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der Überschrift und im Text vom allgemeinen Straßenbau geredet ist, wobei der Gesetzgeber je nachdem, wie seine rechtlichen Überlegungen ausfallen, die Möglichkeit einer Übertragung von Mitteln an die schwächeren Baulastträger beurteilt. Aber ich halte es — sowohl aus sachlichen als auch, das sage ich ganz offen, aus gewissen optischen Gründen - für nötig, sicherzustellen, daß die Mittel, die mit diesem Gesetz aufgebracht werden, effektiv den Verkehrswegen, d. h. der Bundesbahn, den nichtbundeseigenen Bahnen und dem Straßenbau wiederum zugute kommen. Wenn ich das hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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auch, das sage ich ganz offen, aus gewissen optischen Gründen - für nötig, sicherzustellen, daß die Mittel, die mit diesem Gesetz aufgebracht werden, effektiv den Verkehrswegen, d. h. der Bundesbahn, den nichtbundeseigenen Bahnen und dem Straßenbau wiederum zugute kommen. Wenn ich das hier so besonders betone, so nicht zuletzt aus folgender Überlegung. Allein aus der Mineralölsteuer — der Mineralölzoll ist hier schon gar nicht berücksichtigt — hat der Bund im Jahre 1952 Einnahmen von 498 Millionen DM gehabt. Der Bund hat aber für den
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Inhalt des Umdrucks 319 einverstanden. Trotzdem haben wir gewisse Bedenken, weil der Antrag nach unserer Auffassung mit der Haushaltsberatung in Zusammenhang steht. In Kap. 1202 Tit. 511 des Haushalts für 1955 ist Vorsorge getroffen, daß ein Mehraufkommen aus dem Verkehrsfinanzgesetz, das über 250 Millionen DM hinausgeht, für den Straßenbau verwendet wird. Nun kann man doch, Herr Kollege Müller-Hermann, Ihren Antrag nur so verstehen, daß die Antragsteller ein Mißtrauen gegen den Bundesfinanzminister hegen, er werde die Titel im Haushaltsgesetz nicht bedienen und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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verwenden. (Abg. Donhauser: Wir wissen doch nicht, was in fünf Jahren ist!) — Herr Kollege Donhauser, ich bin der Meinung, eine solche Zweckbindung braucht man, wenn sie im Haushaltsgesetz schon vorgesehen ist, nicht noch einmal in das Sondergesetz hineinzuschreiben. Das Mißtrauen, das Sie gegen Ihren eigenen Finanzminister haben, ist immerhin recht bemerkenswert und auf Grund gewisser Erfahrungen in der Vergangenheit vielleicht auch berechtigt; aber es ist I h r Mißtrauen, das Sie gegen Ihr en Minister zum Ausdruck bringen. Wir können das
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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vorgesehen ist, nicht noch einmal in das Sondergesetz hineinzuschreiben. Das Mißtrauen, das Sie gegen Ihren eigenen Finanzminister haben, ist immerhin recht bemerkenswert und auf Grund gewisser Erfahrungen in der Vergangenheit vielleicht auch berechtigt; aber es ist I h r Mißtrauen, das Sie gegen Ihr en Minister zum Ausdruck bringen. Wir können das nur zur Kenntnis nehmen. Wir werden Ihnen aber dabei helfen, Herr Kollege Donhauser, dafür zu sorgen, daß der Herr Bundesfinanzminister das Mehraufkommen wirklich so verwendet, wie es das Verkehrsfinanzgesetz
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haben. Ich glaube, Herr Krammig hat sie schon gestreift und zum Teil auch begründet. Die Ausführungen, die Herr Bleiß über ,die Behandlung im Haushaltsausschuß .gemacht hat, sind völlig richtig. In der Entschließung, die wir Ihnen am nächsten Mittwoch — oder wann das nun ist — in der dritten Lesung zur Annahme empfehlen, wird zu Beginn gesagt: „Die Bundesregierung wird ersucht, bei ,der künftigen Haushaltsplanung sicherzustellen . . .", nämlich das sicherzustellen, was auch Sie sichergestellt wissen wollen. Sie haben die Ziele des Verkehrsfinanzgesetzes eingangs kurz und
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diesem Augenblick an diese Dinge zu rühren. Ich muß auch das sagen — und ich hoffe, daß es mir von den Ländern nicht übelgenommen wird —: in einem Moment, in dem der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer für das Rechnungsjahr 1954, das nun bald zu Ende geht, immer noch nicht festgelegt wird, kann doch wohl kaum vom Bund aus an die Gemeinden eine Zuweisung für Straßenbauten erfolgen, d. h. eine Entlastung der Länder, deren Aufgabe dies wäre. Ich würde also bitten, an
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aber das Hohe Haus mit den Einzelheiten nicht aufhalten —, ergibt sich folgendes Bild. 145 Millionen werden für die Bundesbahn abgezogen — die sind festgelegt —, 115 Millionen für die Autobahnen — die sind festgelegt —, 10 Millionen für nichtbundeseigene Eisenbahnen — die sind auch festgelegt —, das macht zusammen 270 Millionen; und wenn dann verfassungsgemäß — jedenfalls in diesem Jahre — weitere 90 Millionen DM Kraftfahrzeugsteuer an die Länder gehen, dann sind das zusammen 360 Millionen. Dann sollen die Anhänger einige Zeit lang nur eine um 25 % geringere Steuer
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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wenn dann verfassungsgemäß — jedenfalls in diesem Jahre — weitere 90 Millionen DM Kraftfahrzeugsteuer an die Länder gehen, dann sind das zusammen 360 Millionen. Dann sollen die Anhänger einige Zeit lang nur eine um 25 % geringere Steuer tragen; ich sagte gestern schon, das macht 35 Millionen. Nach unserer Berechnung bleiben dann für die Straße in einem vollen Etatsjahr überhaupt nur 40 bis 50 Millionen und in diesem Anfangsjahr, in dem die Erhöhung der verschiedenen Steuersätze nicht am 1. April in Kraft treten kann
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Millionen und in diesem Anfangsjahr, in dem die Erhöhung der verschiedenen Steuersätze nicht am 1. April in Kraft treten kann, noch viel weniger. Es ist eben mehrfach auf den Haushalt hingewiesen worden. Ich muß aber — ich glaube, es wäre illoyal, das zu verschweigen — darauf hinweisen, daß bei dem vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes — ich möchte annehmen, daß der Bundesrat nicht den Vermittlungsausschuß anrufen wird — in diesem Haushaltsjahr eigentlich überhaupt nichts Zusätzliches für den Straßenbau verbleibt. (Hört! Hört! in der Mitte.) Im nächsten
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noch einige allgemeinere Ausführungen machen. Ich glaube, wir dürfen nicht aus den Augen lassen, daß der Verkehr eine Einheit ist, daß er nur einheitlich beurteilt werden darf. Selbstverständlich begrüßen wir es sehr, wenn die Bundesbahn saniert wird, wenn die Bundesautobahnen das ihnen Zustehende bekommen, die nicht bundeseigenen Eisenbahnen und die Bundesstraßen. Sie sind dringend notwendig, und ihre Finanzierung muß erfolgen. Aber es gibt doch eine ganz große Anzahl von Straßen — auch das ist absolut unbestritten —, die mindestens genau die gleiche Verkehrsbedeutung
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Ich darf auf das Beispiel der Realsteuern, insbesondere der Gewerbesteuer verweisen, die seit der Miquelschen Äquivalenztheorie zur Abgeltung der durch gewerbliche Unternehmungen verursachten Lasten auf dem Gebiete der Polizei, der Wohlfahrt und der Schule erhoben wird. Niemand hat daran gedacht, das Erträgnis der Gewerbesteuer für solche Zwecke zu binden. Ich habe ganz große Besorgnis, daß hier eine Präjudiz geschaffen wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß demnächst der Herr Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen ebenso bedeutungsvollen volkswirtschaftlichen, staatspolitischen Zweck
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den Antrag des Kollegen Müller-Hermann unterstützen, durch diesen Antrag ein erhebliches Mißtrauen gegen ihren eigenen Finanzminister zum Ausdruck bringen. Wir haben kein Mißtrauen gegen den derzeitigen Finanzminister; aber wir haben sehr wohl ein großes und begründetes Mißtrauen, ob unser Parlament — das doch bekanntlich sehr bewilligungsfreudig ist —, wenn die Fülle der Aufgaben auf anderen Gebieten wieder an uns herandrängt, sich dann noch genau so entschieden an das erinnern wird, was wir uns heute anläßlich der Debatte über die Notwendigkeiten des Verkehrs selbst
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Regel wohl auch moralisch durchaus gerechtfertigt. Ich habe Verständnis dafür, daß die Fiskalisten unter uns und die Mitglieder des Haushaltsausschusses darauf drängen müssen, daß Ausnahmen möglichst wenig oder gar nicht gemacht werden. Aber wenn es sich um ein Gesetz handelt, das eine solch außergewöhnliche Last nur auf bestimmte Gewerbe- und Berufszweige legt, dann, glaube ich, haben gerade die Betroffenen ein Recht darauf, daß wir dafür sorgen, daß diese Mittel auf jeden Fall auch dem ursprünglich gedachten Zweck zugeführt werden. Im übrigen
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werden bemühen müssen, auch für den allgemeinen Straßenbau auf dem Wege der Vorauskreditierung und der Inanspruchnahme des Kapitalmarkts Mittel zu beschaffen, die wir einfach nötig haben. Aus diesem Grunde, nicht um eine Einzelplanung festzulegen, halte ich ein Verkehrswegegesetz für notwendig, das diese Fragen der Investitionslenkung und der Investitionsvorausplanung gesetzlich regelt, wie wir es mit gutem Erfolg auf anderen Gebieten ja auch getan haben. Ich hatte eigentlich nicht erwartet, daß der Herr Staatssekretär gegen diesen Vorschlag Einwendungen erhebt, nachdem er sich bei
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Ketzer! — Heiterkeit.) — Ja, in Ordnung. — Wir haben ja auch auf anderen Gebieten Zweckbindungen bereits gesetzlich verankert. Denken Sie an das Notopfer Berlin, denken Sie an das Thema Lastenausgleich, an das Thema Wohnungsbau und denken Sie nicht zuletzt an das Gesetz, das wir eben zu verabschieden im Begriffe sind. Wenn wir aber auf Teilgebieten eine Zweckbindung vorsehen, Herr Kollege Dr. Dresbach, dann müssen wir auch konsequent bleiben; denn sonst können Sie das Gesetz gegenüber der Öffentlichkeit kaum vertreten. (Beifall bei der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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seien die Voraussetzungen für den Erlaß eines Haftbefehls gemäß § 112 Abs. 1 Ziffer 1 der Strafprozeßordnung gegeben. Der Ausschuß hat sich mit diesem Ersuchen des Oberbundesanwalts eingehend beschäftigt und hat mit Mehrheit beschlossen, dem Ersuchen stattzugeben. Ich habe die Ehre, das Hohe Haus zu bitten, sich diesem Votum des Ausschusses anzuschließen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den Ausschußantrag auf Drucksache 1241. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
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in Angriff zu nehmen, soweit sie zur Erhaltung einer leistungsfähigen Müllerei notwendig sind. Wie Sie aus der Nummer der Drucksache ersehen, stammt der Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen aus dem Anfang der 2. Legislaturperiode und trägt, wie gesagt, das Datum vom 12. November 1953. Um auf Grund dieses Antrages die Lage in der Mühlenwirtschaft eindeutig zu klären und um die Vorschläge der verschiedenen Gruppen kennenzulernen, wurden in einer gemeinsamen Sitzung zusammen mit Mitgliedern des Wirtschaftspolitischen Ausschusses Sachverständige folgender Sparten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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Einwand, durch diesen Änderungsantrag werde das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsprinzip verletzt, ist mit dem Hinweis zu begegnen, daß eine Gleichheit noch gar nicht erreicht ist, sondern erst und eben auf diesem Wege hergestellt werden soll. Es erscheint mir daher undenkbar, das Grundgesetz heranziehen zu wollen, um eine berufsgleiche Eingliederung und damit auch die Lösung dieser seit Jahren brennenden sozialen Frage zu verhindern. Mit den 10 Millionen Heimatvertriebenen kamen auch die Ostmüller mit ihren Abnehmern und Konsumenten. Was hätte näher gelegen, als
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daraus an alte heimatvertriebene Ostmüller seit 1953 monatlich Beträge von 37,50 DM an zusätzlicher Unterstützung zahlen, brachte keine Behebung dieses schweren Notstandes und wohl auch keine Entlastung des sozialen Gewissens für diejenigen, die Anteil an dem guten zusätzlichen Geschäft hatten, das ausschließlich zu Lasten der vertriebenen Ostmüller ging. Im Gegenteil, die rasante Entwicklung und Maßlosigkeit in der Ausweitung der Mühlenwirtschaft führte über hohe Fehlinvestitionen zu einer fast 100%igen Überkapazität, die in der Hauptsache neben manchen anderen Ursachen die Mühlenkrise herbeiführte
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haben und aus dem die Deutschen gegen Recht und Gesetz vertrieben worden sind, kommen. Deswegen haben wir diesen Antrag abgelehnt. Er läuft doch darauf hinaus, die ostvertriebenen Müller zum Spekulationsobjekt zu machen und dem einen oderanderen der „hiesigen" — wenn ich das so vereinfacht sagen darf — Müller die Möglichkeit zu geben, durch eine mehr oder weniger scheinbare Beteiligung eines Heimatvertriebenen in eine bessere Konkurrenzlage gegenüber anderen Wettbewerbern, die keineswegs Heimatvertriebene sind, zu kommen. Wir haben Ihnen hier einen Vorschlag unterbreitet, und ich
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die Bundesregierung ersuchen müssen, von der Ermächtigung, die sie nach § 4 des Zollgesetzes hat, vorübergehend Gebrauch zu machen. (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Dann wäre die Sache in Ordnung gewesen. Jetzt sollen wir uns heute mit dem Gesetz beschäftigen, das jetzt nachträglich mit Wirkung vom 15. Dezember in Kraft treten — was nicht der Fall war — und am 30. April auslaufen soll. Das ist die reinste Faschingszeitung. Außerdem hat sich noch herausgestellt, daß die Bevölkerung von dem Engpaß bei den Bohnen
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ist. Jetzt haben wir 15. Januar, 15. Februar, 15 März, schon drei Monate — — (Abg. Kriedemann: Verschleppt, Herr Horlacher!) — Dafür bin ich nicht verantwortlich. Aber das Gesetz ist innerlich ausgehöhlt; es ist überholt. Daß Sie immer so schlecht von mir denken, das ärgert mich. (Heiterkeit.) Dabei ist der genau so schlecht wie ich. (Erneute Heiterkeit.) Wenn wir schon davon sprechen wollen: der hat auch schon manches verschleppt, wenn es ihm gerade gepaßt hat. Wir wollen uns da gegenseitig nicht hinaufsteigern. Ich bitte
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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als ob das ein Faschingsscherz sei. Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal die Preisentwicklung auf dem Bohnenkonservenmarkt ansehen, dann stellen Sie fest, daß wir eine Verteuerung urn annähernd 100 % haben. Ob das für unsere Hausfrauen ein Faschingsscherz sein soll, das festzustellen, muß ich Herrn Dr. Horlacher überlassen. (Beifall bei der SPD.) Herr Kollege Dr. Horlacher redet von einem Antrag auf eine Regelung vom 15. Dezember bis 30. April und hat sich noch nicht einmal den Ausschußbeschluß angesehen, der eine Abänderung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 18.03.1955 () [PBT/W02/00074]
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des Umfanges des Schülerpendelverkehrs bereits so weit abgeschlossen, daß die Bundesregierung auf dieser Grundlage Verhandlungen mit den Bundesländern über die Einführung einer Fahrgeldfreiheit für Schüler bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einleiten kann? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, das Statistische Bundesamt teilt mir zur Frage der Bereitstellung von Ergebnissen der Volkszählung 1961 Tiber den Umfang des Schülerpendelverkehrs das Folgende mit: Die Aufbereitung der Volkszählung 1961 hat hinsichtlich der Ermittlung des Umfangs des Schülerpendelverkehrs bisher erst zu Teilergebnissen geführt. Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]