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Kollegen und Kolleginnen. Ich glaube aber, daß man dort, wo es sich um das Lebensrecht eines Menschen — ob geboren oder ungeboren — handelt, sehr wohl die Darlegungspflicht der Handelnden erwarten kann. Ob das letzte Ausmaß an Vertrauen in einem solchen Beratungsgespräch, das sicherlich sehr viel Einfühlungsvermögen von beiden Seiten, von der Beraterin wie auch der Schwangeren, erfordert, zustande kommt, das vermag auch ich nicht in jedem Fall zu sagen. Für meine Freunde und mich steht fest, daß es sich auch bei dem
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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geboren oder ungeboren — handelt, sehr wohl die Darlegungspflicht der Handelnden erwarten kann. Ob das letzte Ausmaß an Vertrauen in einem solchen Beratungsgespräch, das sicherlich sehr viel Einfühlungsvermögen von beiden Seiten, von der Beraterin wie auch der Schwangeren, erfordert, zustande kommt, das vermag auch ich nicht in jedem Fall zu sagen. Für meine Freunde und mich steht fest, daß es sich auch bei dem Koalitionsentwurf heute nicht um das kleinere Übel handelt, sondern daß auch damit die Grenze dessen, was wir für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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abend und heute früh die Mühe auf sich genommen und uns dieses Flugblatt verteilt haben — ich weiß nicht, ob man es hier nach der Geschäftsordnung zeigen darf —, möchte ich das Christuswort zurufen: Was ihr getan habt einem meiner geringsten Brüder, das habt ihr mir getan. (Peter W. Reuschenbach [SPD]: Heuchelei!) An die Adresse grün-roter Pastoren gerichtet, möchte ich sagen: Lesen Sie unser Programm nach! Da steht das drin, was in diesen Entwürfen drinsteht. Lesen Sie unser Republikaner-Programm nach, ehe Sie hier
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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wollen, müssen wissen, daß der Gesetzgeber von Kurzatmigkeit absieht, daß man sich auf bestimmte Dinge verlassen kann. Deswegen glaube ich, daß ein für die gesamte Laufzeit des Erziehungsurlaubs gezahltes Erziehungsgeld in vielen Konfliktlagen für Schwangere einen entscheidenden Impuls geben könnte, das Kind zu behalten und vor allen Dingen auch, Kinderwünsche entsprechend zu verwirklichen. Wir befinden uns zunehmend in einer schwierigen Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur, weil die Geburtenrate dramatisch zurückgegangen ist, sondern auch, weil der soziale Kitt
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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haushaltsmäßig 1995 und 1996 kaum belastet werden. Vor allen Dingen würden etwaige Mehrausgaben danach durch die arbeitsmarktentlastenden Wirkungen und vor allen Dingen auch durch die Einsparungen bei Leistungen an Arbeitslose aufgewogen werden können. Deswegen bitte ich Sie, aus dem Ressortdenken, das heute oft entscheidend ist, herauszukommen, übergeordnet zu denken und sich dem entsprechenden Antrag anzuschließen. Es fehlt leider bei uns in der Politik immer wieder die ordnende Hand, die einmal zusammenfaßt, was letztlich den Steuerzahler wirklich belastet, und die nicht nur
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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432 DM begonnen haben und jetzt ein Kinderfreibetrag von 4 104 DM gewährt wird. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gilt, die Leistungen für Familien auch in der Zukunft wesentlich auszubauen. Dafür plädiere ich. (Christel Hanewinckel [SPD]: Dann tun Sie das doch!) — Das werden wir tun, Frau Hanewinckel. Wir schauen ganz gespannt auf die Alternativen der Opposition. Alternativen sind mir jedoch bisher nicht aufgefallen und erst recht auch keine Möglichkeiten der finanziellen Realisierung. (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: 250 DM Kindergeld vom ersten
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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dienten aus unserer Sicht zwei Zielen: Erstens ging es uns darum, den Geist des Gruppengesetzes, der sich in dem Begriff „Hilfe statt Strafe" zusammenfassen läßt, zu bewahren, denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 dieses Schutzkonzept, das zutreffend als „Beratungskonzept" bezeichnet wird, ausdrücklich bestätigt. Zweitens wollten wir den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, den das Gericht uns ausdrücklich einräumen mußte und auch einräumt, so nutzen, daß wir möglichst nahe beim Gruppenkonsens der Bundestagsmehrheit von 1992 blieben. Beide Ziele sind
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Das Wort zu einer Kurzintervention erteile ich der Kollegin Uta Würfel. Uta Würfel (F.D.P.): Frau Präsidentin, ich danke Ihnen; denn es sind soeben doch sehr schwerwiegende und entscheidende Fragen an mich gestellt worden. Ich möchte etwas zum „Linsengericht", das Herr Meyer soeben erwähnt hat, sagen. Als ich die Gruppe, die das Gruppengesetz von 1992 zustande gebracht hatte, gebeten habe zusammenzukommen, haben mir die damals beteiligten Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU gesagt: In Respekt vor dem Verfassungsgerichtsurteil halten sie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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hier richtig dargestellt wird. Warum nehmen wir die Finanzierung für bedürftige Frauen über die Sozialhilfe nach den Kriterien „Hilfe in besonderen Lebenslagen" vor? Weil dies vom Bundesverfassungsgericht als sachgerecht vorgegeben wird und weil sich die Frau unbürokratisch mit einem Formblatt, das sie bei der Beratungsstelle erhält, an das Landessozialamt wenden kann, eine Anschrift ihrer Wahl angibt und dort unverzüglich die Zusage der Kostenübernahme erhält, mit der sie zum Arzt geht, der dann mit dem Landessozialamt abrechnet. Das erschien uns auch auf
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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dieses klar gewollt ist; ich verstehe überhaupt nicht, warum er in der Begründung des Gesetzes steht, aber nicht im Gesetz selbst. Drittens. Die Kollegin Würfel und unsere anderen Verhandlungspartner der F.D.P. haben bei den Verhandlungen ein Kunststück versucht, das nicht gelingen konnte; sie haben mit uns als den Partnern des Gruppenantrages über einen Entwurf verhandelt, aber gleichzeitig den festen Vorsatz gehabt, die Koalition zusammenzuhalten, die mehrheitlich — wie Sie wissen — gegen den Gruppenantrag war; dieses konnte nicht gelingen. (Vorsitz: Vizepräsident
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längst beseitigt! (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn Sie fair wären, würden wir sogar ausnahmsweise einen Volksentscheid machen, bei dem nur Frauen stimmberechtigt sind, denn es ist ihr Problem und nicht unser Problem, über das wir hier entscheiden. (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU) — Sie dürfen sich gerne aufregen, aber richtig ist es trotzdem. Sie können das Problem auch dadurch lösen, daß Sie sich endlich
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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entscheiden. (Beifall bei der PDS/Linke Liste sowie bei Abgeordneten der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU) — Sie dürfen sich gerne aufregen, aber richtig ist es trotzdem. Sie können das Problem auch dadurch lösen, daß Sie sich endlich bereit finden, das Grundgesetz so zu ändern, daß es eben grundgesetzgemäß ist, daß eine Frau selbst entscheidet, ob sie eine Schwangerschaft austragen will oder nicht, ob sie Mutterschaft wünscht oder nicht. Wenn wir gehört haben, daß es in erster Linie sogar Mütter sind
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die Menschen, die Betroffenen überhaupt nicht hilfreich ist. Warum nicht? Frau Würfel hat eben noch einmal die einschlägigen Passagen aus dem Verfassungsgerichtsurteil vorgelesen. Nun sagen Sie: Wir nehmen die alten Regelungen; sie reichen aus. (Dr. Hans de With [SPD]: Nein, das sagen wir nicht!) — Gut, wenn Sie das nicht sagen, sondern sagen, der Nötigungsparagraph 240 Strafgesetzbuch werde an dieser Stelle ausdrücklich eingebracht — was Sie ja tun —, dann ist es um so schwieriger nachzuvollziehen, warum wir dann um diesen Punkt in einem
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darüber nachzudenken: Wie sieht es nach der Änderung mit Art. 6 aus? Wie sieht es mit den Kindererziehungszeiten aus, die man bei der Einreichung der Rente berücksichtigt haben möchte? Wie sieht es mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von vor zwei Jahren aus, das noch immer nicht umgesetzt wurde und im Hinblick auf das mir noch heute vom Arbeitsministerium gesagt wird: Da tut sich nichts. — Still ruht der See. Ich bitte Sie, an das geborene Leben zu denken. Ich bitte Sie, daran zu denken
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Sie diesmal genauso mutig gewesen wären, wie Sie es vor zwei Jahren bei der Verabschiedung des Gesetzes durchaus waren. (Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, es gibt wohl kaum ein Detail aus dem Verfassungsgerichtsurteil vom Mai letzten Jahres, das so einschneidende Konsequenzen hatte wie das von Karlsruhe verhängte Verbot der Kassenfinanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die zunächst von Stadt zu Stadt, von Kreis zu Kreis und später dann von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich in die Praxis umgesetzte Karlsruher Übergangsregelung für
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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bei der SPD) Aber wir wissen auch, daß sich seit 120 Jahren Frauen, die zur Abtreibung wirklich entschlossen waren, nie von einem Strafrechtsparagraphen haben abhalten lassen. Deswegen war unser Vorschlag die Idee „Hilfe statt Strafe". Vor zwei Jahren haben wir das auch gruppenübergreifend gemacht. Heute geht es darum, die Auflagen, die uns Karlsruhe vorgeschrieben hat, umzusetzen. Hinter all dem juristischen Nebel sollten wir klarmachen: Wo liegen die Unterschiede zwischen uns? Es gibt vier. Der erste Unterschied: Wir wollen den Spielraum des
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Beratung stattfinden muß, die darauf ausgerichtet ist, der Frau klarzumachen, daß sie sich eigentlich nach unserer Verfassung überhaupt nicht für diesen Schwangerschaftsabbruch entscheiden dürfte, dann kann keine Frau eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen. Ich möchte die Ministerin hier fragen, ob sie das als Bürgerin der ehemaligen DDR so sagen kann. Wir können doch den Frauen in der ehemaligen DDR nicht unterstellen, sie hätten keine eigenverantwortliche Gewissensentscheidung getroffen, wenn sie sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschieden haben. (Beifall bei der SPD, der PDS/Linke
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ich nach unseren Vorstellungen, wie wir das Verfassungsgerichtsurteil verstehen. Das Verfassungsgericht bemüht sich sehr deutlich, die Fristenregelung von jedem Mißverständnis zu befreien, es handle sich um eine nur zeitlich befristete Freigabe. Dafür setzt es das Schutzkonzept in seine Rechte ein, das Beratungskonzept als eine andere Form des Lebensschutzes. Genau als das verstehen wir es. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es geht um den Schutz, und es geht nicht um Freigabe, auch uns nicht. In diesem Hause sollte endlich aus den Vorwürfen
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Rahmenbedingungen her erreichbar. Denn — so das Verfassungsgericht — in den ersten Monaten der Schwangerschaft ist die Schwangerschaft das Geheimnis der Frau. Und nur der kann mit Rat, Trost und Hilfe schützen, der ihr Vertrauen erwirbt. Darum ist die Erreichbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs, das Angebot des Staates, die Voraussetzung für Schutz. Wenn Sie meinen, den Korb Schwangerschaftsabbruch höher hängen zu müssen, so vergreifen Sie sich an einem Kernkonzept dieses alternativen Schutzes. Zumindest gefährden Sie ihn. Darum widerstreiten wir Ihrem Antrag. Denn er dient nicht
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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eines Beratungskonzeptes bedürftig ist, daß der Arzt sich die Gründe der Frau für ihr Abbruchverlangen darlegen läßt, sich der vorausgegangenen Beratung sowie der Überlegungsfrist vergewissert und er seine besondere, dem Lebensschutz dienende Aufklärungs- und Beratungspflicht erfüllt. Außerdem muß die Verpflichtung, das Alter der Schwangerschaft festzustellen und in den ersten zwölf Wochen keine Mitteilung über das Geschlecht des zu erwartenden Kindes zu machen, strafbewehrt sein. Genau das haben wir getan, und dieses Vorgehen kann nicht dazu führen, daß von den Sozialdemokraten behauptet
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Beifall der Abg. Uta Würfel [F.D.P.]) Dieser Entwurf hält sich eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Er fügt diesen Vorgaben weder etwas hinzu, noch nimmt er von diesen Vorgaben etwas weg. Es ist ein Gebot der intellektuellen Redlichkeit, das anzuerkennen. Nur indem der Entwurf das tat, war eine Mehrheitsfindung überhaupt möglich. (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.) Für mich sind zwei Gründe maßgebend, diesem Entwurf zuzustimmen. Erstens. Der Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht. Man kann ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Meine Damen und Herren! Gemäß § 31 der Geschäftsordnung gebe ich die folgende Erklärung ab. Bei allem Respekt vor den Kolleginnen und Kollegen, die diesen Entwurf erarbeitet haben, kann ich der vorliegenden Beschlußempfehlung des Sonderausschusses nicht zustimmen. Sie verfehlt das Ziel, das uns Art. 31 des deutschen Einigungsvertrages vorgibt, nämlich ungeborenes menschliches Leben besser als bisher zu schützen, in allen wichtigen Punkten. Sie wird auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vor einem Jahr nicht gerecht. Ich habe den als Beschlußempfehlung vorliegenden Entwurf
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der Koalitionsfraktionen angenommen. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen damit zur dritten Beratung und Schlußabstimmung. Die Fraktionen der CDU/ CSU und F.D.P. verlangen namentliche Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung. Ist noch ein Mitglied anwesend, das seine Stimme abzugeben wünscht? (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja! — Helmuth Becker [Nienberge] [SPD]: Ja!) — Das dachte ich mir schon; immer diese Geschäftsführer und die Vizepräsidenten. *) Anlage 2 Ich darf noch einmal fragen, ob noch jemand seine Stimme abgeben will. — Das
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also die Normen, die die Rechte und Pflichten regeln und die den Beruf des Anwalts prägen, in die Bundesrechtsanwaltsordnung hineinnehmen. Im übrigen muß er ein demokratisch legitimiertes Organ für die Schaffung von ergänzendem Satzungsrecht schaffen. Mit anderen Worten: Die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Grundgesetz der deutschen Anwaltschaft, wird endlich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angepaßt; höchste Zeit für ein Gesetz, das die Berufsausübung einer Juristengruppe regelt, deren Tätigkeit ja für ein demokratisches Staatswesen unverzichtbar ist. Die Novellierung bringt aber darüber hinaus eine Neuerung
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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Bundesrechtsanwaltsordnung hineinnehmen. Im übrigen muß er ein demokratisch legitimiertes Organ für die Schaffung von ergänzendem Satzungsrecht schaffen. Mit anderen Worten: Die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Grundgesetz der deutschen Anwaltschaft, wird endlich dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland angepaßt; höchste Zeit für ein Gesetz, das die Berufsausübung einer Juristengruppe regelt, deren Tätigkeit ja für ein demokratisches Staatswesen unverzichtbar ist. Die Novellierung bringt aber darüber hinaus eine Neuerung, die von einem Teil der Anwälte und vor allem von den meisten Landesjustizverwaltungen als geradezu revolutionär empfunden wird
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