Herr Schiewerling, das sind keine Einzelfälle. In den einzelnen Schlachtbetrieben gibt es inzwischen einen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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schlechteren Situation ist, von der anderen Seite nachgewiesen werden muss, dass er tatsächlich ein ordentliches Arbeitsverhältnis, das einem Werkvertrag entspricht, hat. Insofern ist die Vermutungsregelung sehr wichtig. (Beifall bei der LINKEN sowie des
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) Wir haben - darauf hat der Kollege Schiewerling hingewiesen - natürlich das eine oder andere schwarze Schaf, das das Instrument der Werkverträge missbraucht. Aber ich will nicht meine Rede von vor einigen Wochen wiederholen. (Zurufe
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!) - Nein, beides ist wichtig, Frau Kollegin. Man hat aber bei dem Thema, das Sie wählen, den Eindruck, Sie sind ein Stück weit auf der Suche nach etwas Neuem. Es geht
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CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Wahlrecht ist ein Themenfeld, das besonders große Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte erhält, wenn man es ändert. Wir alle haben im Rahmen der
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Tage vorliegenden Gesetzentwurf zum Wahlrecht mitgezeichnet haben. Es ist mittlerweile das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, das wir heute in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung stellen. Vier von fünf Fraktionen tragen den vorliegenden Entwurf mit
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Lösung verweigert. Ich bedauere das sehr. Sie sagen immer, Sie haben angeblich ein besseres Modell, das keine rechtlichen Risiken aufweist (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Nicht "
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Zwei-Stimmen-Wahlrecht bleibt also erhalten. Mir ist nie ganz klar, warum diejenigen, die ein Ein-Stimmen-Wahlrecht befürworten, das für ein demokratischeres Prinzip halten. Denn eigentlich ist es ganz -einfach: Wer zwei Stimmen abgeben kann,
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in unserem ursprünglichen Entwurf, den ich nach wie vor für den leicht besseren halte, dafür entschieden, das Parlament nicht zu vergrößern. Wir hatten bewusst gesagt, dass die Größe von 598 Mitgliedern adäquat ist. Zweitens
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Wir haben im internationalen Vergleich, zum Beispiel mit Italien, Großbritannien oder Frankreich, durchaus ein Parlament, das nicht übermäßig groß ist, wenn man die Zahl der Wähler bzw. Bürger, die auf einen Abgeordneten kommen,
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an Ihren Formulierungskünsten - auch ich hätte das wahrscheinlich nicht besser hinbekommen -, sondern an dem Verfahren, das Sie gewählt haben. Sie haben das Verfahren gewählt, mit dem in einer ersten Stufe die 598 gesetzlich vorgeschriebenen
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, die dann noch übrig sind, werden an die Parteien verteilt. Der zentrale Einwand dagegen lautet, das würde den föderalen Proporz verzerren. Ich streite das gar nicht ab. Aber diese Probleme gibt es auch bei
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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Lande, dass hier niemand einen egoistischen Vorteil durchgesetzt hat, sondern dass wir ein faires Wahlrecht haben, das am Ende allein den Bürger und die Bürgerin entscheiden lässt, welche Fraktion in welcher Stärke in den nächsten Deutschen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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hätten eine Punktlandung bei 598 Abgeordneten gemacht. Bei dem Regionalproporz, der laut Verfassungsgericht ein Kriterium ist, das im Wahlrecht von Gesetzes wegen berücksichtigt werden kann, aber nicht berücksichtigt werden muss, hatte unser Gesetzentwurf zugegebenermaßen ein
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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Reform, endlich in den Papierkorb expedieren: nämlich die Optionsregelung, dass sich ein Kind von Migranten, das hier in Deutschland geboren worden ist oder in den ersten zehn Jahren hier lebte und dann die deutsche Staatsbürgerschaft bekam
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]
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: Dieser Gesetzentwurf verbindet vier wichtige Ziele. Das ist, wenn man so will, ein Parallelogramm, das nicht einfach zusammenzubekommen ist. Zunächst einmal ging es um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das negative Stimmgewicht zu beseitigen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 21.02.2013 () [PBT/W17/00222]