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den Verbrauch. Um aber ein zügiges Angebot auf den großen Märkten zu ermöglichen — übrigens an den gleichen Stellen, an denen sich auch die Auseinandersetzung über die Preise im Vergleich zum Auslandsgemüse abspielt — , müssen es die Absatzgenossenschaften z. B. bewerkstelligen können, das Gemüse aus den Gebieten, die ja nicht immer gerade an den Zentren des Verzehrs, sondern eher am Rande liegen, dort hinzufahren, und da ist der Lastwagen natürlich allen anderen Einrichtungen überlegen. Wir möchten Sie deshalb bitten, hierfür dieselben Ausnahmen zuzugestehen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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modern wie nur möglich zu gestal *) Siehe 73. Sitzung, Anlage 17. ten. Es wäre uns allen sicher sehr erwünscht, wenn die Fahrzeuge der landwirtschaftlichen Absatzgenossenschaften z. B. — die Viehverwertungsgenossenschaften spielen ja hier eine besonders große Rolle — in der Lage wären, das Vieh jeweils in der denkbar kürzesten Zeit auf den Markt zu transportieren, auf dem es wahrscheinlich den besten Preis erzielt, und das ist dann Werkfernverkehr. Ob es sich nun um den Viehhandel oder um die Genossenschaften handelt, es ist unserer
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mit der gleichen Angelegenheit befassen, so z. B. der Antrag auf Umdruck 330, der eine Ausnahmegenehmigung für einen viel kleineren Kreis von Waren, eigentlich überhaupt nur für das, was im Ausschuß schon beschlossen worden ist, also unter Ausschluß dessen, um das wir Sie diese Liste zu erweitern bitten, nur dann gewähren will, wenn jeweils bei einer Fahrt nur die hier aufgeführten Güter befördert werden. Wir glauben, daß das Verfahren dadurch außerordentlich erschwert wird und daß es außerdem auch die Möglichkeiten einengt
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zu Umdruck 314*). Mauk (FDP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe dem, was Kollege Kriedemann dargelegt hat, eigentlich nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich darf deshalb nur einen Antrag begründen, und zwar den Antrag auf Umdruck 314, der verlangt, das Gemüse in die Liste der vergünstigt zu befördernden Güter aufzunehmen. Hier wurde eine Liste von Nahrungsgütern aufgestellt, die leicht verderblich sind, wie z. B. frische Fische, Obst, Obstprodukte usw. Es ist nicht einzusehen, daß dabei das frische inländische Gemüse unberücksichtigt
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ob sie neue Belastungen ertragen können. Ich habe mich trotzdem nur auf diesen einen Punkt konzentriert und bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Dabei bitte ich auch zu beachten, daß es sich beim Gemüse wirklich um ein leicht verderbliches Nahrungsgut handelt, das mit dem LKW befördert werden muß, weil es eine andere Möglichkeit der Beförderung heute einfach nicht mehr gibt. (Beifall bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schneider (Bremerhaven) zu Umdruck 332. Schneider (Bremerhaven) (DP): Herr
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Kundschaft unmittelbar versorgt; die Lastwagen fahren überall hin. Mit der Bahn kann man die Versorgung der Bevölkerung gar nicht so durchführen. Das ist gewissermaßen historisch herausgewachsen. Was früher das Pferdefuhrwerk geleistet hat — die Bahn hat das auch früher nicht gemacht —, das macht jetzt das motorisierte Fuhrwerk, das die Bevölkerung mit dem notwendigen Stoff versorgt. (Heiterkeit.) Schon aus Gründen der Gleichheit zwischen den alkoholfreien Getränken und dem Bier wäre es wünschenswert, dem Bier wenigstens eine kleine Berücksichtigung zuteil werden zu lassen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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überall hin. Mit der Bahn kann man die Versorgung der Bevölkerung gar nicht so durchführen. Das ist gewissermaßen historisch herausgewachsen. Was früher das Pferdefuhrwerk geleistet hat — die Bahn hat das auch früher nicht gemacht —, das macht jetzt das motorisierte Fuhrwerk, das die Bevölkerung mit dem notwendigen Stoff versorgt. (Heiterkeit.) Schon aus Gründen der Gleichheit zwischen den alkoholfreien Getränken und dem Bier wäre es wünschenswert, dem Bier wenigstens eine kleine Berücksichtigung zuteil werden zu lassen und so den Verhältnissen Rechnung zu tragen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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dem man in diesem Gesetz Rechnung tragen sollte. (Abg. Kriedemann: Aber doch weit über 100 km, Herr Horlacher!) — Ja; wir wollen aber die Begünstigung auf 100 km beschränken, Herr Kollege Kriedemann. Jetzt machen Sie mich auf etwas aufmerksam. Wenn ich das so anschaue, — glauben Sie mir: ich bin nicht geneigt, immer nur den engsten Interessenten zu folgen. Ich betone ausdrücklich: den engsten Interessenten zu folgen. Nehmen wir einmal an, eine Mühle hat bei ihrem Geschäftsverkehr einen Radius von 50 km im
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Wer den echten Werkverkehr anerkennen will, der dürfte keine Hemmungen haben, diesem Umdruck 330 zuzustimmen. Es ist gestern davon gesprochen worden, daß der nichtechte Werkverkehr immerhin etwa bei 20 bis 25 °/o liegt. Ich darf wohl annehmen, daß ein Unternehmen, das im Werkverkehr Frischfische befördert und vertreibt, nicht daran interessiert ist, gleichzeitig etwa auch Milch oder Milcherzeugnisse zu transportieren. Unter den Ausnahmeanträgen, die heute hier vorgebracht worden sind, befindet sich auch der unserer bayerischen Kollegen betreffend Bier. Wir haben doch im
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Durchführung dieser Ausnahmepunkte folgendes sagen. Eine gewisse Kontrolle wird die Verwaltung auf diesem Gebiet, wenn die Anträge jetzt angenommen werden, immer ausüben müssen, weil ja der Zonennahverkehr da ist. Es muß festgestellt werden, was über den Zonennahverkehr hinausgeht. Wenn ich das schon feststelle, kann ich manches andere noch dazu feststellen lassen. Das muß man hier im Zusammenhang sehen und darf man nicht voneinander trennen. Zur Abstimmung möchte ich sagen: Der Formulierung des Antrags Umdruck 330 „vorausgesetzt, daß jeweils bei einer Fahrt
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nicht da drin wäre. Gestatten Sie mir trotzdem, daß ich Ihnen einen ganz bescheidenen Wunsch für ein Gebiet vortrage. Dieser Wunsch ist so bescheiden wie die Bevölkerung, die in diesem Gebiete wohnt. Wenn im Ausschuß einige Ausnahmeregelungen für das Zonenrandgebiet, das Frachthilfegebiet und das Saarrandgebiet erarbeitet worden sind, so sind diese Ausnahmen wohl deshalb geschaffen worden, weil in diesen Gebieten Grenzveränderungen eingetreten sind, und zum zweiten, weil hier wirtschaftlich sehr arme Gebiete sind. Aber Grenzveränderungen sind nicht nur im Osten eingetreten
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diesen wirtschaftlich schwachen Gebieten auch weiterhin zu heben. Deshalb bitte ich Sie herzlich: Stimmen Sie diesem bescheidensten Antrag zu. Vizepräsident Dr. Schneider: Das Wort hat der Abgeordnete Professor Gülich. Dr. Gülich (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, das Herr Kollege Glüsing aus Schleswig-Holstein vorgebracht hat, ist an sich sachlich berechtigt. Schleswig-Holstein ist als Ganzes ein Sanierungs- und Notstandsgebiet, und da ist nicht einzusehen, warum der schmale Küstenstreifen ausgenommen sein soll. Ob allerdings die Antragsteller ihr an sich richtiges
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aber sachlich sehr erhebliche Unterschiede. Diese Unterschiede hier zu prüfen und dem Plenum in der zweiten Lesung deutlich zu machen, ist ein außerordentlich schwieriges Unterfangen. Auch meine Freunde hatten erwogen, in dieser Richtung vorstellig zu werden, allerdings unter der Voraussetzung, das interfraktionell zu tun, weil wir glauben, daß solche landsmannschaftliche Anliegen, wenn sie schon im Bundestag vorgebracht werden, nicht ohne Fühlungnahme mit den Kollegen aus den anderen Fraktionen vorgebracht werden sollten. (Sehr gut! bei der SPD.) Wir sind aber zu dem
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auf die Fälle zu beschränken, in denen irgendeine Ware in Spezialfahrzeugen befördert wird und befördert werden muß, (Abg. Dr. Dollinger: Ein vernünftiger Satz!) wie es z. B. bei Milch usw. der Fall ist. Das hätte einen inneren Sinn. Aber all das andere geht über das Vernünftige, Zweckmäßige weit hinaus und erschwert der Verwaltung die Arbeit so, daß sie praktisch undurchführbar ist. Meine Damen und Herren, wenn wir Gesetze machen, die wegen ihrer Ausnahmen zum Mißbrauch und zum Betrug förmlich aufreizen, haben
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Verstoß gegen die Gesetzgebung, weil eine ausdrückliche Vorschrift nicht besteht; aber dem Geist des internationalen Verkehrs entspricht es nicht, in der Steuer zwischen inländischer und ausländischer Ware zu unterscheiden. Ich bin mir ganz genau bewußt, daß, wenn ich das betone, das Interesse an der Steuerbegünstigung, sagen wir einmal, nicht mehr so stark sein wird, weil man ja auf diesen Gebieten die Einfuhr und Durchfuhr ausländischer Waren nicht gefördert sehen will. Aber ich muß auf die Schwierigkeit hinweisen und würde deshalb bitten
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Änderungsantrag gestellt, sondern einen kompletten Initiativgesetzentwurf vorgelegt hatte, und selbst über diesen kompletten Initiativgesetzentwurf ist das Haus auf Antrag damals zur Tagesordnung übergegangen. (Abg. Seuffert: Dürfte kaum in der zweiten Lesung gewesen sein!) — Auch in der zweiten Lesung! Ich bitte das im Protokoll nachzuprüfen. Ich will mich darüber nicht verbreitern, aber das ist das Faktum. Der Herr Präsident hat damals so entschieden. Deshalb bin ich der Meinung, daß der Antrag Schneider (Bremerhaven) nicht gegen Geist und Sinn des § 29 der Geschäftsordnung
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Inlandgetreide! Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite ist die Mehrheit; abgelehnt. Damit ist der Antrag auf Umdruck 312 insoweit abgelehnt. Aus ihm ist nur „inländisches Gemüse" übernommen, so daß ich vorschlage, daß wir das in die Ausnahmeliste des Antrags auf Umdruck 330, den wir hernach bekommen, noch einfügen. Das deckt sich dann auch mit einem bereits gestellten Antrag des Abgeordneten Mauk. — Der Antrag Umdruck 314*) ist zurückgezogen, 325**) ebenfalls. Ich lasse jetzt zuerst abstimmen
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Wir stimmen in der Weise ab, wie es jetzt beantragt ist. Ich rufe also auf Beförderung von inländischem Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukten. (Abg. Seuffert: Nein, einzeln! — Abg. Neuburger: Er hat gesagt: zusammen!) — Der Antragsteller hat ausdrücklich gesagt, daß er darüber das als einen Sachinbegriff abgestimmt wissen will. Ich stelle also zur Abstimmung Brotgetreide, Mehl und Mühlennachprodukte. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; abgelehnt. Ich rufe auf die Worte „sowie von
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Was die Annäherung der Startbedingungen betrifft, so möchte ich sagen, daß das Verkehrsfinanzgesetz, wie es jetzt zustande gekommen ist, trotz der von allen Seiten vorgetragenen sicherlich be *) Siehe Anlage 7. stehenden Mängel ein gutes Gesetz ist, ein Anfang, ein Teilstück, das sich einordnen muß in ein Gesamtneuordnungsprogramm für unser Verkehrswesen. Über die weiteren Maßnahmen, die nach dem Verkehrsfinanzgesetz getroffen werden müssen, werden wir uns noch sehr eingehend unterhalten. Nun die zweite Aufgabe dieses Gesetzes: Mittel bereitzustellen für den Ausbau unseres Verkehrswesens
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der Öffentlichkeit machen. Es wird uns vorgeworfen, wir finanzierten mit Hilfe dieses Gesetzes durch die Straße die Konkurrenz, die Bahn. Wenn wir der Bundesbahn auf diesem Gebiet eine Kreditspritze von rund 1,5 Milliarden DM zur Verfügung stellen, so tun wir das schon aus sehr vernünftigenÜberlegungen. Es geschieht einmal, um die Bahn modernisieren und konkurrenzfähig machen zu können. Ich halte es auch für durchaus berechtigt, daß diese Übertragung von Mitteln aus einem Gesetz erfolgt, das eine Belastung des Straßenverkehrs bedeutet, einfach aus
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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DM zur Verfügung stellen, so tun wir das schon aus sehr vernünftigenÜberlegungen. Es geschieht einmal, um die Bahn modernisieren und konkurrenzfähig machen zu können. Ich halte es auch für durchaus berechtigt, daß diese Übertragung von Mitteln aus einem Gesetz erfolgt, das eine Belastung des Straßenverkehrs bedeutet, einfach aus der Überlegung, daß die Bundesbahn gewisse gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen hat und behalten soll, die der Straßenverkehr nicht hat und für die, wenn wir eine Angleichung der Startbedingungen erreichen wollen, ein Ausgleich, ein Äquivalent geschaffen
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diese Mittel effektiv dem Straßenbau zuführen. Wir haben nur die Möglichkeit, in Form einer Entschließung die Länder aufzufordern, dementsprechend zu verfahren. Wir werden das auch tun, und mein Appell geht insbesondere an die Haushaltsberater in den Landtagen, sich des Mehraufkommens, das ihnen aus diesem Gesetz zufließt, anzunehmen. Das Thema Unfallbekämpfung steht heute mit vollem Recht häufig im Vordergrund der berlegungen der Öffentlichkeit und auch im Vordergrund unserer eigenen Bemühungen. Die Zahl von 13 000 Toten durch den Verkehr ist eine ernste
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sicherstellen, und zwar in einer ähnlichen Form, wie wir es durch hervorragende Leistungen der Bundesregierung insbesondere auf dem Gebiete des Wohnungsbaues haben erreichen können. Wir werden daher meines Erachtens so schnell wie möglich dazu kommen müssen, ein Verkehrswegegesetz zu schaffen, das mit Hilfe möglichst auch des Kapitalmarktes eine langfristige Finanzierung des Straßenbauprogramms ermöglicht. Nun ergibt sich in diesem Zusammenhang ein zweites Problem, das bereits im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend diskutiert worden ist, wo man aber nicht zu einer abschließenden Meinung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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erreichen können. Wir werden daher meines Erachtens so schnell wie möglich dazu kommen müssen, ein Verkehrswegegesetz zu schaffen, das mit Hilfe möglichst auch des Kapitalmarktes eine langfristige Finanzierung des Straßenbauprogramms ermöglicht. Nun ergibt sich in diesem Zusammenhang ein zweites Problem, das bereits im Finanz- und Steuerausschuß sehr eingehend diskutiert worden ist, wo man aber nicht zu einer abschließenden Meinung gekommen ist. Das ist die Tatsache, daß ein großer Teil der Straßenbauaufgaben heute bei den Gemeinden und den Landkreisen liegt, d. h.
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Baulastträgern, die aus der Kraftverkehrswirtschaft keine spezifischen Einnahmen bekommen, während sich insbesondere im Zuge der Finanzreform die Einnahmen aus der Kraftverkehrswirtschaft mehr und mehr beim Bund konzentrieren. Wir können feststellen, daß z. B. im Jahre 1952 — dem letzten Jahr, für das eine ganz klare Statistik vorliegt — bei Gesamtstraßenbauausgaben von 1,5 Milliarden DM die Gemeinden und Landkreise etwa 760 Millionen DM allein aufgebracht haben. Für das Jahr 1954 schätzen wir die Gesamtstraßenbauausgaben in einer Größenordnung von 1,8 Milliarden DM; von diesem Betrag
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