3,109,059 matches
-
Verpflichtung nicht entzogen. Aber das Land Bayern hat seinerzeit den Wunsch gehabt, daß diese strittige Frage für das eine Vilsufer durch ein Verwaltungsgerichtsurteil entschieden und nicht schon vorher versucht würde, eine Einigung herbeizuführen. So sind wir in dieses Verfahren hineingekommen, das dann, wie üblich, vom Bundesministerium der Finanzen auch in allen Instanzen durchgeführt wurde. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine zweite Zusatzfrage! Fritsch (SPD) : Herr Minister, könnten Sie angeben, bis wann die Hochwasserschutzbauten in Vilshofen am rechten Vilsufer in Angriff genommen werden? Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Vereinbarungen mit Bayern getroffen werden, ob die Arbeiten durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes oder durch die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Landes ausgeführt werden. Vizepräsident Dr. Jaeger: Wir kommen zur Frage XIV/8 — des Abgeordneten Jacobs —: Ist die Bundesregierung bereit, das Verhot der Verwendung von gelbem Licht an Kraftfahrzeugen im Hinblick auf die guten Erfahrungen, die in den anderen Ländern damit gemacht wurden, wieder aufzuheben? Bitte sehr, Herr Bundesminister! Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, die Auffassungen über die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
für gelbes Licht entscheiden. Die Einheitlichkeit ist für die Verkehrssicherheit von entscheidender Bedeutung. Sollte sich die Bundesrepublik Deutschland für gelbes Licht entscheiden — wie es bisher allein Frankreich getan hat —, so müßten die Scheinwerfer für weißes Licht verboten werden. Auch Frankreich, das als einziges europäisches Land gelbes Scheinwerferlicht vorschreibt, läßt keine Fahrzeuge mit weißem Licht zu, ausgenommen im grenzüberschreitenden Verkehr, wie das auch bei uns der Fall ist. Es ist ferner zu überlegen, ob wir diese Frage nicht auf europäischer Ebene einheitlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
priori angenommen wird? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist mir bekannt, und das ist auch keineswegs von der Hand zu weisen. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
für Verkehr: Das ist mir bekannt, und das ist auch keineswegs von der Hand zu weisen. Ich habe soeben darauf hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht ist für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ausdrücklich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
hingewiesen, daß gelbes Licht eine um 13 % geringere Lichtstärke hat, daß das Fahrzeug, das mit weißem Licht fährt, gegenüber dem, das mit gelbem Licht fährt, natürlich eine gewisse größere Blendwirkung ausstrahlt. Aber den weißes Licht führenden Fahrer besonders zu bestrafen, das dürfte auch nach dem französischen Recht nicht möglich sein; denn das weiße Licht ist für Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr ausdrücklich zugelassen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jacobs. Jacobs (SPD) : Darf ich also aus Ihrer Antwort entnehmen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das ist Ihnen ja bekannt, Herr Kollege. Was ich soeben alles vorgelesen habe, sind Tatsachen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wächter. Wächter (FDP) : Können Sie schon angeben, welche Laufzeit dieses Darlehn hat, das für die Binnenschiffahrt im Haushaltsplan 1964 vorgesehen ist? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Leider kann ich das noch nicht sagen, Herr Kollege Wächter, weil wir die Bedingungen erst mit dem Finanzminister aushandeln können, wenn das Hohe Haus den Haushaltsplan
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
sind Tatsachen. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wächter. Wächter (FDP) : Können Sie schon angeben, welche Laufzeit dieses Darlehn hat, das für die Binnenschiffahrt im Haushaltsplan 1964 vorgesehen ist? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Leider kann ich das noch nicht sagen, Herr Kollege Wächter, weil wir die Bedingungen erst mit dem Finanzminister aushandeln können, wenn das Hohe Haus den Haushaltsplan verabschiedet hat und damit diese Mittel auch wirklich zugewiesen sind. Wir sind dabei, schon vorher Regelungen zu treffen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Studium durch den Militärdienst unterbrochen wird, einfach für die Dauer des Studiums wobei man die Semester- und Jahreszahlen begrenzen kann — eine Erleichterung hinsichtlich der Aufbringung der Fahrtkosten zu geben? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege Ritzel, ich glaube, das Problem ist etwas komplexer. Wir haben z. B. Studenten, die die Studentenermäßigung bei der Bundesbahn in Anspruch nehmen — hier besteht keine Altersgrenze — und die das Lebensalter von uns beiden überschritten haben. Sie lassen sich einfach als Studenten einschreiben, um auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Kosten zu übernehmen haben. Ich bin der Auffassung, daß die Eisenbahn und die Omnibuslinien nicht dazu da sind, die Studienmöglichkeiten zu verbessern. Die Eisenbahn ist nach einem. Beschluß des Hohen Hauses — Sie haben ja an diesem Gesetz mitgewirkt — ein Unternehmen, das wirtschaftlich arbeiten soll und im Wettbewerb steht. Die Gemeinnützigkeit der Eisenbahn ist durch die Verkehrsgesetze von 1961 entscheidend beschränkt worden. Das ist eine Tatsache, mit der sich auch der Bundesminister für Verkehr bei seinen Wünschen abzufinden hat. Ich verhandle deshalb
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Das ist eine Tatsache, mit der sich auch der Bundesminister für Verkehr bei seinen Wünschen abzufinden hat. Ich verhandle deshalb, wie Sie wissen, mit den Kultusministern der Länder. Wir sind nur noch nicht darüber klar, weil wir das Objekt, um das es sich insgesamt handelt, finanziell noch nicht fixieren konnten. (Abg. Ritzel: Danke schön!) Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schwabe. Schwabe (SPD) : Glauben Sie auch, Herr Minister, daß aus dem seither Gesagten eindeutig hervorgeht, daß die Benachteiligung des
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
werden. Es besteht daher keine Möglichkeit für eine Beschleunigung. Vizepräsident Dr. Jaeger: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller (Ravensburg). Müller (Ravensburg) (SPD) : Herr Staatssekretär, sind Sie unter Umständen bereit, wenn im kommenden Frühjahr das neue Hauptvermittlungsamt Ravensburg in Betrieb genommen ist, das freigewordene Fernsprechamt in Ravensburg als provisorisches Knotenamt Friedrichshafen umstellen zu lassen? Bornemann, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen: Die Umstellung würde erhebliche Kosten verursachen, die nur für eine kurze Zeit investiert werden müßten, wofür aber erhebliche Zeit benötigt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
konnte. Vizepräsident Dr. Jaeger: Ich rufe die Frage XV/7 — des Abgeordneten Strohmayr — auf: Kann auch das Fernmeldeamt Memmingen in absehbarer Zeit mit einem Neubau rechnen? Bitte, Herr Staatssekretär! Bornemann, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen: Es ist beabsichtigt, das Fernmeldedienstgebäude in Memmingen, Kohlschanzstraße 2, entsprechend den gewachsenen fernmeldetechnischen Bedürfnissen umzubauen und zu erweitern. An einen Neubau ist nicht gedacht. Die Planung für dieses Bauvorhaben ist im Gang. Der Zeitpunkt der Ausführung des Bauvorhabens ist jedoch aus den in Beantwortung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Zustimmungsgesetze zu internationalen Abkommen auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, die einen angemessenen Rechtsschutz der deutschen Urheber und Schutzrechtsinhaber auch außerhalb der Bundesrepublik sicherstellen sollen. Die Urheberrechtsreform ist ein seit Jahrzehnten angestrebtes großes Gesetzgebungsvorhaben auf einem Rechtsgebiet, das — auch international in seinen Feinheiten nur spezialisierten Fachjuristen vertraut ist. Gleichwohl erfaßt dieses Gesetzeswerk in seinen Auswirkungen weite Lebensbereiche. Es berührt nicht nur die Urheber, d. h, die Schriftsteller, Komponisten und bildenden Künstler, die ausübenden Künstler, wie Musiker und Schauspieler
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
berührt zugleich auch die Interessen aller Kreise, die sich mit der Verwertung der Werke der Urheber, der Darbietungen der ausübenden Künstler und der übrigen geschützten Leistungen befassen, vor allem das Verlagswesen in seinen verschiedenen Sparten wie Buch-, Zeitungs- und Musikverlag, das Bühnenwesen, den Rundfunk, die Schallplattenindustrie, die Filmindustrie, das Kunstgewerbe, das photographische Gewerbe, die Musikvereine, Gastwirte und sonstige Veranstalter öffentlicher Musikdarbietungen sowie nicht zuletzt jeden einzelnen von uns, der sich an den Schöpfungen und Darbietungen von Literatur und Kunst erfreuen will
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
sich mit der Verwertung der Werke der Urheber, der Darbietungen der ausübenden Künstler und der übrigen geschützten Leistungen befassen, vor allem das Verlagswesen in seinen verschiedenen Sparten wie Buch-, Zeitungs- und Musikverlag, das Bühnenwesen, den Rundfunk, die Schallplattenindustrie, die Filmindustrie, das Kunstgewerbe, das photographische Gewerbe, die Musikvereine, Gastwirte und sonstige Veranstalter öffentlicher Musikdarbietungen sowie nicht zuletzt jeden einzelnen von uns, der sich an den Schöpfungen und Darbietungen von Literatur und Kunst erfreuen will. Es überschneiden sich hier vielfältige Interessen, deren richtige
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
der Verwertung der Werke der Urheber, der Darbietungen der ausübenden Künstler und der übrigen geschützten Leistungen befassen, vor allem das Verlagswesen in seinen verschiedenen Sparten wie Buch-, Zeitungs- und Musikverlag, das Bühnenwesen, den Rundfunk, die Schallplattenindustrie, die Filmindustrie, das Kunstgewerbe, das photographische Gewerbe, die Musikvereine, Gastwirte und sonstige Veranstalter öffentlicher Musikdarbietungen sowie nicht zuletzt jeden einzelnen von uns, der sich an den Schöpfungen und Darbietungen von Literatur und Kunst erfreuen will. Es überschneiden sich hier vielfältige Interessen, deren richtige Abgrenzung schwierig
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
von Vervielfältigungsstücken, insbesondere von Büchern durch Leihbüchereien, sowie die sogenannte Urhebernachfolgevergütung, im internationalen Sprachgebrauch domaine public payant genannt. Mit diesen Neuerungen soll begründeten Wünschen der Urheber entsprochen werden, deren Verwirklichung durch die Urheberrechtsreform seit langem gefordert wird. Das neue Urheberrechtsgesetz, das, wie ich hoffe, wiederum für ein Menschenalter die Grundlage für den Rechtsschutz der geistig Schaffenden bilden soll, darf sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht auf eine bloße Modernisierung der bestehenden Gesetze beschränken. Es muß gerade in einer zunehmend materiell eingestellten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Urheber gebührt, verfeinern und fortbilden helfen. Auch in den Urheberrechtsgesetzen von 1901 und 1907 wurden neue Befugnisse der Urbeher eingeführt, die in weiten Kreisen der Öffentlichkeit damals unpopulär waren. Ich denke hier besonders an das Aufführungsrecht an Werken der Musik, das vielen als Überspitzung des Urheberrechts galt und für nicht durchsetzbar gehalten wurde, heute jedoch zum gesicherten Bestand des Urheberrechtsschutzes gehört. Das Urheberrecht ist ein Individualrecht. Es wird dem Urheber zum Schutz der persönlichen schöpferischen Leistung gewährt, die er mit seinem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
Schaffens zur Kollektivierung drängt. Aus dieser Haltung tritt der Entwurf allen Versuchen entgegen, die Rechte des Urhebers zugunsten eines Kollektivs zu beschneiden. So lehnt er es ab, für bestimmte Rechte die Wahrnehmung durch eine Verwertungsgesellschaft zwingend vorzuschreiben; er vermeidet es, das Urheberrecht an sogenannten Kollektivwerken, z. B. Filmwerken, Hörspielen und Lexika, an deren Herstellung zahlreiche Urheber mitwirken, unter Ausschluß der Rechte der eigentlichen Verfasser unmittelbar dem organisatorischen und geschäftlichen Leiter, dem „Produzenten" des Werkes, zu gewähren. Der Entwurf hindert die Urheber
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
völlig frei sein. Der Entwurf sieht, gewissermaßen als Nachwirkung des individuellen Urheberrechts, die Einführung der schon erwähnten Urhebernachfolgevergütung vor, die für die Verwertung aller nicht mehr geschützten Werke zu zahlen sein soll. Die Vergütung soll ein Zehntel des Entgelts betragen, das üblicherweise der Urheber während der Laufzeit seines Rechts erhält. Der Ertrag der Vergütung soll einer privatrechtlichen Stiftung zufließen, dem Urheberfonds, der ihn für Ehrensolde an hilfsbedürftige Urheber und ihre Hinterbliebenen sowie zur Förderung begabter Urheber verwendet. Mehrere Staaten, darunter Italien
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
verwendet. Mehrere Staaten, darunter Italien und Frankreich, haben diesen Grundsatz in ihren Gesetzen bereits verwirklicht. Der Vorschlag, die Nachfolgevergütung bei uns einzuführen, ist, wie viele Neuerungen, verständlicherweise umstritten. Insbesondere der Bundesrat hat der vorgesehenen Regelung widersprochen, allerdings nicht, weil er das mit ihr verfolgte Ziel mißbilligt, .sondern weil seiner Ansicht nach dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz insoweit zustehe. Die Bundesregierung hält diese Bedenken nicht für begründet. Indessen verkennt sie nicht, daß das mit der Nachfolgevergütung verfolgte Ziel nur unter maßgeblicher Mitwirkung der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
und gewisse Einschränkungen der Rechte der Filmurheber und mitwirkenden ausübenden Künstler vor. Dadurch soll mit Rücksicht auf die hohen Produktionskosten und die große Zahl der an der Herstellung eines Filmwerks beteiligten Personen die Auswertung erleichtert werden. Dem Wunsch der Filmindustrie, das Urheberrecht am Film unmittelbar dem Produzenten zuzuerkennen, entspricht der Entwurf allerdings nicht. Urheberrechte sollen, wie schon zu Beginn gesagt, nur in der Person des Werkschöpfers entstehen. Jedoch sieht der Entwurf ein eigenes Leistungsschutzrecht des Filmproduzenten vor. Ich komme nun zu
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
für ein ganzes Musikrepertoire, zu erwerben. Entsprechendes gilt für die anderen Verwertungsgesellschaften. So notwendig und nützlich die Verwertungsgesellschaften für alle Beteiligten somit sind, darf nicht übersehen werden, daß die Möglichkeit der Verfügung über eine Vielzahl gleichartiger Rechte ein Monopol gewährt, das auch mißbraucht werden kann. Um solchen Mißbräuchen zu begegnen, sieht der Entwurf für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften eine Erlaubnispflicht vor und unterstellt sie einer auf ihre Aufgaben zugeschnittenen Staatsaufsicht. Die Verwertungsgesellschaften sollen außerdem einem Wahrnehmungszwang und einem Abschlußzwang unterworfen werden
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]
-
der Bundesrepublik zu der 1948 in Brüssel beschlossenen Neufassung der bedeutendsten internationalen Urheberrechtskonvention ermöglicht werden. Der Entwurf des Gesetzes über das Europäische Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen sieht die Zustimmung zu einem von der Bundesregierung bereits 1960 unterzeichneten Abkommen vor, das den Austausch von Fernsehprogrammen zwischen den europäischen Rundfunkanstalten erleichtern soll. In den Zusammenhang der Urheberrechtsreform gehört schließlich der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu einem weiteren internationalen Abkommen, das im Oktober 1961 in Rom unterzeichnet worden ist und den internationalen Schutz der
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 06.12.1963 () [PBT/W04/00100]