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gilt es festzuhalten. Deshalb ist die Einleitung von Verstoßverfahren seitens der EG-Kommission gegen dieses Gesetzespaket unserer Meinung nach schon jetzt vorprogrammiert. Eine Schlußbemerkung. Wenn am Ausgang des 20. Jahrhunderts, dieses Jahrhunderts der Naturunterwerfung, des mechanistischen Denkens und der gigantischen Umweltzerstörung, das schlichte „Augen zu und durch" steht, so ist das nicht nur gespenstisch, sondern auch gemeingefährlich. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Demokratie für die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen Einschränkungen in unserer Art zu konsumieren. Eine Auszeit für die Ökologie
Protokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 11.12.1992 () [PBT/W12/00129]
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Einschränkungen in unserer Art zu konsumieren. Eine Auszeit für die Ökologie und die Demokratie darf es nicht geben. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Dieter-Julius Cronenberg: Ich erteile nunmehr der Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Irmgard Schwaetzer, das Wort. Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schnelle Investitionen sind lebenswichtig für den Aufschwung Ost, aber genauso notwendig für die Stabilität der Konjunktur West. Diese völlig unbestrittene Tatsache trifft auf komplizierte
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im Sinne dieses Gesetzes geht es z. B. um Planungs- und Genehmigungsverfahren, die in weiten Bereichen nach den gleichen Gesetzen gestaltet sind. Realität ist zugleich: Wohnungsbau ist nicht möglich, wenn nicht gleichzeitig die Entsorgung stimmt. Dies ist eines der Probleme, das sowohl im Osten wie im Westen heute besonders relevant ist. Wohnungsbauland kann nicht mehr ausgewiesen werden, wenn die Kläranlage zu klein ist. Die Genehmigung neuer Kläranlagen dauert bis zu zehn Jahren, und genau dort liegt das Problem. (Beifall bei der
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Cronenberg: Nun soll der Zwischenruf in eine Zwischenfrage umgewandelt werden. Frau Ministerin, sind Sie bereit, sie zu beantworten? Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Herr Präsident, immer unter dem Zeitvorbehalt. Dietmar Schütz (SPD): Frau Ministerin, wollen Sie das auch anderswo zur Maxime der Gesetze machen? Daß der Bürger eine Möglichkeit des Einspruchs haben sollte, ist gerade bei Liberalen eine durchaus verbreitete Ansicht, oder täusche ich mich? Dr. Irmgard Schwaetzer, Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau: Ich habe es
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den Bürgern auch für notwendig gehalten wurden, in einem Jahr nur noch 20 aufgestellt werden. Das passiert in vielen Fällen. Dabei geht es nicht um ein Naturschutzgebiet, Frau Schenk, sondern es geht schlicht um ein Stück Brache an einer Straße, das bebaut werden soll, damit Menschen Wohnungen bekommen. Es geht darum, daß dieser Abwägungsprozeß wieder so durchgeführt wird, daß auch die Wohnungssuchenden eine Chance haben. (Beifall bei der F.D.P. sowie des Abg. Dr.-Ing. Dietmar Kansy [CDU/CSU]) Wir
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diese Regelung dazu geführt, daß der Bewuchs von noch unbebautem Bauland mit vielerlei Tricks verhindert wurde. Sie führte auch dazu, daß sich die Gemeinden im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens oft der Verantwortung und der Auseinandersetzung zu naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen und Ausgleichsmaßnahmen entzogen, das Problem verschoben und auf diejenigen abgewälzt haben, die eine Baugenehmigung erlangen wollten. Wenn deshalb nunmehr die Prüfung nur einmal, und zwar auf der Ebene des Bebauungsplanes mit der dabei gebotenen Abwägung erfolgen soll, kann ich dem nur zustimmen. Meine Damen
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in Deutschland schnell und zügig eingeführt werden können. Und genau darum geht es den Regierungsfraktionen bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten. Die vorgesehenen Regelungen zum Abbau von Investitionshemmnissen im Umweltrecht beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz, das Abfallgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und auf einige andere umweltrechtliche Vorschriften. Mit der Vereinfachung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen werden die beiden Zielsetzungen verfolgt, mit denen eine verbreitete Kritik an der Dauer und Kompliziertheit umweltrechtlicher Zulassungsverfahren aufgenommen wird. Befragungen Betroffener haben ergeben, daß
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schnell und zügig eingeführt werden können. Und genau darum geht es den Regierungsfraktionen bei dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten. Die vorgesehenen Regelungen zum Abbau von Investitionshemmnissen im Umweltrecht beziehen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz, das Abfallgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz und auf einige andere umweltrechtliche Vorschriften. Mit der Vereinfachung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen werden die beiden Zielsetzungen verfolgt, mit denen eine verbreitete Kritik an der Dauer und Kompliziertheit umweltrechtlicher Zulassungsverfahren aufgenommen wird. Befragungen Betroffener haben ergeben, daß die Dauer
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Neuorientierung im Bereich des Umweltrechts will, wie es auch von Nordrhein-Westfalen signalisiert worden ist, sollte jetzt seine Absichten klar und deutlich mitteilen, damit wir frühzeitig auf diese Überlegungen eingehen können. Verzögerungen im Beratungsablauf können wir uns bei dem brennenden Problem, das mit diesem Gesetzentwurf sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern gelöst werden soll, nicht leisten. Meine Damen und Herren, wir stehen vor einer völligen Neuorientierung im Umweltverfahrensrecht. Notwendig ist die Abkehr von der Überregulierung hin zu einer
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einem Drittel der bisherigen Verfahrensdauer führen. Damit signalisieren wir unserer Wirtschaft, daß der Staat ein Interesse daran hat, Investitionen zur Verbesserung unserer Umwelt zu fördern, statt sie zu behindern. Wir setzen hiermit sowohl ein umweltpolitisches als auch ein wirtschaftspolitisches Zeichen, das wir gemeinsam in den Ausschußberatungen schnellstens über die Hürden bringen sollten. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Vizepräsident Hans Klein: Das Wort hat der Kollege Klaus Lennartz. Klaus Lennartz (SPD): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen
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Wir bleiben dabei: Für eine Beschleunigung der ökologischen Krise sind wir nicht zu haben, wohl aber für kürzere Verwaltungswege, dies selbstverständlich auch bei Genehmigungsverfahren. Herr Töpfer hat längst die Segel gestrichen und läßt sehenden Auges ein Gesetz an sich vorüberziehen, das doch tatsächlich in den neuen Bundesländern die Ökologie für fünf Jahre außer Kraft treten läßt. Es wird Jahre dauern, um die ökologischen Fehler aus diesen fünf Jahren zu heilen. Der Herr Kollege Töpfer spricht so oft von der SED-Erblast. — Herr
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äußern können, wenn vor ihrer Haustür Autowrackanlagen oder neue Deponien errichtet werden? Das haben wir doch aus den Fehlern der 60er Jahre in den alten Ländern schmerzhaft am eigenen Leibe erfahren müssen. Wenn Sie so Wachstum schaffen wollen, machen Sie das nur zu Lasten der nächsten Generationen. Es ist ein ökonomisches Gebot, die Ökologie nicht außer acht zu lassen. Darum geht es. Ist es nicht besser und ehrlicher, diese Konflikte in der Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern durchzustehen und auszutragen
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CDU/CSU: Aber dem Herrn Lennartz ist nicht mehr zu helfen; das ist hoffnungslos!) Meine Damen und Herren, der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Artikelgesetzes greift ein Anliegen auf — ich möchte ausdrücklich den Antrag der SPD hier mit einbeziehen —, das in der Bundesrepublik und auch hier im Deutschen Bundestag von einer breiten Mehrheit unterstützt wird. Viele Genehmigungsverfahren sind zu schwerfällig und dauern zu lange. Dies verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern hemmt Investitionen in fortschrittliche, vor allem umweltverträglichere Neuanlagen. Umweltbelastende
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des Schutzes unserer Mitbürger. Eine derartige ökologische Selbstblockade muß vermieden werden. Mir will nicht einleuchten, daß eine Anlagenänderung zur Verbesserung der Umweltsituation — ich denke hier einmal an den Einbau von Rauchgasreinigungsanlagen — das gleiche aufwendige Zulassungsverfahren durchlaufen muß wie ein Vorhaben, das sich absehbar negativ auf die Umwelt auswirkt. Ferner ist es notwendig, daß Anlagen, die serienmäßig hergestellt werden, nicht immer wieder das gleiche Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Das ist hier vielfach schon gesagt worden. Eines will ich an dieser Stelle jedoch deutlich
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vor eingehend geprüft und gesichert. Von den hohen Umweltstandards und den Beteiligungsrechten der Bürger in Deutschland werden keine Abstriche gemacht. Ganz im Gegenteil: Der Standortvorteil der Bundesrepublik Deutschland ist auch auf das hohe Umweltschutz-Parl. Staatssekretär Dr. Bertram Wieczorek niveau zurückzuführen, das in anderen Staaten innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft erst noch erreicht werden muß. Es wäre ein fataler Irrtum, hieran etwas zu ändern. Abstriche am materiellen Umweltrecht kommen insbesondere wegen der prekären Umweltsituation in den neuen Bundesländern nicht in Frage. Herr
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über die Verwaltungshilfe, in die Überlegung zukünftiger Verfahrensgestaltungen, beispielsweise bei der Konzeption der Bauartzulassung, in Gesamtdeutschland einfließen können. Zum fünften geht es um die Novellierung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren, die 9. BImSchV. Zu den Vereinfachungsvorschlägen zählt insbesondere das Vorgespräch, das zwischen dem Träger eines Vorhabens und der Genehmigungsbehörde geführt wird und in dem bereits wesentliche Weichenstellungen für das Verfahren erfolgen. Beispielsweise kann in solchen Vorgesprächen geklärt werden, welche Antragsunterlagen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt werden müssen und welche später
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ich kann Parl. Staatssekretär Dr. Bertram Wieczorek Ihnen sagen: Von der Genehmigungspflicht werden wirklich nur solche Anlagen befreit, die nach ihrer mittlerweile modernisierten Technik ein nur noch geringes Umweltgefährdungspotential haben und die Umwelt nicht belasten. Dazu einige Beispiele: Ein Beispiel, das Ihnen sehr entgegenkommt, sind die Windkraftanlagen; ich muß das hier nicht weiter ausführen. Dann sind Anlagen zur Herstellung von Dispersionsfarben zu nennen. Die Freistellung von Genehmigungserfordernis beruht darauf, daß bereits in der Produktion eine weitgehende Umstellung auf Wasserfarben, also ohne
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hinsichtlich der Erweiterung des Kündigungsschutzes ausgeschlossen werden sollten. Beiden Forderungen haben sich die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen nicht anschließen können. Sie haben diese Anträge abgelehnt. Abgelehnt haben die Anträge auch die Abgeordneten aus den neuen Bundesländern. Der Bundesrat hat diesem Gesetz, das am 5. November dieses Jahres verabschiedet wurde, die Zustimmung versagt und damit den Weg für Nachbesserungen des Gesetzes eröffnet. Vom Bundesrat wurde angestrebt, die Weitergeltung des bisherigen Schutzes gegen Eigenbedarfskündigungen bis zum 31. Dezember 1997 zu erreichen und die Anwendung
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schlicht und einfach auch daran, daß wir als Mitglieder des Bundestages erst eine Reihe anderer wichtiger Vorhaben erledigen, also wichtige Entscheidungen zu Problemen treffen wollten, die keinen Aufschub vertrugen und die viel Kraft kosteten. Ich möchte beispielhaft den Haushalt 1993, das Ratifizierungsgesetz zum Vertrag von Maastricht und die dazugehörigen Änderungen des Grundgesetzes und auch die zwischen CDU/CSU, SPD und F.D.P. vereinbarte Entscheidung zur Asyl- und zur Zuwanderungsproblematik sowie das Gesundheits-Strukturgesetz nennen. In dem Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten
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Die Präsidentin des Deutschen Bundestages hat mit Ihrem Bericht vom 15. Oktober einen Vorschlag auf der Grundlage der allgemeinen Einkommensentwicklung vorgelegt. Wir bleiben nach eingehender Diskussion hinter diesem Vorschlag zurück. Meine Damen und Herren, es ist das Verfahren der Diätenanpassung, das bei vielen von uns einen unangenehmen Beigeschmack zurückläßt, weil wir selbst über die Höhe der Diäten entscheiden müssen. Die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Abgeordnetenrechts wird uns hierzu bis zum Frühjahr Lösungsvorschläge unterbreiten. Ebenfalls erhoffe ich mir von dieser Kommission
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Stimmen Sie mir darin zu, daß man zwischen den Aufwendungen, die ein Abgeordneter hat, die normalerweise als Werbungskosten gelten und bei uns in der Tat pauschaliert sind, und der reinen Diät, also dem, was bei einem „normalen" Bürger das Gehalt, das Einkommen ist, unterscheiden muß, und würden Sie mir darin zustimmen, daß die Erhöhung, über die wir hier reden, nicht nur die Werbungskosten, also unsere Ausgaben, betrifft, sondern natürlich auch die Einnahmen, was der verehrte Vorfrager vielleicht noch nicht begriffen hat
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Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Rudolf Sprung. Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt kaum ein Thema, das uns in den letzten Jahren so häufig beschäftigt hat, über das wir auch in diesem Hause so häufig debattiert haben wie das der Verhandlungen über eine Erweiterung des geltenden GATT-Abkommens. Das letzte Mal war das vor acht Wochen der Fall
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eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Dr. Rudolf Sprung. Dr. Rudolf Sprung (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt kaum ein Thema, das uns in den letzten Jahren so häufig beschäftigt hat, über das wir auch in diesem Hause so häufig debattiert haben wie das der Verhandlungen über eine Erweiterung des geltenden GATT-Abkommens. Das letzte Mal war das vor acht Wochen der Fall, am 14. Oktober. Da wir die GATT-Verhandlungen heute erneut auf der
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der Agrarkonflikt alles andere überschattet. Es hatte in der Öffentlichkeit völlig zu Unrecht den Anschein, als ginge es bei den GATT-Verhandlungen ausschließlich um Agrarfragen. (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!) Wenn ich sagte, daß es kaum ein Thema gibt, das uns in den letzten Jahren so häufig beschäftigt hat, so ist hinzuzufügen, daß es ebenfalls kein Thema gibt, bei dem im Grundsatz und über das Ziel, das durch die Verhandlungen erreicht werden soll, sowenig Meinungsverschiedenheiten bestehen, wenigstens in diesem Hause
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CDU/CSU: Sehr richtig!) Wenn ich sagte, daß es kaum ein Thema gibt, das uns in den letzten Jahren so häufig beschäftigt hat, so ist hinzuzufügen, daß es ebenfalls kein Thema gibt, bei dem im Grundsatz und über das Ziel, das durch die Verhandlungen erreicht werden soll, sowenig Meinungsverschiedenheiten bestehen, wenigstens in diesem Hause. Wenn wir uns alle einig sind, daß die Bundesrepublik ein elementares, ein überragendes Interesse an einem erfolgreichen Abschluß der Uruguay-Runde hat, so folgt daraus — das ist unsere
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