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beim OLG München und beim OLG Nürnberg beispielsweise auftreten, er darf bei allen Oberlandesgerichten auftreten, aber der beim OLG Nürnberg zugelassene Anwalt darf eben nicht beim OLG München auftreten. Das verstehe, wer will. Mit dieser Besitzstandwahrung wird ein Prinzip geopfert, das nach meiner Einschätzung zu den wichtigsten gehört, nämlich das Prinzip der freien Anwaltswahl. Wir müssen uns wohl in der nächsten Wahlperiode, abgesehen von dieser OLG-Zulassung, auch noch der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof zuwenden. Auch hier gibt es einige Merkwürdigkeiten und verfassungsrechtliche
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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und am Interesse der Rechtsuchenden orientiert waren, wobei das Interesse — das eigene nämlich — deutlich aus allen Knopflöchern schaute. Das betrachte ich nicht als Vorwurf, denn es ist das gute Recht und leider auch die Art von Menschen, die interessenbefangen sind, das eigene Interesse für das allgemeine Wohl in Anspruch zu nehmen. Das ist also nichts Besonderes. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers heißt im Ergebnis: entscheiden. Und entscheiden heißt durchaus Inkaufnahme von bestimmten Nachteilen, auch von Verzichten auf Liebgewordenes, auf Traditionelles. Der
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einem Prozeß, und ich müßte ihn führen — der Himmel verschone mich davor; man wäre ja dann in der Hand der Gerichte, und wer weiß, wie die entscheiden —, (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Eine kluge Feststellung!) so würde das Argument, das ein Anwalt am Ort für sich hätte, nämlich daß er in der Tat die Bräuche des Gerichts kennt, die sich natürlich längst auch jenseits der ZPO ansiedeln, daß er Fingerzeige des Gerichts, die sich nicht in prozeßleitenden Verfügungen schriftlich sagen
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kommt, diese Verbreitung von anwaltlichem Rat in der Fläche zu erhalten, haben wir uns aus Sachgründen für die Abschaffung des § 78 ZPO entschieden. Wir hätten das nicht getan, wenn wir wirklich davon überzeugt worden wären, daß dies ein Problem ist, das die neuen Bundesländer nach einer Übergangsfrist nicht ertragen können. Meine Damen und Herren, ich bin seit langer Zeit auch in der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte tätig. Eines ist mir bei der Befassung mit dem Thema Recht, Justiz und Polizei
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und der massiven Änderung der Gebührensätze gesehen, von denen die Anwälte im Ergebnis leben. Ich bin sehr froh, daß wir auch insofern Einverständnis erzielt haben; denn da waren wir nicht ganz unangefochten. Hier geht es nicht nur um ein Defizit, das sich seit 1987 angehäuft hat, weil seit damals die Gebührensätze unverändert geblieben sind und dadurch objektiv ein Nachholbedarf entstanden ist, ob er nun in die gegenwärtige konjunkturelle Landschaft paßt oder nicht. Es ging genau darum, Berufsanfängern und den Anwälten in
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kann soziale Preise nicht zu Lasten privater Portemonnaies machen. Wenn es denn so sein soll, daß auch der wenig betuchte Rechtsuchende zu seinem Gericht findet, dann kann man von dem Rechtsanwalt, der davon zu leben hat, nicht verlangen, daß er das aus seiner Tasche bezahlt. Dieses geht nicht. Wenn Sie mir erlauben, auch noch einen anderen, wie ich finde, sehr sozialen Gesichtspunkt dafür zu nennen, daß der kleine und mittlere Prozeß durchaus teurer wird: Ich bin nicht der Meinung, daß das
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die darüber hinaus auch gemeinsam haben, daß sie so lange in der Diskussion waren, daß sie überfällig geworden waren. Die gleichzeitige Vorlegung ermöglicht natürlich auch, daß sich jeder der Berufskollegen, die hier angesprochen sind, etwas Angenehmes aussuchen kann, wenn ihm das eine oder andere in dem einen oder anderen Gesetz nicht ganz so gut gefällt, wie es die Hauptverfasser und Berater der Gesetze nach den vielen Mühen, die sie sich gemacht haben, gerne wünschen würden. Das Berufsrecht steht an erster Stelle
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wird. Dann hatte es keinen Sinn mehr, aus den mehr gemütsmäßigen und weniger verstandesmäßigen Gründen, die ich für mich hier habe anklingen lassen, bei der bisherigen Regelung zu bleiben, zumal es nun wirklich auch an dieser Stelle wieder darauf ankommt, das Wort „frei" beim freien Beruf zu betonen. Wenn das aber so ist, ergeben sich zwei Konsequenzen. Dann ist infolge der Aufhebung der Lokalisation in Zukunft die überörtliche Sozietät allerdings in der Doppelfunktion, die sich dann nur noch werblich auswirkt, wohl
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vom Bundesverfassungsgericht erneut auf den Pfad der Tugend führen lassen müssen, anstatt als Gesetzgeber selbst das Notwendige zu tun. Das muß an dieser Stelle angemerkt werden. Ich freue mich, daß die Definition des freien Berufs hier durch ein weiteres Gesetz, das Partnerschaftsgesetz, ein Stück gefördert ist. Die angebliche Petitesse, den Anfangsbuchstaben in dem Begriff „Freier Beruf" großzuschreiben, soll doch ein gewisser Hinweis darauf sein, daß wir uns alle gemeinsam darüber freuen können. Bei der Gelegenheit sei angemerkt, daß es mir ein
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glaube, das wäre für beide Berufe ein großer Vorteil. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Dürften auch die Apotheker dabeisein?) — Das wäre zu fein gewogen. Wir haben so schon unsere Last mit Feinwiegerei bei einigen Gerichten und, Herr Apotheker, das ginge dann zu weit. Ein Mangel ist jedenfalls in der steuerlichen Behandlung der Partnerschaft geblieben. Wir wollten aber zunächst dieses Angebot einer Rechtsform für den freien Beruf verabschieden, endlich einmal auf den Weg, d. h. ins Bundesgesetzblatt, bringen und müssen
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Bemerkung anzubringen, daß die von Ihnen dargestellte Abstufung im Bereich der unteren Gebühren und das notwendige Verständnis gerade für die Bedürfnisse der kleinen Praxen keine sozialdemokratische Errungenschaft ist, sondern, wie alles andere auch, unserer gemeinsamen Einsicht in das Notwendige entspringt, das dies für einen so wichtigen Beruf, der weit über den Durchschnitt hinaus arbeiten und leisten muß, um einigermaßen etwas zu verdienen, geleistet worden ist. Herzlichen Dank. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen
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CSU — Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Auch besser zu verdienen!) Vizepräsidentin Renate Schmidt: Als nächster spricht der Kollege Dr. Uwe-Jens Heuer. Dr. Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir vom Kostenrecht absehen, das ohnehin von Zeit zu Zeit geändert werden muß, verdanken wir dieses Gesetzespaket zwei Tatsachen: dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1987 — das ist hier schon mehrfach gesagt worden — und dem Trend bei den freien Berufen, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen
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gezielt artikulieren. Die Interessen der beiden Gruppen sind nicht dekkungsgleich und auch nur teilweise zur Deckung zu bringen. Bei der ersten Lesung der BRAO-Novelle ist hier von unterschiedlicher Seite — von Frau von Renesse, Herrn Eylmann, Herrn de With — gesagt worden, das Interesse des rechtsuchenden Bürgers habe im Vordergrund der Überlegungen zu stehen. Es hat hier durchaus Interessenabwägungen gegeben, insgesamt aber haben die Interessen der Klienten und Verbraucher von Dienstleistungen bei der Regelung der hier zur Debatte stehenden Gesetzentwürfe wohl doch eher
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Klienten und Verbraucher von Dienstleistungen bei der Regelung der hier zur Debatte stehenden Gesetzentwürfe wohl doch eher im Hintergrund gestanden. Das kann auch mit der Zusammensetzung der Sachverständigen und vielleicht auch des Rechtsausschusses selbst zusammenhängen. Für besonders problematisch halte ich das hier zur Beschlußfassung anstehende Kostenrechtsänderungsgesetz 1994. Ich halte es deshalb für problematisch, weil damit Rechtsstaatlichkeit — verstanden auch als die reale Möglichkeit, gegebene Rechte konsequent durch die Instanzen verfolgen zu können — eingeschränkt wird. Ich will das erläutern: Zum einen produziert der
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sollen, daß nicht nur die Berechnungen vereinfacht, sondern daß auch Anreize geboten werden, häufiger als bisher zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung zu kommen. Ich halte die Schaffung einer pauschalen Verfahrensgebühr für Zivilsachen erster Instanz für richtig und für einen ersten Schritt, das Kostenrecht zu vereinfachen. Wenn sich diese pauschale Verfahrensgebühr bewähren sollte, könnte das ja auch ein Vorbild für weitere Überlegungen in anderen Instanzen und bei anderen Verfahrensarten sein. Der Rechtsausschuß ist ja, besonders was die Rechtsanwaltsgebühren betrifft, einstimmig zu dem Ergebnis
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gibt. Ich nehme an, daß Ihnen auch bekannt ist, daß in der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag ein Gesetzentwurf, der in weiten Teilen mit der Vorlage meines Hauses textidentisch ist, eine Mehrheit in den Bundesländern gefunden hat. Das heißt, das Haus wird mit dieser Frage wieder befaßt werden. Mein Haus wird zu dieser Vorlage der Bundesländer eine Stellungnahme anzufertigen haben. *) Anlage 3 Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Zusatzfrage. Christa Lörcher (SPD): Danke schön. — Ich habe noch eine ganz andere Zusatzfrage: Wie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 26.05.1994 () [PBT/W12/00230]
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soeben gesagt habe, Frau Kollegin, wird deutlich, daß die Zahl, die der Minister genannt hat — eine ähnliche Zahl hat auch der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit genannt —, eine Schätzzahl ist. Jedenfalls haben beide Herren die Öffentlichkeit auf das Problem hingewiesen, das Sie und mich im Augenblick beschäftigt, daß nämlich mehr Ausbildung stattfinden muß und Kapazität und Qualität verbessert werden müssen. Ich habe gerade von Ihnen gehört, 6 000 Auszubildende werden jährlich fertig. Wir wissen sehr genau, wie sich zur Zeit der
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Göttsching: Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Abhöranlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR — aufgegliedert nach Ländern bzw. früheren DDR-Bezirken — sich in den Einrichtungen der Deutschen Post befanden? Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Post und Telekommunikation: Herr Kollege Götsching, das Bundesministerium für Post und Telekommunikation hat im November 1990 die Generaldirektion Telekom gebeten, die ihr im Beitrittsgebiet gehörenden oder zufallenden Netze auf technische Manipulationen oder Abhörschaltungen zu überprüfen. Dazu hat sich die Generaldirektion Telekom ein Konzept für die systematische Überprüfung
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es Zusatzfragen? — Bitte, Frau Klemmer. Siegrun Klemmer (SPD): Herr Staatssekretär, könnten Sie uns erläutern, was in diesem Fall unter Regelnutzung zu verstehen ist? Dr. Paul Laufs, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, bei der Bereinigungsaktion fiel zum Teil noch brauchbares Material an, das man nicht vernichtet, sondern benutzt hat, so wie die Deutsche Bundespost Telekom eben Kabel und andere Einrichtungen in ihrem Netz nutzt. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Hilsberg, bitte. Stephan Hilsberg (SPD): Herr Staatssekretär Laufs, gibt es noch eine einzige Einrichtung
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der verschiedenen deutschen Mittlerorganisationen, die Zuschüsse, die von der Bundesregierung gewährt werden, aber nicht über die regionale Zugehörigkeit von Studenten an Hochschulen in China erteilen. Wenn Sie eine Aufteilung nach den Hochschulen dieses sehr großen Landes wollen, dann müssen wir das sehr mühsam erarbeiten. Das kann ich Ihnen möglicherweise schriftlich geben. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Dann kommen wir unmittelbar zur Frage 23 des Kollegen Stephan Hilsberg: Wie kann ausgeschlossen werden, daß durch diese Kontakte das undemokratische chinesische System weiter unterstützt wird
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Auffassung an, daß die Personalbörse unverzüglich einzurichten ist, um sowohl die sozialen als die dadurch bedingten haushaltswirksamen Kosten zu minimieren und gleichzeitig die Funktionstüchtigkeit der Verwaltung während des Umzugsprozesses zu gewährleisten? Herr Staatssekretär. Eduard Lintner, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Klemmer, das am 10. März 1994 im Deutschen Bundestag verabschiedete Berlin/Bonn-Gesetz sieht vor, sowohl einen Ausgleich für die mit einem Wechsel des Behördensitzes verbundenen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen, als auch die Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane und der sonst betroffenen
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abgedruckt. Ich komme zur Frage 35 der Abgeordneten Uta Titze-Stecher: Wann genau hat das Bundesministerium der Finanzen das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erstmals zur Berichterstattung zum Steuerfall Zwick aufgefordert? Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Kollegin, das Bundesministerium der Finanzen hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erstmals am 25. Oktober 1993 aufgefordert, zur Niederschlagung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis im Fall Zwick zu berichten. Uta Titze-Stecher (SPD): Gehe ich recht in der Annahme, daß die erste Berichterstattung
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eine Wiederholung der Tatsachenbeschreibung, die Gegenstand meiner Frage ist. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Ich kann das zwar klarstellen, aber ich glaube nicht, daß es der Aufklärung weiterhilft. (Zuruf von der SPD: Weil er nicht antwortet!) Dr. Martin Pfaff (SPD): Ja, das befürchte ich auch. Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär: Nein, nein, ich habe schon sehr klar beantwortet, daß der Bundesfinanzminister diesen Vorgang — soweit er ihn kennt — nicht als einen Erlaß der Steuerschuld, sondern als eine Niederschlagung der Steuerschuldforderung bewertet. Dr. Martin
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weiß das; ich habe das hier schon häufig sagen müssen —, daß ich den Kollegen dann so unbefriedigende Antworten geben muß und keine anderen geben kann, die ich als von Hause aus freundlicher Kollege lieber geben würde. Ich bitte Sie höflich, das zu respektieren und sich selber nicht in die Gefahr zu begeben, sich einem strafbewehrten Tatbestand anzunähern. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Kubatschka. Horst Kubatschka (SPD): Herr Kollege, bevor wir Sie und den Kollegen Pfaff im Gefängnis besuchen, können Sie mir
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Ich darf noch einmal bestätigen, was Sie gesagt haben. Natürlich ist niemals die Höhe der Steuerschuld Veranlassung zum Tätigwerden des Bundesministeriums der Finanzen, sondern die Prüfung von Rechtsfragen, Fragen der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung von Steuerschuldnern. Im übrigen haben wir das auch getan. Wir haben inzwischen, wie auch Sie wissen, die Bundesbetriebsprüfung eingeschaltet. Präsidentin Dr. Rita Süssmuth: Herr Hilsberg. Stephan Hilsberg (SPD): Herr Staatssekretär, wenn das Bundesfinanzministerium von der Erwartung ausgeht, daß es einen eigenen Anteil an den niedergeschlagenen Steuern im
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