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greifbar ist. Wir halten die Strafandrohung darüber hinaus für eine wirksame Behinderung des Lebensschutzes. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wenn die Familie der Schwangeren mit Strafe bedroht wird — und sie ist das sogenannte familiäre Umfeld, das allein vom Koalitionsentwurf betroffen ist —, dann zerstören wir damit das Vertrauen in der Familie und die Chance, eine ungewollte Schwangerschaft letztlich doch anzunehmen. (Dr. Edith Niehuis [SPD]: Sehr wahr!) Wenn ich dann noch höre, die mangelnde Greifbarkeit sei so gewollt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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des Bundesverfassungsgerichts ohne Beeinträchtigung der Sozialleistungssysteme umgesetzt werden. Ebenso ist die Anonymität der Frau nur so zu wahren und die wiederholte Darlegungspflicht zu verhindern. Das ist für uns der entscheidende Grund für unseren Vorschlag. Allerdings halten wir auch nichts davon, das Sozialhilferecht als Nebenstrafe einzuführen, wie es im Verfassungsgerichtsverfahren angeklungen ist. Die Sozialhilfe ist ein Leistungssystem mit Rechtsanspruch für die Betroffenen und kein Mittel für Strafexpeditionen. Aus diesem Grund habe ich ebenso wie Frau Würfel nach dem Urteil den Frauen versprochen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Danach — Frau Wettig-Danielmeier, ich sage das hier jetzt noch einmal ausdrücklich auch für die Sozialdemokraten — ist jede belehrende Einflußnahme, jede Indoktrinierung, jeder Druck auf die Schwangere unzulässig. (Dr. Edith Niehuis [SPD]: Das müssen Sie uns doch nicht sagen! Sagen Sie das anderen! — Dr. Uwe Küster [SPD]: Wir sind der falsche Adressat! Wir wissen das!) Sie darf nicht das Gefühl bekommen, sich vor der Beraterin rechtfertigen zu müssen, weil sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägt. Es liegt in der Verantwortung der Beratungsfachkräfte, daß Frauen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Verantwortung der Beratungsfachkraft liegt ja gerade darin, im Einzelfall zu versuchen, gezielt auf den Konflikt der ungewollt schwangeren Frau einzugehen. Gelingt nun diese Erörterung des Konfliktes nicht, so war das Bemühen der Beraterin vergeblich, und die Bescheinigung über das Beratungsgespräch, das in diesem Fall recht einseitig war, wird ausgestellt. Auch wenn das für manchen nicht selbstverständlich ist: Es ist die logische Konsequenz aus dem Urteil, in dem es heißt, daß die erwartete Gesprächsbereitschaft der Schwangeren nicht erzwungen werden darf und die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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nicht erzwungen werden darf und die Beraterin die Freiheit und die Verantwortung hat, darüber zu entscheiden, ob weitere Gespräche Sinn machen. Bei einer Verweigerungshaltung der Ratsuchenden machen sie eben keinen Sinn. Ein Sinneswandel ist nicht zu erwarten. Jetzt kommt etwas, das wahrscheinlich keiner von Ihnen jemals gelesen hat. In der Bayerischen Verordnung von 1988 über die Durchführung von Beratungen heißt es unter Punkt 3.3.3 — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —, daß die Beratungsbestätigung nur dann ausgestellt wird, wenn die Schwangere
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Ausrichtung auf die Beratung haben die Richter vorgeschrieben, und den Weg dieser Ausrichtung der Beratung geht der Gesetzgeber, geht der Koalitionsgesetzentwurf. Meine Damen und Herren, das ist die Ausrichtung der Beratung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin. Wenn Sie das jetzt wissen und wenn Sie das jetzt nachlesen, dann gibt es überhaupt keinen Anlaß mehr, die Irreführung der Bevölkerung über Ablauf und Charakter der Beratung fortzuführen. (Beifall bei der F.D.P.) Von einem Zwangscharakter der Beratung kann nun wirklich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Richter vorgeschrieben, und den Weg dieser Ausrichtung der Beratung geht der Gesetzgeber, geht der Koalitionsgesetzentwurf. Meine Damen und Herren, das ist die Ausrichtung der Beratung auf den Schutz des ungeborenen Lebens hin. Wenn Sie das jetzt wissen und wenn Sie das jetzt nachlesen, dann gibt es überhaupt keinen Anlaß mehr, die Irreführung der Bevölkerung über Ablauf und Charakter der Beratung fortzuführen. (Beifall bei der F.D.P.) Von einem Zwangscharakter der Beratung kann nun wirklich keine Rede sein. Den Prinzipien „Freiheit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Ärzte bei ihrem Handeln, also bei einem operativen Eingriff für den Schwangerschaftsabbruch, eine besonders hohe Verantwortung. Also nicht nur die Frau, sondern auch die Ärzte müssen ihre Entscheidung auf einer guten Grundlage treffen. Jetzt kommt das große Mißverständnis, Frau Wettig-Danielmeier, das Sie hier noch einmal dargestellt haben: Der Arzt oder die Ärztin wird schon aus eigenem Handeln, aus eigener Sicht der Dinge, herauszufinden versuchen, wie gefestigt die Frau in ihrer Haltung zum Abbruch ist. Er oder sie wird auch herauszufinden versuchen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Gesetzgeber auf, gesetzlich zu verankern, daß der Arzt oder die Ärztin versuchen soll, sich die Beweggründe für den Eingriff, dessen Folgen durchaus von manchem unterschätzt werden, schildern zu lassen. (Inge Wettig-Danielmeier [SPD]: So steht es aber nicht im Gesetzentwurf!) — Doch, das steht schon so drin. — Gelingt ihm das nicht, weil die Frau ablehnt, so ist es seine freie Entscheidung, (Inge Wettig-Danielmeier [SPD]: Nein, Frau Würfel!) auch ohne Kenntnis der Beweggründe der Frau im einzelnen den Eingriff vorzunehmen. (Inge Wettig-Danielmeier [SPD]: Die
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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nicht macht und wenn er das Geschlecht des Kindes vor Beginn der 13. Woche bekanntgibt. Ausdrücklich betone ich hier an dieser Stelle für die Koalition, daß es keine Pflicht für die Frau gibt, dem Arzt ihre Beweggründe darzulegen. Nachdem Sie das jetzt zur Kenntnis genommen haben, gibt es auch hier überhaupt keinen Grund, weiterhin zu behaupten, der Koalitionsgesetzentwurf baue durch das Gespräch mit dem Arzt vor dem Eingriff neue Hürden für die Frau auf. (Beifall bei der F.D.P.) Ich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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zwar sind das die Menschen, die ebenfalls eine ganz besondere Verantwortung trifft. Es sind diejenigen, die bewußt im persönlichen Umfeld der Schwangeren aus einem Mangel an Verantwortungsbewußtsein heraus gewollt schwangere Frauen veranlassen — indem sie immens viel Druck auf sie ausüben —, das in ihnen wachsende Leben durch einen operativen Eingriff vernichten zu lassen. In diesen Fällen werden die Frauen ohne Berücksichtigung ihres körperlichen oder seelischen Zustandes gegen ihren Willen dazu bestimmt, eine Tat zu tun, die sie selbst nicht wollen und mit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Ihrer übermittelten Rohvorstellungen erarbeiten zu können. Ich riskiere keine erneute Klage vor dem Verfassungsgericht. Ich möchte, daß endlich die Rechtsunsicherheit der Frauen, der Beraterinnen und der Ärzte beendet wird. Ich möchte vor allen Dingen nicht zulassen, daß dieses schwierige Thema, das so sehr die weltanschaulichen und religiösen Gefühle der Menschen betrifft, zu einem Wahlkampfthema wird. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Hans Klein: Zu einer Kurzintervenlion erteile ich das Wort dem Kollegen Claus Jäger
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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früheren Epochen über den Körper, die Sexualität und die Gebärfähigkeit von Frauen entschied, maßt sich heute der Staat, diesmal in Gestalt seines höchsten Gerichts, diese Schutzfunktion an. Mittels der juristischen Fiktion eines der Frau gleichen und freien Rechtssubjekts „ungeborenes Leben", das bereits vor der Geburt Träger von Grundrechten ist, ist es diesem Gericht gelungen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen ihre Gebärfähigkeit auszuspielen. Allerdings erlischt die Schutzfunktion des Staates im Moment der Geburt offenbar automatisch, (Zuruf von der CDU/CSU: Unerträglich!) und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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sich heute der Staat, diesmal in Gestalt seines höchsten Gerichts, diese Schutzfunktion an. Mittels der juristischen Fiktion eines der Frau gleichen und freien Rechtssubjekts „ungeborenes Leben", das bereits vor der Geburt Träger von Grundrechten ist, ist es diesem Gericht gelungen, das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen ihre Gebärfähigkeit auszuspielen. Allerdings erlischt die Schutzfunktion des Staates im Moment der Geburt offenbar automatisch, (Zuruf von der CDU/CSU: Unerträglich!) und die nun wieder allein verantwortliche Frau kann sehen, ob und wie sie ihr Kind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Um diesen strukturellen Fehler der bisherigen Gesetzgebung zu beheben, soll auf die Frau jetzt mittels Beratung präventiv eingewirkt werden, bevor ein Abbruch erfolgt. Dem Bundesverfassungsgericht ist mit dieser Regelung ein beinahe perfektes Staatsschutzkonzept gelungen, das unter dem Mäntelchen scheinbarer Liberalisierung in Wirklichkeit die fast totale Entmündigung der Frauen betreibt. Mit wirklicher Beratung — das hat die Anhörung der Beraterinnen im Sonderausschuß einmal mehr deutlich gezeigt — hat das natürlich nichts zu tun. Trotzdem folgt die Regierungskoalition und
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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oder zumindest die Abschwächung des repressiven Urteils zu erreichen. Die PDS/Linke Liste jedenfalls wird sich weder mit dem frauenverachtenden Karlsruher Urteil noch mit den daraus resultierenden Gesetzentwürfen arrangieren, die den § 218 ändern, aber nicht abschaffen wollen. Wir weigern uns, das Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben von Frauen zur Disposition zu stellen, nur weil die Richter in Karlsruhe meinen, es mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik nicht in Übereinstimmung bringen zu können. Vielmehr fordert die PDS/Linke Liste eine Änderung des Grundgesetzes
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Aber das sehen wir doch alle. Ich verstehe nicht, daß wir dann Gesetzentwürfe machen, die nichts tun, um die Lebensfeindlichkeit, die Kinderfeindlichkeit und dann auch die Frauenfeindlichkeit dieser Gesellschaft zu beseitigen. So, wie dieser Gesetzentwurf vor uns liegt, wird er das jedenfalls nicht leisten. Ich vermute, darum gibt es zur Zeit auch noch keinen Konsens in diesem Hause. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin Professor Ursula Männle, Sie haben das Wort. Ursula Männle
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weiß nicht, ob das, was hier von der SPD vorgeschlagen und über die Medien angekündigt wird, nämlich im Bundesrat unseren Gesetzentwurf zu kippen, tatsächlich im Interesse der Frauen ist. Hier steht ein wahltaktisches Manöver im Vordergrund. Ihr langfristiges Ziel ist, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Hartnäckig hält sich das politisch-juristische Gerücht, Karlsruhe habe einer Fristenregelung mit Beratungspflicht zugestimmt. In einer großen Anzeige der gestrigen Ausgabe einer Tageszeitung wird die Neuregelung
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auf Leben. Das Urteil sagt: Nur wenn das Bewußtsein von dem Recht des Ungeborenen auf Leben wach erhalten wird, kann die unter den Bedingungen der Beratungsregelung von der Frau zu tragende Verantwortung an diesem Recht ausgerichtet und prinzipiell geeignet sein, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen. Hinzuzufügen ist: Rechtsbewußtsein wird vor allem durch gelebtes Recht gestärkt. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Ich erteile unserem Kollegen Dr. Hans de With das Wort. Dr.
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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ja nicht nur einen Fingerzeig, sondern eine ganze Handvoll davon gegeben, wie wir den Weg zu beschreiten haben, und ich meine, wir sollten diesen Weg gemeinsam, auch mit den Kollegen von der SPD, gehen, damit wir hier ein Gesetz finden, das von allen gesellschaftlichen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland getragen werden kann. Gerade für diese wirklich sensible Gesetzesregelung brauchen wir den Konsens der gesamten Gesellschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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haben zur Milderung der Problematik vorgesehen, daß eine Schwangere, wenn sie ein Leben ohne Kind gestalten möchte, dies durchsetzen kann, aber nicht zu Lasten des Lebens des Kindes, sondern erst nach der Geburt, dadurch, daß der Staat die Verpflichtung übernimmt, das Kind nach der Geburt in Pflegeobhut zu nehmen, und es der eigenen Mutter gestattet wird, das Kind noch sechs Monate nach der Geburt zurückzunehmen oder es ansonsten durch Adoption in eine Familie zu geben — Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Carstens
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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möchte, dies durchsetzen kann, aber nicht zu Lasten des Lebens des Kindes, sondern erst nach der Geburt, dadurch, daß der Staat die Verpflichtung übernimmt, das Kind nach der Geburt in Pflegeobhut zu nehmen, und es der eigenen Mutter gestattet wird, das Kind noch sechs Monate nach der Geburt zurückzunehmen oder es ansonsten durch Adoption in eine Familie zu geben — Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Carstens, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Manfred Carstens (Emstek) (CDU/CSU): —, wozu Zigtausende von Bürgern unseres Landes bereit
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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zu geben — Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Carstens, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Manfred Carstens (Emstek) (CDU/CSU): —, wozu Zigtausende von Bürgern unseres Landes bereit sind. Dies bitte ich bei der Abstimmung, die gleich bevorsteht, zu bedenken. Ich bitte ganz herzlich, das eigene Gewissen wirklich zu befragen. Man wird dann schon die richtige Antwort bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat die Kollegin Dr. Edith Niehuis. (Vorsitz: Vizepräsidentin Renate Schmidt) Dr. Edith Niehuis (SPD): Herr Präsident! Kollegen
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im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, war dies eine demokratische Sternstunde des Parlamentes. Es war durch eine parteiübergreifende Mehrheit gelungen, dem Willen der Mehrheit des Volkes Rechnung zu tragen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Heute ist die Situation eine andere. Nicht das nach dem Verfassungsgerichtsurteil sachlich Gebotene, nicht der Wille der Mehrheit des Volkes stand bei dem von der CDU/CSU und F.D.P. vorgelegten Entwurf Pate, sondern es hat erneut der Koalitionszwang gesiegt. (Beifall bei der SPD) Frau Würfel, Sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Frauen —, zeigt auch Ihr neuer Strafrechtsparagraph zur Kriminalisierung des familiären und sozialen Umfelds. Der Koalitionsentwurf wie der SPD-Entwurf sehen vor, wenn nötig und von der Schwangeren gewollt, Dritte zur Beratung hinzuzuziehen. Dieses ist doch nur dann nötig, wenn man meint, das soziale Umfeld für die Schwangere in ihrem Konflikt noch gewinnen zu müssen. Bei der von Ihnen gewollten Kriminalisierung des sozialen Umfelds bei — so fasse ich Ihre Absicht zusammen — unterlassener Hilfeleistung führen Sie die Beratungsmöglichkeit ad absurdum. Oder glauben Sie allen
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]